Mehr Demokratie
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Mehr Demokratie
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Mehr Demokratie setzt sich für mehr Mitsprache und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger sowie mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen von der kommunalen bis zur europäischen Ebene ein. Dazu gehört der Ausbau direktdemokratischer Verfahren, die Weiterentwicklung und Durchführung von partizipativen Beteiligungsverfahren wie z.B. losbasierter Bürgerräte, die Demokratisierung der Institutionen und des Wahlrechts sowie der Ausbau der Informationsfreiheit. Die Interessenvertretung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt über Gespräche mit politischen Entscheidungsträger/innen, die Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Stellungnahmen, die Einbindung der Politik in Beteiligungsverfahren und Veranstaltungsformate sowie die Organisation von öffentlichkeitswirksamen Kampagnen und direktdemokratischen Verfahren.
Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Institutionelle Fragen der EU; Wahlrecht; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Staatsorganisation; Parlamentarisches Verfahren; Verwaltungstransparenz/Open Government; Digitalisierung
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung der Grundmandatsklausel sowie Senkung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz: Mit der Interesssenvertretung soll bezweckt werden, dass die Streichung der Grundmandatsklausel wieder zurückgenommen wird. Außerdem soll die Sperrklauseö von 5 aug 3 Prozent gesenkt werden.
- Ausweitung der Verwaltungstransparenz durch Einführung eines Bundestransparenzgesetzes: Zusammenführung und Weiterentwicklung der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG, VIG) zu einem Bundestransparenzgesetz. Dazu zählen u.a. die Ausweitung des Anwendungsbereichs, die Einführung eines Transparenzportals mit Veröffentlichungspflichten, Stärkung der Rechte der Ombudsperson sowie weitere anwendungsfreundlichere Regelungen (engere Fristen, Streichung von Gebühren und Ausnahmen etc.).
- Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens durch Änderung der Verfahrensgrundsätze und der GOBT: Einführung von anwendungsfreundlichere Regelungen im Petitionsverfahren, u.a. Behandlung von Petitionen mit 100.000 Unterschriften im Plenum und den Fachausschüssen, Einführung einer Behandlungsfrist sowie die Ausweitung und Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten für Petent/innen.
- Erprobung losbasierter Bürgerräte: Beratungsarbeit, wie losbasierte Bürgerräte ausgestaltet sein sollten, damit sie optimal funktionieren und ihre Wirkung entfalten können. Dazu zählten Fragen wie Größe, Losauswahl, Verfahrensablauf, Methodik, benötigte Ressourcen, geeignte Themen, Evaluation u.a.
- Einführung einer digitalen Plattform zur Kommentierung von Referentenentwürfen: Einführung einer partizipativen Gesetzgebungsplattform, die es Bürger/innen ermöglicht, Referentenentwürfe der Bundesministerien zu kommentieren (in Anlehnung an das Beteiligungsportal in Baden-Württemberg).
- Verhinderung der Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen: Interessenvertretung gegenüber den Mitgliedern der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union zur Verhinderung der Einführung einer Sperrklausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament
- Demokratiepolitische Vorschläge im Rahmen der Sondierungen und Koalitionsverhandlungen: Den verhandelnden Parteien wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
- Weiterentwicklung Wahlrecht durch Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent, Einführung Ersatz- und Proteststimme, offene Listenwahl, automatischer Versand der Briefwahlunterlagen
- Einführung Volksbegehren, Volksentscheide, Referenden, Bürgerräte
- vollwertiger Bundestagsausschuss für Demokratie und entsprechender Strukturen in der Exekutive
- Bundestransparenzgesetz
- Verbesserung der Gesetzgebung: Strategieprozesse, Kriterien der Zielerreichung, Evaluation u.a.
- Digitalisierung (u.a. Gesetzgebungsplattform, legislative Fußspur, konsequente Umsetzung DSA)
- Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und ihrer Institutionen
- Weiterentwicklung der demokratischen Prozesse in der EU mittels Bürgerkonvent
- Reform des Bundestagswahlrechts: Der Koalitionsvertrag sieht eine erneute Änderung des Bundestagswahlrechts vor. Die beim BMI angesiedelte Wahlrechtskommission erarbeitet zurzeit Vorschläge dazu.
Relationen
Keine Relationen.