Bündnis F5
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Bündnis F5
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
AlgorithmWatch, die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., die Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland haben sich zum Bündnis F5 zusammengeschlossen. Ziel der Kooperation ist es, für einen Neustart (F5) in der Digitalpolitik zu werben: Das Gemeinwohl muss im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen.
Das Bündnis F5 arbeitet zu unterschiedlichen Themen und in verschiedener Weise tagtäglich zu den Fragen, die die Digitalisierung heute und in Zukunft bewegen. Operativ wird das Bündnis Gesetzesvorhaben begleiten und Debatten vorantreiben, die richtungsweisend sind und gleichzeitig im politischen Tagesgeschäft oft zu kurz kommen.
Das Bündnis eint der Anspruch, eine demokratische Digitalisierung zu gewährleisten, die auf den Grundpfeilern Offenheit und Transparenz, Teilhabe und Zugang, Schutz der Grund- und Menschenrechte sowie dem Schutz der Belange von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufbaut.
Interessenbereiche: Extremismusbekämpfung; Parlamentarisches Verfahren; Menschenrechte; Datenschutz und Informationssicherheit; Politisches Leben, Parteien; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; EU-Gesetzgebung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Kommunikations- und Informationstechnik; Meinungs- und Pressefreiheit; Kriminalitätsbekämpfung; Urheberrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Rechtsstellung der Abgeordneten; Cybersicherheit; Digitalisierung; Wettbewerbsrecht; Internetpolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Wahlrecht; Verbraucherschutz
Regelungsvorhaben:
- Unterstützung Gesetz gegen digitale Gewalt: Neue Maßnahmen zur Beendigung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken. Außerdem sollte das Gesetz Medienschaffende als zu schützende Berufsgruppe berücksichtigen. Dafür sind Verbesserungen beim Verständnis von digitaler Gewalt, der Sicherung von Anonymität im Internet sowie der richterlich angeordneten Accountsperren vonnöten.
- Positionierung Deutschlands zur Chatkontrolle-Verordnung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern abzulehnen.
- Grundrechtsschutz im Bundesdatenschutzgesetz: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
- Freiheitskommission & Überwachungsgesamtrechnung: Einführung eines gesetzliches Fundaments für die Freiheitskommission und umfassende und nachhaltige Umsetzung der Überwachungsgesamtrechnung
- Verbesserung der Situation des e-Lending: Urheberrechtliche Absicherung von Bibliotheken nicht nur für das Ausleihen physischer Bücher, sondern auch für das Ausleihen von elektronischen Büchern.
- Bundestransparenzgesetz mit Recht auf Open Data: Um die öffentliche Hand zum Aufbau der notwendigen Infrastrukturen für die automatisierte Bereitstellung offener Daten zu befähigen, soll etwa die Internalisierung von IT-Kompetenz zunehmend als strategische Aufgabe gesehen werden. Der verabschiedete oder noch im Gesetzgebungsprozess befindliche Gesetzestext zum Recht auf Open Data soll auf notwendige Organisationspflichten der öffentlichen Hand hinwirken, die für die automatisierte Bereitstellung offener Daten notwendige Voraussetzung sind.
- Gemeinnützigkeitsrechtsreform zum Schutz der Zivilgesellschaft: Neue Engagementformen müssen in der Abgabenordnung als gemeinnützig definiert werden. Dazu zählen der Ausbau digitaler Infrastruktur sowie die Erstellung gemeinwohlorientierter Plattformen oder Software.
- Grundrechtsschutz in dem KI-Verordnung Durchführungsgesetz stärken: Mit der Verabschiedung der KI-VO erkennt die EU an, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) unsere Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prozesse gefährden kann. Viele Aspekte sind am finalen Kompromiss dennoch nicht zufriedenstellend. Vor allem mit Blick auf den wirksamen Schutz von Grundrechten, bestehen eine Reihe von gravierenden Defiziten. AlgorithmWatch wirkt daraufhin in der kommenden Um- und Durchsetzung der KI-VO auf EU-Ebene und in Deutschland, einige Lücken und Unklarheiten zu beseitigen und für mehr Grundrechtsschutz zu sorgen.
- Nutzendenfreundliches Urheberrechtsgesetz / § 5 Amtliche Werke: Es wird auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hinfewirkt. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden
- Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Das Bündnis setzt sich dafür ein, Schutzlücken in Hinblick auf algorithmische Diskriminierung im Kontext der vorgesehenen Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schließen.
- Einführung eines Demokratiefördergesetz: Der Einsatz für Grund- und Menschenrechte ist als eigener Gegenstand in den Katalog von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Der Einsatz gegen jegliche Form verbotener Diskriminierung ist als eigener Gegenstand in den Katalog
von § 2 DFördG-E aufzunehmen. Ziel des Demokratiefördergesetzes ist die Stärkung der Demokratie und der diskriminierungsfreien
demokratischen Teilhabe. Das setzt voraus, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen haben und staatliche Entscheidungen überprüfbar sind. Auch Beratungsangebote für betroffene Personen von digitaler Gewalt sollten mit aufgenommen werden.
- Unterstützung einer Digitalen Ehrenamts in der Engagementstrategie: "Digitale Ehrenamtsformen erhalten im Vergleich zum traditionellen Ehrenamt zu wenig Aufmerksamkeit, Anerkennung und politische Unterstützung. Es braucht mehr Angebote und Fördermöglichkeiten für Schulungen zur fachlichen Weiterbildung (Software, Hardware, etc.) sowie über Engagement-spezifische Themen, beispielsweise Burnout-Prävention, Teamwork, Projektmanagement. Es braucht eine Förderung für Ausrüstung, darunter Hardware und
Software sowie den Betrieb von Servern bzw. die niedrigschwellige Möglichkeit, Serverkapa-
zitäten anzumieten. Hierbei sollte in Betracht gezogen werden, Angebote mit umfassendem
Service für das Hosting, Aktualisierungen, Fehlerbehebung zu konzipieren, so dass Ehren-
amtliche keine eigenen Kapazitäten für die IT-Administration benötigen.
- Reform des Nachrichtendienstrechts I: Änderung des BND-Gesetzes: Ausräumen von verfassungsrechtlichen Risiken und unrechtmäßigem Eingriff in Grundrechte, insbesondere der Pressefreiheit im Rahmen der Datenübermittlung zwischen u.a. Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden. Datenübermittlung muss den Vorgaben des Gerichtsurteils entsprechen.
- Global Digital Compact der UN: Global Digital Compacts der UN sollte ein offenes, freies und sicheres Internet im Sinne der Menschenrechte, insb. der Presse- und Informationsfreiheit, weltweit fördern.
- Recht auf Verschlüsselung: Schutz des digitalen Briefgeheimnisses sicherstellen, verschlüsselte Kommunikation lückenlos schützen.
- Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern; "Chatkontrolle" der EU: Illigitime Überwachungsbefugnisse und Eingriffe in vertrauliche Kommunikation verhindern; Verschlüsselung nicht aushöhlen.
- Empfehlungen des EU-PEGA-Committees zum Einsatz von Staatstrojanern in der EU: Umsetzung der Empfehlungen des EU-PEGA-Committees zum Einsatz von Staatstrojanern; Aufklärung der bekannten Fälle von missbräuchlicher Nutzung des Staatstrojaners Pegasus, Predator und Co. in der EU; Ergreifen von rechtlichen und praktischen Maßnahmen der Rechenschaftsablegung; Umsetzung eines Moratoriums.
- Forschungsdatengesetz Open Data freundlich gestalten: Der Rat der EU befürwortet eine stärkere Ausrichtung an Open Science und betont, dass bestehende Anreizsysteme in der Forschung hierfür angepasst werden müssen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat kürzlich eine überwiegend positive Positionierung zu Open Access oder Open Code veröffentlicht. Die Voraussetzung für Open Science sind offene Daten, offene Software und ggf. offene Hardware. Daher sollte ein größerer Fokus darauf liegen, diese Themen übergreifend auszubauen.
- Beschäftigtendatenschutz stärken: Das Bündnis setzt sich dafür ein, konkrete Regelungen zum verbesserten Schutz von Beschäftigten zu schaffen, die sich auf verschiedene spezifische Verarbeitungssituationen beziehen und den Einzug algorithmischer Systeme in der Arbeitswelt konkret aufgreifen.
- Einführung eines KI-Transparenzregisters: Das Bündnis setzt sich für die Einführung eines nationalen KI-Transparenzregisters ein, in dem KI-Anwendungen der öffentlichen Hand in Deutschland aufgelistet, Risikoabschätzungen nachvollziehbar gemacht und verantwortliche Personen vermerkt werden.
Relationen
Keine Relationen.