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Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Die vbw hat die Aufgabe, die gemeinsamen sozialpolitischen, wirtschaftspolitischen und gesellschaftspolitischen Belange der bayerischen Wirtschaft zu wahren, die Wirtschaftsgruppen übergreifend von grundsätzlicher Bedeutung sind. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und damit die Zukunftsfähigkeit Bayerns zu sichern. Dies umfasst die Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Hierfür treten wir auch in den direkten Dialog mit der Bundesregierung, den Parteien und der Administration in Berlin. Wir erarbeiten mit unseren Mitgliedern politische Entscheidungsgrundlagen und vermitteln Fakten, Forderungen und Positionen der Wirtschaft an die Politik. In unseren Veranstaltungsreihen geben wir Impulse, besetzen Themen und fördern den direkten Dialog unserer Mitglieder mit hochrangigen Vertretern der Politik. In unseren Positionspapieren fassen wir die Standpunkte der bayerischen Wirtschaft zu politischen Diskussionen oder Entscheidungen zusammen und zeigen Konsequenzen und Verbesserungspotenziale auf. Studien und Gutachten, die im Auftrag der vbw erstellt werden, geben unseren Mitgliedern einen Informationsvorsprung und sind zugleich Ideengeber für die Entwicklung neuer Modellprojekte und Dienstleistungen. Die Dokumente werden veröffentlichtet sowie an Abgeordnete und an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Arbeitslosenversicherung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Automobilwirtschaft; Massenmedien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Breitensport; Allgemeine Energiepolitik; Krankenversicherung; EU-Gesetzgebung; Lebensmittelsicherheit; Güterverkehr; Migration; Werbung; Hochschulbildung; Strafrecht; Ländlicher Raum; Land- und Forstwirtschaft; Internationale Beziehungen; Arbeitsmarkt; Grundsicherung; Verkehrspolitik; Schulische Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Atomenergie; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Fossile Energien; Staatsorganisation; Gesundheitsversorgung; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Entwicklungspolitik; Immissionsschutz; Pflegeversicherung; Internetpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rente/Alterssicherung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Geschlechterpolitik; Handwerk; Integration; Rüstungsangelegenheiten; Urheberrecht; Klimaschutz; Arzneimittel; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Fischerei/Aquakultur; Verbraucherschutz; Schienenverkehr; Tourismus; Versicherungswesen; Verkehrsinfrastruktur; Kommunikations- und Informationstechnik; Cybersicherheit; Industriepolitik; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Kinder- und Jugendpolitik; Diversitätspolitik; Personenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bank- und Finanzwesen; Institutionelle Fragen der EU; Meinungs- und Pressefreiheit; Außenpolitik; Kultur; Pflege; Verwaltungstransparenz/Open Government; Lebens- und Genussmittelindustrie; Gesundheitsförderung; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Recht"; Seniorenpolitik; Unfallversicherung; Außenwirtschaft; Schifffahrt; Wettbewerbsrecht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Rechtspolitik; Politisches Leben, Parteien; Familienpolitik; Wohnen; Zivilrecht; Energienetze; Luft- und Raumfahrt; Stadtentwicklung; Menschenrechte; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Vorschulische Bildung; Berufliche Bildung; Öffentliches Recht; E-Commerce; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Straßenverkehr Regelungsvorhaben: - Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes: Die Verabschiedung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes soll verhindert werden, da es bereits ausreichenden Schutz der Beschäftigten durch die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gibt. Aus Sicht der vbw ist ein Beschäftigtendatenschutzgesetz überflüssig. - Forderungen der vbw zur EU Politik nach der Europawahl: Die vbw hat in einem "Wahlprogramm" sowie einem "Kurzbüchlein" ihre zentralen Forderungen zu den (wirtschaftsrelevanten) Politikfeldern der EU zusammengefasst (vergleichbar einer Art Wahlprogramm für die EU Wahl). In der Langfassung finden sich über 80 Einzelforderungen zu zahlreichen Politikfeldern. - Zehn Forderungen zur Wirtschaftspolitik der Ampel Regierung: Die vbw hat ein zehn-Punkte-Programm entwickelt, das quer durch alle wirtschaftsrelevanten Politikbereiche Maßnahmen vorschlägt, die die Ampel-Regierung jetzt anpacken muss, um den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzubringen. - Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts: Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität - Flexibilisierung des Teilzeit- und Befristungsrechtes (inkl. Arbeit auf Abruf): Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren - Kein Nachholen von Feiertagen: Abwehr von Änderungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kein Nachholen von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen) - Keine Verbandsklagen im Arbeitsrecht: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten) - Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bei Ausgestaltung der ePrivacy-Verordnung erhalten: Der Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die Richtlinie von 2002 (2002/58/EG) zum Schutz der elektronischen Kommunikation modernisieren. Er birgt viele Risiken für die Wirtschaft, verhindert Innovationen und führt dadurch zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Europa. Viele Sachverhalte, die durch die ePrivacy-VO geregelt werden sollen, sind bereits durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfasst. Eine zusätzliche sektorspezifische Regelung für den Telekommunikationsbereich ist daher überflüssig. Zumindest darf die ePrivacy-VO keine schärferen Regelungen enthalten als die DS-GVO. - Rentenpaket II - Belastungen der Beitragszahler ausschießen: Ziel ist die Einführung einer dauerhaften Halteline von 48 Prozent beim Rentenniveau zu verhindern, um künftige Beitragssatzsteigerungen und Belastungen der Arbeitgeber auszuschließen. - 1:1 Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie: Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. - Krankenhausreform - Keine Zusatzbelastung der Beitragszahler, Kompetenzen der Länder achten: Im Zuge der angedachten Krankenhausreform soll darauf hingewirkt werden, dass die Interessen der Länder bzgl. der Planungshoheit beachtet werden. Gleichzeitig soll ein Zusatzbelastung der Beitragszahler durch den geplanten Transformationsfonds verhindert werden. - Keine rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR): Aus Sicht der vbw sind die Forderungen nach einer rechtlichen Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) strikt abzulehnen. Es ist zu klären, inwieweit die österreichische Verfahrensregelung (NQR-Gesetz) als Vorlage für ein deutsches Gesetz zum DQR dienen könnte, ohne damit Rechtswirkungen auf tarifliche Zuordnungen und Vergütung von Tätigkeiten und von damit verbundenen Qualifikationen zu generieren und ohne Individualansprüche auf eine bestimmte Zuordnung und Vergütung einer Tätigkeit und damit verbundenen Qualifikationen zu schaffen. - Überprüfung der Übergangsmaßnahmen: Um die berufliche Bildung zukunftsorientiert aufzustellen, empfiehlt die vbw eine strenge und regelmäßige Prüfung der Übergangsmaßnahmen danach, ob sie eine hohe Vermittlungsquote in das duale Ausbildungssystem aufweisen sowie die flächendeckende Ausrollung bewährter Maßnahmen. - Keine Umlagefinanzierung der Berufsbildung: Von der Einführung einer Umlagefinanzierung der Berufsausbildung oder der Umsetzung eines Zukunftsfonds für außerbetriebliche Ausbildung ist auch in Zukunft abzusehen. - Umsetzung der BBiG-Novelle konstruktiv begleiten: Die Umsetzung der BBiG-Novelle muss weiter konstruktiv begleitet werden. Damit die bestehenden Fortbildungsordnungen im Sinne der jeweils zuständigen Sozialpartner eng an der betrieblichen Praxis angepasst werden, müssen diese weiter intensiv an dem Prozess beteiligt werden. - Teilnahme an der assistierten Ausbildung erweitern: Die Teilnahme an der assistierten Ausbildung sollte auch in der Phase der Berufsvorbereitung für geduldete Geflüchtete und Geflüchtete im Asylverfahren ohne Wartezeit möglich sein. - Angebote für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ausbauen: Für die Nutzung der Potenziale von Migranten und Geflüchteten sind die Angebote für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie für Anpassungsqualifizierungen weiter auszubauen. - Einstiegsqualifizierung stärken: Politisch sollte auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) weiter gestärkt und der Duldungstatbestand zum Zwecke einer Ausbildung auf die EQ ausgeweitet werden. - Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in der beruflichen Bildung erhöhen: Es gilt, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in der beruflichen Bildung zu erhöhen und Barrieren abzubauen. Insbesondere der Aufbau und die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind daher voranzutreiben. - Mehr Beratungs- und Unterstützungsoptionen für Unternehmen: Es sind die Beratungs- und Unterstützungsoptionen für Unternehmen weiterzuentwickeln und damit die verzahnte Ausbildung behinderter Jugendlicher in Betrieben und Berufsbildungswerken (gemäß § 34 SGB IX) noch besser zu verankern – eine Qualifizierung, in der größere Teile der Ausbildung im Betrieb stattfinden und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam ausgebildet werden - Übergang von Schule in Ausbildung optimieren: Der Übergang von Schule in Ausbildung ist so zu gestalten, dass möglichst viele Jugendliche nicht in das Übergangssystem einmünden, sondern mit entsprechender Hilfestellung direkt in eine Ausbildung gelangen. Die Anstrengungen aller Akteure müssen noch weiter erhöht wer-den, um gemeinsam alle Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt – bei leistungsschwächeren und leistungsstarken Jugendlichen – zu erschließen. - Keine Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds: Forderungen nach Maßnahmen zur Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds, oder ein Programm zur Auftragsausbildung sind strikt abzulehnen. - Präventives Übergangssystem: Aus Sicht der Wirtschaft muss ein effizientes und effektives Übergangssystem präventiv ansetzen und die Instrumente müssen so praxisnah wie möglich ausgerichtet sein. - Individuelles und differenziertes Übergangssystem: Übergangsmaßnahmen sollen individuell und differenziert gestaltet und die Kompetenzen und Qualifizierungswege transparent gemacht werden. Hierzu ist ein Prozess nötig, der Maßnahmen des Übergangssystems koordiniert, wo nötig sinnvoll zusammenfasst sowie bündelt und sie optimal ausrichtet. Der Grundsatz muss heißen „weniger ist mehr“. Bewährte Maßnahmen sollten in die Fläche getragen werden und kontinuierlich den Anforderungen angepasst wer-den. - Besserer Übergang von BaE in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse: Wünschenswert wäre ein besserer Übergang von einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Hierfür sollte der Vertrag mit dem jeweiligen Träger zukünftig lediglich für ein Jahr abgeschlossen werden, anstatt wie bisher über die komplette Ausbildungsdauer. Eine Verlängerung erfolgt, wenn der Übergang in reguläre Ausbildung nicht gelingt und automatisch, um den Teilnehmern eine Perspektive zu bieten. - Kooperation akademischer und beruflicher Bildung: Die akademische und die berufliche Bildung sollten wie im dualen Studium zukünftig stärker miteinander kooperieren, um auf immer vielfältigere Qualifizierungsanforderungen der Unternehmen durch hybride Ausbildungsformate zu reagieren. - Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) kritisch konstruktiv evaluieren: Die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) ist kritisch konstruktiv zu evaluieren. - Keine Umqualifizierung auf eigenen Wunsch ohne Arbeitsplatzgefährdung: Die vbw spricht sich gegen die Umqualifizierung auf eigenen Wunsch ohne Arbeitsplatzgefährdung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers aus. - Steuerliche Förderung von Weiterbildungskosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausweiten: Die steuerliche Förderung von Weiterbildungskosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist auszuweiten. Hier scheint es aus Sicht der bayerischen Wirtschaft denkbar, einen überproportionalen Abzug von 120 Prozent zuzulassen. - Evaluation Nationale Weiterbildungsstrategie: Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) wird fortgesetzt. Die bei der Fortsetzung der NWS beschlossenen Maßnahmen sollten unbedingt evaluiert werden, um die Zielerreichung zu steigern. - Beratungsangebot zur Weiterbildung stärken: Das Beratungsangebot insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollte auch die un-terschiedlichen Programme zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung, wie beispielsweise die Angebote der BA, umfassen. Die Möglichkeiten müssen noch stärker bei den Unternehmen bekannt gemacht werden. Um entsprechende Informationen möglichst flächendeckend in die Unternehmen zu tragen, sollten die Berufsverbände noch stärker genutzt werden. - mehr arbeitsweltbezogene Deutschkenntnisse: Für eine nachhaltige berufliche Integration sind insbesondere arbeitsweltbezogene Deutschkenntnisse notwendig. Um die Teilnahme an Sprachkursen zu erhöhen, sollten diese stärker an der Praxis ausgerichtete sowie zeitlich und räumlich flexibel angeboten werden. Auch muss es stärker als bislang möglich sein, Deutschsprachkurse bereits im Ausland zu fördern. - Validierungsverfahren evaulieren: Es wurde ein Verfahren zur Feststellung beruflicher Handlungsfähigkeit eingeführt. Die Nutzung sollte evaluiert werden. - Ausbau digitaler Kompetenzen fördern: Der Ausbau der digitalen Kompetenzen muss weiterhin gefördert werden. Die Politik darf nicht nachlässig werden und ist gefordert, auch weiterhin digitales Lernen in der Weiterbildung zu forcieren und die notwendige Anschubfinanzierung für neue Formen zu leisten, wie es z. B. im Projekt „Netzwerk Q 4.0 – Netzwerk zur Qualifizierung des Berufsbildungspersonals“ bereits umgesetzt wird. - Plattformen zur Weiterbildung verzahnen: Wichtig ist, dass bestehende und neue Weiterbildungsplattformen der verschiedenen Akteure miteinander vernetzt sind, damit Bildungsinteressierte transparent und zielführend Weiterbildungsangebote finden können. - Hochschulen: bundesweit einheitliche Auslegung des EU-Beihilferechtes: Damit Hochschulen keine bürokratischen Hürden oder rechtliche Unsicherheiten im Wege stehen, ist die bundesweit einheitliche Auslegung des EU-Beihilferechtes sicherzustellen. - Familienstartzeit nicht einführen: Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit - Kein Mehr an Bürokratie durch Kindergrundsicherung: Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist. - Fachkräfteoffensive als Grundpfeiler der sozialen Kohäsion: Es sollten umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes ergriffen werden. Das heißt, über einen angemessenen Personalschlüssel, Fort- und Weiterbildung und andere Maßnahmen wie die Integration von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass frühpädagogische Fachkräfte sich auf die individualisierte pädagogische Arbeit konzentrieren können. Darüber hinaus könnte die Schaffung von Karriere- und Aufstiegswegen innerhalb des Berufsfeldes die Attraktivität steigern. Eine weitere Säule der Fachkräftesicherung könnte auch die Burnoutprävention darstellen. - Einführung eines systematischen Monitorings von Aspekten sozialer Kohäsion: Eine schulscharfe einheitliche Erfassung und transparente aggregierte Datenbereitstellung für relevante Aspekte im Kontext der sozialen Kohäsion sollte auf Landes- sowie Bundesebene eingeführt werden. Nur so ist der Ist-Stand zu ermitteln, sind zukünftige Entwicklungen zu überwachen und Konsequenzen rechtzeitig zu ziehen. Dies betrifft sowohl einheitliche Indikatoren für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule (z. B. soziale und wirtschaftliche Lage, Migrationshintergrund, Familiensprache, Religion) und das Schulklima als auch Daten zu Aspekten wie Mobbing- oder Gewaltvorfällen, Antisemitismus, Rassismus oder Homophobie. - Erwerbsmigration aus Drittstaaten mit und in Berufsbildung qualitativ hochwertig gestalten: Erwerbsmigration aus Drittstaaten sollte durch eine systematisch angelegte Berufsbildung zum Wohl der Individuen, Betriebe und Gesellschaften gestaltet werden. Dazu sind in kooperativen Projekten und Modellversuchen Qualitätsstandards, Prozesse und Rechtsrahmen zu entwickeln, welche die erfolgreiche Erwerbsmigration ermöglichen. - Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration und Förderung der Grundbildung: Von der Politik sind zu erwarten: a) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von benachteiligten deutschen Bürgerinnen und Bürgern, sowie b) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration (besonders des Nachholens von Bildungs- und Berufsabschlüssen), um die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und kompensatorisch sozialen Benachteiligungen und Bildungsdefiziten entgegenzuwirken. - Unterstützung der Ehrenamtlichkeit, des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste: Hervorzuheben ist insbesondere die dauerhafte Unterstützung der Ehrenamtlichkeit, des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste. Finanzielle Kürzungen in diesem Bereich sind dysfunktional. - Forderungen zur Verbesserung der Standortqualität in Deutschland: Zur Stimulierung der konjunkturellen Dynamik und zur Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland fordert die vbw eine Verbesserung der wirtschaftlichen und industriellen Standortfaktoren, insbesondere die Sicherstellung von Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, eine Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast, eine Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sowie einen umfassenden Abbau von Bürokratie und Regulierung. - Mutterschutz für Selbständige sinnvoll gestalten: Ziel ist die sinnvolle Ausgestaltung des Vorhabens, ohne dass dadurch ein Mehr an Bürokratie entsteht und die Sozialversicherungssysteme weiter belastet werden. - BGG-Reform sinnvoll gestalten: Die Barrierefreiheit zu stärken ist ein wichtiges Ziel. Die Maßnahmen der BGG-Reform gehen aber zu weit. Daher wären in jedem Fall Nachbesserungen erforderlich. - Änderungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (SGB IX) nicht zielführend.: Die geplanten Änderungen zum BEM sind nicht zielführend, da bereits jetzt Arbeitgeber in ihrem eigenen Interessen BEM-Verfahren durchführen, damit Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bleiben können. - WfbM-Reform sinnvoll gestalten: Aus Unternehmenssicht sind bei der WfbM-Reform vor allem die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Diese gilt es zu stärken. Die geplanten Regelungen zur Ausgleichsabgabe sind für die Werkstätten nachteilig, da die Aufträge aus der Wirtschaft wichtig für sie sind und auch für die Unternehmen nicht positiv. Die Bezahlung von Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte wäre keine Option, da in den Werkstät-ten Menschen beschäftigt sind, die nicht-erwerbsfähig sind und in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der Kosten ist aber eher von einer leichten – tolerierbaren – Entgeltanhebung aus-zugehen. - Evaluierung und Verstetigung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes: Die vbw fordert, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz zu evaluieren, zu optimieren und zu entfristen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde der neue Handlungsspielraum bei der Beschaffung nur unzureichend genutzt. Ein wesentlicher Grund liegt in offenen Haftungsfragen, die rechtsicher, klar und transparent geregelt werden müssen. - Sondervermögen "Bundeswehr" nicht mehr verwässern und weiter aufstocken: Die vbw fordert, das "Sondervermögen Bundeswehr" nicht weiter zur Finanzierung von Projekten aus dem regulären Verteidigungshaushalt zweckzuentfremden, sondern gezielt zu nutzen und aufzustocken. - Europäische Strategie bzw. Europäisches Programm für die Verteidigungsindustrie: Bis 2030 sollen mindestens 40 Prozent der Beschaffungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten für gemeinsame Projekte verwendet werden. Als vbw begrüßen wir dieses Ziel. Ebenso befürworten wir die geplante Stärkung der Standardisierung von Verteidigungsgütern. - Sofortiger Aktionsplan für die Sicherheits- u. Verteidigungsindustrie der Europ. Investitionsbank: Als vbw begrüßen wir die Entscheidung der EIB die "Dual-Use"-Klausel von „mindestens 50 Prozent der Einnahmen entfallen aus zivilen Anwendungen“ auf „auch zivil nutzbar“ zu erweitern. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Erleichterungen bei der Kreditvergabe für KMU und die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheits- und Verteidigungsprojekte. - Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit: Zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes fordert die vbw die Umsetzung folgender Maßnahmen: Ein politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen, das Beschaffungswesen verbessern, die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken, ausreichend Finanzmittel bereitstellen, die Bundeswehr gesellschaftlich und personell stärken und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen. - Finanzielle Ausstattung der Bundesagentur für Arbeit sicherstellen: Es gilt eine angemessene finanzielle Ausstattung der BA sicherzustellen. Dafür muss das bestehende Defizit abgebaut werden. Langfristiges Ziel muss eine Beitragssatzstabilität auf möglichst niedrigem Niveau sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss konsequent auf die künftigen Heraus- forderungen ausgerichtet werden. Das erfordert auch ein angepasstes Leistungsportfolio. Dazu gehört die individuelle, stärkenorientierte Beratung der Kunden, um deren Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. - Zulassungsverfahren für förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen praktikabler machen: Derzeit müssen alle Lehrgänge im Angebot der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden. Dieses aufwändige System muss reformiert werden. Dafür sollte bei der Weiterbildungsförderung zwischen Arbeitslosen und Beschäftigten konsequent unterschieden werden. Bei der Förderung von Maßnahmen für Beschäftigte sollten hingegen vereinfachte Kriterien gelten, da die anteilige Finanzierung durch den Arbeitgeber bereits Gewähr für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist. - Zulassungsverfahren für förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen praktikabler machen: Aktuell dauert das Zulassungsverfahren für Maßnahmen zu lang, die Anforderungen an das Maßnahmendesign stammen aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit und das Verwaltungsverfahren der BA im Anschluss an die Maßnahmenzulassung ist langwierig und analog. Ebenso muss eine überregionale Zulassung der Maßnahmen möglich sein. Das gilt insbesondere im Zuge der Verbreitung rein digitaler Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem sollte der Mindestumfang für geförderte Maßnahmen von mindestens 120 auf 60 Unterrichtseinheiten gesenkt werden, um die Praktikabilität vor Ort zu erhöhen und die Schaffung eines eigenen Bundesdurchschnittskostensatzes angestrebt werden. Nicht zuletzt sollte das Erfordernis, wonach die letzte Förderung vier Jahre zurückgelegen haben muss, auf den Prüfstand gestellt werden. - Ablehnung der Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergelds: Klar abzulehnen ist die Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergeldes. Damit würde Weiterbildung, die bei der Umstrukturierung eines Betriebes zur Erschließung neuer Geschäftsfelder nötig wird, in öffentliche Mitgestaltung und Finanzierung durch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung gedrängt. Die Fortentwicklung des eigenen Geschäftsmodells muss aber grundsätzlich unternehmerische Aufgabe bleiben. Hilfreich sind keine Instrumente, die Beschäftigte „parken“ und ungeachtet konkreter Bedarfe qualifizieren. Was Betriebe stattdessen brauchen, und zumal KMU, ist die enge Vernetzung der Agenturen für Arbeit, der Transfergesellschaften sowie der Bildungsträger, um bei Bedarf gebündelt und gezielt Maßnahmen für größere Gruppen betriebsübergreifend zu realisieren. - Kein Rechtsanspruch auf Weiterbildung: Abzulehnen sind die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Vielmehr bedarf es der Bereitstellung einer individuellen, neutralen und kompetenten Weiterbildungsberatung. Bundesweit investieren die Arbeitgeber jährlich über 41 Mrd. Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Weitere oder verpflichtende Kostenübernahmen durch die Unternehmen wären weder zumutbar noch zielführend. Auch staatlich geförderte individuell motivierte Bildungszeiten oder Bildungsteilzeit, die im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes diskutiert wurden, sind abzulehnen. In Zeiten des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs in vielen Teilen der Wirtschaft und den aktuellen geopolitischen Entwicklungen würde ein Bildungszeitgesetz die falsche politische Weichenstellung darstellen. - Weiterbildungsförderung vereinfachen und entbürokratisieren: Statt der Einführung weiterer Regelungen zur Weiterbildungsförderung sollten die bestehenden vereinfacht und entbürokratisiert werden. Innerhalb der Beschäftigtenförderung sollte es möglichst wenig unterschiedliche Voraussetzungen geben, so dass jedem Unternehmen klar ist, wie die Förderoptionen genutzt werden können. Für das im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes beschlossene Qualifizierungsgeld, das im April 2024 in Kraft getreten ist, besteht aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Notwendigkeit. Es verkompliziert ein ohnehin bereits komplexes System weiter. - Fehlanreize in der Arbeitslosenversicherung beseitigen: Es bestehen nach wie vor Fehlanreize im System der Arbeitslosenversicherung, die beseitigt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung des Arbeitslosengelds I und die erst kürzlich entfristete Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III. Beim Arbeitslosengeld I sollte die maximale Bezugsdauer für alle Altersgruppen einheitlich auf höchstens zwölf Monate reduziert werden. Eine solche Anspruchsdauer ist wichtig und richtig, um Arbeitslosen für eine angemessene Zeit eine Grundversorgung zu gewährleisten und um die Sucharbeitslosigkeit abzufedern. Die Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III entfaltet kontraproduktive Wirkungen und muss daher abgeschafft werden. - Weiterbildungsförderung bekannter machen: Es ist dringend geboten, das Qualifizierungschancengesetz und das gesamte Förderspektrum noch bekannter zu machen. Zudem müssen Optimierungen vorgenommen werden, etwa hinsichtlich schlankerer Zertifizierungsverfahren, des Stundenerfordernisses sowie der Fördermöglichkeiten für kürzere Qualifizierungsmaßnahmen. Stark regulierende politische Maßnahmen, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, erhöhen die Weiterbildungsaktivitäten nicht. Die Politik muss vielmehr durch unterstützende Maßnahmen die Bereitschaft zur und die Beteiligung an Weiterbildung erhöhen. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Qualifizierung zielgerichtet ist. Die Weiterbildung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Unternehmen und des Arbeitsmarktes orientieren. - keine weitere staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes: Der Arbeitsmarkt darf keinesfalls weiter reguliert werden. Der politisch definierte Mindestlohn oder Verschärfungen im Befristungsrecht gefährden die Rückkehr zu einem dynamischen Arbeitsmarkt. - Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit: Erfolge beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sind nur über einen flexiblen Arbeitsmarkt mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechte Löhne zu erreichen. Langzeitarbeitslose Menschen sind individuell und passgenau zu unterstützen. Vermittlungshemmnisse bei den Betroffenen müssen gezielt abgebaut werden. Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen sind die Ultima Ratio. - Löhne sind der Preis der Arbeit: Der Lohn wird nach der tatsächlichen Arbeitsleistung berechnet und ihm kommt daher eine wichtige Signalfunktion zu. Dies darf nicht von sozialpolitischen Wünschen an das Einkommen überlagert werden. - Bewährte Lohnfindung beibehalten: Löhne beziehungsweise Lohnuntergrenzen müssen von den Tarifparteien unter Berücksichtigung der Qualifikationen und des unternehmerischen Umfelds festgelegt werden. Die Abweichung von dieser bewährten Praxis über den Mindestlohn riskiert, Löhne zu einem ständigen politischen Spielball zu machen. - Deutschland braucht eine Lohnspreizung: Der Niedriglohnbereich schafft und sichert Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Um einen möglichst breiten Zugang zu sichern, brauchen wir gerade für letztere Zielgruppe produktivitätsgerechte (Wieder-)Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt. - Niedriglohnbereich ermöglicht Einstieg in Aufstieg.: Der Niedriglohnbereich bietet Aufstiegschancen. Steigende Entlohnung entsteht aus höherer Produktivität, die gegebenenfalls durch Weiter- und Höherqualifizierung erreicht werden muss. - Angebote zur Teilqualifizierung ausbauen: Das bestehende Angebot zur Teilqualifizierung muss mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft konsequent und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Es ist notwendig, Standards und Qualitätskriterien kontinuierlich weiterzuentwickeln, um eine bundesweite Anschlussfähigkeit der Angebote gewährleisten zu können. Zudem sind die Vorgaben für das Angebot der Teilqualifizierung weiter zu entwickeln. Wichtig ist dabei vor allem, dass bayern- und deutschlandweit die Anerkennung von Teilqualifizierungs-Zertifikaten bei der Zulassung zur Externenprüfung von den zuständigen Kammern einheitlich umgesetzt wird. Mit den Dachverbänden der zuständigen Stellen und der Bundesagentur für Arbeit sollten daher bundesweit einheitliche Regelungen von der fachlichen Kompetenzfeststellung vereinbart werden. - Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren: Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden. - Vergleichbarkeit schulischer Bildung erhöhen und Kulturhoheit der Länder beibehalten: Schulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, sondern auch vergleichbarer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen hinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in den Ländern führen noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länderspezifisch zu erheben und auszuwerten. Nur so ist eine belastende Aussage möglich, wie es um die Schulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundesspezifischen Maßnahmen wirklich ergriffen werden müssen. - Geflüchteten frühzeitig Wege in Ausbildung und Beschäftigung eröffnen: Eine Ausbildung ebnet den Weg für eine erfolgreiche berufliche Integration, erfordert jedoch eine hohe Sprachkompetenz. Um auch mit geringeren Sprachkenntnissen und Vorqualifikationen den Weg in eine Ausbildung zu finden, ist es notwendig, weitere zweijährige Ausbildungsberufe mit einem höheren Praxisanteil einzuführen. Auch die Teilqualifizierung von Un- und Angelernten hat sich als erfolgreiches Weiterbildungsmodell bewährt und stellt insbesondere für Geflüchtete eine große Chance dar, sich stufenweise zum Facharbeiter zu entwickeln. Aus diesem Grund sollte das Angebot weiter ausgebaut werden. - Duldungstatbestand auf EQ ausweiten: Der Duldungstatbestand zum Zweck der Berufsausbildung muss auf das Instrument der Einstiegsqualifizierung ausgeweitet werden. Hierfür braucht es eine gesetzliche Anpassung. - Planungssicherheit für Unternehmen ermöglichen: Insbesondere bei der Ausbildung sollte es möglich sein, den Antrag zur Erlaubnis zum Beginn einer Ausbildung sowie die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer schon neun Monate, statt sieben Monate vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Die Bearbeitungsdauer sollte zudem auf ein Minimum reduziert werden. Dies würde den Unternehmen eine bessere Planungssicherheit verschaffen und die Beschäftigung von geflüchteten Menschen erleichtern. - Kompetenzen überprüfen und Anerkennung optimieren: Viele Geflüchtete kommen nach Deutschland, ohne ein Zeugnis oder einen Nachweis über ihre beruflichen Qualifikationen zu besitzen. Deshalb gilt es, möglichst frühzeitig vorhandene (praktische) Kompetenzen abzufragen und einen eventuell bestehenden Nach- und Weiterqualifizierungsbedarf festzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiter zu optimieren und effektiver zu gestalten. Da nicht alle Schul-, Studien- und Berufsabschlüsse als gleichwertig betrachtet werden können, ist es notwendig, über bestehende Nachqualifikationsangebote zu informieren. - Sprachförderung ausbauen: Für eine gelungene Integration braucht es weiterhin ein großes Repertoire an Sprachkursangeboten. Dem Mangel an Sprachlehrkräften kann zum Beispiel durch den Ausbau des Angebotes zum Erwerb der vom BAMF geförderten Zusatzqualifizierung entgegengewirkt werden. Der Zugang zu Sprachkursen muss für jeden Geflüchteten mit hoher Bleibeperspektive unmittelbar und frühzeitig erfolgen. Für bestimmte Zielgruppen, wie geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern, müssen Betreuungsangebote etabliert werden, sodass die Sprachkurse besucht werden können. Politik und Bildungsträger sind gefordert, Sprachkurs- und Bildungsangebote zu flexibilisieren, zum Beispiel durch Blended Learning, berufsbegleitende Angebote und die Option, auf kleinere Gruppen vor Ort setzen zu können. - Digitale Netze schneller ausbauen: Insgesamt digitale Netze schneller ausbauen. Förderung des Ausbaus der digitalen Netze verlässlich fortsetzen. Ausbaugerechte Vergabebedingungen für Mobilfunkfrequenzen. Feststellung eines breiten öffentlichen Interesses an digitaler Netzinfrastruktur. Klarstellungen, wann geringfügige Maßnahmen nur angezeigt werden müssen. Verkürzung der Dreimonatsfrist für Zustimmungsfiktionen zu Mastenbauten auf zwei Monate. Einsichtsrecht in Grundbücher für ausbauwillige Betreibergesellschaften. Auf EU-Ebene für marktgerechte Beihilfe-Auflagen zur Mobilfunkförderung eintreten. - Bundesbildungsprogramme verstetigen, entbürokratisieren und nachhaltig finanzieren: Initiativen der Bundesregierung wie der „Digitalpakt Schule“ sowie das „Startchancenprogramm“ und die damit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder geben wichtige Impuls für eine flächendeckende Weiterentwicklung der Bildungsqualität. Derartige Bildungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuweichen. Die alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließlich bei den Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in einen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel, damit die Länder schneller und planungssicher entscheiden können, wie Bildung vor Ort passgenau gestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann. - Unternehmensbesteuerung wettbewerbsgerecht reformieren: Absenkung der Unternehmensteuerlast auf 25 %, Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, Abbau der Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen, Abschaffung Solidaritätszuschlag, Weiterentwicklung der Wegzugsbesteuerung, Abbau überbordender Anti-Missbrauchsvorschriften und allzu komplexer Regelungen zur globalen Mindeststeuer. - Elementarschadenversicherung - Impulse für mehr Prävention und breitere Absicheriung: Die vbw fordert, die Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Prävention für Elementarschadenereignisse zu verbessern und wirksame Anreize zum Ausbau des Versicherungsschutzes privater Hauseigentümer zu setzen, dabei aber eine Pflichtversicherung zu vermeiden. Für katastrophale Kumulschadenereignisse ist ein staatliches Stop-Loss-System für Versicherungen erforderlich. - Bildungsbeteiligung garantieren: Bildung bietet das größte Potenzial für eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Beschäftigung. Geflüchtete müssen so bald wie möglich in das Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem eingegliedert werden. Der Staat muss eine Bildungsbeteiligung für diese Zielgruppe garantieren. Zugewanderte müssen kontinuierlich und individuell beraten und über das Bildungs- und Ausbildungssystem aufgeklärt werden. Dabei ist wichtig, den Wert von Bildung und Ausbildung für eine selbstbestimmte und durch die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt geprägte Lebensführung zu verdeutlichen. Besonders die Zielgruppe der arbeitslosen Geflüchteten ist hier noch stärker in den Fokus zu nehmen. Entsprechende Angebote zu Grundbildung, Alphabetisierung und Qualifizierung müssen aufgesetzt werden. - Sichere Herkunftsstaaten prüfen: Die Politik muss die Liste sicherer Herkunftsstaaten kontinuierlich prüfen und wenn möglich auch erweitern, insbesondere, um schutzbedürftige Geflüchtete ausreichend unterstützen zu können. Gleichermaßen braucht es Aufklärung in den sicheren Herkunftsländern über die zur Verfügung stehenden Optionen der legalen Einreise nach Deutschland, beispielsweise als Arbeits- oder Fachkraft. - Zuzug kontrollieren: In den vergangenen Jahren ist die Aufnahmefähigkeit Deutschlands hinsichtlich organisatorischer Kapazitäten und gesellschaftlicher Akzeptanz an Grenzen gestoßen. Beides sind jedoch elementare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Die zentrale Aufgabe der Politik muss darin bestehen, den Zuzug zu kontrollieren, um die erfolgreiche Integration derer, die bereits in Deutschland sind, gewährleisten zu können. - Anreize für irreguläre Migration senken: Für jeden Geflüchteten gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, Versorgung und Betreuung aus. Das ist richtig, weil das auf unseren Werten aufbauen-de Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl vorschreibt. Aber: Unser Sozialsystem darf gleichzeitig keine wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Da-zu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip im Bedarfsfall weiter auszubauen sowie die Geflüchteten flächendeckend über unser Sozialsystem aufzuklären. Es muss vermittelt werden, dass man in der Zeit der Arbeits-losigkeit unterstützt wird, das Ziel aber immer die Aufnahme einer Beschäftigung ist. - Ausweitung von Rückführungsabkommen: Häufig kann die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen ohne Ausweispapiere nicht durchgeführt werden, weil die Herkunftsstaaten diese Personen nicht aufnehmen. Daher muss sich die Bundesregierung mit aller Kraft für die Ausweitung der Rückführungsabkommen, insbesondere mit den Hauptherkunftsstaaten einsetzen. Bei den Verhandlungen sollten auch neue Regelungen bezüglich der Visavergabe in Betracht gezogen werden. - Rückführungen beschleunigen: Mit dem verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierungen die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen etwas erleichtert. Die ergriffenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Besonders Personen, die keinen Schutzgrund haben, deren Identität nicht geklärt ist, die straffällig wurden oder Gefährder sind, müssen schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. - Fluchtursachen bekämpfen: Der verstärkte Zustrom von Geflüchteten stellt nicht nur die Aufnahmeländer vor Herausforderungen, sondern auch die Herkunftsländer. Denn es sind vor allem junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, und gerade deren Potenzial ist zur Weiterentwicklung der Herkunftsländer essenziell. Vor diesem Hintergrund gilt es, gezielte Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau der Herkunftsländer zu leisten. Gezielte wirtschaftliche Unterstützung kann in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten dazu beitragen Fluchtursachen zu verringern, indem Armut bekämpft und Frieden gefördert wird. Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen wird eine echte Bleibeperspektive vor Ort geschaffen. - Fehlanreize vermeiden: Für jeden Geflüchteten gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, Versorgung und Betreuung aus. Das ist richtig, weil das auf unseren Werten aufbauende Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl vorschreibt. Aber: Unser Sozialsystem darf gleichzeitig keine zusätzlichen wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Dazu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip im Bedarfsfall weiter auszubauen sowie die Geflüchteten flächendeckend über unser Sozialsystem aufzuklären. Es muss vermittelt werden, dass man in der Zeit der Arbeitslosigkeit unterstützt wird, das Ziel aber immer die Aufnahme einer Beschäftigung ist und bleibt. - Rechts- und Wertesystem vermitteln: Die Integration von Asylbewerbern ist aus Sicht der vbw an eine unabdingbare Voraussetzung geknüpft: Das Ziel muss die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung unter Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteorientierung sein. Die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist demnach die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Der Rechtsstaat muss gegen Verstöße schnell und wirksam eingreifen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Asylbewerber an einem Integrationskurs teilnehmen und schnellstmöglich nach der Anmeldung mit dem Kurs starten kann. Dazu braucht es ein einheitliches und flächendeckendes System. Denkbar ist ein mehrstufiges Integrationskurssystem, das mit einem Einführungskurs bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt. - Förderinstrumente nutzen: Ausbildungsfördernden Leistungen, wie zum Beispiel Assistierte Ausbildung (AsA) sollten sofort und für jeden greifen, sobald ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorliegt – unabhängig von Status oder Wartezeit. Allen Geflüchteten muss der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages ermöglicht werden, um den Abschluss der Ausbildung gezielt unterstützen zu können. Es muss daher auch sichergestellt werden, dass genügend Plätze für die Geflüchteten innerhalb der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hier ist die Politik gefordert, weitere Anpassungen anzustoßen. - Ausweitung der Arbeitspflicht für Asylsuchende: Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Ausweitung der Arbeitspflicht auch für nicht gemeinnützige Tätigkeiten ist grundsätzlich in Erwägung zu ziehen, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stets an erster Stelle aller Bemühungen stehen sollte. - Gemeinsames europäisches Asylsystem implementieren: Mit dem neuen EU-Asylpaket soll ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden. Der nächste Schritt muss nun sein, auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine einheitliche Durchführung von Asylverfahren in der EU zu verankern. Nur so lässt sich das Asyl-Hopping innerhalb der EU begrenzen und faire Asylverfahren für alle Asylsuchenden sicherstellen. Die Bundesregierung ist gefordert, weiterhin massiv auf das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems hinzuwirken und dieses dann auch gemeinsam in der EU zu implementieren und anzuwenden. - Zuzug in die EU kontrollieren: Die Politik muss die Investitionen in den EU-Grenzschutz und die Bekämpfung von Schleuseraktivitäten weiter ausbauen. Die Staaten, die die Hauptlast des anhaltenden Zuzuges tragen, müssen von den anderen Mitgliedsstaaten bei der Grenzsicherung unterstützt werden. - Verlässliche Lösungen bei der Verteilung von Geflüchteten in der EU finden: Eine gerechte Lastenteilung aller Mitgliedsstaaten zur Unterstützung derjenigen, die dem Migrationsdruck von außen am meisten ausgesetzt sind, muss wirkungsvoll angegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind die neuen Regelungen zur Solidarität unter den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Asylreform. Die Politik ist in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Gleichzeitig muss die europäische Solidarität auch durch den Ausbau von EU-Förderprogrammen gesteigert werden, um die Aufnahmeländer bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben zu unterstützen. - Legale Migrationswege nach Europa schaffen: Die EU muss im Rahmen der Weiterentwicklung des Europäischen Asylsystems zur Eindämmung der illegalen Migration parallel legale Migrationswege verstetigen und ausweiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verbesserten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU. Die EU sowie die Bundesregierung haben mit Hilfe verschiedener Vorschriften, wie beispielsweise dem Absenken des Mindestgehalts in Mangelberufen, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte in die EU und nach Deutschland verbessert. - EU-Kooperationen mit Dritt- und Transitländern ausweiten und prüfen: Eine stärkere Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten kann einen effektiven Beitrag zur Begrenzung und Steuerung des Zuzugs leisten. Insbesondere die Schaffung humanitärer Korridore sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Vereinbarungen wie die Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Transitländern sind auszuweiten und regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. - Auslandsaufenthalte erleichtern: ln einer global vernetzten Arbeitswelt ist es zunehmend wichtig, bereits während der beruflichen Erstausbildung internationale Erfahrungen zu sammeln. Daher müssen in der Europäischen Union als koordinierende Einheit und ihren Mitgliedsländern die Möglichkeiten und Chancen von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung weiter verbessert werden. - Berufliche Bildung als Vorbild: Eine grundlegende Verständigung über Mindeststandards in der Ausbildung ist anzustreben. Dabei kann die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem Fundament der dualen Ausbildung und dem dualen Studium Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein. - Anerkennung auf EU-Ebene optimieren: Die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen muss gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung gezielt verbessert werden. Zudem muss die Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen weiter erhöht werden. - Digitale Wettbewerbsfähigkeit stärken: Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein. - Kein Mobile-Arbeit-Gesetz: Unnötige Bürokratisierung und Überregulierung mobiler Arbeit (Homeoffice, Co-Working-Spaces, Arbeiten unterwegs, etc.) verhindern. Insbesondere zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber verhindern. - Drittpersonaleinsatz flexibilisieren: Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden. Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden. - Moderne Kooperationsformen, insbesondere bzgl. Solo-Selbständige, stärken: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. - Flexibilisierung der Personalarbeit: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Wirtschaftskrisen sind vielfältig. Damit sie von den Unternehmen erfolgreich bewältigt werden können, werden umfangreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung der Personalarbeit benötigt. - Abbau des datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar. - Datenschutzgrundverordnung praxisgerecht überarbeiten: Bei der Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung sind Sachverhalte aufgetreten, die zu überzogener Bürokratie führen. Auch wird der mit dem neuen Datenschutz verfolgte Zweck an einigen Stellen aus den Augen verloren. Insbesondere besteht Anpassungsbedarf beim Auskunftsanspruch, bei den Informationspflichten und beim internationalen Datentransfer. Zudem muss die DS-GVO technologieoffener ausgestaltet werden, um Innovationen und neue Technologien zu fördern. - Ablehnung eines Bundestariftreuegesetzes: Vermeidung der Erteilung von Aufträgen der öffentlichen Hand ausschließlich an aufgebundene Unternehmen. - Kodifizierung des Arbeitskampfrechts: Kodifizierung des Arbeitskampfrechts durch Bundesgesetz insbesondere in der Daseinsfürsorge - Neue Regelungen für die Betriebsratsvergütung: Die Vorschriften über die Betriebsratsvergütung werden neu gefasst. Es soll keine Verschärfung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hinaus geben. Wir fordern eine rechtssichere Umsetzung des Kommissionsvorschlags. - Mindestlohn durch Mindestlohnkommission politikfrei bestimmen: Die Erhöhungen des Mindestlohns darf nicht politisch intendiert sein und muss weiterhin von der Mindestlohnkommission vorgenommen werden. Zudem darf es keine Änderungen bei der Zusammensetzung oder den Entscheidungsabläufen der Mindestlohnkommission geben. - Vergaberecht: Keine vergabefremden Aspekte: Keine Tariftreueregelungen und sonstige vergabefremde Kriterien: Tariftreueregelungen sind jedoch grundsätzlich unvereinbar mit den vom Grundgesetz geschützten Grundsätzen der Tarifautonomie, der negativen Koalitionsfreiheit, des Gleichheitsgebots, des staatlichen Neutralitätsgebots und der Arbeitsvertragsfreiheit. - Lobbyregistergesetz entbürokratisieren: Die verschärften Regeln im Lobbyregistergesetz führen zu einem bürokratischen enormen Aufwand bei den Interessenvertretern, insbesondere bei der Eintragung und Pflege der Regelungsvorhaben. Die bessere Lösung wäre es gewesen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister zu verzahnen. Dies würde bei gleichem Inhalt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten. - Forderung, sich für eine Reform der WTO einzusetzen: Die Welthandelsorganisation WTO hat eine bedeutende Rolle in einer globalisierten Wirtschaftswelt. Für eine funktionierende Weltwirtschaftsordnung sind jedoch Reformen der WTO notwendig. Die vbw appelliert an die Bundesregierung, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass eine Reform und Modernisierung der WTO angestrebt wird. Insbesondere muss der Streitbeilegungsmechanismus re-aktiviert werden, außerdem die Wettbewerbsneutralität im globalen Handel gestärkt werden. - Ablehung von gesetzlichen Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung: Gesetzliche Zwangsmaßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung verstoßen gegen die negative Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Neutralitätspflicht des Staates. - Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft verbessern: Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten. Für alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte Unterstützung von Transformationsprozessen. - Gestaltung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen durch den Green Deal: Der Fokus der EU muss jetzt auf die Gestaltung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Transformationsprozesse gerichtet werden. Innovationen und Investitionen müssen gestärkt werden. Es gilt, Infrastruktur aufzubauen, regulatorische Hürden zu beseitigen und bürokratische Prozesse zu verschlanken. - Nationales Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme rechtzeitig abschaffen: Gebäude und Verkehr können aufgrund der höheren CO2-Vermeidungskosten nicht in dasselbe System wie Industrie und Stromerzeu-gung integriert werden. Zudem ist der Upstream-Ansatz für diese Sektoren besser geeig-net. Das nationale Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme muss bis zum Start des europäischen Systems abgeschafft werden. Wärme zählt zu den Grundbedürfnissen, deshalb sind hier flankierende Maßnahmen von besonderer Relevanz. - Farbenpluralität und Technologieoffenheit beim Einsatz von Wasserstoff berücksichtigen.: Es ist dringend notwendig, die weitere Planung anzugehen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verteilnetze festzulegen. Bei der Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) in nationales Recht bis Mitte 2025 ist es wichtig, weiterhin technologieoffen und farbenplural vorzugehen. - Moderner Verbraucherschutz muss als Basis Wettbewerb und funktionsfähige Märkten haben.: Die vbw setzt sich für eine moderne europäische Verbraucherpolitik ein, die den Wettbewerb um die besten Produkte sichert, die freie Kaufentscheidung und die Produktvielfalt fördert und damit die Attraktivität Europas, Deutschlands und Bayerns im globalen Standortwettbewerb sichert. - Bundesfernstraßenmautgesetz: Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau als sog. Handwerkerausnahme aufnehmen: Im Sinne einer Gleichbehandlung der einzelnen Branchen sollte in die Liste des Bundesamts für Logistik und Mobilität zu den handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des ab 01. Juli 2024 geltenden § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 Bundesfernstraßenmautgesetz die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aufgenommen werden. - Zulassung der albanischen Sprache bei Führerscheinprüfungen, Führerscheinweiterbildungen und der beschleunigten Grundqualifikation: Erweiterung des Katalogs zulässiger Sprachen um die Sprache Albanisch bei a) der der Ablegung der theoretischen Führerscheinprüfung, b) der Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation c) Berufskraftfahrerweiterbildungen d) digitalen Fortbildungen und Lehrgängen für Berufskraftfahrer - Begrenzung des Gesamtbeitragssatzes zur Sozialversicherung auf unter 40 Prozent: Um die Abgabebelastung dauerhaft in einem vertretbaren Maß zu halten, müssen in allen Sozialversicherungszweigen Maßnahmen ergriffen werden, die eine nachhaltige Finanzierbarkeit sicherstellen und Beitragssatzanstiege ausschließen. Wir fordern eine Deckelung des Gesamtbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent. - Beschäftigung Älterer stärken und ausbauen: Zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung ist es nötig, das Erwerbspotenzial von Älteren stärker zu fördern und zu aktivieren. Wir setzen uns dafür ein, dass beschäftigungshemmende Regelungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht fallen. Zudem müssen Frühverrentungsanreize konsequent abgebaut werden. - Stärkung der Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge: Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zentrale Säule der Alterssicherung. Die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge muss vorangetrieben werden. Hierzu sind in erster Linie Entlastungen der Arbeitgeber bei der Administration wie auch der Haftung nötig. Für entsprechende Anpassungen setzen wir uns ein. - Rasche Realisierung des Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel: Die Brennerstrecke ist eine Zentralachse des Güterverkehrs in Europa. Der EU-Binnenmarkt ist aber nur so gut wie der freie Fluss des Warenverkehrs. Ziel ist ein klimagerechter freier Warenverkehr, der die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt gleichermaßen achtet. Wir brauchen eine klare zeitliche Perspektive für Planung und Bau der Nordzulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. Es muss auch entsprechende Verlademöglichkeiten geben, inklusive des Baus neuer Terminals. Die Schnittstellen zwischen Schiene und Straße gilt es, zügig zu verbessern und eine Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe aufzubauen. - Bedarfsgerechte Mobilität sicherstellen: Mobilität als ein Schlüsselfaktor unserer vernetzten und arbeitsteiligen Wirtschaft muss jederzeit bedarfsgerecht gewährleistet sein. Wir brauchen ein verbessertes intermodales Gesamtverkehrssystem, in dem sich die Verkehrsträger Straße, Schiene, Schifffahrt und Luftverkehr gegenseitig ergänzen und verkehrsbezogene Kommunikations- und Informationsmittel verstärkt eingesetzt werden. - Klimapolitik durch einen starken und innovativen Wirtschaftsstandort vorantreiben: Die bayerische Wirtschaft steht hinter den Klimazielen des Pariser Abkommens. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das nur durch internationale Kooperation bewältigt werden kann. Ohne einen starken und innovativen Wirtschaftsstandort sind die Klimaschutzziele jedoch nicht zu erreichen. Dafür brauchen wir eine pragmatische und flexible Klimapolitik. Ökonomie und Ökologie sind kein Widerspruch. Es geht darum, beides in Einklang zu bringen und positiv miteinander zu verbinden. Den Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz sehen wir in der Entwicklung und im Einsatz technologischer Innovationen. Die Expertise unserer deutschen und bayerischen Wirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Emissionsreduktion leisten. - Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Eckpunkte zu 49 Maßnahmen verabschiedet, mit denen das Wirtschaftswachstum in Deutschland angekurbelt und der Standort gestärkt werden sollen. - Änderungen des Pull-Verfahrens bzgl. eAU zu einem Push-Verfahren: Das neu eingeführte elektronische Verfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird aktuell über ein sog. Pull-Verfahren durchgeführt. Danach müssen Arbeitgeber aktive bei den Krankenkassen, die individuellen Krankenstände erfragen. Anders wäre es bei einem Push-Verfahren. Hierbei stellt die jeweilige Krankenkasse bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Arbeitgeber automatisch elektronisch zu Verfügung. - Aufkommensneutrale Finanzierung von Beschäftigungsanreizen für Ältere: Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu Neuregelungen zur Umsetzung von rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auf die Stärkung der finanziellen Vorteile bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit abzielen und es sollen Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden. - Umsetzung der Richtlinien EU/2024/825 und EU/2023/2673 im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht: Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/825 und 2023/2673 ohne zusätzliche, vom EU-Recht nicht vorgegebene Belastungen. - Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge: Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher). - Stellenbremse in der Bundesverwaltung: Entwicklung der Stellenzahl bei Beamten in Bundeskanzleramt und Bundesministerien - Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge: Reform der steuerlichen geförderten privaten Altersvorsorge, um diese zu revitalisieren und die Verbreitung zu fördern. Hierzu gilt es die Fördersystematik anzupassen und die Kapitalanlage mit modifizierten Garantien zu ermöglichen. - Dringend Umsetzung von Carbon Management Strategie sowie Abscheidung von CO2 auch für fossile Kraftwerke: Wir stimmen grundsätzlich darin überein, die Vermeidung von CO2 zu priorisieren und begrüßen eine zeitnahe Umsetzung der nationalen CMS-Strategie. Im Hinblick auf die Definition „schwer vermeidbarer“ Emissionen und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf Backup-Kraftwerke befürworten wir allerdings im Sinne der Emissionsminderung einen weniger pauschalen Absatz. Wenn fossile Kraftwerke zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit länger laufen müssen, als derzeit geplant, beziehungsweise Wasserstoff später zur Verfügung steht, wäre eine Abscheidung auch hier im Sinne des Klimaschutzes sinnvoll. Zu Recht will die Strategie auf einen möglichst marktgetriebenen Hochlauf setzen. - Bundeshaushalt zukunftsgerecht aufstellen: Die Struktur des Bundeshaushalts ist nicht zukunftsgerecht. Die ohnehin schon sehr hohen Ausgaben für Soziales weisen weiter nach oben. Gleichzeitig wird nach wie vor zu wenig in Infrastruktur, Bildung und Verteidigung investiert. Hier muss unter Wahrung der Schuldenbremse umgesteuert werden. Konsumtive Ausgaben müssen gesenkt, Zukunftsinvestitionen erhöht werden. - Ablehnung einer Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie (89/654/EWG) als auch der Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG): Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Arbeitsstättenrichtlinie und Bildschirmrichtlinie auf mobiles Arbeiten und Home-Office ist abzulehnen. - Standort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024: Untersuchung der vbw zur Standortqualität Bayerns - vbw Forderungen zur Bundestagswahl 2025: Die vbw hat in ihrem DeutschlandPlan 2030 ihre zentralen Forderungen für die neue Bundesregierung zusammengefasst. - Wirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors: Eine ökonomische Einordnung für Bayern und Deutschland: Die vbw untersucht die Größe und wirtschaftliche Entwicklung der Green-Tech-Branche in Bayern im Verlauf der letzten Jahre. - Keine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung: Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird abgelehnt. Es darf zu keiner Erhöhung der Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Versicherte kommen. Auch eine Anhebung der Versicherungsplichtgrenze ist abzulehnen. Die Dualität aus gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung ist aufrecht zu erhalten. - Wohnungsbau: Rahmenbedingungen verbessern: Der Wohnungsbau soll Impulse erhalten durch bessere Förderung, bessere steuerliche Rahmenbedingungen, intensiveres Ausschöpfen technologischer und digitaler Innovationen, wirtschaftlich darstellbare Nachhaltigkeitsauflagen sowie gezielt bessere Möglichkeiten für den Wohnungsbau für Beschäftigte - Nauausrichtung des Grundsicherungssystems: Das bestehende Grundsicherungssystem aus Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag führt zu Fehlanreizen, die eine Arbeitsmarktintegration erschweren. Hier gilt es gegenzusteuern und eine vollständige Neuausrichtung der Grundsicherung anzustreben, so dass die einzelnen Leistungen besser aufeinander abgestimmt sind und die Integration in Arbeit gefördert wird. - Keine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft beim BfDI: Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft soll nicht beim BfDI zentralisiert werden. - Forschungszulage optimieren: Weiterentwicklung der steuerlichen Forschungszulage wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehen. Ziele: höher, breiter und einfacher fördern - 28. Regime als EU-Gesellschaftsform: Errichtung einer europaweiten Gesellschaftsform im 28. Regime als zusätzliche Option neben der SE - Stärkung der Weiterverbreitung der bAV und Reduzierung der Haftung und des administrativen Aufwands für Arbeitgeber.: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gefördert werden. Diese Weiterverbreitung kann aus Arbeitgebersicht nur gelingen, wenn keinerlei Haftungsrisiken für Arbeitgeber bestehen und der administrative Aufwand begrenzt wird. Wir setzen uns dafür ein, eine reine Beitragszusage - ohne Tarifzwang - in Deutschland einzuführen, um so eine wirksame Enthaft zu erreichen. - Begrenzung des Aufwachsens des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung.: Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen. - Verhinderung von unangemessener bürokratischer Belastung der Unternehmen durch Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.: Das Gesetz soll die europäischen Vorgaben aus der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht umsetzen. Wir fordern eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben. Mit Blick auf das derzeit laufende Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene plädieren wir jedoch dafür, die Umsetzung in nationales Recht weiter auszusetzen und erst nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens anzugehen. - Wettbewerbsfähige Innovations- und Technologiepolitik: Erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland unter Einbindung der Wirtschaft und Umsetzung der weiteren innovationspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages: Innovationsfreiheitsgesetz, Forschungsdatengesetz, Bundeserprobungsgesetz. - Zukunftsfähige Waldpolitik: Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder leistet mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Der Rohstoff Holz ist eine wesentliche Grundlage für eine kreislauforientierte Bioökonomie. Holz bietet herausragende Verwendungsmöglichkeiten und Substitutionsleistungen. Die Rahmenbedingungen müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern entsprechen. Dem Beitrag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft müssen sie Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein. - Verbesserte Rahmenbedingungen und Förderung der Digitalisierung in Unternehmen: Die tatsächliche Nutzung von XR-Technologien in den Unternehmen, vor allem auch in den kleinen und mittleren, bleibt noch deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Ziel muss es sein, die vorhandenen technologischen Potenziale in Wertschöpfung am Standort umzusetzen. Dazu müssen die Erfindungen zu praxisorientierten Anwendungen weiterentwickelt, der Einsatz von AR- und VR-Technologien in die Breite getragen und die Rahmenbedingungen verbessert werden. - Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichten-Änderungsgesetz: Das Lieferkettensorgfaltspflichten-Änderungsgesetz passt das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an, indem die Berichtspflichten gestrichen und Ordnungstatbestände reduziert werden. Wir setzen uns für die vollständige Abschaffung des Gesetzes ein. Mindestens muss das Gesetz ausgesetzt werden, bis die Vorgaben der EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie greifen. - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 Haftung für fehlerhafte Produkte / Modernisierung des Produkthaftungsrechts: Möglichst zurückhaltende Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte ohne zusätzliche bzw. vermeidbare Belastungen für Unternehmen. - Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands: Aus Sicht der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. enthalten die Entwürfe für das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie das Wehrdienstmodernisierungsgesetz wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es sind jedoch weitere Schritte notwendig. - Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes: Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig. - Eigenmittelquellen der EU ausweiten: Abwehr der fünf neu vorgeschlagenen Eigenmittelquellen im Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 - SGB VI Anpassungsgesetz: Zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und Automatisierung streben die Sozialversicherungsträger die Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) als bereichsübergreifendes Ordnungsmerkmal an. Die Vorteile einer stärkeren Nutzung der IDNr bestehen darin, dass eine eindeutige Identifikation natürlicher Personen, eine Vermeidung von Dubletten und Fehlern, eine Automatisierung und Effizienzsteigerung, sowie eine Verbesserung der Datenqualität und Bürgerfreundlichkeit ermöglicht werden. Aktuell darf die IDNr jedoch nur eingeschränkt verwendet werden, primär für Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung der IDNr lediglich dann zulässig, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat. - Standort Bayern Unternehmensperspektiven 2025: Seit 2013 befragt IW Consult im Auftrag der vbw einmal pro Jahr die Unternehmen im Freistaat, wie sie den Standort Bayern einschätzen. Die aktuelle Umfrage für das Jahr 2025 zeigt: Die Qualität der Standortfaktoren ist gegenüber dem vergangenen Jahr rückläufig und setzt damit den langfristigen Trend fort. - Keine gesetzgeberische Anpassung der Mindestausbildungsvergütung: Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung des Berufsbildungsgesetzes unter anderem in Hinblick auf die Mindestausbildungsvergütung ist nachvollziehbar, aber eine gesetzgeberische Anpassung ist keinesfalls erforderlich, da die die Mindestausbildungsvergütung ohne jährlich angepasst wird. - Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte: Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristig bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken. - Green Deal und Clean Industrial Deal: Mit dem europäischen Green Deal hat die EU-Kommission einen Fahrplan für Klima- und Umweltschutz vorgelegt. Ziel ist, das Wirtschaftswachstum in der EU weitestgehend von der Ressourcennutzung abzukoppeln. Bis zum Jahr 2050 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der am 26. Februar 2025 vorgelegte und zwischenzeitlich weiter ausgestaltete Clean Industrial Deal ist eine wichtige und lange erwartete Ergänzung. - Digitale Bildung an bayerischen Hochschulen: Studie zur digitalen Weiterentwicklung der bayerischen Hochschulen - Die Bayerische Wirtschaft: Garant nachhaltiger Entwicklung: Nachhaltigkeit ist in der deutschen und bayerischen Wirtschaft fest verankert. Laut dem aktuellen Sustainable Development Report von 2025 ist Deutschland bei der Umset zung der globalen Nachhaltigkeitsziele das erfolgreichste größere Industrieland. In Bay ern sind wir sogar noch ein gutes Stück weiter als auf Bundesebene. Bei der ökonomi schen und der sozialen Nachhaltigkeit sind wir hervorragend positioniert. Auch bei der ökologischen Nachhaltigkeit wurde bereits viel erreicht. - Statusfeststellungsverfahren: Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit): Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt. - Flexibilisierung der Personalarbeit: Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden, um die Unternehmen zukunftsfest aufzustellen und langfristig Arbeitsplätze zu sichern. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume schaffen. - Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.: Die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro soll ermöglicht werden. - Ablehnung eines Quality Jobs Act der EU: Die EU-Kommission hat einen Quality Jobs Act angekündigt, der Regelungen in den Bereichen Algorithmisches Management und Einsatz von KI am Arbeitsplatz, Telework und Recht auf Nichterreichbarkeit, Unterauftragsvergabe, Gerechte Übergänge in der Arbeitswelt und Durchsetzung und Rolle der Sozialpartner enthalten soll. Wir lehnen Belastungen für Arbeitgeber und Bürokratieaufwuchs ab. - Kritische Begleitung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Kritische Begleitung des Vorhabens einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen insbesondere unter dem Blickpunkt der grundsätzlichen Notwendigkeit. - Positive Begleitung der Vorhaben Schneller Gründen / 24-Stunden-Gründungen: Positive Begleitung der vorhaben Schneller Gründen bzw. 24-Stunden-Gründungen für Unternehmensgründungen - Reform des Statusfeststellungsverfahrens: Schnelligkeit und Rechtssicherheit: Das Statusfeststellungsverfahren soll reformiert werden. Aktuell ist eine sog. "neue Selbstständigkeit" geplant, um bei der Abgrenzung abhängige Beschäftigung und Selbstständigkeit mehr Rechtssicherheit generieren zu können. Die Abgrenzung muss für die Praxis rechtssicherer und schneller Möglich sein. Das aktuelle Verfahren ist zu unbestimmt und langwierig. Der Referentenentwurf wirft jedoch mehr Fragen auf, als dass damit Rechtsunsicherheiten behoben werden würden. - Verbesserte Nutzung von Daten für die Forschung: Das Forschungsdatengesetz muss den Aufbau einer zukunftsfähigen Dateninfrastruktur unterstützen, die sowohl evidenzbasierte Gesetzgebung als auch industrielle Forschungs- und Entwicklungsprojekte ermöglicht. - Social Media: bestehende Regelungen konsequent umsetzen und Medienbildung intensivieren: Social Media haben die Art und Weise, in der Menschen kommunizieren, interagieren und sich informieren, grundlegend verändert. Der Aktionsrat Bildung vertritt die Position, dass es hierfür einer sozialen und moralischen Integrität bedarf, die verstärkt in Bildungskontexten zu vermitteln und einzuüben ist. Integrität geht weit über die Kompetenz der souveränen Nutzung digitaler Möglichkeiten hinaus und umschließt die damit einhergehende individuelle wie auch gesellschaftliche Verantwortung. Das Gutachten stellt Lösungsansätze vor, wie mediale Integrität im Bildungssystem gelingen kann, und geht auf rechtliche und technische Voraussetzungen dafür ein. - Konkurrenz um Netzanschlüsse sachgerecht auflösen: Der Bedarf an elektrischer Anschlussleistung steigt in nahezu allen Bereichen deutlich an. Auf Erzeuger-seite drängen erneuerbare Energien mit günstigen Erzeugungskosten ins Netz. Auf der Verbrauchsseite schreitet die Elektrifizierung von Industrie und Wärmeversorgung voran. Diese Dynamik führt zu einer wachsenden Konkurrenz um Netzanschlüsse. Es entstehen Engpässe durch physischen Ausbau der Stromnetze sowie durch begrenzte Netzkapazitäten als auch durch Bearbeitungsstaus, fehlende Transparenz, unzureichende Priorisierungsmöglichkeiten und lange Rückmeldefristen in den Anschluss-prozessen. Netzanschlüsse entwickeln sich von einer technisch-administrativen Randfrage zu einem zentraler Standort- und Wettbewerbsfaktor. - Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit sind nur mit CCUS zu erreichen.: Es ist wichtig, das Carbon Management grenzüberschreitend zu betrachten und weiterzu entwickeln, um Bezahlbarkeit und Planbarkeit für Unternehmen sicherzustellen. Technische Standards und Normen sind schnellstens zu erarbeiten, um die Qualität und Markttauglichkeit der eingesetzten Technologien, aber auch des leitungsgebundenen Transports zu gewährleisten. Für den CO2-Transport ist der Aufbau einer zusätzlichen leitungsgebundenen Infrastruktur und Speicheroptionen an Land erforderlich. - Fachkräftesicherung bleibt Zukunftsaufgabe - Alle Potenziale heben: Die Studie „Regionale Arbeitslandschaften“ (Juni 2026) und das dazugehörende Webmagazin zeigen, wie sich das Arbeitskräfteangebot und die Arbeitskräftenachfrage in Bayern, in den Landkreisen und in kreisfreien Städten bis zum Jahr 2035 entwickeln werden – mit aktuellen Analysen zur Entwicklung der regionalen Arbeitsmärkte. - Breite Bildungsoffensive fortsetzen: Basis für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung ist eine breite Bildungsoffensive, die sicher-stellt, dass der Nachwuchs optimal ausgebildet und für die Anforderungen des Arbeitsmark-tes qualifiziert wird. - Beschäftigungschancen verbessern: Die Forderung, Beschäftigungschancen zu verbessern, richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Es umfasst außerdem Menschen mit Behinderung. Neben der Vermittlung in Beschäftigung sind die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten ein wesentlicher Ansatzpunkt. Insbesondere vor dem Hintergrund eines möglichen Mismatches am Arbeitsmarkt gewinnen Qualifizierungsmaßnahmen und Umschulungen an Bedeutung, um Beschäftigte auf neue Tätigkeiten vorzubereiten und so die Beschäftigungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und Arbeitslosigkeit zu verhindern bzw. den Weg aus der Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt zu ebnen. - Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöhen: Diese Forderung zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren noch weiter zu steigern. Ansatzpunkte bestehen darin, den Wiedereinstieg von Frauen nach der Familienpause in den Beruf und insbesondere den Ausbau des Erwerbsumfangs von Frauen zu fördern sowie bei Älteren, die sich eventuell schon in Rente befinden, für die erneute Aufnahme einer Beschäftigung zu werben. Damit dies gelingt, müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. - Arbeitspotenziale besser nutzen: Es ist wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit mehr Frauen in Vollzeit bzw. in vollzeitnaher Teilzeit arbeiten können. Bei Älteren sollte das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze der Normalfall sein. Frühverrentungsanreize müssen abgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es über Weiterbildung, Arbeitsorganisation und Gesundheitsprogramme Ältere möglichst lange motiviert und gut qualifiziert in Arbeit zu halten. - Zuwanderung gezielt gestalten: Neben der Hebung aller heimischen Potenziale ist eine gesteuerte Zuwanderung, die sich an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientiert, zur Fachkräftesicherung nötig. Da zu erwarten ist, dass sich die Zuwanderung aus den EU-Mitgliedsstaaten nicht auf dem hohen Niveau der Vergangenheit fortsetzen wird, muss die gesteuerte Zuwanderung von Erwerbspersonen aus Drittstaaten verstärkt in den Fokus rücken. Die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Fachkräfteeinwanderung war hierbei ein wichtiger Schritt. Die geschaffenen Optionen zur gezielten Zuwanderung können dazu beitragen, mehr Personal aus Drittstaaten zu gewinnen. Jetzt gilt es allerdings konsequent die Verfahren effizienter und digitaler aufzusetzen. - Potenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben: Digitalisierung und Automatisierung bieten erhebliche Potenziale, um dem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Routinetätigkeiten können automatisiert, Prozesse effizienter gestaltet werden und das frei werdende Personal kann dadurch für andere Aufgaben eingesetzt werden. - Fluchtursachen auf EU-Ebene gemeinsam bekämpfen: Mittel- und langfristig muss mehr in die Bekämpfung der Fluchtursachen und in eine Befriedung der Krisenregionen investiert werden. Lösungen sind ein gezielter Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit sowie entwicklungspolitische Maßnahmen vor Ort, die grundsätzlich evaluiert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und des Mitteleinsatzes ge-prüft werden müssen. Die Maßnahmen der Partnerschaft der EU mit Afrika, wie der EU-Treuhandfonds für Afrika, sind in diesem Kontext zu befürworten. Besonders das Vorhaben, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika in Wirtschafts- und Handelsfragen zu intensivieren, ist positiv zu bewerten. - Bildungsbeteiligung garantieren: Geflüchtete müssen schnellstmöglich in das Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem eingegliedert werden. Der Staat muss eine Bildungsbeteiligung für diese Zielgruppe garantieren. Besonders der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Schulbildung muss für alle Geflüchtete gegeben sein, auch um den Übergang in eine Ausbildung zu ermöglichen. Zugewanderte (und deren Eltern) müssen kontinuierlich und individuell beraten und über das Bildungs- und Ausbildungssystem aufgeklärt werden. - Effiziente Umsetzung des Rechtskreiswechsels der Geflüchteten aus der Ukraine: Das geplante Leistungsrechtanpassungsgesetz sieht vor, dass neu eingereiste Geflüchte-te künftig bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, statt nach SGB II. Aus unserer Sicht muss unbedingt gewährleistet werden, dass die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten aus der Ukraine weiter vorangetrieben wird, trotz fehlender Mitwirkungspflicht bei Leistungsbezug nach AsylbLG. - Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll bürokratiearm umgesetzt werden. - Anpassung der Entgelttransparenzrichtlinie: Die EU-Entgelttransparenzlichtlinie soll entschärft werden, insbesondere hinsichtlich der neuen Berichts- und Informationspflichten der Unternehmen. - Reservestärkungsgesetz: Statusabfrage für Arbeitgeber ermöglichen: Arbeitgeber werden verpflichtet, Mitarbeiter für festgelegte Übungszeiten freizugeben.

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