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Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V.

lobbyregister / register_entry 08.03.2022 · Original ↗

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Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien e.V. Tätigkeit: Berufsverband Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien kontaktiert Bundestagsabgeordnete, Ministerien und weitere Gremien des Gesundheitswesens wie z.B. den G- BA sowie der Kulturpolitik zur Interessenvertretung des Berufsstands Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten, der Weiterentwicklung, Etablierung und Anerkennung des Berufsbildes Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten, der Förderung von Lehre und Forschung im Bereich der Künstlerischen Therapien, sowie zur Etablierung und Anerkennung des Berufs Künstlerischer Therapeutinnen und Therapeuten im Gesundheitswesen z.B. durch ein Berufsgesetz für Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (Berufe der Kunst-, Musik-, Tanztherapie u.a.), die Aufnahme in ein allgemeines Heilberufegesetz und/ oder eine entsprechende Richtlinie. Sie informiert darüber z.B. im Rahmen von parlamentarischen Frühstücken oder Abenden und persönlichem Austausch z.B. mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses sowie Einladung von Bundestagsmitgliedern zu Grußworten anläßlich von Fachtagungen etc. und strebt so eine rechtliche Regulierung der Berufe der Künstlerischen Therapien in allen Bereichen und Sektoren des Gesundheitssystems an. Darüber hinaus verfasst sie Stellungnahmen und Positionspapiere und bringt Vorschläge zu Gesetzgebungsverfahren ein. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Kultur; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung Regelungsvorhaben: - Berufsgesetz für Künstlerische Therapeut*innen oder Aufnahme der KT in ein allgem. Heilberufegesetz: Zum Schutz der Patientinnen und Patienten soll ein Berufsgesetz erarbeitet werden, das die Qualifikation und die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung regelt, die das Führen der Berufsbezeichnungen von Künstlerischen Therapeutinnen und Therapeuten erlauben. - Aufhebung der Führung von "Musik- und Tanztherapie" in Anlage 1 zur HeilM-RL: Musiktherapie und Tanztherapie als Künstlerische Therapien wurden nie als Heilmittel geregelt, werden aber auf der Anlage 1 zur HeilM-RL als "Nichtverordnungsfähige Heilmittel" geführt und können damit nicht durch gesetzliche Krankenkassen finanziert werden. Auch Forschung mit Mitteln des Innovationsfonds ist damit ausgeschlossen. Die BAG KT setzt sich dafür ein, die nicht dokumentierte Aufnahme auf diese Anlage rückgängig zu machen oder auf anderen Wegen zu annullieren. - Veranlassen einer Richtlinie für Künstlerische Therapien: Zur Regelung der Berufe der Künstlerischen Therapien soll eine eigenständige Richtlinie für Künstlerische Therapien veranlasst werden. Bisher legen die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitgemeinschaft Künstlerische Therapien Standards für Ausbildungen und Berufsausübung fest. Solche Regelungen sollen im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen u.a. durch eine neu zu erarbeitende Richtlinie verbindelich festgelegt werden. In der Richtlinie wären ähnlich wie z.B. in der Psychotherapierichtlinie Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und konkrete Maßnahmen zur Durchführung Künstlerischer Therapien beschrieben. Damit würde zum Schutz von Patientinnen und Patienten festgelegt, welche Personen diese Berufe ausüben können und welche Leistungen sie erbringen.

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