Bundespsychotherapeutenkammer
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Bundespsychotherapeutenkammer
Tätigkeit: Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist ein Zusammenschluss der Psychotherapeutenkammern der Bundesländer in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins, die sich für die Interessen der Psychotherapeut*innen auf Bundesebene gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen bundesweit tätigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden im Gesundheitssystem sowie gegenüber der Öffentlichkeit einsetzt. Zu diesem Zweck wirkt die BPtK auf eine einheitliche Regelung der psychotherapeutischen Berufspflichten und der Grundsätze für die psychotherapeutische Tätigkeit auf allen Gebieten hin. Des Weiteren fördert die BPtK die Psychotherapieforschung und die wissenschaftlichen Grundlagendisziplinen der Psychotherapie und deren Weiterentwicklung, die psychotherapeutische Aus-, Fort- und Weiterbildung, setzt sich für eine Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Berufsausübung ein, wirkt auf die Angemessenheit psychotherapeutischer Arbeitsbedingungen hin und befördert den psychotherapeutischen Prozess. Außerdem wirbt die BPtK für ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im kurativen, präventiven und rehabilitativen Bereich, für innovative Versorgungsformen und für eine gesundheitswissenschaftlich ausgerichtete stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung (Public Health). Grundlagen der Arbeit der BPtK sind der Meinungs- und Erfahrungsaustausch in der Psychotherapeutenschaft, die Vernetzung und die Kooperation mit externen Akteur*innen aus der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen von Heil- und Gesundheitsberufen, Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für Psychotherapeut*innen zu verbessern, verfasst die BPtK Stellungnahmen und Positionspapiere mit den oben genannten Zielen. In diesem Rahmen wird auf Herausforderungen in der psychotherapeutischen Tätigkeit aufmerksam gemacht und Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der psychotherapeutischen Tätigkeit auf allen Gebieten unterbreitet. Des Weiteren vernetzt die BPtK den BPtK-Vorstand mit Politiker*innen, um den direkten Austausch zu Belangen der Psychotherapeutenschaft, der Psychotherapie und der psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen zu fördern. Die BPtK veranstaltet öffentliche Fachveranstaltungen und Tagungen, übermittelt und veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapiere, Studien, Regelungsvorschläge und weitere Publikationen, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, und sendet diese auch direkt an Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesministerien sowie deren Mitarbeitenden.
Interessenbereiche: Strafrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; Integration; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Gesundheitsförderung; Opferschutz; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Arbeitsmarkt; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Krankenversicherung
Regelungsvorhaben:
- Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG): Die BPtK wirbt dafür, dass die BPtK als Gesellschafterin der gematik gesetzlich vorgesehen wird.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft (WissZeitVG): Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
- Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO): Die BPtK setzt sich dafür ein, dass strukturelle und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen behoben werden; mittelfristig sollte ein grundsätzlich neues Prüfungsformat entwickelt werden.
- Vorschläge für Maßnahmen zur Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen: Die BPtK wirbt für bürokratieentlastende Maßnahmen in der Psychotherapie.
- Positionspapier Alkoholprävention: Die BPtK wirbt mit anderen Verbänden dafür, dass die Alkoholprävention in Deutschland gestärkt wird.
- Aktionsplan für ein diverses, inklusives, barrierefreies Gesundheitswesen: Die BPtK setzt sich dafür ein, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung für marginalisierte Patientengruppen mit psychischen Erkrankungen verbessert wird.
- Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG): Die BPtK wirbt dafür, dass die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Psychotherapeut*innen sollen als Stellungnehmende explizit aufgeführt werden.
- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen: Die BPtK wirbt für eine Spezifizierung der Qualifizierungsanforderungen für die psychische Evaluation und Betreuung von Patient*innen vor und nach Organtransplantation im Gesetz.
- Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte: Die BPtK wirbt dafür, die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte zu ändern und darin Regelugen vorzusehen, die Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Patientengruppen sowie für die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Praxen vorsieht.
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention: Die BPtK wirbt dafür, dass die Suizidprävention in Deutschland gesetzlich gestärkt wird.
- Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG): Die BPtK wirbt dafür, die Stellung der bzw. des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern und psychotherapeutische Hilfen für Opfer im Gesetzentwurf explizit zu benennen.
- Elektronische Patientenakte für Kinder und Jugendliche: Die BPtK wirbt mit einem anderen Verband dafür, dass der Datenschutz der elektronischen Patientenakte für Kinder und Jugendliche gestärkt wird und Lücken geschlossen werden.
- Entwurf eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes: Die BPtK wirbt für eine Integration psychosozialer Notfallversorgung im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
- Referentenentwurf zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte: Die BPtK wirbt dafür, dass die zulässige Anzahl der Weiterbildungsassistent*innen in Praxen sich an den tatsächlichen Praxisarbeitszeiten der Vertragspsychotherapeut*in bzw. der Vertragsärzt*in bemessen. Des Weiteren fordert die BPtK, dass die Tätigkeit in einer Einrichtung der Erziehungsberatung mit der Tätigkeit als Vertragspsychotherapeut*in bzw. -ärzt*in grundsätzlich vereinbar ist.
- Qualitätssicherungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie: Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 8 PsychThG kritisiert die fehlende Evidenzbasierung des vom IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses entwickelten QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie und wirbt in einem Positionspapier für seine Überlegungen zu einem wissenschaftlich fundierten QS-Ansatz in der Psychotherapie.
- Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen: Die BPtK wirbt für gesetzliche und untergesetzliche Änderungen zur Entbürokratisierung in der Psychotherapie.
- Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform: Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Änderung ein, dass die Spezielle Schmerzmedizin in den Leistungsgruppen abgebildet wird. Sie fordert Bürokratieabbau in der Psychiatrie und wirbt zudem für eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung.
- BPtK-Studie Psychotherapie in Psychiatrien: Die BPtK weist mit ihrer Studie auf Handlungsbedarfe hin, wie die psychotherapeutische Versorgung in Psychiatrien verbessert werden sollte. In den Handlungsempfehlungen wirbt die BPtK für eine Weiterentwicklung der PPP-Richtlinie durch eine Anpassung der Minutenwerte für Psychotherapie, die Umwandlung von stationären Behandlungskapazitäten in teilstationäre oder ambulante Angebote, den Abbau bürokratischer Pflichten und mehr Digitalisierung.
- Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze: Die BPtK setzt sich dafür ein, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Unterstützung erhalten und nicht sanktioniert werden.
- Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung: Die BPtK wirbt für eine gesetzliche Ergänzung, dass auch Psychotherapeut*innen in den Personenkreis, die an Konsilen teilnehmen, aufgenommen werden.
- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026): Die BPtK wirbt dafür, dass der Bundeshaushalt 2026 geändert wird und die Bundesmittel für die Psychosozialen Zentren aufgestockt werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: Die BPtK setzt sich für eine gesetzliche Ergänzung ein, dass auch Psychotherapeut*innen als Berufsgruppe in den Integrierten Notfallzentren bzw. Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche vorgesehen werden sollten.
- Appell: Hinsehen - schützen - stärken. Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien: Die BPtK wirbt gemeinsam mit anderen Verbänden für Reformen, damit Kinder psychisch oder suchterkrankter Eltern und ihre Familien bessere sozialgesetzbuchübergreifende Unterstützung erhalten.
- Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronischen Patientenakte: Einführung einer ausdrücklichen Regelung zum Beschlagnahmeverbot für Inhalte der elektronische Patientenakte (ePA), um den Schutz ärztlicher Schweigepflicht und Patientenrechte zu sichern
- Gesetzentw. zur Änderung d. Regelung ü. ärztl. Zwangsmaßn. im Betreuungsrecht u. z. Stärkung d. ultimaratio-Gebots sowie d. Selbstbest. d. Betroffenen: Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen: Die BPtK wirbt für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch alltagsnahe Prävention, eine separate Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, eine Stärkung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung sowie einem Ausbau interdisziplinärer Kooperation.
- Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG): Die BPtK wirbt für die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Überweisungen und den Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen im Hinblick auf den gesamten Behandlungsprozess. Darüber hinaus wirbt sie für eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens in der ambulanten Psychotherapie. Im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der ePA fordert die BPtK ein differenziertes Berechtigungsmanagement. Die Ausweitung der Leistungsempfehlungen durch die Kranken- und Pflegekassen lehnt die BPtK ab.
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz): Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, 1. KJHRSG): Die BPtK wirbt erstens für eine Ausweitung des Leistungsanspruchs zur Begleitung von Behandlungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf ambulante Behandlungsmaßnahmen, zweitens für eine gesetzliche Verankerung psychotherapeutischer Stellungnahmen in der Bedarfsfeststellung, drittens eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten, sodass nicht nur bei Kindeswohlgefährdung, sondern für alle Kinder und Jugendlichen, die gleichzeitig Leistungen aus SGB V und SGB VIII erhalten, eine enge Abstimmung zwischen Jugendamt und behandelnden Psychotherapeut*innen bzw. Ärzt*innen gesetzlich ermöglicht wird.
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich: Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
- Nachhaltigkeit im deutschen Gesundheitssystem - Eckpunkte für eine Strategie: Als Erstunterzeichnende schließt sich die BPtK der Initiative des BKK-Dachverbands an und wirbt für ein nachhaltiges und klimaneutrales Gesundheitswesen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechtes und des Rechtes der Graduiertenförderung des Bundes: Mit dem Gesetzesvorschlag sollen u. a. Änderungen in der PsychThApprO aufgrund des Wegfalls des Hochschulrahmengesetzes erfolgen. Dazu wird § 2 PsychThApprO neu formuliert.
Die BPtK schlägt eine alternative Formulierung des § 2 PsychThApprO vor, da die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung nicht lediglich als redaktionelle Folgeänderung interpretiert, sondern in dem Sinne missverstanden werden könnte, dass bereits nach einem Bachelorstudiengang ein berufsqualifizierender Abschluss in einem Beruf möglich wäre. Für einen berufsqualifizierenden Abschluss für den Beruf der Psychotherapeut*in sind jedoch nach § 9 Absatz 3 PsychThG ein Bachelor- sowie ein darauf aufbauender Masterstudiengang erforderlich.
- Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Die BPtK wirbt dafür, (1) bei den Zielen der Substitution körperliche und psychische Begleiterkrankungen ausdrücklich zu benennen, (2) in den Vorgaben zur substitutionsgestützten Behandlung psychotherapeutische Behandlung bei entsprechender Indikation eigenständig zu berücksichtigen und (3) der BPtK ein Stellungnahmerecht einzuräumen, soweit Änderungen der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger psychotherapeutische oder psychosoziale Inhalte betreffen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts: Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG): Die BPtK wirbt dafür, die Stellung der bzw. des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern und psychotherapeutische Hilfen für Opfer im Gesetzentwurf explizit zu benennen.
Relationen
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