Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V.
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Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Die DGPM ist mit ca. 1.500 Mitgliedern die größte Fachgesellschaft für das Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie in Deutschland. Satzungsgemäß fördert sie die klinische und wissenschaftliche Weiterentwicklung des Fachgebietes, vertritt die Belange des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, der Zusatzbezeichnung Psychotherapie und der psychotherapeutischen Verfahren in der stationären, ambulanten Krankenversorgung, Weiterbildung, Lehre und Forschung.
Die DGPM vertritt die Interessen der Mitglieder in zahlreichen Gremien der Gesundheitspolitik, sie setzt sich für eine gerechte und angemessene Finanzierung des Gebietes in der ambulanten und stationären Versorgung ein und engagiert sich für wissenschaftlich fundierte Weiterbildung und Fortbildung von Fachärzten für Psychosomatik in Klinik, Niederlassung und im Rehabereich.
Die DGPM setzt ihre Anliegen im Rahmen verschiedener Projekte um: Insbesondere veranstaltet sie jährlich einen wissenschaftlichen Kongress und andere überregionale Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und nimmt Stellung zu Gesetzvorhaben auf Bundesebene.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Gesetzentwurf Krankenhausreform (KHVVG): Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Strukturen der Psych-Fächer bei der Weiterentwicklung von Strukturen und Finanzierungsbedingungen der Krankenhausversorgung.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune: Sachgerechte Berücksichtigung der besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern
und Jugendlichen im im Hinblick auf die ärztliche psychotherapeutische Versorgung
- Aufnahme von Regelungen zur Sicherung einer patientenzentrierten und bedarfsgerechten Versorgung auf dem Gebiet der Psychischen Gesundheit: Einführung eines definierten Leistungsbereiches für Psychosomatische Medizin und Psychothe-
rapie mit min. drei eigenen Leistungsgruppen (inkl. einer tagesklinischen Leistungs-
gruppe) .
Bundesweite Einführung von Ambulanzen nach §118 Absatz 3 SGB V als „Psychosomatische In-
stitutsambulanzen“ mit Zuweisungsmöglichkeit von niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten
- Aufnahme von Regelungen zur Sicherung und Steigerung der psychosomatischen Behandlungsqualität in der klinischen Versorgung.: Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG
die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie
Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
- Präzisierung der erforderlichen Qualifikation der sachverständigen Person zur Sicherung des Spenderschutzes: Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig.
Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert.
Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der
Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der
Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
- Aufnahme des Fachgebietes der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie als relevante Fachabteilung in die Notfallversorgung: Ergänzung des Gesetzesentwurfes zur Reform der Notfallversorgung:
Aufnahme des Fachgebietes der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie als relevante Fachabteilung in die Notfallversorgung von akut psychisch und psychosomatisch Erkrankter
telemedizinische Anbindung von Fachärzt:innen für Psychosomatische Medizinund Psychotherapie an das INZ bei Standorten, die keine Fachabteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aufweisen
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention: Berücksichtigung des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bei Prävention, Früherkennung,
Behandlung und Rehabilitation akuter und chronischer Suizidalität -sowohl im ambulanten
als auch im stationären Setting. Unterstützung der im Suizidpräventionsgesetz angesprochenen Ziele und Vorge
hensweisen, für eine besonders vul-
nerable Gruppe der Gesellschaft sinnvolle Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen zu
implementieren und weiterzuentwickeln und der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen und
psychosozialer Not entgegenzuwirken.
Dabei kommt der Vernetzung aller(!) in diesem Feld tätiger Berufsgruppen eine große Be-
deutung zu, die dann möglichst barrierefrei eine störungsadäquate Versorgung Betroffener
ermöglicht.
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich: Die DGPM begrüßt insbesondere die Regelung der weiterhin möglichen Befristung bis zum Abschluss der Promotion und in der Postdoc-Phase unter Berücksichtigung der Zeit für die Facharztweiterbildung
und Familienplanung sowie die detailliert geregelte Projektbefristungsoption.
Relationen
Keine Relationen.