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Avacon Netz GmbH

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Avacon Netz GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Als Regionalversorgungsunternehmen steht die Avacon Netz GmbH Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages und der Bundesregierung für den Austausch zu relevanten Themen im Bereich Energie zur Verfügung. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von energiepolitischen Themenfeldern geführt. Hierbei geht es um Aspekte, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Regulierungsrahmen, den Netzausbau, die Energiewende und Bürokratieabbau im Energiebereich. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete, deren Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Klimaschutz Regelungsvorhaben: - Redispatch-Vorbehalt und Erdkabelvorrang Abschaffung: Wir argumentieren für eine Neuregelung beim Redispatch-Regime die besagt, dass eine EEG-Anlage die sich bewusst in einem Netzengpass Gebiet anschließen lässt, obwohl der Netzbetreiber darauf hingewiesen hat, zukünftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Redispatchkosten hätte. Wir versuchen unseren Standpunkt zu erläutern, dass Erdkabel diverse physikalische, finanzielle und zeitliche Nachteile gegenüber einer Freileitung im 110kV Bereich haben. - Ziel ist eine bessere Harmonisierung zwischen EE- und Netzausbau -konkret im Fall Wind - die einen stärkeren Fokus auf vorhandene Netzkapazitäten legt: Ziel ist eine sinnvolle Erschließung der nach § 3 WindBG ausgewiesenen Flächen in den Ländern des Avacon Netzgebietes unter Berücksichtigung der beiden Kriterien: Entfernung zur nächsten 110-kV-Netzinfrastruktur und Kapazität der entsprechenden Leitung. - Netzneutrale/netzdienlich Integration von Batteriespeichern: Bezugnehmend auf die hohe Anzahl an Anfragen zu Großbatteriespeichern wird eine netzneutrale oder netzdienliche Allokation angeregt, die Betreiber von Großbatteriespeichern verpflichten würde die Wirkung der Speicher auf das Netz zu berücksichtigen, sodass eine netzbelastende Wirkung ausgeschlossen wird.

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