ENERTRAG
Text
ENERTRAG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der
Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur
Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von
Themenfeldern mit energiepolitischem Bezug, geführt, die als Rahmenbedingungen für die
unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der
Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, dem Wasserstoffhochlauf und der Dekarbonisierung der Wirtschaft. Zweck der Interessensvertretung ist es die Sicht und Erfahrungen der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung des Energiemarktes zu setzen. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Events und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsvertreter und Parlamentarier eingeladen werden. Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Energienetze; EU-Binnenmarkt; Schifffahrt; Artenschutz/Biodiversität; EU-Gesetzgebung; Luft- und Raumfahrt; Schienenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Außenwirtschaft; Immissionsschutz; Allgemeine Energiepolitik; Klimaschutz; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Ländlicher Raum
Regelungsvorhaben:
- Einführung Kraftwerkssicherungsgesetz: Die Bundesregierung hat eine Kraftwerksstrategie angekündigt und erste Eckpunkte veröffentlicht. ENERTRAG hat im Zuge dieser Überlegungen zur Kraftwerksstrategie, die Erfahrungen mit dem Verbundkraftwerk genutzt und konzeptionelle Überlegungen formuliert, wie eine systemdienliche Rückverstromung im Kontext einer Kraftwerksstrategie aussehen kann. Ziel ist, dass im Rahmen der Kraftwerksstrategie system- und netzdienliche Standorte ermöglicht werden und die Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff gestärkt werden soll. Diese Ideen können in das Kraftwerkssicherungsgesetz einfließen.
- Einführung Kraftwerkssicherungsgesetz: Die Bundesregierung hat eine Kraftwerksstrategie angekündigt und erste Eckpunkte veröffentlicht. ENERTRAG hat im Zuge dieser Überlegungen zur Kraftwerksstrategie, die Erfahrungen mit dem Verbundkraftwerk genutzt und konzeptionelle Überlegungen formuliert, wie eine systemdienliche Rückverstromung im Kontext einer Kraftwerksstrategie aussehen kann. Ziel ist, dass im Rahmen der Kraftwerksstrategie system- und netzdienliche Standorte ermöglicht werden und die Wettbewerbsfähigkeit von grünem Wasserstoff gestärkt werden soll. Diese Ideen können in das Kraftwerkssicherungsgesetz einfließen.
- Änderung Wasserstoffkernnetz: Es handelt sich um eine Stellungnahme zur Auswertung des beschlossenen Wasserstoffkernnetzes aus Sicht eines grünen Wasserstoffproduzenten mit Projekten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
- Änderung Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung: Es geht in dem konkreten Regelungsvorschlag plädiert dafür, für unverschuldete Genehmigungsverzögerung der BNK, die Pönalen nicht anzuwenden.
- Änderung Bundes-Immisionsschutzgesetz: Der Regelungsvorschlag erörtert die Möglichkeiten durch einen vereinfachten Typenwechsel weitere Beschleunigungseffekte in der Genehmigung gemäß BImSchG herbeizuführen.
- Änderung bzw. Einführung Strommarktdesign: Die Bundesregierung hat im Zuge des PKNS-Prozesses ein Strommarktdesign der Zukunft (Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem) im Jahr 2024 konsultiert. Einer der Kernthemen stellt die Weiterentwicklung des Fördermechanismus für die Erneuerbaren Energien dar, der perspektivisch auf eine Änderung des EEG hinarbeitet. Die Stellungnahme von ENERTRAG hat insbesondere die Anforderungen eines neuen Mechanismus adressiert, damit Sektorkopplung und Flexibilitätenschaffung gelingen kann.
- Umsetzung der RED III im Bereich Windenergie an Land: Nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung ist die Umsetzung der RED III in deutsches Gesetz bezüglich dem Ausbau der Windenergie an Land ist zentral für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Investitionssicherheit in laufende und künftige Projekte. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung weist einige handwerkliche Mängel auf, auf die der BDEW in seiner Stellungnahme hinweist. Zentral sind dabei notwendige Nachbesserungen in folgenden Punkten: Übergangsregelungen für Windenergiegebiete / Beschleunigungsgebiete, Genehmigungsfrist Repowering, Genehmigungsfiktion bei einfachem Typenwechsel.
- Umsetzung einer europäischen und deutschen Wasserstoffimportstrategie mit CfD-Mechanismus: Die Bundesregierung unterstützt außereuropäische Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Gigawatt-Maßstab. Um diese Projekte umsetzen zu können, benötigt es konkrete finanzielle Absicherungsinstrumente für Wasserstoffproduzenten, Investoren und Abnehmer. ENERTRAG schlägt einen CfD-basierten Mechanismus zur Absicherung von Preisrisiken beim Import von grünem Wasserstoff vor. Dieser sollte Teil der europäischen und deutschen Wasserstoffimportstrategie sein.
- Information bezüglich IPCEI-Mitteilung der EU-Kommission (2021/C 528/02): Bei IPCEI Projekten gibt es klare Transparenz und Förderrichtlinien (IPCEI-Mitteilung der EU-Kommission (2021/C 528/02), die es erfordern, dass bei einer wesentlichen Änderung des eingereichten bzw. beschiedenen Förderantrages die Projektaufsicht informiert wird. Als Erweiterung dieser Berichtspflichten haben wir das BMWE über eine anvisierte Standortverlagerung unseres IPCEI Projektes informiert und um politische Unterstützung geworben. Hierbei handelt es sich also nicht um einen konkreten Regelungsvorschlag für die Änderung eines Gesetzes sondern um eine Änderungsanzeige in Bezug eines geförderten Projektes.
- Regulatorische Rahmenbedingungen für Erneuerbare Verbundkraftwerke verbessern: Verbundkraftwerke sind eine systemische Lösung, Netzkosten zu senken sowie ein stabiles und effizientes erneuerbares Energiesystem zu bilden. Verbundkraftwerke bündeln erneuerbare Stromerzeuger, Energiespeicher (H2, PTH, BESS) sowie H2-Rückverstromung. Die Anlagen werden über eine gemeinsame Energieinfrastruktur miteinander vernetzt und gemeinsam an einem Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Regulatorisch sind diverse Verbesserungen nötig, um Investitionshemmnisse für Verbundkraftwerke abzubauen: 1. Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. Einführung CfD EEG, WindBG), 2. Systemdienliche Integration von Speichern und Verbrauchern (u.a. Netzregulierung, EnWG, EEG, KraftNaV), 3. Nachfrageinstrumente Wasserstoff (u.a. Kraftwerkstrategie, H2-Quoten Verkehr und Industrie).
- Wasserstofffinanzierung im Bundeshaushaltgesetz 2026 verbessern: ENERTRAG weist darauf hin, dass im Bundeshaushalt 2026 eine Unterfinanzierung von gesetzlich verankerten Maßnahmen zum Wasserstoffhochlauf vorliegt und fordert eine Nachbesserung im Haushalt. Dies betrifft u.a. die Ausschreibung für systemdienliche Elektrolyse im WindSeeG, die Ausschreibung von Sprinterkraftwerken sowie die Förderung von internationalen H2-Importen.
- Exportfähigkeit nachhaltiger Flugkraftstoffe in EU ermöglichen: Die EU und Südafrika haben 2025 in einer Gipfelerklärung eine Partnerschaft verkündet, um kurz- sowie langfristige Lösungen zu entwickeln, um die Exportfähigkeit nachhaltiger Flugkraftstoffe (eSAF) aus Südafrika in die EU zu ermöglichen. Auf EU-Ebene sind dazu Änderungen bei der Zertifizierung und Zuweisung der grünen Eigenschaft notwendig. Statt der Zuweisung grüner Eigenschaften auf alle Produkte wird ein Modell der flexiblen Allokation vorgeschlagen. Dadurch könnte grüner Wasserstoff gezielt eSAF zugeordnet werden. Dies würde die Dekarbonisierung eines der größten CO2-Emittenten Südafrikas ermöglichen. Es ist keine Änderung im Haupttext der RED III erforderlich, sondern lediglich im Anhang (Punkt 15) des DA zur THG-Methodologie.
- EEG-Novellierung / Netzpaket: ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.
- Netzanschlusspaket: Einsammelnetze nicht zu natürlichen Monopolen machen: Die Definition des „Einspeisenetzes" in §3 Nr. 18 EEG 2027 streichen und stattdessen
klarstellen: Leitungsinfrastrukturen, die Erneuerbare Energien, Speicher und
Sektorenkopplungsanlagen (siehe EnWG-Definition zu Energiespeicheranlagen) vor dem
Netzverknüpfungspunkt verbinden, fallen nicht unter den regulierten Netzbetrieb.
- Reformvorschläge zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren sowie zum Natur- und Artenschutz: ENERTRAG setzt sich für eine Reform des immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Zulassungsrechts ein, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Konkret wird angestrebt: einheitliche Antragsunterlagen, verbindliche Behördenfristen mit Rechtsfolgen bei Verzug, eine Cut-Off-Regelung sowie Digitalisierung des BImSchG-Verfahrens. Im Naturschutzrecht werden Verlängerung und Ausbau von Beschleunigungsgebieten nach WindBG, ein Wahlrecht zwischen Realkompensation und Ersatzgeldzahlung beim Landschaftsbildeingriff mit einheitlichem Bemessungsmaßstab sowie Präzisierungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, praxistaugliche Repowering-Regelungen und eine Begrenzung nachträglicher Anordnungen angestrebt.
- EEG 2027 / Netzanschlusspaket: ENERTRAG fordert Investitions- und Planungssicherheit für den Ausbau erneuerbarer Energien und Flexibilitätsoptionen: ENERTRAG informiert zu den kommenden Entwürfen der EEG-Novelle und des Netzanschlusspakets, möglicher Folge einzelner Vorhaben auf die Geschäftspraxis und Investitionen eines Erneuerbare-Energien-Entwicklers. ENERTRAG bewertet die Gesetzes-Leaks vom 17. Juli 2026 als verbessert ggü. dem Vorgängerentwürfen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Überarbeitung des Refinanzierungsertragsmodells, fordert mehr Ausschreibungsvolumina für Wind-onshore, eine Abschaffung des Redispatch-Vorbehalts sowie Rechtssicherheit bei der Regulierung privater Einspeisenetze, damit die aktuelle gut Ausbaudynamik bei den Erneuerbaren beibehalten werden kann.
- EEG 2027 / Netzpaket: ENERTRAG fordert zusätzliche EEG-Wind-Onshore-Ausschreibung für Süddeutschland auf 1,5 GW zu begrenzen.: ENERTRAG befürwortet zusätzliche EEG-Ausschreibungsvolumina, um das aktuelle Überangebot genehmigter EE-Anlagen abzubauen. Ein geplanter Südbonus kann den Zubau in südlichen Regionen stärken, sollte jedoch jedoch bei 1,5 GW begrenzt werden. So bleibt der Ausbau insgesamt ambitioniert, während regionale Anreize für schlechte Windstandorte nicht zulasten guter Windstandorte in Nord- und Mitteldeutschland gehen.
- EEG 2027 / Netzanschlusspaket: Bewertung der beiden Kabinettsentwürfe: ENERTRAG kommentiert und bewertet die Kabinettsentwürfe zum EEG 2027 und Netzschlusspaket. U.a. sollte auf die Einführung eines Redispatch-Vorbehaltes verzichtet werden, da dessen restriktive Wirkung für den weiteren Ausbau erneuerbaren Energien nicht valide abgeschätzt werden kann.
Relationen
Keine Relationen.