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KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien

lobbyregister / register_entry 01.03.2022 · Original ↗

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KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Verein KKS-Netzwerk e. V. setzt sich aktiv für die Belange der akademischen klinischen Forschung ein. Das Engagement des KKS-Netzwerks zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die akademische klinische Forschung nachhaltig zu verbessern und die Interessen der Akademia auf breiter Ebene gemeinsam mit anderen Institutionen zu vertreten. Das KKS-Netzwerk bringt Wissen und Erfahrungen aus der akademischen klinischen Forschungspraxis in Gesetzgebungsprozesse mit ein und adressiert die Belange der Forscher und Wissenschaftler durch Stellungnahmen und Positionspapiere. Als Mitglied verschiedener Arbeits- und Konsultationsgruppen trägt das KKS-Netzwerk auf nationaler und europäischer Ebene dazu bei, die Interessen seiner Mitglieder zu bündeln und die regulatorischen Rahmenbedingungen im Sinne der klinischen Forschung weiterzuentwickeln. Auch an Fachgesprächen, Workshops sowie Diskussionen mit Ministerien, Fachgesellschaften und -verbänden nimmt das KKS-Netzwerk teil. Auf internationaler Ebene agiert das KKS-Netzwerk als nationaler Partner für das European Clinical Research Infrastructure Network (ECRIN) und ist an internationalen Gremien und Expertenrunden beteiligt. Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Medizinforschungsgesetz: Verbesserung der Durchführung von klinische Studien: Anpassungen und ergänzende Maßnahmen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, um Deutschland bei der Durchführung Klinischer Studien, sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im akademischen Bereich, wieder an die Spitze zu bringen. - Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern: Die Potentiale der versorgungnahen Forschung, insbesondere von akademischen Registerprojekten, sollen besser genutzt werden. - European Biotech Act: Berücksichtigung der Interessen der akademischen klinischen Forschung auf EU-Ebene. - Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitsbereich: Förderung der Gesundheitsdatennutzung und -forschung. - Gesetz zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts: Bürokratieabbau beim Strahlenschutz in der klinischen Forschung - Gesundheitsdatennutzungsgesetz Sekundärdatennutzung: Rechtliche Sicherheit bei der Sekundardatennutzung schaffen.

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