polradar

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.

lobbyregister / register_entry 24.05.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. ist eine Vereinigung von Ärztinnen und Ärzten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Interessierten, die auf die Erforschung, Diagnose und Behandlung von Blutkrankheiten und bösartigen soliden Tumoren spezialisiert sind. Die DGHO ist eine rasch wachsende Fachgesellschaft mit inzwischen über 4.300 Mitgliedern in einer der innovativsten und forschungsintensivsten Fachdisziplinen der Medizin. Die Deutsche Hämatologische Gesellschaft wurde 1937 gegründet. Einen Aufschwung erlebte das Fachgebiet durch den zunehmend erfolgreichen Einsatz von Medikamenten zur Behandlung bösartiger Erkrankungen wie Leukämien und Lymphomen seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Diese Erfahrungen erweiterten das Betätigungsfeld auf die medikamentöse Therapie auch solider Tumore und führten zur jetzigen Bezeichnung DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. Die Erforschung und Behandlung maligner Erkrankungen ist ein großer Schwerpunkt der Fachgesellschaft. Dabei reicht das Spektrum der Aktivitäten von der Grundlagenforschung über die Entwicklung neuer Wirkstoffe zu klinischen Studien, der Förderung von Netzwerken und zur Versorgungsforschung. Aber auch die nicht-malignen hämatologischen Erkrankungen, Störungen der Blutgerinnung, Laboranalysen, der gesamte Bereich der supportiven und der palliativen Betreuung von Patientinnen und Patienten, die Pflege und ethische Aspekte haben einen festen Stellenwert in der DGHO. In mehr als 30 themenzentrierten Arbeitskreisen engagieren sich die Mitglieder für die Weiterentwicklung der Hämatologie und der Medizinischen Onkologie. Rasant wurde die Entwicklung der Hämatologie und Onkologie seit den 1990er Jahren des 20. Jahrhunderts. Basis waren umfassende neue Erkenntnisse zur Pathogenese und zum Verlauf der Erkrankungen. Sie führten zu differenzierter Diagnostik und zur Entwicklung gezielt wirkender Medikamente. Aktuell gewinnen die verschiedenen Formen der Immuntherapie, zielgerichtete Therapien und Kombinationstherapien zunehmend an Relevanz, vor allem bei den malignen Neoplasien, aber auch bei nicht-malignen hämatologischen Erkrankungen. Darüber hinaus engagiert sich die DGHO auf nationaler und europäischer Ebene in der Gesundheits- und Wissenschaftspolitik sowie in der Zertifizierung. Ziele sind die Verbesserung und Sicherung einer optimalen Patientenversorgung, die Förderung der Wissenschaft in der ganzen Breite des Fachgebietes und die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen. Regelmäßig werden das Mitgliederrundschreiben sowie Bände der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe und Stellungnahmen zu aktuellen medizinischen und gesundheitspolitischen Themen herausgegeben. Eine hohe Verbreitung haben die von der DGHO federführend entwickelten Leitlinien im Rahmen des Onkopedia-Projektes (www.onkopedia.com). Sie definieren den Stand des Wissens und setzen evidenzbasierte Medizin in aktuelle Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie um. Zentrale Veranstaltung für den wissenschaftlichen Austausch ist die Jahrestagung, die gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (OeGHO), der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) und der Schweizerischen Gesellschaft für Hämatologie (SGH) veranstaltet wird. In jüngster Zeit engagiert sich die DGHO verstärkt im Verfahren der Frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nach AMNOG (Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes) beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft verstärkt Stellung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. Zentrale Anliegen der Fachgesellschaft sind die qualifizierte und kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Hämatologie und Medizinischen Onkologie als einem der Kernfächer der Inneren Medizin. Hierzu gehört auch und insbesondere die Förderung des klinischen und wissenschaftlichen Nachwuchses. Interessenbereiche: EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Arzneimittel Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes: Erwähnung der Bedeutung der wissenschaftsgetriebenen klinischen Forschung Harmonisierung der Auslegung des AMG, der EU-Direktive (2014) und der Regularien zur GCP/ICH bei der Risikobewertung wissenschaftsgetriebener klinischer Studien zur pragmatischen Begrenzung des logistischen und finanziellen Aufwandes mit Blick auf die Sicherstellung von Datenqualität und Patientensicherheit Erwähnung der wissenschaftsgetriebenen Register zur raschen Erfassung der Evidenz innovativer Therapien in der klinischen Praxis Da die Regularien der EU-Direktive zu klinischen Studien (2014) und der GCP/ICH durch deutsche Rechtsnormen nicht modifiziert werden können, ist eine Ermächtigung der Bundesbehörden zur Harmonisierung der Bewertung von akademischen Studien auf Ebene der Bundesländer anzustreben. - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen: Zur Wahrung der qualitätsgesicherten Versorgung dieser Pat. müssen im Krankenhausbereich die erforderlichen Strukturen flächendeckend zur Verfügung stehen. Das 2017 in Nordrhein-Westfalen erarbeitete Modell entspricht nicht mehr vollständig dem aktuellen wissenschaftlichen Stand und der medizinischen Situation in der Hämatologie und Onkologie. - Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung: Die experimentelle hämatologische und onkologische Forschung ist unerlässlich, um wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt verantwortungsbewusst voranzutreiben. Forschende nehmen ihre ethische Verantwortung in der tierexperimentellen Forschung sehr ernst, weshalb tierexperimentelle Studien stets auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Dabei wird sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere und der Sicherstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse abgewogen. - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz: Um qualitativ hochwertige Pflege in Zukunft und gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung flächendeckend gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, dass der Pflegeberuf attraktiver wird und die Kompetenzen von Pflegenden erweitert werden. Daher stellt dieser Gesetzentwurf einen absolut notwendigen Schritt in die richtige Richtung dar und wird durch uns sehr begrüßt. Es besteht allerdings noch Korrekturbedarf. - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge / Recht auf Vergessenwerden: Unterstützung der Umsetzung des in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verankerten „Rechts auf Vergessenwerden“ für Menschen nach überstandener Krebs- oder Blutkrebserkrankung. Ziel ist die Vermeidung finanzieller Diskriminierung beim Zugang zu Krediten und kreditbezogenen Versicherungen. Gefordert werden eine Verkürzung der im Referentenentwurf vorgesehenen Frist von 15 auf 5 Jahre nach Abschluss der Behandlung entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, die Einbeziehung maligner hämatologischer Erkrankungen sowie eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen unter Berücksichtigung der Heilungsbewährung und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung: Unterstützung der Stärkung von Medizinregistern und der verbesserten Nutzung von Registerdaten für Forschung und Versorgung. Einsatz für eine praxistaugliche Ausgestaltung des Qualifizierungsverfahrens, die die besonderen Rahmenbedingungen akademischer und registerbasierter Forschung, insbesondere bei seltenen Erkrankungen, berücksichtigt. Forderung nach einem Abbau bürokratischer Hürden, einer angemessenen und langfristig gesicherten Finanzierung akademischer Register sowie einer stärkeren Einbindung medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften in die Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und Registerstrukturen. - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich: Unterstützung der vorgesehenen Verbesserungen zur Planbarkeit wissenschaftlicher Karrierewege, insbesondere durch Mindestlaufzeiten für Erstverträge und erweiterte Verlängerungsmöglichkeiten in besonderen Lebenslagen. Sicherstellung, dass die besonderen Anforderungen der Universitätsmedizin bei der Befristungsregelung berücksichtigt werden und wissenschaftliche Qualifizierung, Facharztweiterbildung sowie Krankenversorgung weiterhin miteinander vereinbar bleiben. Zudem Erhalt der Möglichkeit befristeter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen von Drittmittelprojekten sowie für den Erwerb zusätzlicher wissenschaftlicher oder klinischer Qualifikationen auch nach Abschluss der Facharztweiterbildung. - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Unterstützung des Ziels einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch Rabattverträge. Im onkologischen Bereich wird gefordert, dass gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel nur bei tatsächlicher medizinischer Austauschbarkeit möglich sind. Hierfür sind gesetzlich verbindliche und präzise Kriterien erforderlich, insbesondere hinsichtlich Wirksamkeit, Toxizität, Zulassungsbestimmungen, Biomarkeranforderungen, Applikationsform, Kombinationstherapien und indikationsspezifischer Anwendungsbedingungen, um eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung sicherzustellen. - Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Interoperabilität sowie der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Forderung nach praxistauglichen Umsetzungsfristen, einer angemessenen Finanzierung von IT-Investitionen und Schulungsaufwand, rechtssicheren Rahmenbedingungen für Anwender sowie klaren Notfallregelungen für den Zugriff auf Gesundheitsdaten. Zudem wird eine konsequente Entbürokratisierung und die frühzeitige Einbindung medizinischer Fachgesellschaften in Digitalisierungsprozesse angeregt - European Biotech Act (COM(2025) 1022 final; 2025/0406 (COD)): Unterstützung des Ziels, die europäische Biotechnologie- und Bioproduktionsbranche sowie den Forschungs- und Studienstandort Europa zu stärken. Forderung nach einer praxistauglichen Ausgestaltung der Regulierung, um zusätzliche bürokratische Belastungen, übermäßige Dokumentations- und Nachweispflichten sowie innovationshemmende Zertifizierungsanforderungen, insbesondere beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in klinischen Studien, zu vermeiden. Zudem wird auf die Bedeutung eines verbesserten grenzüberschreitenden Austauschs von Gesundheitsdaten hingewiesen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Patientenversorgung in Europa nachhaltig zu fördern. - Wiedereinführung von apothekenbezogenen Ausschreibungen für Zytostatika: Die vorgesehenen Ausschreibungsverfahren werfen aus Sicht der Verbände Fragen hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit auf. Aufgrund der komplexen Anforderungen an Herstellung, Logistik und Qualitätssicherung patientenindividueller onkologischer Zubereitungen bestehen Zweifel, ob die besonderen Versorgungsanforderungen im Rahmen der geplanten Verfahren ausreichend berücksichtigt werden können. Die Stellungnahme regt daher eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Regelung an. Ziel ist es, auch künftig eine sichere, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und mögliche Risiken für bestehende Versorgungsstrukturen zu vermeiden. - Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neufassung der BtMVV: Die vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens werden grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts stellt einen sinnvollen Beitrag zur Weiterentwicklung bestehender Verfahren dar. Die Stellungnahme zielt darauf ab, einzelne Regelungen im Hinblick auf ihre praktische Umsetzbarkeit zu präzisieren und die Anwendung im Versorgungsalltag zu erleichtern.

Relationen

Keine Relationen.