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PayPal Limited

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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PayPal Limited Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen In der Interessenvertretung möchte PayPal mit politischen Entscheidungsträgern und anderen Marktteilnehmern zusammenarbeiten, um zur kontinuierlichen Entwicklung sicherer und innovativer Online- und mobiler Zahlungen zum Nutzen der deutschen und anderer europäischer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Firmen, sowie Verbrauchern beizutragen. PayPal befürwortet politische Initiativen zur Förderung von Innovationen in Deutschland und der EU und unterstützt die Bemühungen aller Gesetzgebungsorgane und Aufsichtsbehörden, einen Rahmen zu schaffen, der Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für alle gewährleistet. Interessenbereiche: Cybersicherheit; EU-Binnenmarkt; Industriepolitik; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Datenschutz und Informationssicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; E-Commerce Regelungsvorhaben: - Europaweit harmonisierte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht: Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert - Reduktion von Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten bei der Bonitätsprüfung: Wir begrüßen das Ziel, die Vorgaben des EuGH-Urteils (C634/21) zügig umzusetzen und somit die Rechtssicherheit und Transparenz beim Kreditscoring zu stärken. Die DSGVO folgt grundsätzlich dem Konzept der Vollharmonisierung, weswegen wir die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Verbots automatisierter Entscheidungsfindung die in Art. 22 Abs. 1 umfassend geregelt sind, als abschließend ansehen. - Förderung von innovativen Zahlungsdiensten im Rahmen der Weiterentwicklung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD): ir begrüßen die Überarbeitung für eine dritte Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD3, COM /2023/0209) und eine neue Verordnung über Zahlungsdienste (PSR, COM/2023/0210). Wir unterstützen die Vorschläge, die dazu beitragen, die Entwicklung innovativer Zahlungsdienste zu fördern. Darüber fordern eine Anpassung des Authentifizierungskonzeptes hin zu einem risiko- und ergebnisorientiertem sowie technologisch neutralem Ansatz.

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