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Markenverband

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Markenverband Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Um gesetzliche Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsunternehmen zu verbessern, unterhalten wir einen „interfraktionellen Dialog“. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen. Des Weiteren zeigen wir die unternehmerische Perspektive und die unmittelbaren Eindrücke der wirtschaftlichen Realitäten unserer Mitglieder gegenüber von Politikerinnen und Politikern auf. Es werden Fachveranstaltungen und Spitzengespräche organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Als Spitzenverband der deutschen Markenwirtschaft bündelt und repräsentiert der Markenverband die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Handel in Deutschland und Europa. Zu den Mitgliedern zählen branchenübergreifend Dax-Konzerne ebenso wie mittelständische und familiengeführte Unternehmen mit Konsumgüter-, Gebrauchsgüter- und Dienstleistungsmarken. Der Markenverband setzt sich für freie und faire Märkte gegen den Missbrauch von Nachfragemacht und unfaire Geschäftspraktiken sowohl im Offline- als auch im Online-Handel ein. Wir kämpfen für die Freiheit der Hersteller bei der Steuerung ihrer Absatzkanäle und die Möglichkeit konsistenter Markenführung über alle Dimensionen der Marke. Wir setzen auf die Stärkung der Eigenverantwortung des selbstbestimmten Verbrauchers statt überbordender staatlicher Regulierung und informieren Politik und Medien über die vielfältigen Initiativen unserer Mitgliedsunternehmen. Der Schutz Geistigen Eigentums, besonders der Marke, und damit zugleich die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie sind zentrale Anliegen des Markenverbandes. Er unterstützt das Nachhaltigkeitsengagement der Mitgliedsunternehmen durch branchenübergreifenden Austausch und konsequentes Eintreten für die Kreislaufwirtschaft. Dabei ist das Markt- und Wettbewerbsprinzip sein Leitfaden. Der Markenverband tritt für die Freiheit der Kommunikation ein. Deshalb lehnt er Werbebeschränkungen und -verbote für legale Produkte ab und tritt strukturellen Monopolen und dem Missbrauch von Marktmacht und marktübergreifender Macht in den Kommunikationsmärkten entgegen. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wettbewerbsrecht; E-Commerce; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Industriepolitik; Werbung; EU-Binnenmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Recht"; Datenschutz und Informationssicherheit; Zivilrecht; Urheberrecht; Internetpolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Digitalisierung; Massenmedien; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; EU-Gesetzgebung; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Green Claims Richtlinie: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit: Rücknahme des Richtlinienvorschlags durch die EU-Kommission ohne neuen Regulierungsvorschlag. - Umlage der EU-Plastikabgabe: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit: Verhinderung einer EU Plastiksteuer zur Finanzierung des Bundeshaushalts nach dem BREXIT - Nachhaltigkeitsberichterstattung: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit: Gewährleistung der Konsistenz von CSRD und CS3D, sowie Verhinderung von 1) doppelten Berichtspflichten und 2) Inanspruchnahme von nicht adressierten Unternehmen zur Berichterstattung durch ihre Kunden. - Modifizierung EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung des Anwendungsstarts EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) und Reduzierung der Pflichten auf Erstinverkehrbringer mit praktikabler Möglichkeit zur Pflichterfüllung. - UTP-Durchsetzungsverordnung: Rahmenbedingungen für Marken verbessern: Berücksichtigung/Schaffung von akzeptablen Rahmenbedingungen für die Markenwirtschaft. Schaffung eines effektiven Rahmens zur Zusammenarbeit der Durchsetzungsbehörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Verhinderung eines Forum Shopping durch gezielte Rechts- oder Sitzwahl und Unternehmensstrukturierung. - VORSCHLAG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR EINE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER GMO ZUR STÄRKUNG DER POSITION DER LANDWIRTE IN DER LEBENSMITTELLIEFERKETTE: Gewehrleistung klarer und konsistenter Kommunikationsmöglichkeiten mit Begriffen wie "fair" etc. im Anwendungsbereich der GMO. Verhinderung bürokratischer Vorgaben für Lieferverträge. Sicherung kartellrechtlicher Kontrollmöglichkeiten auch im Anwendungsbereich der GMO. - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: schnelle, unbürokratische Umsetzung: Verhindern, dass das Regulierungsniveau ohne Not noch über die EU-Vorgaben hinaus anheben wird. Die Vorgaben der Richtlinie sollen ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Außerdem sollten, mit Blick auf die zahlreichen, aus der Richtlinie übernommenen unbestimmten Rechtsbegriffe, in der Begründung Konkretisierungen zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgenommen werden. Das Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie muss geklärt werden. - EWKFondsG Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz: Einfache Umsetzung: Eine pragmatische und unbürokratische Umsetzung des Einweg-KunststoK-Fonds-Gesetzes (EWKFondsG) mit Regeln, die die Vorgaben der EU nicht überschreiten und mit anderen EU-Ländern vergleichbar sind. - TWF-Verhalten, insbesondere auf Basis des § 36d UrhG: Das DPMA aufmerksam machen, dass die TWF gegen leitende Grundsätze des Urheberrechts, des Verwertungsgesellschaftenrechts und zudem auch gegen das Geschäftsgeheimnisrecht, das Datenschutzrecht, Kartellrecht, Versicherungsrecht sowie auch gegen strafrechtliche Vorschriften verstößt. - 12. GWB-Novelle in der 21. Legislaturperiode: Kontrolle stärken: Der Verband setzt sich dafür ein, Fusionskontrolle und Missbrauchskontrolle zu stärken. - Digital Omnibus: Rechtssicherheit schaffen: Der Markenverband setzt sich dafür ein, dass das Gesetz Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft, Bürokratieaufwand minimiert und die Nutzung von Daten ermöglicht, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. - UCP-Richtlinie: Richtlinie statt Verordnung: Umwandlung der UCP-Richtlinie in eine Verordnung verhindern. - Umwandlung der UGP-Richtlinie in eine EU-Verordnung: Das bewährte UWG soll nicht durch eine europäische UGP-VO abgelöst werden - Empowering Consumers Directive: Abverkaufsfrist ermöglichen: Es soll eine Abverkaufsfrist für bereits produzierte Produkte geben. - Digital Markets Act (DMA): konsequente Durchsetzung: Konsequentes Durchsetzen der eigenen Regeln und Verfolgen von Verstößen

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