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Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR)

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der Deutsche Forstwirtschaftsrat ist die repräsentative Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in der Bundesrepublik Deutschland und setzt sich für die Interessen und Belange der nachhaltigen Forstwirtschaft ein. Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse ihres gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, ihrer Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen - in der Gegenwart und in der Zukunft. Dies ist die Basis für die gesamte Forstbranche mit rund 2 Millionen öffentliche und private Waldbesitzende in Deutschland, die eine Waldfläche von 11,5 Millionen Hektar, das sind 32% des Bundesgebietes, bewirtschaften. Interessenbereiche: Internationale Beziehungen; Außenpolitik; Klimaschutz; Entwicklungspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung; Land- und Forstwirtschaft; EU-Binnenmarkt; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Beteiligungsverfahren zum Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte: Der DFWR hält eine inhaltliche Veränderung der EUDR für dringend geboten und lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung ab. Er rät dem BMEL, zunächst die Entscheidungen in den europäischen Institutionen abzuwarten, um dann mit Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Wirtschaft und Verwaltung als Bundesregierung eine reibungslose Anwendung der EU-Vorgaben ohne Störungen von Lieferketten praxistauglich umzusetzen. - Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes: Novellierung des Bundeswaldgesetztes - Entwurfs über das Gesetz zur Anpassung Pflanzenschutzgesetz an EU-Recht: Nach deutschem Pflanzenschutzgesetz dürfen berufliche Verwender Pflanzenschutzmittel-Anwendungen derzeit schriftlich oder elektronisch dokumentieren. Ab dem 1. Januar 2026 ist gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 eine verpflichtende elektronische und maschinenlesbare Aufzeichnung vorgeschrieben. Diese Regelung basiert auf Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist eine EU-weit einheitliche und digital verwertbare Dokumentation durch berufliche Anwender. - EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO): Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur trat am 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass es einer Umsetzung wie bei Richtlinien bedarf. Dennoch sollen im deutschen Recht flankierende Vorschriften zur Klärung von Zuständigkeiten und Verfahren, insbesondere zur Erstellung, Prüfung und Überarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans, geschaffen werden. Der erste Entwurf ist bis 1. September 2026 der EU-Kommission vorzulegen. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine unionsrechtskonforme, fristgerechte Durchführung, im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen 11, 13, 14 und 15 der Agenda 2030. - Novelle der BioSt-NachV und der Biokraft-Nach zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der nationalen Vorgaben an die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) geänderten europäischen Anforderungen zur Nachhaltigkeit und Treibhausgas-Einsparung bei der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung. Dabei sollen u. a. der erweiterte Geltungsbereich für Biomasseanlagen, ergänzte flächenbezogene Anforderungen, verschärfte Vorgaben zur Betrugsprävention, Änderungen im Anerkennungsverfahren für Zertifizierungsstellen sowie die Ausweitung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs umgesetzt werden. - Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist die Anpassung des deutschen Strafrechts, einschließlich des Strafgesetzbuchs, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie umweltbezogener Nebengesetze. Vorgesehen sind u. a. neue Straftatbestände, erweiterte Versuchsstrafbarkeit, höhere Strafrahmen, Einbeziehung des Begriffs „Ökosystem“, Sanktionen für juristische Personen und Anpassungen bestehender Umweltstraftatbestände. - Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung, vorgelegt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energi: Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III). Ziel ist die Anpassung nationaler Förder- und Nachhaltigkeitsvorgaben für die Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung. Vorgesehen sind u. a. der Ausschluss bestimmter Holzsortimente von der Förderfähigkeit, die Begrenzung der Förderung forstlicher Biomasse in ausschließlich stromerzeugenden Anlagen sowie redaktionelle Anpassungen und Rechtsbereinigungen - Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Klimaschutzpro gramms der Bundesregierung: Es handelt sich um die Erarbeitung und Beschlussfassung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 und 2040. Das Vorhaben umfasst die Festlegung zusätzlicher und angepasster Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Landnutzung/Forst. Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der Ausgestaltung des Programms im Bereich Landnutzung/Forst und an den damit verbundenen Förder-, Infrastruktur- und Rahmenbedingungen. - Änderung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetz (Kaskadennutzung Holzbiomasse): Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Vorschriften im Wärmebereich, insbesondere die Streichung bzw. Anpassung der vorgesehenen verpflichtenden Kaskadennutzung für feste Biomasse in § 3 Nr. 7 GModG. Bezweckt wird der Erhalt der energetischen Nutzung von Holzbiomasse ohne zusätzliche ordnungsrechtliche Einschränkungen sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen auf nachhaltige Forstwirtschaft, Rohstoffverfügbarkeit, regionale Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

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