Familienbetriebe Land und Forst e.V.
Text
Familienbetriebe Land und Forst e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesverband Familienbetriebe Land und Forst e.V. vertritt familiengeführte Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Das Interesse gilt Fragen der generationenübergreifenden Betriebsführung. Dazu zählen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit.
Zu diesem Zweck unterhält der Bundesverband Familienbetriebe Land und Forst e.V. eine Geschäftsstelle in Berlin. Diese dient dem Kontakt mit Bundesregierung und Bundestag, sei es informatorisch oder mit dem Ziel der fachkundigen Begleitung von Rechtssetzungsvorhaben. Daneben zielt die Anwesenheit in Berlin auch auf den Austausch mit anderen Verbänden und Institutionen, die sich zu ähnlichen Themen engagieren.
Der Verband nutzt für die Politikbegleitung des gesamte Spektrum üblicher Verbandskommunikation, also insbesondere persönliche Gespräche, Telefonate, E-Mails, förmliche Stellungnahmen und Positionierungen, Unterhalt einer Homepage und von Social-Media-Kanälen, die Verbreitung eines Mitgliedermagazins (land"), Angebot von Veranstaltungen (parlamentarische Frühstücke, parlamentarische Abende, Tagungen, Seminare, etc.) sowie Teilnahme an Veranstaltungen Dritter. Alle Formate werden durchgängig periodisch bespielt.
Der Bundesverband Familienbetriebe Land und Forst e.V. betreibt keine praktische Mitgliederberatung oder Forschungstätigkeit.
Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstige Interessenbereiche; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Kultur; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Tierschutz; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Ländlicher Raum; Energienetze; Bauwesen und Bauwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Lockerung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Der FABLF-Bundesverband wendet sich gegen "Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ des BMEL", in dem auch eine Fortschreibung der Glyphosatanwendungsverbote in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angekündigt wird und fordert eine Anwendbarkeit von Glyphosat ohne zusätzliche wettbewerbsverzerrende
Anwendungsauflagen.
- Verhinderung der Novellierung des Bundeswaldgesetzes: Verhinderung der Novellierung des Bundeswaldgesetzes. Das bestehende Bundeswaldgesetz in seiner aktuellen Fassung wird für ausreichend erachtet.
- Herbeiführung eines Rechtsrahmens für den Handel von CO2-Bindungszertifikaten: Herbeiführung eines Rechtsrahmens für den Handel von CO2-Bindungszertifikaten. Der Gesetzgeber wird allgemein zum Handeln und zur Vorlage möglicher Modelle aufgefordert. Es gibt verbandsseitig keine Präferenz für ein spezifisches Modell.
- EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) (Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31. Mai 2023): Der FABLF-Bundesverband setzt sich für eine praxisgerechte, nationale Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) mit Blick auf den aufkommenden, immensen Bürokratiemehraufwand (Berichtspflichten) vor dem Hintergrund, dass aufgrund geltender Bundes- und Landesgesetze kein unmittelbares Entwaldungsrisiko gegeben ist. Die Ziele der Verordnung werden durch geltendes, nationales Recht in Deutschland bereits erfüllt. Die mit der Verordnung einhergehenden Berichtpflichten bedeuten daher einen nicht zu rechtfertigenden, bürokratischen Mehraufwand.
- Nature Restauration Law (Verordnung EU 2024/1991 vom 24. Juni 2024): Mit der Verordnung wird darauf abgezielt, den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden. Der FABLF-Bundesverband setzt sich dafür ein, dass die entsprechenden nationalen Wiederherstellungspläne unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts einer stabilen Agrar- und Forstwirtschaft, der Sicherstellung der Nahrungsmittelproduktion sowie unter Wahrung der grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte erstellt werden.
- Jahressteuergesetz 2024: Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. setzen sich für steuerliche Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; insbesondere für die Entfristung der Tarifglättung und Einführung einer Risikorücklage ein. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerpauschalierung angepasst werden.
- Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze: Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. positionieren sich zur geplanten Änderung der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV). Es wird auf die Risiken einer erleichterten Grundbucheinsicht durch Energie- und Telekommunikationsunternehmen hingewiesen. Kritisiert wird auch die pauschale Annahme des berechtigten Interesses ohne Einzelfallprüfung, die verbundenen Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Eigentümer sowie mögliche Missbrauchs- und Spekulationsrisiken. Gefordert werden eine strengere Zweckbindung, klare technische Zugriffsbeschränkungen und ein differenzierter Interessenausgleich zwischen Vorhabenträgern und Eigentümern. Angestrebt wird eine Überarbeitung der Verordnung unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und des Eigentumsschutzes.
- Realistische Klimaziele erfordern klare Rahmenbedingungen, Anerkennung von Senkenleistungen: Um die Klimaziele nachhaltig und praktikabel umzusetzen, plädieren die Familienbetriebe Land und Forst für Verlässliche Vergütung von Senkenleistungen. Die CO2-Speicherleistung des Waldes muss finanziell honoriert werden, direkt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und ohne Umwege über den Staatshaushalt. Die von Verbrauchern und Industrie gezahlten Abgaben für Emissionen müssen zweckgebunden in den Aufbau und Erhalt von CO2-Senken fließen. Nur so können langfristige Investitionen sichergestellt werden. Die Klimaschutzleistung des Waldes geht über die Kohlenstoffspeicherung hinaus. Die Substitution fossiler Rohstoffe durch Holz und der Export klimaschonender Holzprodukte müssen künftig in die Bilanzierung einfließen.
- Klima- und Transformationsfonds: Wälder kompensieren rund acht Prozent der nationalen CO2-Emissionen. Diese Leistung muss sich in der Mittelverteilung des Klima- und Transformationsfonds widerspiegeln. 8 Milliarden Euro für den Wald sind eine notwendige Investition in Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Die Familienbetriebe Land und Forst fordern, dass 8 Milliarden Euro daraus gezielt für den Wald reserviert werden – für CO2-Bindung, Waldumbau und Wiederbewaldung.
- Abschaffung der Stromstoffbilanz: Die FABLF fordern die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Die Stoffstrombilanzverordnung stellt einen erheblichen, bürokratischen Mehraufwand dar und erzeugt eine unnötige Zusatzbelastung für deutsche Landwirte - ohne Mehrwert für den Gewässerschutz.
- Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Ausbau braucht Generationengerechtigkeit: Die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastruktur grundsätzlich. Mit dem Entwurf drohen dem privaten Grundbesitz jedoch harte Einschnitte und Duldungspflichten in einem bislang nicht gekannten Ausmaß. Dringenden Nachsteuerungsbedarf besteht vor allem bei den von der Entwicklung völlig überholten – unangemessen niedrigen – Entschädigungsstandards. Generationenlang Grund und Boden einschließlich der erforderlichen Leitungs-, Wege- und sonstigen Nutzungsrechte zur Verfügung zu stellen, muss mit einer angemessenen und der Dauer der Belastung entsprechenden wiederkehrenden Entschädigung einhergehen.
- Mindestlohnerhöhung in der Landwirtschaft: Die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mittelfristig 14,60 Euro bringt arbeitsintensive Sonderkulturen wie Obst-, Gemüse- und Weinbau in Deutschland wirtschaftlich unter erheblichen Druck. Die höheren Lohnkosten setzen insbesondere jene Betriebe unter Druck, die auf eine Vielzahl an Arbeitskräften während kurzer Erntezeiten angewiesen sind. Die betroffenen Betriebe können dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU nicht standhalten, wenn Löhne hier fast doppelt so hoch sind wie in vielen Nachbarländern. Der Verband fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen, die die besonderen Bedingungen in arbeitsintensiven Sonderkulturen berücksichtigen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt: Die Änderung soll die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umsetzten. Der Entwurf sieht für die meisten der vorhandenen Tatbestände im Bereich des Umweltstrafrechts die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vor. Darüber hinaus ist eine überaus erhebliche Anhebung des Strafmaßes vorgesehen. Einige Elemente der Richtlinie sind zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen geplant.
- Nutzung der nachhaltigen Holzenergie: Die Familienbetriebe Land und Forst e. V. sowie die Landesverbände FABLF Hessen, Baden-Württemberg, FABLF Bayern, FABLF Sachsen und Thüringen sowie FABLF Sachsen-Anhalt haben gegenüber der Bundesregierung und relevanten europäischen Institutionen Position bezogen zur Rolle der nachhaltigen Holzenergie in der Energie- und Wärmewende. Die Verbände haben die Anerkennung von Holz als klimafreundlichem, CO2-neutralem heimischem Energieträger gefordert und sich für dessen Gleichstellung mit anderen erneuerbaren Energien im Ordnungs- und Förderrecht eingesetzt.
Gefordert wurden insbesondere eine angemessene Förderung von Holzenergie (BEG, BEW und EEW) und Unterstützung von Pilot- und Modellregionen zur kombinierten Nutzung erneuerbarer Energie.
- Verbändeallianz Rentenpaket: In dem gemeinsamen Brief wird deutlich gemacht, dass das Rentenpaket in der vorliegenden Form weder finanziell tragfähig noch generationengerecht ist. Neue Berechnungen zeigen zusätzliche Kosten von fast 480 Milliarden Euro bis 2050, weit mehr als bislang angenommen. Damit würde das umlagefinanzierte Rentensystem strukturell überlastet und zukünftige Haushaltsspielräume massiv eingeschränkt. Zudem würde der Handlungsspielraum der noch nicht eingesetzten Rentenkommission bereits vor Beginn ihrer Arbeit erheblich beschnitten. Wir fordern daher, die Entscheidung über das Rentenpaket zu vertagen, bis die Rentenkommission tragfähige Reformvorschläge vorgelegt hat.
- Nationaler Wiederherstellungsplan im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung 2024/1991: Das Bundesumweltministerium hat im April 2026 den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Bürgerbeteiligung vorgelegt, um geschädigte Ökosysteme zu renaturieren und die Biodiversität zu sichern. Der Verband sieht erhebliche Risiken für Bewirtschaftung, Eigentum und Planungssicherheit, insbesondere durch das Verschlechterungsverbot, die flächenhafte Ausweitung naturschutzrechtlicher Vorgaben und fehlende Berücksichtigung klimabedingter Veränderungen. Gefordert werden freiwillige und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen, rechtssichere Rahmenbedingungen, eine belastbare Folgenabschätzung sowie eine ausreichende Finanzierung und stärkere Beteiligung der betroffenen Akteure.
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes: Der Verband begrüßt die Abschaffung der Stoffstrombilanz. Kritisch bewertet werden insbesondere weitreichende Monitoringbefugnisse, unzureichende Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie unverhältnismäßige Eingriffe durch die Ausweisung nitratsensibler Gebiete. Gefordert werden rechtssichere und verhältnismäßige Regelungen, insbesondere eine präzisere und differenzierte Gebietsausweisung (u. a. 50 %-Regel, Berücksichtigung der Denitrifizierung, Emissionsmodellierung), eine Begrenzung zusätzlicher Bürokratie sowie eine Überarbeitung der bestehenden EU-Vorgaben im Sinne der Ernährungssicherung. Im Übrigen wird gefordert, dass geplante Änderungen in der Düngeverordnung parallel vorgelegt werden.
- Biomasseverordnung: Der Verband kritisiert insbesondere den vorgesehenen Ausschluss von Stümpfen, Wurzeln sowie Rundholz in Industriequalität aus der Biomassedefinition und warnt vor erheblichen wirtschaftlichen und praktischen Folgen für Waldbesitzer und Betreiber von Biomasseanlagen. Problematisch bewertet werden insbesondere fehlende Definitionen zentraler Begriffe, die faktische Einschränkung bestehender Absatzmöglichkeiten sowie zusätzliche Belastungen für die Entsorgung von Biomasse. Der Verband fordert eine praxistaugliche und differenzierte Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der RED III.
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Der Verband begrüßt die Zielsetzung einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie den angestrebten Bürokratieabbau. Kritisch bewertet werden jedoch insbesondere die vorgesehene Zentralisierung von Ersatzgeldzahlungen beim Bund, die faktische Schwächung bestehender Ökopunkte-Systeme der Länder sowie die Verdrängung regionaler Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Verband sieht darin erhebliche Risiken für bestehende Einkommensmöglichkeiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie eine Schwächung regionaler und kooperativer Naturschutzansätze. Gefordert werden der Vorrang regionaler Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der Erhalt und die Flexibilisierung bestehender Ökopunkte-Systeme sowie eine dezentrale Mittelverwendung in der jeweiligen Region.
- Bauturbo: Die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Sie fordern die vollständige Streichung der Begrenzung auf fünf Wohnungen bei der Umnutzung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 4 Satz 1 lit. f BauGB. So kann schnell und ohne zusätzliche Flächenversiegelung neuer Wohnraum geschaffen, der ländliche Raum gestärkt und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine zusätzliche wirtschaftliche Perspektive eröffnet werden.
- Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Familienbetriebe Land und Forst lehnen Regelungen ab, die zu einem faktischen Ausschluss des Heizens mit Holz führen. Holz ist ein regional verfügbarer, nachwachsender Energieträger und insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung für Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Die energetische Nutzung von Rest- und Nebenprodukten ist zudem Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Gefordert wird daher eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs, die das Heizen mit Holz weiterhin ohne unverhältnismäßige Einschränkungen ermöglicht.
- EEG-Novelle 2027: Die Familienbetriebe Land und Forst e. V. setzen sich für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle 2027) ein. Schwerpunkt der gemeinsamen Stellungnahme mit der AGDW-Die Waldeigentümer ist die vorgesehene gesetzliche Begrenzung von Grundstücksentgelten für Windenergieanlagen (Pachtdeckel). Der Verband lehnt die Einführung einer Entgeltobergrenze sowie die daran anknüpfenden Kontroll- und Zahlungspflichten ab. Nach Auffassung des Verbandes fehlt der Nachweis eines Marktversagens, das einen Eingriff in Eigentumsrechte und die Vertragsfreiheit rechtfertigen könnte. Zudem werden erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.
- Stresstest der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie: Die FABLF setzen sich für eine Verbesserung der Praxistauglichkeit des europäischen Naturschutzrechts sowie die Stärkung von Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz bei Flächeneigentümern und Landnutzern ein. Schwerpunkte sind die gesetzliche Klarstellung des unionsrechtlichen Projektbegriffs, eine Wiederherstellung der Filterfunktion der FFH-Vorprüfung, mehr Rechtssicherheit bei wiederkehrenden land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie Erleichterungen beim klimaresilienten Waldumbau. Gefordert wird zudem eine stärkere Berücksichtigung des Eigentumsschutzes, der Ausbau kooperativer Naturschutzinstrumente und eine regelmäßige Überprüfung des Schutzstatus einzelner Arten.
Relationen
Keine Relationen.