Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V.
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Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 170 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunter-nehmen. Der Verband vertritt die Interessen dieser Unternehmen gegenüber der Politik und betreut in Sacharbeit jedes Jahr zahlreiche regulatorische Verfahren vor der Bundesnetzagentur und anderen Behörden.
Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom in Deutschland. Der Verband, der die Wettbewerber der Telekom vertritt, wurde 1998 mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts gegründet. Mit der Liberalisierung entstanden nicht automatisch chancengleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer. Da sich die politischen und wirtschaftlich verlässlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb nicht durch einzelne Unternehmen isoliert durch-setzen ließen und lassen, haben viele TK- und Dienstleistungsunternehmen ihre Kräfte gebündelt und sich im VATM zusammengeschlossen.
Der VATM steht im Dialog mit der Politik, der Branche sowie der Wissenschaft und den Me-dien. Die Geschäftsstellen in Berlin, Brüssel und Köln tauschen sich mit Entscheidungsträgern sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene aus und bringen sie in den fachlichen Austausch mit den Mitgliedern. Auch in Washington verfügt der VATM über Ansprechpartner:innen in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft und Regulierung.
Der Verband bezieht Position zu gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene sowie zu nationaler und europäischer Regulierung. Dazu gehören u. a. die Rahmenbedingungen für eine Gigabit-Versorgung, die Gestaltung der Förderung beim Netzausbau, Vergaberecht und Ausschreibungsverfahren, Zugang zu Netzen Dritter und Zu-gang Dritter auf das eigene Netz. Der Verband besetzt politische Themen, die für die Zukunft der Mitgliedsunternehmen relevant sind: FTTH/FTTB-Ausbau, 5G und weitere neueste technologische Entwicklungen, Investitionssicherheit durch verlässlichen Regulierungsrahmen, Wettbewerb als Treiber des Gigabit-Ausbaus, Zukunft der Dienste, Qualitätssicherung, Ein-kauf marktgerechter Vorprodukte, Datenschutz und Datensicherheit.
Der VATM informiert seine Mitglieder über alle relevanten Themen und Entwicklungen in Berlin, Bonn, Brüssel und in den USA, bewertet und erarbeitet mit den Mitgliedern gemeinsame Positionen. Er kommuniziert die Verbandsinteressen nach außen. In Veranstaltungen werden die Standpunkte u. a. mit Wirtschaft, Politik und Regulierung ausgetauscht.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht; Klimaschutz; Ländlicher Raum; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Allgemeine Energiepolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Kriminalitätsbekämpfung; Cybersicherheit; Kommunikations- und Informationstechnik; Digitalisierung; Industriepolitik; Schienenverkehr; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Sonstige Interessenbereiche; Datenschutz und Informationssicherheit; Energienetze; Verbraucherschutz; Internetpolitik; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"
Regelungsvorhaben:
- Einbeziehung der TK-Branche in das Strompreispaket der Bundesregierung: Ziel unserer Interessenvertretung ist die Anpassung des Strompreispakets, damit Telekommunikationsunternehmen und Rechenzentren in den Anwendungsbereich der vorgesehenen Stromsteuerentlastungen aufgenommen werden und so die digitale Infrastruktur gestärkt wird.
- Vermeidung strategischen Überbaus im Glasfaserausbau: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen, um einen strategischen Überbau von Glasfasernetzen durch marktbeherrschende Unternehmen zu verhindern. Damit soll Planungssicherheit für Investitionen geschaffen und der von der Bundesregierung gesetzte flächendeckende Glasfaserausbau bis 2030 abgesichert werden.
- Anpassung der Gigabitförderung: Rahmenregelung, Preisfestlegung und Zugangsvorgaben: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die nationale Umsetzung der EU-Breitbandleitlinien im Rahmen der Gigabitförderung. Schwerpunkt ist die Regelung von Zugangsbedingungen, Preisbildungsmechanismen und Vorleistungsprodukten, damit die Vorgaben mit dem bestehenden Telekommunikationsrecht und dem Wettbewerbsrahmen vereinbar sind.
- Harmonisierung von CSRD-Umsetzung und Lieferkettengesetz-Berichtspflichten: Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.
- Umsetzung der NIS2-Richtlinie und Anpassung des nationalen Cybersicherheitsrechts: Gegenstand der Interessenvertretung ist die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz. Ziel ist die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens, der Doppelregulierungen vermeidet und bestehende Vorgaben im Telekommunikationsgesetz berücksichtigt.
- Ausgestaltung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT): Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung an die Ergebnisse der Evaluation. Es soll gewährleistet werden, dass die Mindestversorgung mit TK-Diensten rechtlich abgesichert und planbar ausgestaltet wird, ohne die Ausbauziele für moderne Telekommunikationsnetze zu gefährden.
- Umsetzung der E-Evidence-Verordnung: Rechtssichere Vorgaben für TK-Unternehmen: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und verhältnismäßiger Vorgaben bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung. Dabei sollen insbesondere kleine und mittlere Telekommunikationsunternehmen nicht durch unverhältnismäßige Bürokratie belastet werden, sondern rechtssichere und praktikable Prozesse erhalten.
- Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration: Ziel der Interessenvertretung ist die Klärung der Rahmenbedingungen für die Migration auf Glasfasernetze. Dazu gehört insbesondere die rechtssichere Verankerung einer Substitutionsmatrix sowie die Festlegung von Zuständigkeiten und Prozessen, damit die Migration einheitlich und transparent erfolgt.
- Beibehaltung der EU-Märkteempfehlung als Grundlage für Telekommunikationsregulierung: Ziel der Interessenvertretung ist die Sicherstellung, dass die Empfehlung zu relevanten Märkten als verbindliches Regulierungsinstrument erhalten bleibt. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Vorliegen signifikanter Marktmacht ein klarer und vorhersehbarer Eingriffsrahmen besteht, um Wettbewerbsvielfalt, Investitionssicherheit und Verbraucherwahlmöglichkeiten zu sichern.
- Anpassung der StVO zur Beschleunigung von Verkehrsanordnungen für TK-Ausbau: Gegenstand ist die rechtliche Ausgestaltung von Verfahren zur Erteilung von Verkehrsanordnungen für Bauarbeiten an TK-Infrastrukturen, insbesondere durch Standardisierung und Fristregelungen.
- Anpassung des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung von TK-Infrastrukturen in der Stadtentwicklung: Ziel ist die Berücksichtigung von Telekommunikationsinfrastrukturen bei Änderungen im Baugesetzbuch, um planbare Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Netze sicherzustellen.
- Umsetzung von Genehmigungsfiktionen und Beschleunigungsmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Pakts: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Pakts in den Ländern, insbesondere auf die Einführung von Genehmigungsfiktionen und die Vereinheitlichung von Verfahren für TK-Ausbauvorhaben.
- Zugang zu EMF-Daten zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung praktikabler und transparenter Vorgaben für den Umgang mit EMF-Budgets. Dabei soll sichergestellt werden, dass relevante Daten zur elektromagnetischen Verträglichkeit allen Beteiligten zugänglich sind, um die Mitnutzung von Infrastrukturen und die Beschleunigung des Mobilfunkausbaus zu ermöglichen.
- Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und beschleunigten TK-Netzausbau: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Dazu gehören die Einstufung des TK-Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse, die Klärung der Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration sowie Vorgaben zu Open Access, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.
- Beschleunigung des Stromanschlusses für neue Mobilfunkmasten im Außenbereich: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praktikabler Vorgaben für den Stromanschluss neuer Mobilfunkmasten. Dazu gehört die rechtssichere Festlegung von Verfahren, Fristen und Prioritäten, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden und die flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu beschleunigen.
- Ausgestaltung von Kundenschutz- und Messverfahren im Telekommunikationsrecht: Ziel der Interessenvertretung ist die Festlegung von klaren und verhältnismäßigen Regelungen zur Anwendung von Minderungsrechten bei Abweichungen der Internetgeschwindigkeit. Dabei geht es insbesondere um die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Bestimmung des Messverfahrens und die Vermeidung von zusätzlichen nationalen Sonderregelungen.
- Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung im Telekommunikationssektor: Die Interessenvertretung bezieht sich auf gesetzliche und regulatorische Vorgaben, die zu erheblichem Verwaltungsaufwand im Telekommunikationssektor führen. Im Mittelpunkt steht die Modernisierung und Digitalisierung der Verfahren bei Bundes- und Landesbehörden sowie die Verringerung von Berichtspflichten, um Investitionen und Netzausbau zu erleichtern.
- Umsetzung der CER-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der CER-Richtlinie durch das KRITIS-Dachgesetz. Im Mittelpunkt stehen die Klärung von Zuständigkeiten, die Konkretisierung von Registrierungs- und Meldepflichten sowie die Einrichtung zentraler digitaler Prozesse, um Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit für Betreiber kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.
- Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau in Gebäuden (Netzebene 4): Gegenstand der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau auf der Netzebene 4. Ziel ist die Schaffung klarer Regelungen zu Eigentümerzustimmung, Mitnutzung und Vollausbau, die sowohl Investitionssicherheit als auch faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen.
- Staatliche Unterstützung für schnelleren Mobilfunkausbau entlang von Verkehrswegen und in ländlichen Gebieten: Der VATM setzt sich dafür ein, dass der Ausbau von Mobilfunknetzen in Deutschland durch bundesweit einheitliche und vereinfachte Genehmigungsverfahren beschleunigt wird. Ziel ist es, Hemmnisse bei Standortsuche, Strom- und Glasfaseranbindung sowie naturschutzrechtlichen Prüfungen abzubauen. Zudem soll die Mitnutzung öffentlicher und privater Infrastrukturen gestärkt werden, um den Netzausbau effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
- Ausgestaltung des 3. UWG-Änderungsgesetzes: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie durch das 3. UWG-ÄndG. Ziel ist die Vermeidung von Doppelregulierung durch Überschneidungen mit der CSRD, die Schaffung rechtssicherer und enger gefasster Begriffsdefinitionen sowie die Sicherstellung verhältnismäßiger Sanktionen. Zudem geht es um die Abgrenzung zu den Regelungen der Green Claims Directive.
- Rechtssichere Rahmenbedingungen für Kreditwürdigkeitsprüfungen im Zuge der Verbraucherkreditrichtlinie: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
- Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht: Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Anpassung des Entwurfs für eine Verordnung zur Neufassung der Notrufverordnung aus Sicht der Telekommunikationsbranche: Die beteiligten Verbände begrüßen grundsätzlich die Neufassung der Notrufverordnung, insbesondere die verpflichtende Übermittlung endgeräteseitiger Standortdaten. Zugleich wird erheblicher Klarstellungsbedarf bei Definitionen, beim Umgang mit Plausibilitätsprüfungen und der zeitlichen Umsetzung barrierefreier Funktionen festgestellt. Kritisch bewertet werden vor allem die neu vorgesehenen Melde- und Berichtspflichten bei Notrufstörungen (§ 7), die dem Ziel des Bürokratieabbaus widersprechen. Zudem fordern sie Anpassungen an den technischen Realitäten (z. B. Wegfall von Call-by-Call, Berücksichtigung nomadischer Dienste) sowie eine administrativ vereinfachte, zentralisierte Ausgestaltung des Meldewesens.
- Beschleunigung des Ausbaus von Mobilfunkstandorten: Ziel ist ein möglichst effizienter Ausbau der Mobilfunkinfrastrukturen in Deutschland.
- Überwachung der Telekommunikation: Unsere Interessenvertretung zielt darauf ab, dass eine Überwachung der Telekommunikation nur unter engen, klar bestimmten und verfassungsrechtlich zweifelsfrei zulässigen Voraussetzungen erfolgen darf.
- Vorratsdatenspeicherung / IP-Adressspeicherung: Der VATM setzt sich für eine Regelung ein, die sich innerhalb der vom EuGH formulierten Anforderungen sowie den verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt und die die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht unangemessen belastet.
- Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energfieeffizienzrichtlinie: Ziel der Interessenvertretung ist die angemessene Berücksichtigung der Interessen von Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren: Die Interessenvertretung dient der Berücksichtigung der Interessen der Telekommunikationswirtschaft im Zusammenhang mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur
- Vorabentscheidungsverfahren des EuGH (C-57/26) zu Aktivierungsentgelten im Telekommunikationsmarkt: Vor dem Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahren des EuGH (C-57/26) zu Aktivierungsentgelten im Telekommunikationsmarkt ist die Interessenvertretunng darauf ausgerichtet, dass die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch macht, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gegenüber dem Europäischen Gerichtshof Stellung zu nehmen.
- Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Die Stellungnahme wurde im Zuge der Verbändeanhörung verfasst und dient dem Ziel die Interessen der Unternehmen in den Diskussionsprozess zum Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mit einzubringen, die den Ausbau von Festnetz- und Mobilfunknetzen voranbringen.
- Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Ziel der Interessenvertretung ist es, die Interessen der Telekommunikationsbranche (Festnetz und Mobilfunk) in die Beratungen über das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen sachgerecht einzubeziehen.
- 10. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften: Die Interessenvertretung möchte die vorgesehenen Regelung zur Finanzierung passiver
Mobilfunkinfrastruktur entlang der Schienenwege optimieren, damit sie praxistauglich wird und das Ziel erreicht, die Mobilfunkversorgung von Bahnreisenden zu verbessern und Synergien zwischen dem Aufbau des Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) und öffentlichen
Mobilfunknetzen zu erschließen.
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