Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch
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Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Bundesmarktverband für Vieh- und Fleisch (BMV) hat den Zweck, die allgemeinen Interessen der Vieh- und Fleischwirtschaft gegenüber allen politischen Institutionen, den Behörden und in der Öffentlichkeit zu vertreten sowie den Gedanken- und Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander zu fördern.
Interessenbereiche: Tierschutz; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Lebensmittelsicherheit; Außenwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Klimaschutz; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Land- und Forstwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung: Der im Dezember 2023 vorgelegte Entwurf einer Änderung der EU-Tierschutztransportverordnung berücksichtigt praxistaugliche Regelungen nicht ausreichend und scheint stattdessen vielmehr darauf ausgerichtet zu sein, mit erheblichen Verschärfungen und praxisfernen Regelungen ohne nennenswerten Mehrwert für den Tierschutz den Tiertransport lediglich möglichst weit reduzieren zu wollen, ohne die Konsequenzen angemessen zu berücksichtigen. Insofern muss sich Deutschland in der nun anstehenden Schlussphase der Überarbeitung für praktikable Regelungen einsetzen.
- EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Die Belastung durch zusätzliche, wenig sinnhafte Dokumentationspflichten durch die EUDR belastet insbesondere kleinere und mittelständische Familienbetriebe, die keinerlei Entwaldungsgeschehen zu verantworten haben. Hier bedarf es einer praxistauglichen Umsetzung auf nationaler Ebene. In diesem Zusammenhang muss auf EU-Ebene auch auf die dringend notwendige Einführung einer praxisnahen vierten Risikokategorie hingewirkt werden. Ohne diese Ergänzung drohen massive und vor allem im Hinblick auf das Schutzziel dieser Regelung wenig zielführende Bürokratielasten für die heimische, nachhaltig wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft und die gesamte Wertschöpfungskette.
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG): Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die Änderung des bestehenden Tierhaltungskennzeichnungsges.
Im Frühjahr 2026 fand hierzu eine Verbändeanhörung statt. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss der Europäischen Kommission sowie der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen der Notifizierung vorgelegt. Nach Ablauf der Stillhaltefrist wird das Regelungsvorhaben im parlamentarischen Verfahren weiter beraten.
Ziel der Interessenvertretung ist es, auf eine praxistaugliche, bürokratiearme und wettbewerbsfähige Ausgestaltung der Tierhaltungskennzeichnung hinzuwirken. Insbesondere werden Aspekte wie Umsetzbarkeit in der Wertschöpfungskette, Einbindung bestehender Systeme, Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sowie Kohärenz mit europäischem Recht und internationalen Handelsregelungen adressiert.
Relationen
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