Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/327)
Text
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/327)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/555
21. Wahlperiode 24.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/327 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
A. Problem
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das am 23. August 2023 in Kraft getreten
ist, sieht in § 40 Absatz 2 vor, dass kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die
vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die
den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr
gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind. Laut
Darstellung der Antragsteller soll die Regelung den Lebensmittelunternehmern Zeit
zur Umsetzung zu gewähren. Diese hätten jedoch darauf hingewiesen, dass die
Frist nicht ausreichend sei, weil die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen
Strukturen in den Ländern nicht rechtzeitig geschaffen worden seien.
Die Bundesregierung wurde deshalb von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
der Agrarministerkonferenz am 28. März 2025 gebeten, die Übergangsregelung
in § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu verlängern. Zudem
sind nach Aussage der Antragsteller Klarstellungen und redaktionelle
Änderungen im Gesetz erforderlich.
B. Lösung
Verlängerung der Übergangsregelung in § 40 Absatz 2 des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate bis zum 1. März 2026 sowie die
Umsetzung von notwendigen Klarstellungen und redaktionellen Änderungen.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke.
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Wurde nicht erörtert.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Wurde nicht erörtert.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Wurden nicht erörtert.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Wurde nicht erörtert.
F. Weitere Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/327 unverändert anzunehmen;
b) folgende Entschließung anzunehmen:
„I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
− dass die Koalitionsfraktionen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette
grundsätzlich reformieren, um es praxistauglich zu gestalten und auf
das Tierwohl auszurichten;
− dass hierfür einige Monate intensiver Vorbereitung notwendig sind,
weshalb der vorliegende Gesetzentwurf die Kennzeichnungspflicht für
frisches Schweinefleisch im Handel auf den 1. März 2026 verschiebt;
− dass im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaftsbeteiligten die
Erweiterung des TierHaltKennzG um die weiteren Tierarten, den
gesamten Lebenszyklus, verarbeitete Produkte und die
Außerhausverpflegung notwendig ist. Dies wird bis zur Mitte der Wahlperiode umgesetzt;
− dass die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und das
Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) Wege
aufgezeigt haben, wie die Belange der Umwelt, des Tierwohls, der
Verbraucherinnen und Verbraucher, der Erzeugerinnen und Erzeuger und der
Lebensmittelwirtschaft miteinander vereint werden können.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
− sich national und auf EU-Ebene entsprechend den
Verbraucherwünschen einzusetzen für die verbindliche, verlässliche, klare und
barrierefreie Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln und der
Haltungsbedingungen von Nutztieren. Information ist die Basis für
selbstbestimmten Konsum, schafft Markttransparenz und stärkt das
Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Wirtschaft;
− einen Gesetzentwurf zur grundsätzlichen Reform des TierHaltKennzG
vorzulegen, der insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:
− die klarere Formulierung und bundeseinheitliche Ausgestaltung
des Kriterienkatalogs, insbesondere bei den Haltungsformen
‚Stall+Platz‘ und ‚Frischluftstall‘, mit Blick auf das Tierwohl;
− die Flexibilisierung der 20-Prozentgrenze, ab der die
Kennzeichnung einer Beimischung aus anderen, tierwohlgerechteren
Haltungsformen vorgeschrieben ist, damit auch das sog. Downgrading
vereinfacht wird;
− die Einbindung der Datenbanken privater Siegelsysteme;
− die Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs, inklusive der
Einführung von Datenaustauschmöglichkeiten zwischen den
Behörden;
− bei staatlichen Tierwohl-Programmen sicherzustellen, dass bei Tieren
aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, zumindest
die gesetzlichen deutschen Standards eingehalten werden müssen,
insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration,
Kastenstand und Abferkelstand;
− sicherzustellen, dass die staatlichen Förderungskriterien für
Stallumbauten hin zu Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio so formuliert sind,
dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können;
− sich auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren
Systems einzusetzen – wie vom Strategiedialog zur Zukunft der
europäischen Landwirtschaft gefordert –, um eine Benachteiligung der
heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu
vermeiden.“
Berlin, den 24. Juni 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Christoph Frauenpreiß
Berichterstatter
Stephan Protschka
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Christoph Frauenpreiß, Stephan Protschka, Dr. Franziska
Kersten, Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 11. Sitzung am 6. Juni 2025 den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/327 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss und den
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die in der Übergangsregelung in § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehene Frist soll
um sieben Monate bis zum 1. März 2026 verlängert werden. Dadurch wird den betroffenen
Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben eingeräumt. Darüber hinaus werden im Entwurf notwendige
Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 3. Sitzung am 24. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/327 anzunehmen. Darüber hinaus hat
der Haushaltshausschuss die Annahme des Entschließungsantrags auf Ausschussdrucksache 21(10)4 beschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 3. Sitzung am
24. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD auf Drucksache 21/327 anzunehmen. Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 21(10)4 wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke angenommen. Der Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 21(10)7 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Drucksache 21/327 in seiner 3. Sitzung am 24. Juni 2025 abschließend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten zum Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag auf
Ausschussdrucksache 21(10)4 ein, dessen Wortlaut sich aus der Beschlussempfehlung ergibt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zu dem Gesetzentwurf folgenden Entschließungsantrag auf
Ausschussdrucksache 21(10)7 ein:
Der Bundestag wolle beschließen:
I) Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Immer mehr Menschen in Deutschland essen immer weniger Fleisch: Seit 2010 sank der Verbrauch von Fleisch
um ca. 10kg pro Person und Jahr.1 Für die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland braucht es eine
Antwort auf die veränderten Konsumgewohnheiten. Bei sinkendem Fleischkonsum sind industrielle Tierhaltung und
Billigexporte keine langfristig tragfähigen Konzepte. Zukunftsfähig ist hingegen sowohl im Sinne der
Unternehmen als auch der Tiere: weniger Tiere besser halten. Tiere brauchen mehr Bewegungsfreiheit und
Beschäftigungsmöglichkeiten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Haltungsbedingungen beim Einkauf erkennen
können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat unter Cem Özdemir erste, wichtige
Schritte unternommen und den Grundstein für den Umbau der Tierhaltung gelegt. 2023 wurde das verpflichtende
Tierhaltungskennzeichen für frisches Schweinefleisch eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher damit
eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Dazu wurde ein Gesetz zur Erleichterung baulicher
Anpassungen von Tierhaltungsanlagen verabschiedet, gefolgt von immissionsrechtlichen Anpassungen und die Einführung
des neuen Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung. Seit Anfang 2024 stehen eine Milliarde
Euro bereit, sowohl für den Stallumbau als auch die laufenden Mehrkosten, die bei besserer Tierhaltung
entstehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
- die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie geplant ab 1.
August 2025 beizubehalten;
- die Einführung des Tierhaltungskennzeichens von Anfang an mit einer Info-Offensive zu begleiten. Die
Menschen haben ein Recht zu wissen, wie Tiere gehalten wurden – und zwar klar sichtbar;
- die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht noch im Jahr 2025 auf die Außer-Haus-Verpflegung,
das heißt auf Restaurants, Betriebskantinen und Mensen, in Krankenhäusern, Universitäten und Schulen
auszuweiten, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Speisekarte erkennen können, wie die
Tiere gehalten wurden;
- die Tierhaltungskennzeichnungspflicht im Jahr 2026 auf verarbeitetes Schweinefleisch sowie Rinder und
Geflügel auszuweiten;
- das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in seiner aktuellen Form
beizubehalten sowie verlässlich und verursachergerecht zu finanzieren, weil Landwirtinnen und Landwirte
langfristige Verträge brauchen, um Geld in den Stallumbau zu investieren und laufende Mehrkosten
auszugleichen;
- sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer bei der Umsetzung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ihre vorhandenen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung ergreifen, und neben Appellaufrufen, falls
erforderlich, fehlende Mitteilungen ahnden.
Im Rahmen der Ausschussberatungen unterstrich die Fraktion der CDU/CSU, dass der vorliegende
Gesetzentwurf darauf abziele, nach entsprechenden Signalen aus der Wirtschaft und der Länder die Umsetzung der in der
letzten Legislaturperiode beschlossenen Regelungen zu verschieben. Nur so könne das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erfolgreich angewendet und die nötige Transparenz für Verbraucher erreicht werden. Daneben räume
die Verschiebung der Bundesregierung die erforderliche Zeit für eine Überarbeitung der Regelungen ein. In ihrem
Entschließungsantrag wiesen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf die Berücksichtigung wichtiger Punkte
hin. Zum einen solle sich die Bundesregierung auf Ebene der EU für einheitliche Vorgaben für die
Tierhaltungskennzeichnung einsetzen, um einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen. Zum
anderen müssten die nationalen gesetzlichen Regelungen praxistauglicher gemacht werden, z. B. müsse das
Downgrading erleichtert und die Einbindung der Datenbanken der privatwirtschaftlichen Systeme ermöglicht
werden. Außerdem fehlten im Gesetz klare Regelungen für im Ausland geborene und in Deutschland aufgezogene
Tiere in Bezug auf Ferkelkastration oder Abferkelstand. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere mit
1 www.bmel-statistik.de/ernaehrung/versorgungsbilanzen/fleisch
den Inhalten ihres Entschließungsantrags eine Erziehung der Verbraucher. Benötigt werde aber eine bessere
Aufklärung; daher sei der Entschließungsantrag abzulehnen.
Die Fraktion der AfD bemängelte, dass eine Verlängerung von Umsetzungsfristen im
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nichts am eigentlichen Problem ändere. Das Gesetz schaffe eine staatliche
Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion, lasse aber Importware sowie verarbeitete Produkte
und weitere Tierarten wie Rind oder Geflügel außen vor. Das sei nicht nur realitätsfremd, sondern vor allem
wettbewerbsverzerrend, denn die ohnehin wirtschaftlich unter Druck stehenden deutschen Schweinehalter
müssten im Gegensatz zu ausländischen Anbietern zusätzliche Anforderungen erfüllen. Daneben gebe es etablierte,
privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme. Das staatliche System sorge nicht für zusätzliche Orientierung für
Verbraucher, bürde aber den Landwirten einen höheren bürokratischen Aufwand auf. Die Bundesregierung solle
die Gelegenheit nutzen, eine verbindliche Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel einzuführen. Damit
könnten Verbraucher erkennen, woher Produkte stammten und sich beispielsweise bewusst gegen Fleisch aus
Drittstaaten mit schlechteren Haltungsbedingungen entscheiden. Eine solche Kennzeichnung stelle einen
Kurswechsel hin zu Transparenz, Fairness und einer starken einheimischen Landwirtschaft dar.
Die Fraktion der SPD hob hervor, dass die Tierhaltungskennzeichnung schon ein wichtiges Projekt der
Koalitionsfraktionen in der letzten Legislatur gewesen sei und nicht nur von Verbraucherseite gewünscht werde, sondern
auch von der ZKL und dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung gefordert worden sei. Die Länder hätten um
eine Verschiebung der Anwendung der bestehenden Regeln gebeten, da die Zeit für die Umsetzung nicht
ausreichend sei. Im Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD sei, anders als vielleicht manche erwartet hätten,
keine Abkehr von der Tierhaltungskennzeichnung vereinbart worden, sondern vielmehr, das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einfach und präzise zu fassen. Im vorliegenden Entschließungsantrag seien Vorgaben für eine
Überarbeitung formuliert. So solle der Kriterienkatalog bei den Haltungsbedingungen klarer formuliert und
bundeseinheitlich ausgestaltet werden, die Prozentgrenze für Beimischungen aus anderen Haltungsformen
flexibilisiert werden, die das sogenannte Downgrading vereinfache, ein einheitlicher Vollzug gewährleistet und die
privaten Siegelanbieter einbezogen werden, um den Aufwand für die Dateneingabe für die Landwirte zu minimieren.
Es sollten bessere Förderkriterien formuliert und auf Ebene der EU eine vergleichbare
Tierhaltungskennzeichnungspflicht eingeführt werden, um Nachteile für die deutsche Landwirtschaft zu vermeiden. Die Fraktionen der
CDU/CSU und SPD wollten weder die Regelungen für die Tierhaltungskennzeichnung abschaffen noch
tierwohlgefährdende Haltungsformen verschleiern. Daher werbe die Fraktion der SPD für Annahme von Gesetzentwurf
und Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der inhaltlich über den Entschließungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinausgehe, und lehne Letzteren ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass von Abgeordneten der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD unterschiedliche Aussagen zur Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, von der
Überarbeitung bis zur vollständigen Abschaffung, zu hören seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ziele in ihrem
Entschließungsantrag auf eine Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf alle Tierarten, verarbeitete
Produkte und Außerhausverpflegung ab, um eine komplette Marktdurchdringung zu erreichen. Ungeklärt sei noch
die Frage der Finanzierung der Förderung für den Umbau der Tierhaltung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜ-
NEN präferiere hier eine Finanzierung durch die Konsumentinnen und Konsumenten selbst und nicht durch die
Verwendung von Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds, was eine Belastung künftiger Generationen
zur Folge hätte. Die Landwirte und Landwirtinnen wünschten sich Planungssicherheit, daher solle die Frage der
Finanzierung der Förderung von Stallumbau und laufender Mehrkosten schnell geklärt werden.
Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass sie das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schon bei seiner
Einführung für mangelhaft gehalten habe. Die Erreichung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels des
Tierschutzes könne nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgebürdet werden. Aus Sicht der Fraktion Die Linke
sei eine Novellierung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung der bessere Weg,
um zu mehr Tierwohl zu gelangen. Außerdem sei die bei der Einbringung angekündigte Ausweitung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht erfolgt. Beides sei für mehr Vertrauen bei den Verbrauchern unerlässlich.
Ebenso plädiere die Fraktion Die Linke dafür, entschiedener gegen Verstöße gegen das Tierschutzrecht
vorzugehen. Die „Bayerische Staatszeitung“ berichte beispielsweise von annähernd drei Tierschutz-Vergehen in Bayern
pro Tag, wobei die Dunkelziffer höher liegen dürfte. Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD enthalte zwar inhaltliche Forderungen zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, lasse aber
einen konkreten Zeitplan vermissen. Hierzu sei eine klare Aussage der Bundesregierung wünschenswert.
Die Bundesregierung erklärte, dass mit einer Verlängerung der Umsetzungsfristen kein Marktteilnehmer daran
gehindert werde, die Tierhaltungskennzeichnung jetzt schon freiwillig anzuwenden. Die Förderung durch das
Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ sei fortlaufend, eine Aussage zur künftigen Finanzierung könne
jedoch erst nach Abschluss der Haushaltsverhandlungen getroffen werden. Die Parteien CDU, CSU und SPD hätten
in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Anwendungsbereich des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzeses
auszuweiten. Der Plan, die erforderlichen inhaltlichen Änderungen bis zum 1. März 2026 zu verabschieden, sei
ambitioniert, zeige aber, dass die Bundesregierung das Thema nicht auf die lange Bank schieben wolle. Der
Koalitionsvertrag enthalte zudem Ziele zur Stärkung des Tierschutzes, über die einzelnen Maßnahmen müsse noch eine
Verständigung erzielt werden.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Ausschussdrucksache 21(10)4 anzunehmen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke, den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Ausschussdrucksache 21(10)7 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/327 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Christoph Frauenpreiß
Berichterstatter
Stephan Protschka
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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