Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V.
Text
Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. (VDB) ist die Interessenvertretung der Theaterverlage, Musikverlage, Medienverlage und Medienagenturen des deutschen Sprachraums. Einmalig auf der Welt gibt es in Deutschland zahlreiche kleine und mittelständische Bühnenverlage und Agenturen, die seit teilweise über 150 Jahren existieren und gemeinsam mit den von Ihnen vertretenen Urheber:innen einen nicht nur namhaften, sondern auch wirtschaftlich relevanten Beitrag zur Bedeutung der deutschen Kunst- und Kulturlandschaft beitragen.
Gegründet wurde der VDB am 17. Oktober 1959 aus der Fusion der Vereinigung der Bühnenverleger und Bühnenvertriebe e.V. Berlin Wannsee und dem Verein Deutscher Bühnenverleger e.V. Hamburg. Derzeit gehören 56 Verlage und Agenturen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu seinen Mitgliedern.
Die Mitgliedsverlage des VDB nehmen treuhänderisch die Rechte ihrer Autor:innen - das sind Bühnenautor:innen und Übersetzer:innen, Bühnenkomponist:innen und Librettist:innen, Hörspiel- und Drehbuchautor:innen - insbesondere gegenüber Theatern, Sendeunternehmen und Film- und Fernsehproduzenten wahr, die nicht von Verwertungsgesellschaften kollektiv verwaltet und lizenziert werden.
Der Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage verhandelt als Interessenvertreter seiner Mitglieder und ihrer Autoren mit den Verwertern (unter anderem mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten der ARD und des ZDF), mit ihren Verbänden (unter anderem mit dem Deutschen Bühnenverein) und mit sonstigen Institutionen und Organisationen (unter anderem mit der Künstlersozialkasse).
Der VDB ist Mitglied der Deutschen Literaturkonferenz, einer der acht Sektionen des Deutschen Kulturrates. Der VDB kooperiert mit dem Verband der Bühnenverleger Österreichs, dem Schweizerischen Bühnenverleger-Verband und mit dem Deutschen Musikverleger-Verband (DMV).
Interessenbereiche: Urheberrecht; EU-Gesetzgebung; EU-Binnenmarkt; Kultur; Kleine und mittlere Unternehmen; Parlamentarisches Verfahren; Digitalisierung; Wettbewerbsrecht; Rechtspolitik; Internetpolitik
Regelungsvorhaben:
- Bürokratieabbau im Abzugssteuerverfahren nach §50a EStG: Wir ersuchen das Bundesministerium der Finanzen darum, die deutsche Wirtschaft beim Abzugssteuerverfahren tatkräftig zu entlasten und durch eine Entbürokratisierung dieses Verfahrens erhebliche Wettbewerbshürden für deutsche Unternehmen abzubauen.
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