Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
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Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. vertritt gegenüber Politik und Öffentlichkeit die Interessen aller drei Handelsstufen des Buchhandels. Unter seinem Dach vereint der Verband rund 4.000 Verlage, Buchhandlungen, Zwischenbuchhändler und andere Medienunternehmen.
Als Wirtschafts- und Kulturverband setzt er sich für optimale wirtschaftliche, rechtliche und politische Rahmenbedingungen im Sinne seiner Mitglieder ein. Dazu zählt die Stärkung der Sichtbarkeit des Buches als wesentlicher Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Erhalt der Buchpreisbindung und des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Bücher sowie die Stärkung und Weiterentwicklung des Urheberrechts. Im Bereich Bildung und Forschung engagiert sich der Börsenverein für innovative Transformationsprozesse des wissenschaftlichen Publizierens sowie für die Leseförderung.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden zu konkreten Regelungsvorhaben Stellungnahmen verfasst und übermittelt sowie Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertretern relevanter Bundesministerien geführt. Darüber hinaus laden wir unregelmäßig Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie Ministeriale themenbezogen zu Austausch- und Informationsveranstaltungen ein.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Klimaschutz; Urheberrecht; Kultur; Handel und Dienstleistungen; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Aufnahme des Buchversands in den PUDLV-Katalog u. Verankerung einer Regellaufzeitvorgabe im PostModG.: Aufnahme des Versands von Büchern in den Katalog der Universaldienstleistungen (PUDLV) sowie Verankerung einer konkreten Regellaufzeitvorgabe für die Beförderung von Büchern in § 18 Abs. 3 im Rahmen der Postrechtsnovelle (PostModG, BT-Drs. 20/10283) mit dem Ziel, dass Bücher im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
- Änderung des Umsatzsteuergesetzes Artikel 21 - Steuerbefreiung von Bildungsleistungen im JStG 2024.: Ergänzung der Rückausnahme des § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a S. 2 JStG-E auf die Ausbildung und berufliche Umschulung; Klarstellung in der Abgrenzung zwischen Ausbildung und Fortbildung; Abgrenzung vom Begriff der „anderen Einrichtung“; Klarstellung zu den Referenten- bzw. Dozentenleistungen – mit oder ohne Umsatzsteuer.
- Stellungnahme zum neuen Kriterienkatalog zur Feststellung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse.: Bestehende Rechtsunsicherheiten gesetzlich klären; Rückkehr zu praktikablen Beurteilungskriterien für die Feststellung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Vereinfachung Steuerabzugsverfahren nach § 50a und 50c EStG für ausländische Steuerpflichtige.: Der Bearbeitungsstau bei Steuerabzugsverfahren im Bundeszentralamt für Steuern soll umgehend behoben und das Verfahren insgesamt für die Zukunft vereinfacht werden. Dafür sollen bei vorliegenden Wiederholungsanträgen bis auf Weiteres grundsätzlich Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen und die Nachweispflichten dauerhaft auf ein Minimum (Ansässigkeitsbescheinigung bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen) reduziert werden. Darüber hinaus sollte der Schwellenwert auf 50.000 Euro angehoben und das derzeitige Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität hin geprüft werden.
- Verschiebung und Entschärfung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR); Gesetzentwurf der nationalen Durchführungsbestimmungen überarbeiten: Der Börsenverein bemängelt gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wertschöpfungskette für Druckprodukte (bdzv, bvdm, mvfp, bvda) die unzureichende Vorbereitung seitens der EU-Kommission in Hinblick auf die Durchführung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) (EU) 2023/1115. Die Verbände fordern in Bezug auf die nationalen Durchführungsbestimmungen durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) eine rechtssichere Auslegung, einen zeitlichen Aufschub für Sorgfaltserklärungen und Sanktionen, erfüllbare Maßstäbe für die Sorgfaltspflicht, eine Entschärfung der Haftungsübernahme sowie geeignete Tools für eine rechtssichere Geolokalisierung.
- Für eine zukunftsfähige nationale und europäische Strategie der Kultur- und Kreativwirtschaft: Die "Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland" (k3d) nahm am 23. April 2026 an einer Anhörung im Bundestag teil, um stellvertretend für 11 Branchen die Positionen ihrer gemeinsamen Initiative einzubringen. Das dazugehörige Papier erläutert den Wirtschaftszweig der Kultur- und Kreativwirtschaft und befasst sich mit den notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen.
- Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16.04.2026: Verzicht auf die Erhöhung des pauschalen Arbeitgeberbeitrags für geringfügig Beschäftigte; falls an der im Gesetzentwurf aufgerufenen Maßnahme festgehalten wird: Ausnahme für kleinste und kleine Unternehmen.
- Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Jahressteuergesetzes 2026 (Referentenentwurf vom 26.05.2026) im Bereich der Quellensteuerentlastung bei Lizenzvergütungen nach § 50a EStG durch Anpassungen in § 50c EStG. Angestrebt werden (1) eine weitergehende Anhebung der vorgesehenen Freigrenze für die Entlastung vom Steuerabzug sowie (2) eine grundlegende Verfahrensvereinfachung hin zu einem antragslosen/pragmatischen Freistellungsverfahren und (3) die Nichtanwendung bzw. Streichung der Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG für Lizenzgeschäfte der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Relationen
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