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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Tätigkeit: Berufsverband Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.500 Direktmitgliedern und ca. 40.000 Mitgliedern über die Vertretervereinigungen (Organ-Mitgliedschaften) ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Der Verband setzt sich durch gezielte Anschreiben, Positionspapiere und persönlichen Austausch aktiv für die Belange der Versicherungsvermittler ein und sucht den direkten Dialog mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Im Mittelpunkt steht die Interessenvertretung, um die Rahmenbedingungen für Versicherungsvermittler zu verbessern, den fairen Wettbewerb zu sichern und die wichtige Rolle der Vermittler bei der sozialen Absicherung und Vorsorge zu stärken. Darüber hinaus organisiert der BVK regelmäßig Austausch- und Informationsveranstaltungen, bei denen Abgeordnete eingeladen werden, um die Positionen und Anliegen der Versicherungsvermittler zu vermitteln und die Bedeutung der Branche für den Sozialstaat zu verdeutlichen. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Wettbewerbsrecht; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Internetpolitik; Verbraucherschutz; Bank- und Finanzwesen; Parlamentarisches Verfahren; Pflegeversicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstige Interessenbereiche; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Versicherungswesen; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Rente/Alterssicherung Regelungsvorhaben: - Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen (RIS): Verhinderung eines europaweiten Provisionsverbots für Versicherungsvermittler. - Rentenpaket II: Der BVK möchte eine Änderung des Regelungsvorhabens, da einerseits der angedachte Kapitalstock viel zu gering ist und zum anderen der Aufbau einer vernünftigen Kapitaldeckung mindestens 25 - 30 Jahre dauern dürfte. Ein „Generationenkapital“ kann daher nur langfristig einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rente leisten. Insoweit bestehen erhebliche Bedenken, dass durch die Festschreibung des Rentenniveaus das Vertrauen in die gesetzliche Rente tatsächlich gestärkt wird. Der BVK setzt sich für ein solides Fundament ein und fordert das Regelungsvorhaben zu ändern und in moderatem Maße das Renteneintrittsalter, den Beitragssatz und das Rentenniveau anzupassen. - Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge: Der BVK setzt sich für eine Reform der Riester-Rente ein und verfolgt das Ziel, eine sichere, gerechte und verständliche private Altersvorsorge zu etablieren, die alle Berufsgruppen einbezieht, staatliche Fördermittel verlässlich schützt und durch eine verpflichtende qualifizierte Beratung eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft. - Gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige: Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden. - Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze: Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten. - Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts: Begrüßung des Gesetzesvorhaben insbesondere der Einschränkung der ewigen Widerspruchsmöglichkeit. - Entwurf einer Gesetzesänderung der Gewerbeordnung: Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung. - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): In der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs sieht der BVK in Teilen erhebliche praktische Herausforderungen für Vermittlerbetriebe. Diese müssen im Alltag eine Vielzahl europäischer und nationaler Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Neue Anforderungen dürfen daher nicht zu weiterer Bürokratisierung, Regulierung oder zu Rechtsunsicherheiten führen. - Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz): Einbeziehung der steuerlichen Förderung der Selbständigen und Schaffung zusätzlicher Anreize für eine späteren Renteninanspruchnahme. - Vorschläge für Alterssicherungskommission: Übermittlung der BVK-Positionen zur Altersvorsorgepolitik an die Alterssicherungskommission. Der BVK setzt sich darin für ein Altersvorsorgesystem ein, das generationengerecht, finanzierbar und marktwirtschaftlich organisiert ist und zugleich auf verbindlichen Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung setzt. - Referentenentwurf des BMF zur Einführung einer Frühstartrente: Der BVK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am Referentenentwurf. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die faktische Verdrängung von Beratung und Vermittlung sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Auffanglösung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden.

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