Bundesverband des Elektrogroßhandels (VEG) e.V.
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Bundesverband des Elektrogroßhandels (VEG) e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der VEG ist der berufsständische Verband des Elektrofachgroßhandels in Deutschland. Satzungsgemäßer Zweck des Verbands sind Schutz, Wahrnehmung und Förderung der allgemeinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Bei branchenrelevanten Gesetzesinitiativen oder anderen staatlichen Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Branche erstellt der Verband Positionspapiere und Stellungnahmen oder beteiligt sich an entsprechenden branchenübergreifenden Initiativen anderer Organisationen mit gleichgelagerten Interessen. Gelegentlich werden Abgeordnete angesprochen, um einen unmittelbaren Dialog mit Vertretern der Verbandsmitglieder zu ermöglichen. Ziel ist auch hier, den politisch Verantwortlichen konkrete Auswirkungen (geplanter) politischer Entscheidungen auf die unternehmerische Praxis zu verdeutlichen.
Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Klimaschutz; Digitalisierung; Handel und Dienstleistungen; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Berufliche Bildung; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Kleine und mittlere Unternehmen
Regelungsvorhaben:
- Änderungen am LkSG: Regelungen wie das LkSG müssen aber so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der VEG setzt sich ein für:
Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette.
Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Die einheitliche Umsetzung und Anwendung Europäischer Vorschriften.
Die zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
- Umsetzung der CSRD-Richtlinie: Regelungen wie das CSRD-Umsetzungsgesetz müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der VEG setzt sich ein für:
Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette.
Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Eine einheitliche Umsetzung und Anwendung Europäischer Vorschriften im gesamten Binnenmarkt.
Eine zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
- Änderungen an EUDR: Regelungen wie die europäische Entwaldungsverordnung müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern.
Der VEG setzt sich ein für:
Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette.
Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Eine einheitliche Anwendung europäischer Vorschriften im gesamten Binnenmarkt.
Eine zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
Relationen
Keine Relationen.