Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik)
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Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Deutsche Großhandelsverband Haustechnik e.V. (DG Haustechnik) ist das Sprachrohr der deutschen Fachgroßhändler in den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Klima. Satzungsgemäßer Zweck des Verbands ist die Vertretung und Förderung der beruflichen, fachlichen, wirtschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Interessen seiner Mitglieder.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Klimaschutz; EU-Binnenmarkt; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Handwerk; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wettbewerbsrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Digitalisierung; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
Regelungsvorhaben:
- Anpassungen am LkSG: Regelungen wie das LkSG müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für:
Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette.
Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften.
Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen.
Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
- Umsetzung der CSRD-Richtlinie: Umsetzungsregelungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für:
Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette.
Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften.
Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen.
Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
- Anpassungen am EUDR: EU-Verordnungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für:
Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette.
Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften.
Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen.
Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
- Anpassungen am EU-VerpackungsV: EU-Verodnungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der DG Haustechnik setzt sich ein für:
Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten.
Stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der Möglichkeiten der Einflussnahme in der Lieferkette.
Verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben.
Einheitliche Umsetzung und Anwendung europäischer Vorschriften.
Zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf Zweckdienlichkeit & Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.
Einführung angemessener Umsetzungsfristen für Unternehmen.
Vermeidung von Mehrfachaufwendungen und Bürokratielasten.
Relationen
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