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Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM)

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Verein setzt sich für eine umfassende und hochwertige Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und der Neugeborenenzeit für Mütter, Kinder und deren Familien ein. Ein zentrales Anliegen ist die Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Hebammen und Pflegekräften im Bereich der perinatalen Medizin. Zudem engagieren wir uns in der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien und Auszeichnungen. Die DGPM setzt sich für die bestmögliche Versorgung, eine qualitativ hochwertige Weiterbildung sowie die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und -versorgung ein. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft bewerten wir Referenten- und Gesetzesentwürfe auf Basis unserer Expertise und nehmen dazu Stellung. Unser Ziel ist die kontinuierliche Optimierung der medizinischen Rahmenbedingungen und Versorgungsstrukturen. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Pflege; Gesundheitsversorgung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstige Interessenbereiche; Digitalisierung Regelungsvorhaben: - Geburtshilfliche und neonatologische Expertise in integrierten Notfallzentren vorhalten: Jedes 10. Neugeborene bedarf nach der Geburt einer medizinischen Behandlung. Akut vor der Geburt einsetzende Probleme stellen ebenfalls einen Notfall dar, der eine sofortige fachärztliche Versorgung erfordert. Dies wird bisher nicht berücksichtigt. Es ist unabdingbar, dass in integrierten Notfallzentren geburtshilfliche und neonatologische Expertise vorgehalten wird. Ist das nicht möglich, so ist eine telemedizinische Unterstützung vorzuhalten. Die im Rahmen eines nicht adäquat behandelten geburtshilflichen Notfalls auftretenden Komplikationen für das Kind sind, in Kombination mit einer inadäquaten bzw. verspäteten Versorgung des Neugeborenen durch Neonatologen, für die Betroffenen gravierend und führen zu hohen langfristigen Gesundheitskosten. - Hebammengeleiteter Kreißsaal: Forderung nach verbindlichen Qualitätsstandards: Die DGPM warnt im Rahmen der geplanten Änderung des §136a KHAG vor einer Absenkung der Versorgungsqualität im hebammengeleiteten Kreißsaal. Aus psychosomatischer und interdisziplinärer Perspektive betont sie die Notwendigkeit verbindlicher Mindestanforderungen und einer fachärztlichen Einbindung, um das Wohl von Schwangeren und Neugeborenen sicherzustellen. Die DGPM fordert, dass die Nichterfüllung dieser Anforderungen weiterhin sanktioniert wird und der Vergütungsanspruch entfällt, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. Zudem spricht sie sich ausdrücklich für die Beibehaltung der Anstellungspflicht der leitenden Hebamme im Krankenhaus aus, um Versorgungsqualität und Haftungssicherheit zu gewährleisten.

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