polradar

Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation - Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren - Gespräche und Informationsaustausch mit Abgeordneten und Ministeriumsvertretern - Informationsveranstaltungen für politische Entscheidungsträger zu Themen der Universitätsmedizin - Versand von Informationsmaterialien an politische Entscheidungsträger Interessenbereiche: Pflege; Gesundheitsförderung; Arzneimittel; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Krankenhausreform für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen: - Instrumente für eine Krankenhausreform, die zu stärkerer Konzentration und Spezialisierung führen - möglichst wenige (bundeseinheitlich) Ausnahmetatbestände bei der Einführung von Leistungsgruppen in Verbindung mit Vorhaltefinanzierung - Abbau vergleichbarer Vorgaben bei Einführung von Qualitätskriterien für Leistungsgruppen, auch im Sinne des Bürokratieabbaus - Einführung eines Transformationsfonds unter Berücksichtigung der Universitätsklinika - Koordinierungsfunktion für Universitätsklinika und ggf. Maximalversorger - umfassende Refinanzierung der Mehrausgaben durch Tarifverträge - digitale Durchdringung des Gesundheitswesens zur Verbesserung von Versorgung und Forschung: - opt-out-Regelung bei der Bereitstellung der elektronischen Patientenakte für Patienten - opt-out-Verfahren für die Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der elektronischen Patientenakte - Vereinheitlichung der Regelungen zur Eigenforschung von Leistungserbringern - Ausbau einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur - Federführungsprinzip in der Datenschutzaufsicht - die im Forschungsdatenzentrum vorliegenden Abrechnungsdaten breiter und schneller in die Nutzung bringen - Transparenz über abgestufte Krankenhausversorgung: - Transparenz über Leistungsbereiche und Versorgungsstufen in der Krankenhausversorgung erhöhen durch Etablierung von Leveln - umfassender wissenschaftlich akzeptierter methodischer Ansatz für risikoadjustierte Qualitätsbewertung, um Qualität der Krankenhausversorgung realistisch darzustellen und Fehlanreize wie die Vermeidung von komplikations- und risikobehafteter Behandlungen zu verhindern - Modellvorhaben zur Diagnostik/Therapiefindung mittels Genomsequenzierung: Das Modellvorhaben kann nur umgesetzt werden, wenn die Vorgaben zu Art und Umfang der Daten auch realistisch von den Leistungserbringern erfüllt werden können und alle Elemente der Dateninfrastruktur (klinische Datenknoten, Genomrechenzentren, Vertrauensstelle und Plattformträger) einwandfrei funktionieren. Daten die objektiv nicht ermittelbar sind, dürfen nicht in der Dateninfrastruktur abgebildet werden. - Medizinische Forschung vereinfachen und beschleunigen: Mit Standardvertragsklauseln sollen die Vertragsverhandlungen zwischen Sponsor und durchführender Einrichtung beschleunigt werden. Hierzu sollte auf die bereits von den Verbänden MFT, VUD, KKS-Netzwerk, vfa, BPI und BVMA fertig ausgehandelten Mustervertragsklauseln zurückgegriffen werden. Es besteht Handlungsbedarf, mehr Harmonisierung, Verbindlichkeit, Schwerpunktbildung und effiziente Arbeitsteilung bei den Ethikkommissionen zu erreichen. Mit dem Medizinforschungsgesetz sollen die pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen mit dem GKV-SV zu vereinbaren. Dies führt zu weiteren bürokratischen Lasten und auch zu weitergehenden Fragen, was die Vertraulichkeit bei der Abrechnung im Krankenhaus angeht. - Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege: Generell lässt der Entwurf offen, wie eine über alle Krankenhäuser einheitliche Erfassung der PPR-Einstufung gelingen kann und strategische Entscheidungen gerade auf Grund angekündigter Sanktionen vermieden werden können. Der Sinn eines weiteren Steuerungsinstruments für die Personalausstattung in Krankenhäusern ist fraglich. - biomedizinische Forschung weiterhin ermöglichen: Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland. - Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz - Pflegekompetenz erhöhen und Effizienz im Gesundheitswesen verbessern: Erbringung weitergehender heilkundlicher Leistungen durch Pflegefachpersonen, um die Effizienz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern - Einbeziehung der Hochschulkliniken in den Krankenhautransformationsfonds: Die Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds gründet auf dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Die Verordnung lässt die Hochschulkliniken bei der Förderung der Transformation der Krankenhauslandschaft weitestgehend außen vor. Dies widerspricht der Intention der Rechtsgrundlage im KHVVG. Universitätsklinika müssen daher umfassend förderfähig im Transformationsfonds sein. - Änderung und Ergänzung der EU-Arzneimittelrichtlinie: Der Richtlinienvorschlag ist Teil der umfassendsten Reform des EU-Arzneimittelrechts seit 20 Jahren. Aus Sicht des VUD ist hierbei die Fortführung der Regelung zur Krankenhausausnahme für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP hospital exemption) besonders wichtig. Diese ermöglicht die Forschung und Entwicklung von revolutionären Therapieoptionen, insbesondere für seltene und onkologische Krankheiten, für die bisher oft keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. - Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen: Krankenhausreform umsetzen und Netzwerkstrukturen ausbauen Hochschulambulanzen stärken Resilienz erhöhen Wissenschaftsgetriebene Forschung unterstützen Gesundheitsdatennutzung ermöglichen Innovationszentren implementieren Regulierungen verringern Bürokratie abbauen Akademisierung und Ausbildungsreform vorantreiben - Ziele der Krankenhausreform im Anpassungsgesetz nicht aus den Augen verlieren: Umfassende Berücksichtigung der Universitätsklinika im Krankenhaustransformationsfonds (wie im Koalitionsvertrag vereinbart); keine Erweiterung von Ausnahmen bei der Vergabe von Leistungsgruppen, um die Ziele der Krankenhausreform nicht aus dem Blick zu verlieren - Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: Die Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfung gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen dabei nicht unterlaufen werden und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss als höchste Priorität gewährleistet bleiben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände generiert werden. - Genehmigungsverfahren für Klinische Prüfungen zu vereinfachen und die Arbeit der beiden Bundesoberbehörden stärker aufeinander abzustimmen: Im Rahmen der stärkeren Koordination der beiden Bundesoberbehörden ist dabei sicherzustel-len, dass das Modell aus forschungsnaher Beratung und Regulierung, wie es vorbildhaft im PEI stattfindet, dauerhaft sichergestellt und auf die gesamte regulatorische Beratung, auch die im Aufgabenbereich des BfArM, ausgerollt werden. - Reform der Notfallversorgung: Verbesserung der Patientensteuerung in der Notfallversorgung - Nachhaltige Verbesserung der medizinischen Register in Deutschland: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden. - Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit anderen Forschungsdaten sicherstellen: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen. - Medizinische Versorgung von Früh- und Reifgeborenen sicherstellen: Gesetzlicher Anpassungs- und Klarstellungsbedarf zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Relationen

Keine Relationen.