Deutscher Hebammenverband
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Deutscher Hebammenverband
Tätigkeit: Berufsverband
Der DHV ist der Berufsverband der Hebammen (w/m/d) und die Interessenvertretung der Mitgliedshebammen in den 16 Landesverbänden. Als Interessenvertretung von angestellten und freiberuflichen Hebammen, Lehrenden für Hebammenwesen, Wissenschaftlerinnen*, Familienhebammen, hebammengeleiteten Einrichtungen und werdenden Hebammen in Ausbildung und Studium möchte der DHV eine menschenwürdige Geburtskultur mitgestalten.
Der DHV tritt insbesondere auch ein für
- die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen aller Hebammen
- die Vertretung der Belange der Hebammen bei Mandatsträgerinnen*, Behörden, Gewerkschaften, Gerichten, Krankenkassen, anderen Berufs-, Standes- und sonstigen Organisationen sowie in der Öffentlichkeit.
- die Förderung der frauzentrierten, physiologischen Geburtshilfe und Betreuung der Frauen und Familien in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Um diese Ziele zu erreichen informiert der DHV unter Mithilfe von Positionspapieren, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit über Herausforderungen, Probleme und Potenziale im Bereich der Geburtshilfe und der Hebammenarbeit. Der DHV macht im Bereich der genannten Themen Vorschläge für gesetzliche Regelungen und nimmt Kontakt auf zu Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern, unter anderem auch im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Deutschen Hebammenkongress oder bei Parlamentarischen Abenden. Des Weiteren beteiligt sich der DHV an vielfältigen Stellungnahmeverfahren von Ministerien oder Ausschüssen des Bundestages, aber auch darüber hinaus bei Institutionen des Gesundheitswesens.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Hochschulbildung; Gesundheitsförderung; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG): In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig:
-Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt
-Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung
-Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt
-Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen
-Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten
-Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Im GVSG erweiterte Primärversorgungskonzepte verankern, Beteiligung von Hebammen im G-BA etablieren: -Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird.
-Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung.
-Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen.
-Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.
- Strukturelle Einbindung Hebammen in die Notfallversorgung und den Rettungsdienst: Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein:
1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht
2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ)
- Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen
- Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen.
3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen
4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
- Anpassungen Haftpflichtversicherung Hebammen (Überlimitschäden und Haftpflichtprämien): Einrichtung eines staatlichen Härtefallfonds für Überlimitschäden. Dieser übernimmt nur die Zahlungen, die eine Hebamme aufgrund der Überschreitung der Versicherungssumme in einem Schadensfall selbst zu entrichten hätte.
Beibehaltung der Berufshaftpflichtversicherung bei gesetzlicher Festschreibung der maximalen Haftpflichtsumme auf bis zu 12,5 Mio. Euro. Überführung von Überlimitschäden über 12,5 Mio. Euro aus der Berufshaftpflicht und der privaten Haftung in eine staatliche Haftung.
Dauerhafte Absenkung der Versicherungsbeiträge über die Befreiung von der Versicherungssteuer, analog zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
- Gewalt in der Geburtshilfe als Problem anerkennen und strukturelle Verbesserungen schaffen: Strukturelle Gewalt in der Geburtshilfe muss als Problem anerkannt werden und Bedingungen geschaffen werden, dieser entgegenzutreten. Ziel ist eine interventionsarme und frauzentrierte Geburtshilfe mit der Anerkennung individueller Bedürfnisse und Bedarfe.
- Gesetzliche Definition und Anerkennung von Gewalt in der Geburtshilfe und Gynäkologie.
- Weiterentwicklung und Anwendung des Konzepts der frauzentrierten Betreuung und Ausweitung auf alle an der Betreuung beteiligten Berufsgruppen. Dafür müssen die strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.
- Aufnahme der Zufriedenheit der Gebärenden als Qualitätskriterium, verpflichtende Nachgespräche zum Geburtserleben.
- Niedrigschwelliges Beschwerdesystem für die Opfer von Gewalt in der Geburtshilfe und Aufarbeitung der Fälle.
- Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil:
-Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung
-Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams
-Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz)
-Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz)
-Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Hebammen in Gesetzesvorhaben/Strukturen für die Versorgung im Krisenfall einbinden: Frauen gebären Kinder auch in Krisen. Für die Versorgung im Krisenfall muss Vorsorge getroffen werden, sowohl innerhalb der klinischen Versorgung als auch der wohnortnahen dezentralen Krisenversorgung. Hebammen sind durch ihre Ausbildung und Tätigkeitsfelder eine ideale Ressource in verschiedensten Krisenszenarien. Es braucht:
-Die zentrale Registrierung aller aktiven Hebammen. Über eine staatliche Beleihung und den Willen der Politik wäre hier eine schnelle und unkomplizierte Lösung möglich. (geplantes Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG oder Notfallreform)
-Die Berufung von Hebammenexpertise in Krisenstäben und Rettungsdienststrukturen (GeSiG)
-Einbindung von Hebammen in relevante Kommunikationsketten, Softwarelösungen und Krisenfall-Übungen (GeSiG und Notfallreform)
- Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen für Hebammen: Der DHV begrüßt die grundsätzliche Intention einer Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Dabei muss sowohl ein niedrigschwelliger Zugang als auch die Qualität der Anerkennungsverfahren gesichert sein sowie die Finanzierung und Gleichwertigkeit in den Bundesländern gewährleistet sein. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Anpassungslehrgänge und das Nadelöhr Praxiseinsätze zu legen.
Äußerst kritisch zu bewerten ist die im Omnibus-Verfahren eingebrachte Reduzierung/Flexibilisierung von Praxiseinsätzen im Hebammenstudium. Diese Änderung hat negative Konsequenzen für die Qualität des Studiums. Die Folgen der nun verabschiedeten gesetzlichen Änderung müssen mindestes in der nachfolgenden Verordnung durch klare Rahmenbedingungen minimiert werden.
- Ausbildungsanforderungen für Beruf Hebamme auf EU-Ebene umfassend weiterentwickeln: Auf EU-Ebene wird die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Hebammen (2005/36/EG) überarbeitet. Sie bildet bis heute die Grundlage für die Mindestanforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung von Hebammen in der EU. Eine Überarbeitung der Richtlinie war überfällig. Hebammenpraxis, internationale Standards sowie die Anforderungen an Gesundheitssysteme in Europa haben sich erheblich weiterentwickelt. Der DHV setzt sich für eine umfassende Überarbeitung ein mit dem Ziel, den Beruf der Hebamme zukunftsfähig zu gestalten, internationale Standards zu berücksichtigen, die Qualität der Versorgung in Europa und das volle Potential der Hebammen für die Gesundheitssysteme abzusichern und eine tatsächliche Grundlage für die berufliche Mobilität innerhalb der EU zu legen.
- Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern: Mit den geplanten Sparvorhaben ist Hebammenhilfe im klinischen und ambulanten Sektor stark gefährdet:
1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate (+ Absenkung um 1%) trifft Hebammen doppelt. Es braucht eine funktionierende Selbstverwaltungsstruktur (verbindliche Regelungen zur Maßgeblichkeit in §134a)
2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen.
Beides sollte gestrichen werden.
Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch kosteneffizient. Potentiale bei Gesundheitsförderung/Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
- Besserer Einbezug der Gesundheitsberufe in die Digitalisierung, speziell bei Anwendungen im Bereich Geburtshilfe: Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV:
-praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität
-Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik
-Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen
-Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen
-Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
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