Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Text
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Erklärtes Ziel der DGGG e. V. ist es, die Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiterzuentwickeln und das evidenzbasierte Niveau der flächendeckenden Versorgung fortlaufend zu stärken. Dies geschieht insbesondere über die stetige Leitlinienarbeit sowie hochwertige Fort- und Weiterbildungen.
Die Fachgesellschaft engagiert sich darüber hinaus in vielen Bereichen der Wissenschaft, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie im ständigen Dialog mit der Politik, um die oben genannten Interessen und Ziele zu vertreten sowie durchzusetzen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Hochschulbildung
Regelungsvorhaben:
- Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: Keine Erweiterung des §240 (4), da die vorgeschlagene Ergänzung §240 Absatz 4 zu einer nicht voraussehbaren Ausweitung der Nötigungsstrafbarkeit führen kann bzw. führen dürfte.
- Modernisierung der Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin: Forderung an die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister, endlich einen überfälligen
gesetzgeberischen Prozess in Gang zu setzen, der auf den wiederholt dargelegten medizinisch
wissenschaftlichen Fakten für eine moderne Reproduktionsmedizin basiert.
- Nachbesserungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: Die Leistungsgruppe 40 Ovarialkarzinom muss durch eine Leistungsgruppe
Gynäkologische Onkologie ersetzt werden.
- Keine Annahme des aktuellen Vorschlags der Bundesärztekammer zur Novellierung der GOÄ: Die seitens der BÄK geplante Novellierung der GOÄ sollte nicht seitens des Gesetzgebers übernommen werden. Eine aus Sicht des Fachs sinnvolle Überarbeitung der GOÄ soll angestrebt werden.
- Forderung nach Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für eine Zentralisierung der Geburtshilfe: Langfristig wäre es das Idealziel, Einheiten mit einer hohen Geburtenzahl zu entwickeln, unter deren Dach Patientinnen mit jeglichem Risikoprofil optimal betreut werden könnten. In Ballungszentren wäre dies durch das Zusammenlegen mehrerer Kliniken umsetzbar, ohne dafür Anfahrtswege über 40 Minuten für die zu versorgenden Patientinnen in Kauf nehmen zu müssen.
In eher ländlich geprägten Gegenden empfiehlt die DGGG ein gestuftes Versorgungssystem mit einem Verbund von Perinatalzentren, regionalen Kliniken und satellitenartigen kleineren Einheiten.
- Änderung der Zuordnung LG gynäkologischer Krebserkrankungen im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG): Ersatz der Leistungsgruppe „Ovarialkarzinom“ durch die Leistungsgruppe „gynäkologische Karzinome“ mit den von den Zertifizierungskriterien der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) vorgesehenen obligaten Anforderungen.
- Sicherstellung der Finanzierung Ärztlicher Weiterbildung: Abbildung der Kosten der ärztlichen Weiterbildung, z.B. im Rahmen der Vorhaltevergütung.
- Sicherstellung geburtshilflicher Versorgung im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG): Durch eine auskömmliche Finanzierung und Neustrukturierung der geburtshilflichen Versorgung mit Zentralisierungen sowie der Schaffung von Kooperationsmodellen, wie sie die DGGG vorgeschlagen hat, kann eine flächendeckende Versorgung mit einer sicheren Geburtshilfe auch in dünnbesiedelten Regionen gewährleistet werden. Die Einrichtung von hebammengeleiteten Kreißsälen in Geburtskliniken anstelle von außerklinischen Geburtshäusern sichert eine hebammengeleitete natürliche Geburt und gewährleistet die unmittelbare Verfügbarkeit fachärztlicher Expertise in Notfällen. Hierzu ist es erforderlich, bei der Festlegung für Anforderungen an hebammengeleitete Geburtseinrichtungen auch ärztliche Expertise beratend hinzuzuziehen.
- Schaffung adäquater Strukturen für Ambulante Operationen: Für die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Versorgung müssen dringend und zumindest parallel zur Erweiterung des Katalogs ambulant durchführbarer Leistungen entsprechende Versorgungsstrukturen gefördert und etabliert sowie ein effektives Qualitätssicherungssystem eingerichtet werden, wie es im stationären Bereich bereits besteht.
- Neuer Hebammenhilfevertrag: Eine dringende Überprüfung der geplanten Regelungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen, insbesondere auf die Versorgungssicherheit schwangerer Frauen in Deutschland.
Die Entwicklung tragfähiger Lösungen, die eine qualitativ hochwertige Betreuung sowohl stationärer als auch ambulanter Patientinnen gewährleisten.
Ein offenes Dialogverfahren zwischen Kliniken, Hebammenverbänden und den zuständigen Kostenträgern, um praktikable, rechtssichere und patientenorientierte Regelungen zu finden.
- Aufnahme des vierten Trimenons in die Mutterschaftsrichtlinien für systematische Nachsorge nach der Geburt als effektive Maßnahme der Prävention: Finanzierung und Abrechenbarkeit von Nachsorgeuntersuchungen und Beratungen sichern.
Etablierung von Nachsorgekonzepten zur Prävention chronischer Erkrankungen (z. B. Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen).
Einführung standardisierter Screeninginstrumente.
Aufbau von wissensgenerierenden Versorgungsstrukturen, um Frauengesundheit nach der Geburt systematisch zu verbessern und effektive Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln.
Ziel: Eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, evidenzbasierte Geburtshilfe, die
hochwertige Versorgungssicherheit gewährleistet, Nachsorge strukturiert verankert und die Gesundheit von Mutter, Kind und Familie langfristig stärkt.
- Weiterentwicklung der Leistungsgruppen im Bereich gynäkologischer Karzinome: Wir regen daher nachdrücklich an,
1. entweder die Leistungsgruppe LG 40 von der ausschließlichen Fokussierung auf das Ovarialkarzinom auf alle gynäkologischen Karzinome zu erweitern,
oder
2. eine zusätzliche eigenständige Leistungsgruppe „Gynäkologische Karzinome (außer Ovarialkarzinom)“ einzuführen, die klare strukturelle und qualitative Anforderungen analog zu bestehenden onkologischen Leistungsgruppen definiert.
- Einführung eines Nationalen Geburtenregisters: In Deutschland ist die Datenlage
rund um die Geburt unvollständig
und zersplittert. An vielen Stellen
fehlt die Grundlage für eine international
anschlussfähige Versorgungsforschung
und eine umfassende Qualitätsbewertung.
Dem stehen Versorgungsdefizite
gegenüber, wie eine
im Vergleich hohe Rate an Tot- und
Fehlgeburten. Über viele Bereiche
wissen wir nichts oder zu wenig, so
bleibt die Müttersterblichkeit unklar,
ambulante Qualitätssicherungsdaten
und Befragungen zum Erleben der
Schwangeren und Mütter fehlen
ganz. Dieser Beitrag schlägt ein Geburtenregister
als Lösung vor, das in
mehreren Schritten aufgebaut werden
kann und auf der Zusammenführung
und Ergänzung der vorhandenen
Daten beruht.
- Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz KiMoG: 13 Forderungen der DGGG und DGRM - siehe Stellungnahme
- Erhalt der extrabudgetären Vergütung von Schwangerenvorsorge und des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms (oKFE) Zervixkarzinom: Die extrabudgetäre Vergütung der Schwangerenvorsorge und des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms (oKFE) „Zervixkarzinom“ muss erhalten bleiben.
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Keine Relationen.