Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
Text
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Katholische Frauen gründeten den Verband 1903 aus der deutschen Frauenbewegung heraus. Aufgrund ihrer christlichen Werthaltungen setzten sie sich zum Ziel, den sozialen Benachteiligungen von Frauen entgegenzuwirken und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Seit über 120 Jahren handelt der KDFB auf dieser Grundlage und motiviert seine Mitglieder zu gesellschaftspolitischen Engagement. Der Verband setzt sich für Interessen und Rechte von Frauen ein, für mehr Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit.
Im gesellschaftspolitischen Bereich engagiert sich der KDFB für:
- eine lebensphasenorientierte Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege
- Entgeltgleichheit
- eine eigenständige Alterssicherung von Frauen
- mehr Frauen in Führungspositionen
- alternative Arbeitszeitmodelle
- eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege
- Geschlechtergerechtigkeit
- Schutz vor sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen
- eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik
- nachhaltigen Klimaschutz
- die Stärkung der Demokratie
- den Schutz des Lebens vom Anfang bis zum Ende
- die Stärkung des Ehrenamtes
Zu diesen und anderen aktuellen Themen verfasst der KDFB Stellungnahmen, stellt seine Positionen öffentlich dar und sucht den Austausch mit politisch Verantwortlichen.
Interessenbereiche: Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Pflege; Außenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Geschlechterpolitik; Menschenrechte; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Diversitätspolitik; Familienpolitik
Regelungsvorhaben:
- Verbesserter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen: Der KDFB steht hinter dem aktuell geltenden staatlichen Schutzkonzept und begrüßt
vor diesem Hintergrund ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf
eine bundesweit einheitliche Gesetzesregelung herbeigeführt werden soll, die auch
den faktischen Zugang zu Beratungsstellen sowie Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sicherstellt.
- Beibehaltung der Regelungen des § 218a: Beibehaltung der Regelungen des § 218a im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.
Relationen
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