Deutscher Frauenring e.V.
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Deutscher Frauenring e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR e.V.) vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wir sind unabhängig, überparteilich, überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeiten wir an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und sind engagiert in der Entwicklungszusammenarbeit. Der Austausch mit Büger*innen, anderen Organisationen oder Netzwerken und mit der Politik dient dem DFR e.V. als ständiges Instrument um die Gleichstellung aller Geschlechter zu verwirklichen.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kinder- und Jugendpolitik; Politisches Leben, Parteien; Diversitätspolitik; Gesundheitsversorgung; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Geschlechterpolitik; Außenpolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Familienpolitik; Menschenrechte; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Integration; Rechte von Menschen mit Behinderung; Klimaschutz; Rente/Alterssicherung; Seniorenpolitik; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Regelungsvorhaben:
- Regelung des Schwangerschaftsabbruchs: Der Schwangerschaftsabbruch soll entkriminalisiert und dafür aus dem StGB entfernt werden und die Beratungspflicht von Schwangeren, die eine Abtreibung erwägen, soll abgeschafft werden.
- Verabschiedung eines Gesetzes zu Werbebeschränkungen für ungesunde Lebensmittel zum Schutz von Kindern.: Kinder sollen mit einschränkenden Regeln für die Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, Fett- und Zuckergehalt geschützt werden.
- Stärkung des Mutterschutzes für Selbständige: Selbständige sollen vor und nach der Geburt besser abgesichert werden. Hierzu sollen Regelungen des Mutterschutzes angepasst werden.
- Regelungen rund um die Geburt sollen verbessert werden: Es sollen die Ziele des Koalitionsvertrages für die Geburtenhilfe umgesetzt werden. Dabei ist die dauerhafte strukturelle Verankerung des Nationalen Gesundheitsziels "Gesundheit rund um die Geburt" von zentraler Bedeutung. Neben dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sollen Teile der Ziele auch in das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (Referentenentwurf) aufgenommen werden. Weiterhin sollen Aspekte des SGB V geändert werden.
- Steuergutschrift für Alleinerziehende: Die Steuergutschrift für Alleinerziehende muss so angepasst werden, dass Alleinerziehende keinen Nachteil gegenüber Paaren mit Kindern haben.
- Sichere und finanzierbare Abtreibungen in der EU ermöglichen: Für die gesamte EU soll ein bezahlbarer Zugang zu sicheren Abtreibungen garantiert werden.
- Verbesserung der Präventionsmaßnahmen im Bereich sexueller und reproduktiver Gesundheit: Die Bildung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit soll Teil des Präventionsgesetzes werden. Dazu gehören Maßnahmen wie Früherkennungsuntersuchungen, Förderung des Impfwesens und Aufklärungsmaßnahmen für sichere Verhütung und Auswirkungen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft.
- Aufforderung zu einer Strategie zur Verhinderung von Feminziden: Wir fordern die Entwicklung einer effektiven Strategie zur Verhinderung von Femiziden. Darunter auch die Aufnahme von Femiziden in das Strafgesetzbuch sowie eine bundeseinheitliche Regelung der Förderung von Frauenhäusern.
- Einführung eines Gleichstellungschecks: Gefordert wird ein Gleichstellungscheck, der bei allen Gesetzesvorhaben angewandt werden soll.
- Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt: Verabschiedung der Neuregelung des Gewalthilfegesetzes. Derzeit fehlen in Deutschland ca.
14.000 Frauenhausplätze. Aufgrund einer weiterhin fehlenden bundeseinheitlichen,
einzelfallunabhängigen Frauenhausfinanzierung ist die Finanzierungsituation vieler Frauenhäuser
prekär. Mehr als jede 4. Frau musste 2023 ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen
– eine finanzielle Belastung, die eine deutliche Barriere für hilfesuchende Frauen darstellt und den
Zugang zum Frauenhaus erheblich erschwert.
- Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: Wir fordern, dass der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches angenommen wird.
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