Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Text
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) ist ein Frauenfachverband in der katholischen Kirche und als solches Mitglied im Deutschen Caritasverband. Zum Gesamtverein gehören bundesweit 122 selbstständige Ortsvereine, die in der sozialen Arbeit für Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien tätig sind. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Kinder-, Jugendhilfe, Schwangerschaftsberatung, Rechtliche Betreuung, Gewaltschutz. Der SkF versteht sich als Anbieter von sozialen Dienstleistungen. Er ist Solidaritätsstifter und Förderer von Partizipation sowie Interessenvertretung in den Anliegen des Klientels.
Der Gesamtverein sieht sich in der Mitverantwortung für eine Sozial- und Gesellschaftspolitik, die soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Zusammenhalt stärkt. Daher setzt er sich für Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen zur sozialen Gerechtigkeit und Gleichstellung ein und sucht dazu den Kontakt zu parlamentarischen Ausschüssen, Bundestagsabgeordneten. Außerdem erstellt er Stellungnahmen und bemüht sich um Beteiligung an Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Migration; Grundsicherung; Kinder- und Jugendpolitik; Familienpolitik; Strafrecht; Berufliche Bildung; Wahlrecht
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB: Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.
- Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende in § 24b EStG: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz soll zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden. Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten.
- Inklusive Umsetzung des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz): Die inklusive Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss bis 2028 umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss die gesamte Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand erfolgen. SGB VIII und SGB IX sollen für die Anspruchsberechtigten zusammengeführt werden.
- Vorgesehene Reform des Kindschaftsrechts: Bei der Reform des Kindschaftsrechts und der Modernisierung von Sorge- Umgangs- und Adoptionsrecht ist besonders auf das Kindeswohl und die Kinderrechte zu achten. Der SkF wird den Regelungsentwurf fachlich aus der Perspektive der Kindeswohldienlichkeit und des Schutzbedarfes von Gewalt betroffenen Mütter mit ihren Kindern Stellung beziehen.
- Vorgesehene Reform des Abstammungsrechts: Die Reform des Abstammungsrechts wird fachpolitisch aus der Perspektive des Kinderschutz und der abgebenden und annehmenden Eltern bei einer Adoption begleitet und kommentiert.
- Änderung des § 19 SGB VIII - Anschlussmaßnahme bei Inobhutnahme für Mutter bzw. Vater: In § 19 SGB VIII soll eine Anschlussmaßnahme für die Mutter bzw. Vater in einer Mutter - Vater- Kind-Einrichtung nach Inobhutnahme des Kindes eingefügt werden, damit die Mutter / Vater nicht sofort in die Obdachlosigkeit entlassen wird.
- Erweiterung und Umsetzung Gewalthilfegesetz: Der SkF begleitet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und setzt sich für die langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie der Täterarbeit ein. Gewaltschutzplätze müssen für alle Betroffenen, insbesondere vulnerable Gruppen, niedrigschwellig und barrierefrei zur Verfügung stehen und die Vorgaben der Istanbul Konvention konsequent umgesetzt werden.
- Reform des Unterhaltsrechts: Die angekündigte Reform des Unterhaltsrechts wird begrüßt, wir legen den Fokus auf ein faires Unterhaltsrecht, das auch die Situation der vor der elterlichen Trennung geleisteten Sorgearbeit ausreichend berücksichtigt.
- Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - Gehsteigbelästigung: Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, Sicherstellung eines ungehinderten Zugangs zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Abtreibungen im Spannungsfeld des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und des Rechts auf Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit, Sicherstellung er Zulässigkeit stiller Mahn- und Gebetswachen
- Einführung einer zweiwöchigen Freistellung für Väter bei Geburt im BEEG: Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes - für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender - ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit umzusetzen.
- Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG: Das VBVG, dass am 27.07.2019 in Kraft getreten ist, hat die Vergütung auch für Betreuungsvereine verbessert. Bis Ende 2024 soll das Gesetz evaluiert werden. Dabei ist zu überprüfen, ob die Tätigkeit der beruflichen Betreuer:innen angemessen ist. Zum anderen soll überprüft werden, ob die Kriterien für die Vergütung weiterhin zutreffend sind. Wir werden den Prozess kritisch begleiten und setzen uns für eine angemessene Vergütung unserer Betreuungsvereine ein.
- Änderung des Gewaltschutzgesetz: Begleitung der Einführung elektronischer Aufenthaltsüberwachung und der zentralen Meldestelle. Das Gewaltschutzgesetz muss mit einheitlichem Risiko-Assessment und verpflichtenden Schulungen für Strafverfolgung und Rechtsprechung flankiert werden; Maßnahmen der Täterarbeit bedürfen gesicherter Finanzierung und einheitlicher Qualitätsstandards.
- Prävention für Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern: Der SkF setzt sich für eine Absicherung und Ausbau der Frühen Hilfen sowie die Prüfung der Ausdehnung auf das 6. Lebensjahr ein. Hierbei sind auch engere Kooperationen und Verbindungen von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitssystem erforderlich.
- Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanerkennung: Der SkF Gesamtverein und der Deutsche Caritasverband nehmen Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf. Grundsätzlich wird der Entwurf begrüßt.
- Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Einführung der Möglichkeit der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch das Familiengericht bei Hochrisikofällen des Gewaltschutzgesetzes.
- Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Änderung des Bundeswahlgesetzes: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.07.2024 Az BvF 1/23 u.a.) ist die Wahlrechtsreform von 2023 als teilweise verfassungswidrig erklärt worden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Verfassungsverstoß zu beseitigen. Für die anstehende Wahlrechtsreform wird ein Paritätsgesetz gefordert um das verfassungsrechtliche Ziel der Gleichstellung im Deutschen Bundestag gesetzlich zu verankern.
- Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz - 1. KJHSRG: Mit dem ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz sollen Leistungen der Eingliederungshilfe in das SGB VIII überführt und Schnittstellen bereinigt werden. Vorgesehen ist u.a. das Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Abbau der Bürokratie. Der SkF bewertet die im Referentenentwurf gemachten Vorschläge im Hinblick auf Beteiligungsrechte von jungen Menschen und Kindeswohl.
Relationen
Keine Relationen.