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Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.

lobbyregister / register_entry 08.06.2022 · Original ↗

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Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Verein “Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V.“ wurde 1953 gegründet. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 2 Satzung e.V.). Dazu zählt insbesondere: - die Ehe und Familie als auf gleichberechtigter Partnerschaft der Eltern gegründete Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft und als unentbehrliche Pfeiler der Gesellschaft anzuerkennen; - die eigenständige und zugleich in Gesellschaft und Kirche integrierte Familie zu fördern; - die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation der Familie zu sichern und ihre Benachteiligungen zu beseitigen; - die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken. Zur Erreichung dieses Zweckes führt der Verein Fachtagungen und Fortbildungen durch, führt Gespräche mit Politik, Verwaltung und Wissenschaft, publiziert Informationsmaterial zu familien- und gesellschaftspolitischen Themen, gibt Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sowie Empfehlungen ab und gibt eine Fachzeitschrift heraus. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Familien-, Gesellschafts-, Sozial-, Steuer-, Bildungs-, Gesundheits-, Rechts- und Wohnungspolitik. Interessenbereiche: Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wohnen; Grundsicherung; Verbraucherschutz; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Klimaschutz; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Pflegeversicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Pflege; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung; Öffentliches Recht; Vorschulische Bildung; Ländlicher Raum; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Religion/Weltanschauung; Seniorenpolitik; Familienpolitik; Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Rechtspolitik; Geschlechterpolitik Regelungsvorhaben: - Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der sozialen Pflegeversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog zur Regelung im EStG sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Verhindert würde auch die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. - Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen. - Einführung eines Kinderfreibetrags bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung: Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Verhindert würde die Ineffizienz, dass die öffentliche Hand zunächst durch Sozialabgaben Bedürftigkeit erzeugt und dieser dann durch komplexe Sozialleistungen abhelfen muss. Da der KV-Beitrag nicht progressiv erhoben wird, wäre die Entlastung durch einen Kinderfreibetrag für alle Familien pro Kind gleich. - Gerechte Steuerpolitik für Familien: Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden. - Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts: Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts. - Reform des Elterngelds: Elterngeld erhöhen: Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss von 300 Euro auf 500 Euro erhöht werden. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro muss deutlich angehoben werden. Beide Beträge sind seit der Einführung des Elterngeldes (2007) konstant und durch die Inflation stark entwertet. Nur eine hinreichende Höhe des Elterngeldes gewährleistet Wahlfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit. Mehr Zeit für Familie durch zusätzliche Partnermonate: Die Partnermonate sind eine Erfolgsgeschichte: Immer mehr Väter nehmen Elternzeit. Diese Entwicklung muss gefördert werden – unter Beibehaltung der flexibel von beiden Eltern nutzbaren zwölf Monate. - Familiengerechte Klimasozialpolitik: Sozial gerechte Klimapolitik als unverzichtbare Ergänzung marktwirtschaftlicher Anreize. Investitionen in eine nachhaltige Infrastruktur. Finanzielle Entlastung und Förderung gezielt für Familien mit niedrigen Einkommen. Fördermaßnahmen auf Basis des Nettoäquivalenzeinkommens. Familien als Zielgruppe und Akteure von Bildung für nachhaltige Entwicklung wahrnehmen. - Bürgergeld / Grundsicherungsgeld: Der Familienbund fordert zum Bürgergeld den Erhalt einer existenzsichernden Grundsicherungsleistung, die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine gerechte Steuer- und Abgabenpolitik für untere Einkommen sowie sinkende Transferentzugsraten bei Sozial- und Familienleistungen für mehr Lohnabstand, die Förderung stabiler Erwerbsarbeit statt kurzfristiger „Drehtüreffekte“, wohnungspolitische Antworten auf steigende Mietpreise und den Erhalt der Karenzzeit beim Wohnen mindestens für Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, keine Sanktionen auf Wohnkosten mindestens für Familien die Neuberechnung des sozialen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, die Abschaffung der Minijobs, um das Missbrauchspotential zu senken.

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