Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
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Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufsständische Vertretung der rund 130 Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler in Deutschland aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwicklung) von 15,5 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 6.000 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette.
Um die Rahmenbedingungen für die Branche zu verbessern, betreibt der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter Lobbyarbeit. Mithilfe von Forderungskatalogen, Positionspapieren, Stellungnahmen und Pressemitteilungen informieren wir Abgeordnete, die Bundes und Landesregierungen, Bundes- und Landesministerien und deren zugehörige Behörden sowie die breite Öffentlichkeit. Der BDP gibt Stellungnahmen und Vorschläge für gesetzliche Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene ab. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit beteiligt sich der BDP an Messen, Kongressen und Fachveranstaltungen. Darüber richtet der BDP Veranstaltungen für die Parlamentarier wie z.B. Parlamentarische Abende aus.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; Klimaschutz; Artenschutz/Biodiversität; Entwicklungspolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Klarstellung im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG): In das Gesetz sollte eine klare Regelung aufgenommen werden, dass Saat- und Pflanzgut nicht in den Anwendungsbereich des AgrarOLkG fällt.
- Änderung des SortSchG und der Gemeinschaftssortenverordnung 2100/94, um Durchsetzbarkeit des Sortenschutzes zu verbessern: Grundsätzlich ist Nachbau unter der Bedingung der Zahlung einer Nachbaugebühr bei bestimmten Kulturarten erlaubt. In Deutschland wird jedoch auf ca. 20 Prozent der Anbauflächen bei Getreide und ca. 80 Prozent der Anbaufläche bei Kartoffel keine Gebühr für die erneute Nutzung von Saat- bzw. Pflanzgut an die Züchter der Pflanzensorten, die Sortenschutzinhaber, gezahlt. Den Züchtern entgehen so insgesamt pro Jahr ca. 15 Millionen Euro Nachbaugebühren, die ihnen zustehen. Der BDP fordert, eine Anpassung der Gesetzgebung, die eine praktikable und zuverlässige Erhebung der Nachbaugebühren ermöglicht.
- Änderung des PatG und der EU-Biopatentrichtlinie 98/44/EG, um Patentierbarkeit einzuschränken: Der freie Zugang zu pflanzengenetischem Material ist elementar für die Züchtungsarbeit und den Zuchtfortschritt. Biologisches Material, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, darf daher nicht patentiert werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Patentierungen im Bereich pflanzlicher Eigenschaften und moderner Genomeditierungsverfahren muss dies schnellstmöglich rechtsverbindlich sichergestellt werden. Um die Arbeitsfähigkeit in der Pflanzenzüchtung in der Zwischenzeit aufrecht zu erhalten, sollten Lizenzplattform wie beispielsweise die ACLP (Agricultural Crop Licensing Platform) oder die International Licensing Platform Vegetable als Übergangslösung auch von der Politik gestärkt werden.
- Grundsätzliche Befürwortung der EU-Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen: Der BDP spricht sich dafür aus, dass Pflanzen, die auch natürlicherweise bzw. durch Kreuzung und Selektion entstehen könnten, nicht den strengen Auflagen des Gentechnikrechts unterliegen und genauso behandelt werden sollten wie ihre klassisch gezüchteten Gegenstücke. Hiernach sollten Pflanzen nicht als GVO reguliert werden, wenn:
1. die Veränderungen in der Pflanze ausschließlich durch Mutagenese (sowohl klassisch als auch gezielt) entstanden sind
oder
2. die Pflanze ausschließlich genetisches Material kreuzbarer Arten und
3. keine Neukombination von genetischem Material beinhaltet, wie sie natürlicherweise nicht vorkommen würde.
- Anpassung des Vorschlags zur EU-Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial zur Sicherung der Grundsäulen des Saatgutrechts als EU-Standard: Sortenzulassung und Saatgutanerkennung bilden die Grundsäulen des Saatgutrechts. Der BDP weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Grundsäulen bestehen bleiben und außerdem auch weiterhin der hoheitlichen Kontrolle unterliegen müssen. Auf diesem Weg wird eine hohe Objektivität und damit verbunden eine bestmögliche Qualität des Saat- und Pflanzguts insbesondere für den Landwirt, aber auch alle anderen Nutzer, sichergestellt. Der BDP setzt sich dafür ein, dass die Grundsäulen des Saatgutrechts nicht durch neue und erweiterte Ausnahmeregelungen geschwächt werden.
- Änderung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz des BMEL: Der BDP fordert, dass das „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ bei gebietsbezogenen Anwendungsverboten von Pflanzenschutzmitteln eine Ausnahme für Flächen vorsieht, die zur Pflanzenzüchtung oder Saat- und Pflanzgutproduktion genutzt werden.
- Forderungskatalog des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter: Dieser Forderungskatalog bezieht sich auf den Sorten- und Patentschutz, die Forschungsförderung, neue Züchtungsmethoden, den Einsatz von Beizmitteln, den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Sortenprüfung. Details können den Ausführungen zu den vorgenannten Bereichen entnommen werden.
- Änderung der 1. Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung des BMEL: Die Gebührenerhöhung sollte drastisch reduziert werden und nicht so kurzfristig in Kraft treten.
- Änderung des Verordnungsvorschlags für ein Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zum Tierschutz: Die in dem Verordnungsvorschlag zum sogenannten Omnibus X-Gesetzgebungspaket vorgesehene Klarstellung, dass die Aussaat von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut eine Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist, lehnt der BDP ab. Behandeltes Saatgut darf nicht einem Pflanzenschutzmittel gleichgesetzt werden. Der BDP spricht sich für die Schaffung einer EU-einheitlichen Regelung für die Saatgutbehandlung für Saatgut, das in Staaten außerhalb der EU exportiert wird, durch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aus.
Relationen
Keine Relationen.