Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
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Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Verein möchte die allseits bekannte Belastung der Umwelt durch industrielle Methoden der Landbewirtschaftung und der Tierproduktion in die Richtung einer ökologischen, klimafreundlichen, natur-, sozialverträglichen und enkeltauglichen Wirtschaftsweise wandeln. Durch eine breit angelegte Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit möchte der Verein die Ergebnisse der Forschung zur notwendigen Ökologisierung der Landwirtschaft für Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zugänglich machen.
Zu diesem Zweck werden Gespräche mit politischen Akteuren geführt und Veranstaltungen mit politischer Beteiligung abgehalten.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Tierschutz; Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Einführung der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der EU: Einführung einer ambitionierten und umfassenden Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) auf europäischer Ebene. Nachbesserungsbedarf im Bereich Pufferzonen. Ergänzung eines umfassenden Pestizidmoniroings von Luft, Böden, Vegetation und Wasser
- Anpassungen am Gesetz zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen: Einsatz für die verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Pflanzenschutzmittel-
Anwendungsdaten durch konkrete Vorgaben auf Bundesebene und Instrumente wie ein
zentrales, elektronisches, flächengenaues und öffentlich zugängliches Register,
Sicherstellung eines ausreichenden Qualitätsniveau der Aufzeichnungen sowie behördliche
Speicherung der Aufzeichnungen.
- Änderungen am Kommissionsvorschlag zum Food and Feed Simplification Omnibus: Aufrechterhaltung eines gefahrenbasierten, mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehenden
Rechtsrahmens der EU-Pestizidgesetzgebung. Interessenvertretung gegen geplante
Änderungen insb. in Verordnung (EG) 1107/2009.
- Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung: Das BMLEH beabsichtigt, die Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln zu verbessern und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit zu sorgen. Die Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung bietet eine Chance, den Schutz von Mensch und Umwelt endlich konsequent in den Mittelpunkt zu stellen.
Sie darf nicht zum Türöffner für eine beschleunigte Markteinführung risikobehafteter Stoffe werden, sondern muss ein zentraler Baustein der ökologischen Transformation der Landwirtschaft sein.
- Vereinfachungspaket der Europäischen Kommission zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie zum Tierschutz (Omnibus X): Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V. lehnt den aktuellen
Kommissionsvorschlag entschieden ab, da er den zentralen Zweck der europäischen
Pestizidgesetzgebung, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, tiefgreifend beeinträchtigen würde. Ein zentrales Instrument der Risikovorsorge würde abgeschaft, nämlich die regelmäßige Neubewertung von Wirkstofen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der Vorschlag stellt zudem sowohl inhaltlich als auch verfahrensmäßig einen Verstoß gegen das Primärrecht der Europäischen Union dar.
- Fortführung des Projekts "Ferntransport von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen über die Luft", Einführung eines bundesweiten Pestizid-Luftmonitorings: Einsatz für die Fortführung der Arbeiten des BVL sowie des BMLEH für die Einführung eines bundesweiten, einheitlichen Pestizid-Luftmonitorings mit der dafür notwendigen Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des Bundeshaushalts.
Relationen
Keine Relationen.