Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e. V.
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Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e. V.
Tätigkeit: Berufsverband
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V. vertritt die Standes- und Berufsinteressen ihrer psychologischen und ärztlichen Mitglieder gegenüber der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und gegenüber der Politik auf Bundesebene. Die DGPT versteht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft und Berufsverband zugleich.
Sie berät das Bundesgesundheitsministerium und die Landesministerien im Bereich Gesundheit und berufliche Bildung. Außerdem berät sie den Gemeinsamen Bundesausschuss und die Kassenärztliche Bundesvereinigung/Kassenärztlichen Vereinigungen im Bereich Honorarpolitik und Recht der niedergelassenen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten. Die DGPT verfasst Pressemitteilung und Stellungnahmen, die sie Mitgliedern des Bundestages für ihre politische Arbeit zur Verfügung stellt.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung; Parlamentarisches Verfahren; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"
Regelungsvorhaben:
- Nachbesserung des GVSG: Die DGPT fordert die Ergänzung einer Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut:innen. Ohne eine zeitnahe gesetzliche Grundlage fehlten die finanziellen Mittel, damit Institute und ihre Ambulanzen, Kliniken und Praxen zeitnah genügend Weiterbildungsstellen schaffen können und es droht ein zeitnaher erheblicher Versorgungsengpass.
- Änderung der PsychThApprO: Die DGPT strebt an, verfahrensbezogene Mindestanteile der Prüfungsaufgaben festzulegen, sowie das alle Verfahren unter den Qualifikationen der Prüfer vertreten sind. Außerdem wird im Rahmen der Änderung ein Zeitfenster im Anschluss an die jeweilige Station der Parcoursprüfung zur Reflexion und Ergebnissicherung angestrebt.
- Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG): Nachbesserung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
Relationen
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