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Too Good To Go GmbH

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Too Good To Go GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Too Good To Go hat es sich zur Mission gemacht, alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette zu inspirieren und zu befähigen, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Um das globale Nachhaltigkeitsziel 12.3, die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030, in Deutschland zu erreichen und damit einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz und mehr Nachhaltigkeit zu leisten, braucht es auch politische Vorgaben und Hilfestellungen. Neben dem Themenbereich Landwirtschaft und Ernährung und insbesondere dem Einsatz für mehr Lebensmittelwertschätzung behandelt unsere Interessenvertretung auch aktuelle und künftige regulatorische und politische Themen mit Bedeutung für unser Social Impact Unternehmen, wie u.a. Umwelt- und Klimaschutz, Wirtschaftspolitik und Verbraucherschutz. Interessenbereiche: Klimaschutz; Lebensmittelsicherheit; Handel und Dienstleistungen; Lebens- und Genussmittelindustrie; Land- und Forstwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz Regelungsvorhaben: - Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie: Too Good To Go setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass diese sich auf EU-Ebene für ambitioniertere Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung im Rahmen der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie einsetzt, sowie für eine Ausweitung auf die Landwirtschaft. - Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung: Too Good To Go setzt sich für die bessere Regulierung von Lebensmittelverschwendung ein. Hierzu gehören eine öffentliche Berichtspflicht von Lebensmittelabfällen für Unternehmen; rechtsverbindliche nationale Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung; die rechtsverbindliche Umsetzung der Food Waste Hierarchie; das Verbot, genießbare Lebensmittel zu vernichten; steuerliche Anreize um die Weitergabe von überschüssigen genusstauglichen Lebensmitteln zu fördern; die Anpassung der Haftungsregelung um Sozialorganisationen von der Haftung für Produktmängel zu befreien; der verpflichtende Verkauf von unschönem Obst und Gemüse; eine Take Away Option von überschüssigen Lebensmitteln für die Außer-Haus-Verpflegung und die Aufnahme von Lebensmittelverschwendung in Bildungspläne. - Lebensmittelkennzeichnung: Überarbeitung der EU Vorschriften über die Verbraucherinformation: Too Good To Go setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass diese sich auf EU-Ebene für verpflichtende Visualisierung von Haltbarkeitsdaten einsetzt, sowie für eine Ausweitung der Liste mit Produkten, die von der Haltbarkeitskennzeichnungspflicht ausgenommen werden.

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