Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle
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Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7511
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für
Lebensmittelabfälle
Noch immer verzeichnen wir in Deutschland 10,8 Mio. Tonnen
Lebensmittelabfälle pro Jahr. Mit der am 16. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung an
der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 wurden nun erstmals verbindliche
Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle in den Mitgliedstaaten festgelegt. Bis
2030 sollen in den Bereichen Herstellung und Verarbeitung 10 Prozent der
Lebensmittelabfälle vermieden werden. Im Handel, in der Außer-Haus-
Verpflegung und den privaten Haushalten sind 30 Prozent als Summenziel pro
Kopf vorgesehen. Darüber hinaus sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet,
eine Koordinierungsstelle zur Steuerung von Maßnahmen und zur Vernetzung
relevanter Akteure auf nationaler Ebene einzurichten. Diese hat die Aufgabe,
wirksame Maßnahmen zu identifizieren sowie Programme zur Vermeidung von
Lebensmittelabfällen zu überprüfen und anzupassen.
Bis zum 31. Dezember 2027 überprüft die Europäische Kommission, ob die bis
2030 zu erreichenden Reduktionsziele gegebenenfalls angepasst und auf
weitere Stufen der Lebensmittelversorgungskette ausgeweitet werden sollen. Dabei
sind auch das Ausmaß und die Ursachen von Lebensmittelabfällen und
Lebensmittelverlusten in der Primärerzeugung sowie die Durchführbarkeit geeigneter
Maßnahmen zur Reduktion zu bewerten. Während Nachernteverluste in der
Primärproduktion bereits in die Berichterstattung im Rahmen der
Abfallrahmenrichtlinie einbezogen werden, gilt dies für Vorernteverluste bislang nicht,
obwohl diese einen signifikanten Anteil am Gesamtaufkommen an
Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverlusten ausmachen (https://literatur.thuene
n.de/digbib_extern/dn066143.pdf). Vorernteverluste können dabei auch Folge
von Marktanforderungen und kurzfristigen Änderungen der Nachfrage
nachgelagerter Akteure sein.
In der Vermarktung von Obst und Gemüse bestehen beispielsweise neben den
gesetzlichen Vermarktungsnormen auch weitere, nicht gesetzlich vorgegebene
Anforderungen nachgelagerter Marktstufen, insbesondere des
Lebensmitteleinzelhandels. Diese betreffen in der Praxis häufig optische und
sortimentsspezifische Merkmale wie Form, Größe, Größensortierung und äußere
Beschaffenheit. Solche Anforderungen können Einfluss auf Sortierung, Vermarktung und
Preisbildung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie auf den Umgang mit
genusstauglicher Ware haben. Eine verbesserte Datengrundlage dient daher nicht
der einseitigen Betrachtung der Primärproduktion, sondern soll Ursachen für
Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste entlang der gesamten
Lebensmittelwertschöpfungskette sichtbar machen und gezielte Maßnahmen zur
Reduktion ermöglichen. Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer gemeinsamen
Definition und Erfassungsmethodik für Lebensmittelverluste in der
Primärproduktion gearbeitet, um bestehende Wissenslücken zu schließen und geeignete
Reduktionsmaßnahmen zu identifizieren.
Vor dem Hintergrund der neuen europäischen Reduktionsvorgaben ist aus Sicht
der Fragestellenden zu prüfen, inwieweit die bisherigen nationalen Maßnahmen
zur Zielerreichung ausreichen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern
aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und
Zivilgesellschaft hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat sektorspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung entwickelt. Diese reichen jedoch noch nicht aus, um
Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Acker bis zum Teller
angemessen zu erfassen und zu reduzieren.
Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige
Datengrundlage für die Berichterstattung an die Europäische Union methodische
Schwächen aufweist. Etwa weil lediglich die Abfälle erfasst werden, die von
den Versorgungssystemen registriert werden, oder die Methoden zur
Berechnung der Abfälle auf nicht repräsentativen Stichproben beruhen. Trotz
umfangreicher Maßnahmen seit dem Jahr 2012 und der damit verbundenen Ausgaben
von 17,4 Mio. Euro sei der angestrebte Erfolg bei der Reduzierung der
Lebensmittelabfälle bisher ausgeblieben, sodass die Gefahr bestehe, die
Reduktionsziele zu verfehlen. Um die Ziele zur Reduktion von Lebensmittelabfällen zu
erreichen, braucht es demzufolge gezieltere und wirksamere Maßnahmen. Eine
bessere Datenbasis zur belastbaren Erfassung der Abfälle ist dafür eine
wesentliche Voraussetzung (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Berichte/2025/lebensmittelverschwendung-volltext.pdf?__blob=publicationF
ile&v=3).
Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt in
Deutschland primär durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die
Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Erforderlich ist zudem die Anpassung der nationalen
Abfallvermeidungsprogramme. Derzeit werden sowohl das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes als
auch die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
überarbeitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, die
nationalen und europäischen Reduktionsziele zur Verringerung der
Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen, und worauf basiert diese
Bewertung?
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, und welche messbaren
Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensmittelabfällen lassen sich
seit Etablierung der Strategie in den einzelnen Sektoren nachweisen?
3. Wie werden in Deutschland derzeit Lebensmittelabfälle für die
Berichterstattung gegenüber der EU erfasst, welche Behörden oder Institutionen
sind daran beteiligt, und auf welchen methodischen Grundlagen beruht
die Datenerhebung, und wie bewertet die Bundesregierung die derzeit
verwendete Erhebungsmethodik sowie Validität und Belastbarkeit der
erhobenen Daten?
4. Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Bericht des
Bundesrechnungshofes und die darin formulierten Erwartungen an das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
5. Plant die Bundesregierung, die Methodik zur Erhebung von
Lebensmittelabfällen weiterzuentwickeln, um die Datenqualität und
Aussagekraft der Berichterstattung zu verbessern und die vom
Bundesrechnungshof sowie der Evaluation der Nationalen Strategie identifizierten
Schwächen zu beheben, z. B. durch die Erhebung repräsentativer Stichproben
oder einer sektoralen Zuordnung von Lebensmittelabfällen?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die betriebliche
Datengrundlage zur Erfassung von Lebensmittelabfällen auf
Sektorebene zu verbessern und bestehende Datenlücken zu schließen?
7. Plant die Bundesregierung, Unternehmen entlang der
Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich zu verpflichten, betriebliche Kennzahlen zu
anfallenden Lebensmittelabfällen zu erheben und zu melden?
8. Plant die Bundesregierung, die Verteilung der Lebensmittelabfallmengen
auf die einzelnen Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette
künftig auf einer belastbareren Datengrundlage zu ermitteln?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung,
und wie bewertet sie den aktuellen Stand der Zielerreichung in diesem
Sektor?
a) Wie viele Betriebe beteiligen sich derzeit an Maßnahmen der
Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im
Bereich der Außer-Haus-Verpflegung?
b) Welchen prozentualen Anteil an allen Betrieben des Sektors
machen diese Betriebe aus?
c) Wie hat sich die Zahl der beteiligten Betriebe seit 2020 entwickelt?
d) Welche Aktivitäten werden derzeit von den beteiligten Betrieben
durchgeführt?
e) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den
teilnehmenden Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr
reduziert werden, und wie verhält sich diese Menge zur
Gesamtmenge der Lebensmittelabfälle im Bereich der Außer-Haus-
Verpflegung?
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Ergebnissen?
10. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
den teilnehmenden Unternehmen des Groß- und Einzelhandels zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen umgesetzt, und wie bewertet die
Bundesregierung den bisherigen Stand der Zielerreichung?
a) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den
teilnehmenden Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr
reduziert werden?
b) Welche Maßnahmen wurden am häufigsten beziehungsweise am
seltensten gewählt?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt der
teilnehmenden Handelsunternehmen im vergangenen Jahr, und welche
Ursachen sieht sie dafür, dass die bisherigen Reduktionsergebnisse
hinter den angestrebten Zielen zurückbleiben?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen im Handel
zu einer Verlagerung von Lebensmittelabfällen in vor- oder
nachgelagerte Sektoren geführt haben?
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Sektoren Primärproduktion und Weiterverarbeitung bei der Reduzierung von
Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen zu unterstützen und in
die nationalen Zielerreichungsstrukturen einzubinden?
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Datengrundlage zu Vor-
und Nachernteverlusten in der Primärproduktion zu verbessern?
13. Hat die Bundesregierung valide Daten zur Höhe von Vorernteverlusten,
auch wenn diese nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst sind, und
gibt es hierzu Daten auf Ebene der Bundesländer?
a) Wenn ja, wie hoch sind die Vorernteverluste (bitte nach Kulturen
und gegebenenfalls Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu
erheben?
14. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, auch für die
Primärproduktion Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle festzulegen?
15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen
nicht gesetzlich vorgegebene Anforderungen nachgelagerter Marktstufen
an Lebensmittel, insbesondere Vermarktungsnormen des
Lebensmitteleinzelhandels für Obst und Gemüse, auf die Primärproduktion haben,
und wie soll sichergestellt werden, dass Anforderungen nachgelagerter
Marktstufen an Lebensmittel nicht einseitig der Primärproduktion
zugerechnet werden?
16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Tiere bereits
vor der Schlachtung – etwa während des Transports oder noch in den
Betrieben – verenden, auch wenn diese sog. Vorschlachtungsverluste
nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst werden?
a) Wenn ja, wie viele Tiere verenden bereits vor der Schlachtung,
einschließlich während des Transports (bitte nach Tierart und
gegebenenfalls Bundesland aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu
erheben?
c) Wie ist der aktuelle Stand des Aufbaus des Datenraums
Tiergesundheit, insbesondere bezüglich der für Ende September 2025 in
Aussicht gestellten Fertigstellung, und zu welchem Zeitpunkt soll
der Datenraum für Behörden, bestandsbetreuende Tierärztinnen
und Tierärzte sowie Tierhaltende einsatzbereit zur Verfügung
stehen?
d) Ist vorgesehen, im Datenraum Tiergesundheit künftig auch
Mortalitätsraten in Betrieben, Transportverluste und Daten der
Tierkörperbeseitigungsanlagen zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
17. Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
in privaten Haushalten wurden bislang umgesetzt, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen
vor?
a) Wie viele der Maßnahmen wurden bislang evaluiert, und welche
haben sich als besonders wirksam erwiesen?
b) Welche nächsten Schritte sind für den Bereich private Haushalte
vorgesehen?
c) Ist künftig eine erneute repräsentative Datenerhebung geplant, und
wenn nein, warum nicht?
d) Welche Wirkungsmessungen liegen der Bundesregierung zur
Initiative „Zu gut für die Tonne!“ vor, und welche Maßnahmen haben
sich dabei als besonders wirksam erwiesen?
e) Konnten mit der „Zu gut für die Tonne“-App Reduktionen von
Lebensmittelabfällen in Haushalten erreicht werden, wenn auch nur
exemplarisch?
18. Welche messbaren Wirkungen hat die Aktionswoche „Deutschland rettet
Lebensmittel“ in den jeweiligen Jahren entfaltet, und plant die
Bundesregierung, dieses Format fortzuführen?
19. Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesamte
Lebensmittelwertschöpfungskette in ihrer Gesamtheit zu betrachten und in die Erreichung
der Reduktionsziele einzubeziehen, um so Verlagerungseffekte von
Lebensmittelabfällen zwischen den einzelnen Sektoren zu vermeiden?
20. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Bund-Länder-Plattform,
die als ressort- und länderübergreifendes Steuerungsinstrument in der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
vorgesehen ist?
a) Welches Ziel wird mit der Plattform aktuell verfolgt?
b) Wie häufig und wann haben Treffen stattgefunden, und was waren
die Ergebnisse?
c) Welche länderübergreifenden Themen wurden bislang behandelt?
d) Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich das Gremium gegeben?
e) Welche künftigen Treffen und Aktivitäten sind geplant?
f) Ist die Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen
und Lebensmittelverlusten (KLAV) in die Arbeit der Bund-Länder-
Plattform eingebunden?
g) Haben die Bundesländer Empfehlungen an die Bundesregierung
zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und
Lebensmittelabfällen herangetragen, und wenn ja, wie werden diese
berücksichtigt?
21. Wird das Ziel, den Indikator Lebensmittelverschwendung in die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, weiterverfolgt, wenn ja, wie
ist der aktuelle Stand, und wenn nein, warum nicht?
22. Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung des
Abfallvermeidungsprogramms, und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein?
23. Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung der Nationalen Strategie
zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und bis wann soll die
Überarbeitung abgeschlossen sein?
24. Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der durch
Lebensmittelverschwendung in Deutschland verursachten
Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) pro Jahr vor, aufgeschlüsselt nach
den Bereichen Primärproduktion, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-
Verpflegung, Verarbeitung und Privathaushalte?
25. Wie viel landwirtschaftliche Fläche wird nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland und im Ausland jährlich für die Erzeugung von
Lebensmitteln genutzt, die letztlich nicht verzehrt, sondern entlang der
Wertschöpfungskette verderben bzw. vernichtet werden?
26. Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung vor zum
Einfluss der rechnerisch durch Lebensmittelverschwendung bedingten
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, welche u. a. mit zusätzlicher
Flächeninspruchnahme und mit unnötigem Dünger- und Pestizideinsatz
einhergehen?
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel
Wasser (virtuelles Wasser bzw. Wasser-Fußabdruck) durch die
Verschwendung von Lebensmitteln in Deutschland jährlich verbraucht
wird?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen zur Erarbeitung
einer ISO (Internationale Organisation für Normung)-Norm zu
Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20 Food loss and waste)?
29. Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess zur Erarbeitung dieser
ISO-Norm ein, wenn ja, mit welcher Positionierung und welchen
Aktivitäten, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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