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Treibhausgas Methan - Identifikation und Nutzung der Reduktionspotentiale

dip / drucksache 09.03.2026 · WP 21 · 21/4598 · Große Anfrage · Original ↗

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Treibhausgas Methan - Identifikation und Nutzung der Reduktionspotentiale Deutscher Bundestag Drucksache 21/4598 21. Wahlperiode 09.03.2026 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Mirze Edis, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Charlotte Antonia Neuhäuser, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Treibhausgas Methan – Identifikation und Nutzung der Reduktionspotentiale Erstmals wurde im Jahr 2024 das im Klimaabkommen von Paris formulierte Ziel, die Erderhitzung auf eine Temperatur von 1,5 bzw. höchstens 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, überschritten, so die EU-Kommission („Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen“, Pressemitteilung, Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, 10. Januar 2025). Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Klimawandel forschen, und auch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft e. V. (DMG) und die Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. (DPG) warnen eindringlich davor, dass „bereits um das Jahr 2050 [...] die Erwärmung sogar 3 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit erreichen“ könnte („Globale Erwärmung beschleunigt sich – Ein Aufruf zu entschlossenem Handeln“, DMG und DPG, 20. Juni 2025). Seit Beginn der Bemühungen, den menschengemachten Klimawandel einzudämmen, richtet die Politik ihr Hauptaugenmerk auf die Reduktion des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) an sich, das den größten Anteil an der Erderhitzung hat. Global gesehen ist Methan (CH4) mit einem Anteil von etwa 30 Prozent für die bisherige Erderhitzung verantwortlich, so die Internationale Energieagentur („Methane and climate Change – Global Methane Tracker 2022“, IEA, 2022). Aktuell macht Methan einen Anteil von etwa 17 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen aus. Es ist damit die zweitgrößte Quelle für Treibhausgase, gefolgt von Lachgas (N2O) sowie Fluorkohlenwasserstoffen (sog. fluorierte Treibhausgase – F‑Gase). Methan wird auch von der Bundesregierung bislang fast nur im Rahmen des grundsätzlichen Zieles, die Treibhausgase (THG) zu reduzieren, adressiert. Zwar sanken die Methan-Emissionen in Deutschland aufgrund verschiedener Transformationsprozesse seit 1990 deutlich, doch seit 2016 in weitaus geringerem Umfang als die von Kohlendioxid selbst, so das Umweltbundesamt („Treibhausgas-Emissionen in Deutschland“, Tabelle 2, Umweltbundesamt, 26. Mai 2025). Bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren wird die viel höhere Klimawirkung von Methan im Verhältnis zu Kohlendioxid selbst bislang gemäß des sechsten Sachstandsberichts (AR6) des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) mit dem Faktor 27 für nicht fossiles Methan bzw. 29,8 für fossiles Methan berechnet und angegeben und bezieht sich auf die Wirkung innerhalb von 100 Jahren (Global Warming Potential, GWP100). Die Methan-Emissionen fließen auf diese Weise als CO2-Äquivalent in die Berichterstattung zu den Treibhausgasen ein. Doch entgegen dieser gängigen Umrechnung (Metrik) liegt bei Methan „das GWP über 20 Jahre (GWP20) bei 81,2, was seine immense Erwärmungswirkung in kurzer Zeit unterstreicht“, so RIFS Potsdam – Science for Sustainability („Methan: Ein kurzlebiges Gas mit weitreichender Wirkung“, RIFS, 14. April 2024). Um die globale Erwärmung nicht dauerhaft über 1,5 Grad steigen zu lassen, ist eine Minderungsstrategie bei den Methan-Emissionen geboten. Die rasche Reduktion der Methan-Emissionen kann demzufolge einen essentiellen Beitrag dazu leisten, dass drohende Kipppunkte (noch) nicht erreicht werden. Andererseits kann das „Erreichen klimarelevanter Kipppunkte zu einer irreversiblen Freisetzung extrem großer Mengen von natürlichem Methan in kurzer Zeit führen. Diese THG-Emissionen aus natürlichen Methanspeichern tragen zu einer positiven Klimarückkopplung bei, bei der Treibhausgasemissionen zu zusätzlicher Erwärmung führen, die wiederum mehr Methan aus abschmelzenden Permafrostböden freisetzt,“ warnt auch das Umweltbundesamt [UBA (2025a) („Technische Ansätze zur Entfernung von Methan aus der Atmosphäre“, Umweltbundesamt, Januar 2025)]. 76 Prozent aller Methan-Emissionen in Deutschland entstammen der Landwirtschaft, so das UBA (2025b) („Lachgas und Methan“, Umweltbundesamt, 14. Februar 2025). Dabei ist die Haltung von Milchkühen und Rindern die mit Abstand größte Quelle in diesem Sektor. „Eine Veränderung der Ernährung und die damit einhergehende Verringerung der Tierbestände bei den Wiederkäuern ist die effizienteste Maßnahme, um Methanemissionen zu reduzieren“, empfiehlt daher das UBA (2025b). Neben der Landwirtschaft wird in weiteren Sektoren Methan emittiert. Diese Sektoren untergliedern sich laut UBA (2025c) („Methan-Emissionen“, Umweltbundesamt, 26. Mai 2025, Tabelle 2, www.um weltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_emi-ausgew-t hg-kat_2025-05-26.pdf) in Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe, Verkehr, private Haushalte und Kleinverbraucher, Militär und weitere kleine Quellen, diffuse Emissionen aus Brennstoffen, Industrieprozesse, Landwirtschaft sowie Abfall und Abwasser. Dabei werden durch Verkehr und Militär inzwischen nur noch sehr geringe Methan-Emissionen freigesetzt und diese sind daher nicht Gegenstand dieser Großen Anfrage. International hat sich die Bundesregierung auf der UN-Klimakonferenz in Glasgow 2021 (COP26) mit dem Beitritt zum „Global Methane Pledge“ (GMP) freiwillig dazu verpflichtet, mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, um die globalen anthropogenen Methan-Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 zu senken. Dies solle insbesondere auf der Basis umfassender nationaler Maßnahmen im Agrar-, Energie- und Abfallsektor erfolgen. Errechnet auf der Grundlage der Zahlen gemäß UBA (2025c) sind im Jahr 2024 mit 43,9 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2020 mit 47,9 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente die Methan-Emissionen lediglich um 8,3 Prozentpunkte gesunken. Um die vorhandene Lücke von 21,7 Prozent bis zum Jahr 2030 zu schließen, muss die Geschwindigkeit bei der Reduktion also mehr als verdoppelt werden, so dass den Verpflichtungen gemäß dem GMP mit einer Verringerung von 30 Prozent entsprochen werden kann. Wegen des Ziels der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gebotenen Dringlichkeit sowie insbesondere auch wegen der politisch in Deutschland bislang deutlich unterschätzten Klimawirkung von Methan innerhalb kurzer Zeit müssen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller neben den anderen Treibhausgasen rasch die Datenlage verbessert, Reduktionspotentiale für Methan identifiziert und schnellstmöglich wirksame Maßnahmen in allen Sektoren, in denen es freigesetzt wird, ergriffen werden. Neben den fehlenden Strategien und spezifischer Vorgaben für den größten Teil der Methan-Emissionen bemängeln die Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Rechtsdurchsetzung für die wenigen Bereiche, in denen es Rechtsetzungen mit Reduktionsbemühungen gibt. So berichtet etwa das UBA (2026) („Europäische Methanverordnung; Welche Behörden sind für die Umsetzung in Deutschland zuständig?“, siehe Tabelle, Umweltbundesamt, 2. Februar 2026, www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/eur opaeische-methanverordnung#behrden), dass bislang nur fünf von 16 Bundesländern die laut der Verordnung (EU) 2024/1787 „über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor“ die zuständigen nationalen Behörden, welche nach Kapitel 2, Artikel 4 der Verordnung zu benennen waren, auch gemeldet haben. Insbesondere ist unklar, welche Maßnahmen die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergriffen hat. Zusätzlich zu einer Vielzahl an notwendigen gesetzgeberischen und regulatorisch-technischen Vorgaben sind nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller spezifische Förderprogramme zur Methan-Reduktion aufzulegen sowie umfassende Informationskampagnen für Verursacherinnen und Verursacher von Methan-Emissionen in den Bereichen Landwirtschaft, Energie, Industrie und sonstiger Wirtschaft durchzuführen. Nicht zuletzt müssen auch Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über Methan-Emissionen informiert werden. Wir fragen die Bundesregierung: Detektion und Bewertung von Methan-Emissionen   1. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung fossiles und nicht fossiles Methan jeweils bei den Methan-Emissionen insgesamt gemäß IPCC (AR6) und welches GWP (Metrik) legt sie für die unterschiedlichen Methan-Sorten für die Treibhausgas-Berichterstattung zugrunde (bitte absolute Mengen und prozentuale Anteile von fossilem Methan in CH4 und CO2‑Äquivalente und nicht fossilem Methan in CH4 und CO2‑Äquivalente sowie Gesamt-Emissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2020 angeben)?   2. Sofern die Bundesregierung bei der Treibhausgas-Berichterstattung nicht zwischen fossilem und nicht fossilem Methan unterscheidet, wie begründet sie dies angesichts der Tatsache, dass seit dem IPCC AR5 aus dem Jahr 2014 und dem derzeit gültigen IPCC AR6 aus dem Jahr 2020 (https://ghgprotocol.org/sites/default/files/2024-08/Global-Warming-Pot ential-Values%20 Prozent28August%202024 Prozent29.pdf) über beide Methan-Sorten differenziert berichtet werden sollte, in methodischer, rechtlicher und politischer Hinsicht?   3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung, die auf neueren wissenschaftlichen Studien (vgl. RIFS (2024), dortiges Literaturverzeichnis) zu kurzlebigen Klimaschadstoffen basieren und welche die viel höhere Klimaschädlichkeit von Methan innerhalb von 20 Jahren (also GWP20 mit dem Faktor 81,2 versus GWP100 mit dem Faktor 27 bzw. 29,8) betonen, und was leitet sie daraus grundsätzlich für ihre Politik ab, und sofern nicht bzw. nichts, wie begründet sie dies wissenschaftlich?   4. Plant die Bundesregierung, sich auf internationaler Ebene (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC; jährliche Weltklimakonferenzen) und beim IPCC (AR6) ggf. für eine Ergänzung der Methan-Metrik mit GWP20 einzusetzen, so dass die extreme Klimaschädlichkeit von Methan innerhalb von 20 Jahren in den Fokus gerückt und eher mit zeitnahen, wirkungsvollen Maßnahmen adressiert wird, und sofern nicht, warum nicht?   5. Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Konsenses über die unmittelbare stark klimaschädigende Wirkung von Methan-Emissionen –, im Rahmen der Europäischen Union jenseits der Verordnung (EU) 2024/1787, der nur ca. 6 Prozent aller Methan- Emissionen (inklusive Vorketten) in Deutschland unterfallen, eine EU- Methan-Minderungsstrategie für alle weiteren Sektoren und dabei insbesondere der Landwirtschaft zu initiieren oder zu unterstützen, und sofern nein, warum nicht?   6. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die mögliche Einführung kurzfristig wirksamer Reduktionsmaßnahmen (z. B. sektorale Methan-Emissionsobergrenzen, verbindliche Reduktionspfade oder sektorale Methan-Steuern)?   7. Hat die Bundesregierung zur Detektion von Treibhausgasen (und somit inklusive der Methan-Emissionen) auf der Basis des § 3a Absatz 3 Nummer 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) „nähere Bestimmungen zur Erhebung, Nutzung und Auswertung von Daten der Fernerkundung, insbesondere mittels satellitengestützter Systeme, für die Treibhausgas- Berichterstattung für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft […] erlassen“, und sofern nicht, wann plant sie diese, bzw. warum nicht?   8. Sofern die Bundesregierung diese „näheren Bestimmungen“ erlassen hat, welchen Inhalt haben diese, und wurden diese bereits umgesetzt (bitte Bestimmungen und Umsetzung nennen und skizzieren)?   9. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse aus der Detektion von Methan-Emissionen durch das International Methane Emissions Observatory (IMEO) der Vereinten Nationen sowie dem satellitenbasierten Methane Alert and Response System (MARS) im Kontext bislang überwiegend lediglich modellierter Methan-Emissionen hin zu deren direkter Messung, insbesondere was Methan-Emissionen aus dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (englisch: Land Use, Land-Use Change and Forestry – LULUCF) nach § 3a KSG in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 3 KSG betrifft, vor (bitte die ggf. neuen Erkenntnisse skizzieren und vergleichen mit Schätzungen, Modellierungen und anderweitigen früheren Messungen), und sofern keine Erkenntnisse vorliegen, wie plant die Bundesregierung, diese Technologien zukünftig zu nutzen?  10. Fördert die Bundesregierung Forschungsanstrengungen, um die satellitengestützten Methan-Messungen zu optimieren und auszuweiten (bitte wissenschaftliche Institutionen, Zielsetzungen, Dauer und öffentliche Mittel nennen), und sofern nicht, warum nicht?  11. Plant die Bundesregierung, das IMEO sowie das MARS dabei zu unterstützen, den Überwachungsfokus auf weitere große Methan-Quellen, darunter z. B. metallurgische Kohle für die Stahlerzeugung, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft, auszuweiten?  12. Wie bewertet die Bundesregierung die mögliche Detektion sog. Punktquellen durch IMEO und MARS, und sieht sie dabei die Möglichkeit, die Selbstauskünfte der Unternehmen zu deren eigenen Methan- Emissionen zu validieren, und sofern nicht, warum nicht?  13. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung bislang pro Jahr jeweils für IMEO und MARS zur Verfügung, und beabsichtigt sie, diese zu erhöhen, und sofern keine finanziellen Mittel bereitgestellt bzw. diese nicht erhöht werden, warum nicht?  14. Welche Transparenz- und Datenpflichten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (z. B. öffentliches Leak-Register) zur Ermöglichung staatlicher bzw. zivilgesellschaftlicher Kontrolle und wissenschaftlicher Validierung von Methan-Emissionen, und sofern keine Pflichten bestehen, warum nicht? Methan-Emissionen im Sektor Energiewirtschaft („diffuse Emissionen“)  15. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im Sektor „diffuse Emissionen aus Brennstoffen“, welche die Bundesregierung gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) listet (bitte die bis zu zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme im Sektor diffuse Emissionen mit Umfang in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil bei den diffusen Emissionen in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)?  16. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für den in den letzten drei Jahren fast stagnierenden und kaum weiter sinkenden Ausstoß von Methan im Sektor der diffusen Emissionen aus Brennstoffen [vgl. UBA (2025c)]?  17. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit 2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen im Sektor der diffusen Emissionen aus Brennstoffen adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese fortzusetzen, und sofern nicht, warum nicht?  18. Welche Überwachungs- und Messsysteme (Satellitendaten, Methan- Scanner, Flug- und Drohnenkampagnen, mobile Sonden, stationäre Sensorik) werden nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, um Methan-Quellen im Sektor der diffusen Emissionen aus Brennstoffen zu detektieren?  19. Welche konkreten Pflichten und Fristen leitet die Bundesregierung aus der Verordnung (EU) 2024/1787 „über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor“ (sog. EU-Methanverordnung), die bereits geltendes Recht in Deutschland ist, ab, um die LDAR-Anforderungen (LDAR: Leak Detection and Repair) gemäß Artikel 14 Absatz 1 der EU-Methanverordnung flächendeckend umzusetzen (z. B. Mindesthäufigkeiten, Messmethoden, qualifizierte Prüferinnen und Prüfer), und welche Maßnahmen hat sie dazu bislang ergriffen, und sofern keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht, bzw. welche weiteren EU- Vorgaben sind nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten?  20. Wie gewährleistet die Bundesregierung insbesondere die Einhaltung der Artikel 12 „Überwachung und Berichterstattung“, 14 „Leckerkennung und -reparatur“, 32 „Standards und technische Vorschriften“ sowie Anhang I der Verordnung (EU) 2024/1787 (bitte für jeden genannten Artikel die konkreten Maßnahmen und das Datum der jeweiligen Umsetzung nennen), und sofern nicht, warum nicht?  21. Welche zusätzlichen Mittel (Finanzierung, Kompetenzzentren, gemeinsame Beschaffung von Messgeräten und gemeinsame Schulungen etc.) stellt die Bundesregierung den Bundesländern zur Verfügung, um die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1787 umzusetzen, und sofern sie keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt, warum nicht?  22. Wie hoch sind insgesamt in Deutschland „die geschätzten Methanemissionen an der Quelle unter Verwendung von zumindest allgemeinen Emissionsfaktoren für alle Quellen“, welche die Betreiber auf Basis des Artikels 12 Absatz 1der Verordnung (EU) 2024/1787 mit Fristsetzung zum 5. August 2025 den jeweiligen zuständigen Behörden und darauf fußend auch der Bundesregierung berichtet haben, und wie hoch schätzte bzw. schätzt die Bundesregierung dagegen bisher bzw. aktuell die tatsächlichen Methan-Emissionen in diesem Bereich pro Jahr (bitte in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente angeben)?  23. Wie bewertet die Bundesregierung die bis dato vorliegenden Berichte der Unternehmen im Hinblick auf deren Vollständigkeit bzw. Aussagekraft, und welche Maßnahmen ergreift sie gegenüber den Unternehmen oder den zuständigen Behörden, wenn diese unvollständig oder nicht den Vorgaben entsprechend sind oder gar nicht berichtet wurde, und sofern sie keine Maßnahmen ergreift, warum nicht?  24. Wie setzt die Bundesregierung die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1787 im Hinblick auf Importkontrollen (z. B. Meldepflichten und Nachweisanforderungen der Methan-Intensität für importiertes Erdgas) um, und sofern noch keine Umsetzung erfolgt ist, welchen Sachstand gibt es bei der geplanten Umsetzung?  25. Gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Zoll und ggf. weiteren relevanten Behörden, um sicherzustellen, dass die gemäß Artikel 27 ff. der Verordnung (EU) 2024/1787 einzureichenden Berichte der Importunternehmen angemessen geprüft werden können (bitte Inhalt skizzieren), und wie bewertet die Bundesregierung deren praktische Umsetzung?  26. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das BAFA geprüft, ob alle berichtspflichtigen Importunternehmen Berichte eingereicht haben, und sofern ja, welche Maßnahmen wurden in den Fällen, in denen keine Berichte eingereicht wurden, ergriffen?  27. Welche konkreten Vorschriften und Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus der Verordnung (EU) 2024/1787 für Betriebs- und Wartungsaufgaben in Heizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Blockheizkraftwerken (BHWK) und fossilen Großkraftwerken (z. B. Tankentgasungen, Umschaltvorgänge) ab, so dass es nicht zu vermeidbaren Methan-Emissionen kommt (z. B. durch Betriebsvorschriften, Inspektionszyklen, technische Mindestanforderungen), und wie bewertet sie diese im Vergleich zu bisherigen Maßnahmen, und sofern sie keine Vorschriften und Maßnahmen daraus ableitet, warum nicht?  28. Welche Kosten bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1787 sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unternehmen, die der Verordnung unterfallen, zu erwarten (bitte ggf. einmalige Investitionskosten bzw. Kosten aus dem dauerhaften Betrieb als Gesamtsumme bzw. pro Jahr nennen)?  29. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, so dass die zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, die aus der praktischen Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1787 resultieren, nicht über die Netzentgelte auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden, und sofern keine Maßnahmenm geplant sind, warum nicht?  30. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung bzw. die Bundesnetzagentur, um die Elektrifizierung der Betriebsmittel im Gasnetz (z. B. Verdichter und Vorwärmstrecken) zu befördern, um dabei den Methan-Verbrauch beim Betrieb von Gasnetzen selbst zu minimieren, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Teile der Infrastruktur zukünftig verstärkt für den Transport von Wasserstoff genutzt werden sollen, und sofern keine Anstrengungen unternommen werden, warum nicht?  31. Sind der Bundesregierung Fälle des sog. Venting, also der direkten Abgabe von Methan ohne Verbrennung in die Luft, jenseits der in Artikel 15, Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/1787 genannten Ausnahmetatbestände bei der Erdgasförderung in Deutschland bekannt, und sofern ja, durch welche Unternehmen und in welchem Umfang in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2020?  32. Ist sog. Venting jenseits der Ausnahmetatbestände gemäß Artikel 15, Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/1787 auf der Basis der derzeit gültigen Rechtslage bußgeld- oder strafbewehrt, und sofern ja, durch welche gesetzlichen Regelungen, und sofern nein, wie gedenkt die Bundesregierung die Praxis des Ventings aufgrund dessen Klimaschädlichkeit einzuschränken?  33. Wie regelt die Bundesregierung bei den in Erwägungsgrund 14 der Verordnung (EU) 2024/1787 genannten stillgelegten und aufgegebenen Bergwerke und Tagebaue sowie Öl- und Gasfelder jeweils die Überwachung hinsichtlich des Methan-Ausstoßpotentials (Grubengas, Degasification-Bedarf, Altlasten)?  34. Wer ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung für stillgelegte und aufgegebene Bergwerke und Tagebaue sowie Öl- und Gasfelder in Nord- und Ostsee in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Bezug auf Methan-Emissionen für Monitoring, Sanierung und Haftung verantwortlich, und sofern hier die Rechtslage unklar ist, wird die Bundesregierung diesbezügliche Regelungen schaffen, und wie werden diese aussehen (bitte grob skizziere), und sofern nein, warum nicht?  35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen ergriffen, die laut UBA (2026) bislang (Stand: 5. November 2025) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1787 trotz Fristüberschreitung noch keine zuständigen Überwachungsbehörden für diese Methan-Emissionen benannt haben (bitte jeweils pro Bundesland den Sach- und Verfahrensstand sowie den geplanten Termin der Benennung bzw. Umsetzung beschreiben bzw. listen)?  36. Plant die Bundesregierung, die bereits geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1787 generell und insbesondere gegenüber den zehn säumigen Bundesländern mittels eines eigenen Umsetzungsgesetzes für die Verordnung durchzusetzen, und sofern nicht, warum nicht, und wie will sie stattdessen für die Rechtsdurchsetzung sorgen?  37. Wie viele Methan-Lecks wurden – unabhängig, ob vor oder nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1787 – nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 identifiziert, und wo entstanden diese (bitte pro Leck folgende Angaben listen und untergliedern: Zeitpunkt, Dauer und Art des Lecks, wie etwa Pipeline, Infrastruktur und Prozesse, Menge des freigesetzten Methans in CH4 und CO2‑ Äquivalente, verantwortliche Betreiberfirma sowie Gesamtmenge pro Jahr in CH4 und CO2‑ Äquivalente) seit 2017?  38. Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Methan- Lecks gemeldet (bitte Methoden sowie Akteurinnen und Akteure, wie etwa Behörden, Eigenmeldung der Betreiberfirmen, Nichtregierungsorganisationen, Öffentlichkeit etc. nennen)?  39. Wurden alle dieser Methan-Lecks behoben, und sofern nicht, warum nicht?  40. Wurden bzw. werden aktuell diese zusätzlichen Methan-Emissionen aus Lecks in der Treibhausgas-Berichterstattung der Bundesregierung generell oder im Nachhinein berücksichtigt, und sofern ja, in welcher Höhe in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2017, und sofern nicht, warum nicht?  41. Wurden in diesem Kontext Bußgelder oder Strafen verhängt (bitte Anzahl der Bußgelder oder Strafen, jährliche Gesamtsummen der Bußgelder seit 2017 und durchschnittlichen Betrag nennen), und sofern keine Bußgelder oder Strafen verhängt wurden, warum nicht?  42. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenverfügbarkeit und Datenqualität gemäß Artikel 29, Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1787 in Verbindung mit Anhang IX im Kontext der Import- und Lieferketten-Emissionen insbesondere bei LNG-Importen (LNG: Liquefied Natural Gas) zu bewerten, um Importe zu vermeiden, bei denen etwa Fracking, schlecht überwachte Infrastruktur, Venting und Flaring bei den Vorketten-Emissionen zu hohen diffusen Methan-Emissionen führen (bitte die einzelnen Aspekte beschreiben und bewerten)?  43. Plant die Bundesregierung, eigene nationale Ausschlusskriterien für LNG-Importe, bei denen etwa Fracking, schlecht überwachte Infrastruktur sowie Venting und Flaring bei den Vorketten-Emissionen zu hohen diffusen Methan-Emissionen führen, für Länder oder bestimmte Firmen festzusetzen, um diese Importe zu minimieren, und sofern nein, warum nicht?  44. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der EU dergestalt initiativ zu werden, dass bei LNG-Importen die Datenverfügbarkeit zwecks Abschätzung derer Vorketten-Methan-Emissionen verbessert wird, und sofern nein, warum nicht?  45. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen Methan-Strategie sektorale Reduktionsziele für diffuse Methan- Emissionen aus Brennstoffen für die Energiewirtschaft verbindlich festzulegen (bitte grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht?  46. Plant die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass nur ca. 5 Prozent aller Methan-Emissionen in Deutschland der Verordnung (EU) 2024/1787 unterfallen, weil diese nur die Bereitstellung fossiler Brennstoffe regelt, in der EU in der Form aktiv zu werden, diese Verordnung auf weitere Sektoren, in denen Methan emittiert wird, auszudehnen, und sofern ja, auf welche (bitte Sektoren analog Anlage 1 des KSG benennen und Inhalt der jeweiligen Initiativen grob skizzieren), und sofern nicht, warum nicht?  47. Mit welchen Förderprogrammen oder steuerlichen Anreizen adressiert die Bundesregierung die Erneuerung alter Gasinfrastruktur, wie etwa Austausch alter Stahl- oder Graugussleitungen durch PE- Kunststoffleitungen (PE: Polyethylen), Optimierung der Schweiß- und Verbindungstechnik und dichtheitsgerechter Austausch von Armaturen (bitte finanzielles Volumen und Zeitraum angeben)?  48. Mit welchen Förderprogrammen unterstützt die Bundesregierung die flächendeckende Einführung von LDAR-Systemen (bitte finanzielles Volumen und Zeitraum angeben)? Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft  49. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im Sektor der Landwirtschaft, welche die Bundesregierung gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) listet (bitte die bis zu 20 relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil dieser Quellen im Sektor Landwirtschaft in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)?  50. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache dafür, dass nach UBA (2025c) berechnet in dem Sektor Landwirtschaft sich die Methan-Emissionen seit 2004 von 36,8 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente auf 33,2 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente im Jahr 2024, mithin lediglich um 10 Prozent, in den letzten 20 Jahren reduziert haben und somit weit hinter der Reduktion der Treibhausgase insgesamt zurückbleiben?  51. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, um die Methan-Emissionen in der Landwirtschaft weiter zu reduzieren (bitte jeweils bezogen auf die relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme)?  52. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen, technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode zur Reduktion der Methan- Emissionen im Sektor der „Landwirtschaft“ nach der Auflistung des UBA (2025c) initiiert?  53. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifische, technischen Vorgaben wurden von der Regierung des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der 20. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-Emissionen im Sektor der Landwirtschaft nach der Auflistung des UBA (2025c) initiiert?  54. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit 2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen in dem Sektor Landwirtschaft adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese fortzusetzen, und sofern nicht, warum nicht?  55. Welche Monitoring- und Berichtspflichten bestehen derzeit auf nationaler Ebene für Methan-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen und wie groß sind die Anteile an den Methan-Emissionen in diesem Sektor, die jeweils geschätzt, modelliert oder gemessen werden (bitte die Anteile nach den genannten Methoden und den jeweils 20 größten Quellen untergliedern)?  56. In welcher Form und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung satellitengestützte Systeme (wie MARS oder IMEO) bereits genutzt oder sollen zukünftig genutzt werden, um die Methan- Emissionen aus großen Weideflächen und landwirtschaftlich genutzten Moorböden präziser zu messen, statt diese nur zu modellieren, und sofern diese weder derzeit genutzt noch künftig geplant ist, diese zu nutzen, warum nicht?  57. Welche konkreten Vorgaben zu den Methan-Emissionen plant die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen im Zusammenhang mit den „Anforderungen für Tierhaltungsanlagen“, die sie laut Unterlagen zu dem Referentenentwurf zur Richtlinien-Umsetzung im Papier „Die EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (IED) – Umsetzung in deutsches Recht“ (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMUKN, ohne Jahr, www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaes erne_Gesetze/20._Lp/ied/Entwurf/fact_sheet_umsetzung_ied_bf.pdf) für das Jahr 2026 ankündigt?  58. Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 permanente oder temporäre Messung von Methan- Emissionen insbesondere bei Milchkühen und Rindern in „Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht […] mit 600 oder mehr Rinderplätzen“ gemäß Anhang 1, Nummer 7.1.5 der Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes | 4. BImSchV, gemeint ist die sog. Massentierhaltung, gesetzlich vorschreiben und sofern nicht, warum nicht?  59. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile an Gülle und Mist aus der Tierhaltung, die entweder als sog. Wirtschaftsdünger auf den Feldern verbracht oder bei der Biogas-Erzeugung verwendet werden, und gibt es hier weitere Formen der Nutzung bzw. Entsorgung (bitte jeweils prozentualer Anteile an Gülle und Mist entweder insgesamt oder falls Daten vorhanden sind, nach Tierarten sowie jeweils nach Verwendung und insbesondere nach Bundesländern untergliedern)?  60. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mengen und Anteile an Gülle und Mist aus der Tierhaltung, die aus anderen EU-Ländern importiert bzw. dorthin exportiert werden (bitte pro Im- bzw. Exportland jeweils die Gesamtmenge pro Jahr seit 2017 sowie Import-Export-Saldo pro Land angeben), und wie hoch sind die aus diesen Stoffen entstehenden Methan-Emissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente jeweils pro Jahr seit 2017?  61. In welche nationalen Berichterstattungen über Treibhausgase fließen die Methan-Emissionen aus Gülle und Mist, die importiert oder exportiert werden, ein und wie ist das rechtlich und fachlich begründet?  62. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Klimabilanz bei der Verwendung von Gülle und Mist in Biogas-Anlagen oder der Verbringung auf Feldern als sog. Wirtschaftsdünger oder weiteren Verwendungsformen aus (bitte Klimabilanz in CO2‑Äquivalente pro Einheit der jeweiligen Verwendungsform im Vergleich angeben)?  63. Welche regulatorischen Vorgaben und Förderprogramme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um verstärkt die Nutzung von Gülle, Mist und sonstigen Reststoffen in Biogas-Anlagen zu unterstützen (bitte Liste erstellen) und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das verbleibende Reduktionspotential jenseits dieser Vorgaben und Förderprogramme in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr?  64. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung besonders geeignet, um Methan-Emissionen aus Gülle- und Mistmanagement zu vermindern (z. B. verpflichtende Abdeckung, Lagerfristen, Ausbringungsverbote in warmen Perioden, technische Vorrichtungen zur emissionsarmen Ausbringung, Ausbau der Biogas-Anlagen mit energetischer Nutzung), und werden diese genannten Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe vorgeschrieben oder gefördert (bitte für jede der genannten Maßnahmen ggf. die Vorgaben benennen und skizzieren sowie ggf. Förderprogramme skizzieren), und welche davon plant sie vorzuschreiben bzw. intensiver zu fördern, und sofern keine Vorgaben vorgeschrieben oder gefördert werden, warum nicht?  65. Führt der Klimawandel an sich mit höheren Durchschnittstemperaturen und häufigeren Hitzeperioden nach Kenntnis der Bundesregierung generell zu höheren Methan-Emissionen aus der Gülle- und Mistlagerung, und sofern ja, in welchem Umfang (bitte Steigerung der Methan- Emission in Prozent bei Szenarien mit um 1, 2, 3, 4 und 5 Grad Celsius erhöhter Durchschnittstemperatur in Deutschland)?  66. In welcher Form setzt es die Bundesregierung um, dass sie die von ihr in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber auf Bundestagsdrucksache 20/2992 genannte energetischen Nutzung von tierischen Reststoffen in Biogas-Anlagen und Maßnahmen zur Verringerung des sog. Methan-Schlupfs aus diesen Anlagen fördern würde (bitte Programme mit Zielsetzungen sowie Förderdauer und - beträge nennen)?  67. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über oder sind ihr wissenschaftliche Forschungen bekannt, wie hoch der Methan-Schlupf aus mit Gülle betriebenen Biogas-Anlagen ist, und unterscheidet sich dieser im Hinblick auf die jeweilige Größe bei Kleinstanlagen für Biogas mit bis zu 75 kW (Kilowatt), kleinen Biogas-Anlagen mit 75 bis 150 kW, mittleren Biogas-Anlagen mit 150 bis 500 kW, großen Biogas-Anlagen mit 500 bis 1 MW (Megawatt) und sehr großen Biogas-Anlagen mit mehr als 1 MW jeweiliger Leistung (bitte prozentualer Anteil des Methan- Schlupfes nach Größe der Anlage sowie Gesamtemissionen pro Anlagengröße und Jahr sowie die Methan-Emissionen aus Biogas-Anlagen insgesamt pro Jahr und jeweils in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben)?  68. Teilt die Bundesregierung die Bewertung, dass bei Biogas-Anlagen mit bis zu 75 kW Leistung es sich um einen sinnvollen Ansatz zum Zwecke der Minimierung der Methan-Emission sowie der Nachhaltigkeit dienend handelt, wenn diese lediglich biologische Reststoffe, die ohnehin in kleineren landwirtschaftlichen Betrieben anfallen, verwenden, anstatt zusätzlich angebaute energiepflanzenbasierter Substrate einzusetzen, welche generell die Biodiversität gefährden und in Konkurrenz zu anderen Landnutzungsformen stehen, und sofern ja, hat sie bzw. wird sie dies in bestehenden oder zukünftigen Förderprogrammen berücksichtigen, und sofern nein, warum nicht?  69. Plant die Bundesregierung sich in der EU dafür einsetzen, dass die Haltung von Tieren in großen Tierhaltungsanlagen gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetzes über genehmigungsbedürftige Anlagen (Anhang 1 Nummer 7.1.5 der 4. BImSchV), gemeint ist die sog. Massentierhaltung, daran gebunden wird, dass den Halterinnen und Haltern ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung (sog. Flächenbindung) stehen muss, um zumindest einen relevanten Teil der Gülle dort selbst zu verbringen, und sofern nicht, warum nicht, und sofern ja, wie groß sollte nach Einschätzung der Bundesregierung diese Fläche pro sog. Großvieheinheit und pro Menge an Gülle (Einheit) sein?  70. Wie bewertet die Bundesregierung die Option, Betriebe mit großen Tierhaltungsanlagen zu verpflichten, zumindest einen relevanten Teil ihrer Gülle in eigenen oder regionalen Biogas-Anlagen energetisch zu nutzen?  71. Welche quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einfluss der Ausbringung mineralischer Stickstoff-Düngemittel auf die Methan-Bildung und Methan-Oxidation in landwirtschaftlich genutzten Böden aufgrund des Kohlenstoff/Stickstoff-Verhältnisses vor (bitte nach Bodentyp, Bewirtschaftungsform und Klimazone, unter Angabe der jeweiligen Emissionsfaktoren und Unsicherheitsbandbreiten sowie unter Darstellung, in welchem Umfang diese Effekte bislang in der nationalen Treibhausgasberichterstattung berücksichtigt werden, differenzieren), und plant die Bundesregierung, hier neue Vorgaben und entsprechende Forschungsprojekte (bitte skizzieren und finanziellen Umfang nennen) zu initiieren oder zu unterstützen, und sofern nicht, warum nicht?  72. Welche Bewirtschaftungsformen landwirtschaftlichen Bodens und welche Düngemitteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich dafür verantwortlich, dass stickstoffbedingte Veränderungen im Boden (z. B. Stickstoffüberschüsse und dadurch veränderte Sauerstoffverfügbarkeit) die Methan-Produktion stimulieren, welche Forschungsvorhaben wurden hierzu seit 2017 durch Bundesmittel gefördert (bitte einzeln nach Ressort, Fördervolumen und Laufzeit auflisten) und welche weiteren Forschungslücken sieht die Bundesregierung?  73. Welche konkreten Minderungsmaßnahmen und Reduktionspotentiale identifiziert die Bundesregierung im Bereich des Düngemanagements zur Verringerung methanrelevanter Emissionen durch Reduzierung von Stickstoffüberschüssen und alternative Bewirtschaftungsformen, und welchen Beitrag erwartet die Bundesregierung bei einer ambitionierten Umsetzung dieser Maßnahmen bis 2030, 2035, 2040 und 2045 (bitte jeweils pro Jahr in CO2‑Äquivalente angeben)?  74. Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenwirken zwischen der nationalen Stickstoffstrategie, den Vorgaben der Düngeverordnung und den Zielen des KSG im Hinblick auf eine systematische Minderung methanrelevanter Emissionen in der Landwirtschaft in Bezug auf mineralische Stickstoffdünger, wo sieht sie Zielkonflikte und Handlungsbedarf, und in welcher Form gedenkt sie hier, Veränderungen anzustreben, und sofern keine Veränderungen angestrebt werden, warum nicht?  75. Welche konkreten Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung zur wirksamen und dauerhaft überprüfbaren Verhinderung von Methan- Emissionen durch Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft, und sofern keine Maßnahmen ergriffen werden oder geplant sind, warum nicht?  76. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Instrumente (insbesondere Stoffstrombilanzierung, sog. Hoftorbilanz, Vorgaben der Düngeverordnung) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Messung als Grundlage für Maßnahmen zur Senkung von Methan-Emissionen, plant sie hier Veränderungen zu initiieren (bitte grob skizzieren), und sofern nicht, warum nicht?  77. Welche Zielwerte für maximale betriebliche Stickstoffüberschüsse pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche hält die Bundesregierung aus klima- und umweltpolitischer Sicht für erforderlich, um die Methan- Emissionen zu senken, und bis wann plant sie, verbindliche Reduktionspfade mit jährlichem Monitoring und Sanktionsmechanismen einzuführen, und sofern nicht, warum nicht?  78. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung agrarpolitische Zahlungen – insbesondere Direktzahlungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) – für die Methan- Emissionsentwicklung, und gibt es aus Sicht der Bundesregierung hier Fehlanreize, die zu zusätzlichen Methan-Emissionen führen, und sofern ja, welche konkret (bitte Fehlanreize listen und beschreiben und ggf. Methan-Mengen in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr quantifizieren, die durch Fehlanreize entstehen)?  79. Plant die Bundesregierung eine Initiative (bitte grob skizzieren) im Rahmen der GAP, so dass gezielte Anreize für die Weidehaltung gegenüber der Stallhaltung von sog. Nutztieren gesetzt werden, da bei dieser Form der Haltung potentiell mehr Methan im Boden pro Hektar verbleibt, und sofern nicht, warum nicht?  80. Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass ungefähr 80 Prozent der Methan-Emissionen in der Landwirtschaft bei der Haltung von Rindern und Milchkühen entstehen, Anreize für die Reduktion dieser Tierbestände mit Förderprogrammen sowie für den Aufbau alternativer Wertschöpfungsketten und diversifizierter Einkommensmöglichkeiten schaffen, und sofern nein, warum nicht?  81. Plant die Bundesregierung Entschuldungsmaßnahmen für tierhaltende Betriebe, um die Tierzahlenreduktion und damit die Verringerung von Methan-Emissionen voranzubringen, und sofern nicht, warum nicht?  82. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen wirtschaftlichen Folgen verbindlicher Methan-Minderungsauflagen (z. B. Reduktion von Tierbeständen, Umschichtung von Produktionszweigen) für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere, was das sog. „Höfesterben“ anbelangt?  83. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen sozialen Folgen verbindlicher Methan-Minderungsauflagen insbesondere aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher (Preisentwicklung von Lebensmitteln aus Tieren bzw. deren Produkte, Gesundheitsförderung)?  84. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorschläge der von ihr in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber auf Bundestagsdrucksache 20/2992 genannten „Expertengruppe zu Methan-Emissionen in der Landwirtschaft“ der EU- Kommission?  85. Welche der Vorschläge der „Expertengruppe zu Methan-Emissionen in der Landwirtschaft“ der EU-Kommission erachtet die Bundesregierung als geeignet oder ungeeignet, um die Methan-Emissionen zu reduzieren (bitte begründen, warum diese umgesetzt bzw. warum diese nicht umgesetzt werden sollen)?  86. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse und Daten über die Klimabilanz von Milchkühen und Rindern in Weidehaltung unter Berücksichtigung der Kohlenstoffspeicherung im Dauergrünland im Vergleich zur intensiven Stallhaltung mit hohen Methan-Emissionen aus dem Mist- und Güllemanagement, und sofern ja, welcher Art (bitte Inhalte skizzieren, Literatur nennen und bewerten), und sofern nicht, plant sie zu diesen Themenkreis Forschungsvorhaben zu unterstützen bzw. zu initiieren, und sofern nicht, warum nicht?  87. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass Förderprogramme für den Aufbau alternativer, pflanzlich basierter Wertschöpfungsketten ein geeignetes Mittel sind, um landwirtschaftlichen Betrieben den Ausstieg aus der methanintensiven Haltung von Milchkühen und Rindern wirtschaftlich zu ermöglichen, und sofern ja, in welcher Form (bitte Programme mit Zielsetzung, finanziellen Mittel nennen) sollten diese erfolgen, und sofern nicht, warum nicht?  88. Welche Regelungen und ggf. Förderprogramme sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, um eine möglichst methanemissionsarme Verwendung von biologischen Reststoffen in der Landwirtschaft als Kompost, Tierfutter, energetischer Nutzung im Sinne des Konzepts der Kreislaufwirtschaft und weiteren Nutzungsformen zu ermöglichen (bitte Inhalt der Vorgaben sowie Förderprogramme mit Umfang und Förderbeträgen pro Jahr nennen), und sofern keine Regelungen oder Förderprogramme bestehen, warum nicht?  89. In welchem Maße beeinflusst nach Kenntnis der Bundesregierung ein eng getakteter Rotationsweide-Rhythmus, bei dem die Tiere stets junges, energiereiches Futter mit hoher Verdaulichkeit vorfinden, die spezifischen Methan-Emissionen pro Kilogramm Zuwachs im Vergleich zur sog. Standweide, bei der die Tiere länger auf einer vergleichsweise kleinen Fläche verbleiben (bitte prozentuale Einsparung an Methan pro Kilogramm im Vergleich angeben)?  90. Welche Bestrebungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Einsaat von kräuterreichen Leguminosen-Gras-Gemischen im Rahmen regenerativer Konzepte zu fördern, um die Methan-Ogenese im Pansen auf natürlichem Wege zu hemmen, und sofern es keine Bestrebungen gibt, warum nicht?  91. Wie bewertet die Bundesregierung die Netto-Klimabilanz von Milchkühen und Weiderindern in regenerativen Systemen, wenn man die zusätzliche Kohlenstoffspeicherung im Boden durch tiefwurzelnde Gräser und den Humusaufbau, die mit der Weidehaltung grundsätzlich verbunden ist, berücksichtigt wird und diese den enterischen Methan-Emissionen bei der Stallhaltung gegenüberstellt (bitte Position skizzieren sowie, sofern vorhanden, Daten aus Forschungsergebnissen nennen)?  92. Welche Unterschiede in der Methan-Freisetzung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr vorliegenden wissenschaftlichen Literatur zwischen der direkten Kotausscheidung bei Rindern und Milchkühen auf der Weide gegenüber einer Lagerung und Ausbringung von Flüssiggülle aus geschlossenen Stallsystemen (bitte pro Tonne und jeweiliger Option in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben)?  93. Welche Forschungsanstrengungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um die Methan-Emissionen aus biologischen Reststoffen in der Landwirtschaft selbst durch Kompostierung, Vergärung, Nutzung als Tierfutter, Bodenverbesserung und als Torf- oder Kunstdüngerersatz zu reduzieren (bitte Fragestellungen und ggf. aktuelle Ergebnisse benennen)?  94. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss zunehmender Starkregenereignisse und Überflutungen infolge der Klimakrise auf zusätzliche Methan-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu Methan-Emissionen durch Staunässe und daraus resultierende Sauerstoffarmut (anaerobe Bedingungen) in Böden vor?  95. In welchem Umfang wurden Methan-Emissionen aus für längere Zeit überfluteten landwirtschaftlichen Flächen bislang in der nationalen Treibhausgasbilanz berücksichtigt (bitte Daten, Schätzungen oder Modellierungen zu den zusätzlichen Methan-Emissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2015 angeben), und wenn nicht, warum nicht?  96. Welche Klimaanpassungsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um bei zunehmenden Extremwetterereignissen – insbesondere Starkregen und länger anhaltenden Vernässungen – zusätzliche Methan-Emissionen landwirtschaftlicher Nutzflächen zu vermeiden, und sofern keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?  97. Welche Forschungsprogramme fördert die Bundesregierung zur Untersuchung von Methan-Emissionen infolge von länger andauernden Überflutungen, Bodensättigung und Sauerstoffmangel, und plant sie, Methan- Emissionen aus klimabedingten Extremwetterfolgen künftig gesondert zu erfassen oder zu modellieren?  98. Welche Forschungslücken sieht die Bundesregierung zwecks Minderung der Methan-Emissionen als prioritär bei der landwirtschaftlichen Haltung von Wiederkäuern an (z. B. Langzeitwirkungen von Feed-Additives für Rinder und Milchkühe, Züchtung von Milchkühen und Rindern, Messmethodik), und wie plant sie, diese zu schließen?  99. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Ansätze und Forschungsvorhaben, die zum Ziel haben, dass landwirtschaftliche Nutzflächen durch Bodendegradation nicht zu einer zusätzlichen Quelle für Methan-Emissionen werden (bitte Forschungsvorhaben mit Zielsetzung und finanziellem Umfang nennen), und sofern nicht, warum nicht? 100. Welche Forschungsergebnisse und Daten liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit die Förderung von methanotrophen Bakterien in gesundem, unverdichtetem Grünlandboden die enterischen Emissionen der Milchkühe und Rinder durch biologische Pufferung teilweise kompensieren kann, und sofern keine Ergebnisse oder Daten vorliegen, plant sie, entsprechende Forschungen zu fördern, und sofern nicht, warum nicht? 101. Wie viele Milchkühe und Rinder und in welchen Haltungsformen sollten gemäß einer Strategie zur Reduktion der Treibhausgase aus Sicht der Bundesregierung angesichts des Zieles der Treibhausgasneutralität im Jahre 2045 gehalten werden (bitte absolute Anzahl und prozentuale Anteile der Haltungsformen nennen), und mit welchen Gesamtemissionen an Methan rechnet sie in diesem Szenario (bitte die verbleibenden Restemissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente in den Jahren 2030, 2035, 2040 und 2045 angeben), welche durch andere Sektoren dann kompensiert werden müssen? 102. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen Methan-Strategie Methan-Reduktionsziele für den Sektor Landwirtschaft verbindlich festzulegen (bitte grob skizzieren), und wenn nein, warum nicht? Methan-Emissionen im Bereich Ernährung 103. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt die Bundesregierung bei der Bewertung verschiedener Ernährungsformen (omnivor, vegetarisch, vegan) im Hinblick auf deren Methan-Reduktionseffekte sowie der Treibhausgase insgesamt infolge der in den Jahren seit 2015 durch Konsumänderungen angereizten Veränderungen der Tierbestände? 104. Plant die Bundesregierung im Rahmen einer zukünftigen Ernährungsstrategie (vgl. „Gutes Essen für Deutschland – Ernährungsstrategie der Bundesregierung“, Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, Januar 2024) bei vegetarischen und vor allem bei veganen versus omnivoren Ernährungsformen insbesondere auch die Reduktionspotentiale für Methan-Emissionen in den Fokus zu rücken, und sofern nein, warum nicht, und wie begründet sie dies in wissenschaftlicher Hinsicht? 105. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines verpflichtenden Klimaschutzlabels, das Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert, wie klimaschonend oder klimaschädlich Lebensmittelprodukte hergestellt wurden? 106. Mit welcher Gewichtung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Aspekte und Kriterien der Treibhausgas- und insbesondere der Methan- Reduktion jenseits allgemeiner Ziele zu Treibhausgasen bei der Vergabe des sog. EU-Öko-Siegels auf Grundlage der Verordnung (EU) 2018/848 „über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ berücksichtigt? 107. Plant die Bundesregierung, sich in der EU dafür einzusetzen, dass bei der Vergabe des sog. EU-Öko-Siegels für Lebensmittel zukünftig Aspekte des Klimaschutzes im Sinne methanarmer Prozesse und Vorkettenprodukte ein zentrales Kriterium darstellen sollten, und sofern nicht, warum nicht? 108. Plant die Bundesregierung eine Initiative, die Mehrwertsteuer für alle pflanzenbasierten Grundnahrungsmittel ganz abzuschaffen, da diese besonders methanarm und klimafreundlich sind, und sofern nicht, warum nicht? 109. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge und der Anteil an Lebensmitteln, die grundsätzlich zum Verzehr gedacht und geeignet sind, die aber auf verschiedenen Wegen entsorgt werden (bitte absolute Menge und prozentualer Anteil angeben und nach Erzeugerebene, Einzelhandel, Gastronomie, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie privaten Haushalten pro Jahr seit 2015 untergliedern)? 110. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung (ggf. Schätzungen) die im Kontext weggeworfener Lebensmittel die mit deren Erzeugung verbundenen Methan-Emissionen sowie der weiteren Treibhausgase (bitte in CH4 sowie dieses in CO2‑Äquivalente und zusätzlich alle weiteren Treibhausgase in CO2‑Äquivalente sowie ferner die gesamten Emissionen mit den Daten des aktuellsten, verfügbaren Jahres untergliedern)? 111. Plant die Bundesregierung eine umfassende Strategie, um generell Lebensmittelverschwendung und die bei deren Erzeugung entstehenden Methan-Emissionen aus tierischen Produkten zu reduzieren, und sofern ja, welche Themen will sie mit welchen Mitteln in den Fokus ihrer Maßnahmen rücken, und sofern nicht, warum nicht? 112. Plant die Bundesregierung eine Initiative zu starten, um die gesetzlichen Grundlagen im Strafrecht insbesondere in den §§ 123 und 242 des Strafgesetzbuchs (StGB), auf deren Basis das sog. Containern, also die unbefugte Entnahme von noch zum Verzehr geeigneten, aber von Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie weggeworfenen Lebensmittel, geahndet wird, zu verändern und dieses Vorgehen zu entkriminalisieren, und sofern nicht, warum nicht? 113. Plant die Bundesregierung, ähnliche gesetzliche Regelungen wie in anderen Ländern (z. B. Frankreich), in denen das Wegwerfen von noch zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln durch Einzelhandel und Gastronomie verboten oder beschränkt ist, zu initiieren, und sofern nicht, warum nicht? 114. Plant die Bundesregierung, eine gesetzlich verankerte Abgabepflicht für Einzelhandel und Gastronomie für nicht mehr zum Verkauf bestimmte, aber noch zum Verzehr geeignete Lebensmittel an soziale Einrichtungen, wie etwa den Tafel Deutschland e. V., zu initiieren und sofern nicht, warum nicht? 115. Inwieweit sieht die Bundesregierung die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Pflegeheime, Krankenhäuser etc.) als Hebel zur Methan-Reduktion durch geringeren Konsum von tierischen Produkten an, und durch welche Förderprogramme unterstützt sie dies (bitte finanziellen Umfang der Programme pro Jahr und Zielsetzungen bei den verschiedenen Kategorien an Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern angeben) und sofern nicht, warum nicht? 116. Welche Förderprogramme existieren oder sind geplant, um den Konsum von Lebensmitteln, bei deren Herstellung besonders viel Methan entsteht, zu verringern – etwa durch Ernährungsbildung, Kampagnen, Informationsmaterialien, Preissteuerung oder Kennzeichnungsregeln (bitte ggf. Förderbeträge, konkrete Zielsetzungen und Dauer nennen) –, und sofern keine Förderprogramme existieren oder geplant sind, warum nicht? 117. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen von Ernährungsverhalten auf den Ausstoß von Methan, zu stärken, und sofern ja, welche sind dies, und sofern nein, warum nicht? 118. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine mögliche Kostensenkung beim Verkauf von Lebensmitteln und Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Pflegeheime, Krankenhäuser etc.), bei deren Erzeugung besonders wenig Methan entstanden ist, als Hebel an, um generell die Methan-Emissionen zu senken? 119. Plant die Bundesregierung sozialpolitische Maßnahmen, um den Umstieg auf klimafreundliche, pflanzenbasierte und somit Ernährung, bei dessen Herstellung weniger Methan produziert wird, auch für Haushalte mit geringem Einkommen zu erleichtern (z. B. Subventionen, Preisgestaltung, Zugang zu Bio-Lebensmitteln), und sofern nicht, warum nicht? 120. Welche ökologischen, klimaschutzbezogenen und sozialen Vorteile sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr vorliegenden wissenschaftlichen Literatur und Daten in einer Förderung veganer und vegetarischer Ernährungsweisen für die Methan-Reduktion im globalen Kontext (einschließlich der Importketten für Futtermittel und tierische Produkte wie insbesondere Fleisch) vorhanden? 121. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr vorliegenden wissenschaftlichen Literatur und Daten das Reduktionspotential von Methan pro Jahr bei konsequenter Umsetzung von nachhaltiger Landwirtschaft, Lebensmittelabfallvermeidung, Ernährungsumstellung, Abkehr von der sog. Lebensmittelverschwendung und effizienter klimaschonender Reststoffverwertung bei Bioabfällen? Methan-Emissionen im Kontext des Zieles der klimaneutralen Bundesregierung im Jahr 2030 122. Durch welche Maßnahmen setzte die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 die in Abschnitt 5 KSG verankerte „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ beim Klimaschutz sowie insbesondere das in § 15 Absatz 1 Satz 1 KSG verankerte „Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ um? 123. Welchen Reduktionspfad für Treibhausgase plant die Bundesregierung bis zu ihrer eigenen Klimaneutralität im Jahr 2030 (bitte Sektoren analog der Anlage 1 des KSG gliedern mit jeweiligem prozentualen Anteil an der Gesamtmenge der reduzierten Treibhausgase gegenüber der Ausgangsmenge sowie jeweils in CO2‑Äquivalente seit dem Jahr des Inkrafttretens bis zum Jahr 2030 angeben)? 124. Um welchen prozentualen Anteil und in welcher Gesamtmenge wurden dabei die Methan-Emissionen pro Jahr bis zum Jahr 2025 reduziert (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben)? 125. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative, um § 15 Absatz 2 Satz 1 KSG in der Form zu verändern, dass insbesondere das Thema Ernährung mit pflanzenbasierten, mithin methanarmen Speisen und Lebensmitteln in den Bundesbehörden neben den explizit genannten Sektoren Energie, Verkehr und Gebäude als gleichgewichtiges Mittel zum Zwecke der Erreichung einer klimaneutralen Bundesverwaltung im Jahre 2030 festgelegt wird, und sofern nicht, warum nicht? 126. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile omnivorer, vegetarischer und veganer Gerichte bei den Gemeinschaftsverpflegungen der Bundesverwaltung (bitte auf die täglichen Essensausgaben am Mittag beziehen), und hat sich diese Verteilung seit Inkrafttreten des KSG verändert? 127. Welche Vorgaben und Richtlinien im Kontext der Nachhaltigkeit und der Reduktion von Treibhausgasen existieren für Unternehmen, die im Auftrag der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden die Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Lebensmitteln übernehmen, sind diese ferner verpflichtend, und sofern es keine Vorgaben oder Richtlinien gibt bzw. diese nicht verpflichtend sind, warum nicht? 128. Gibt es dabei Vorgaben dazu, wie hoch der Anteil vegetarischer oder veganer Speisen insbesondere bei der Ausgabe von Mittagessen sein muss (bitte Anzahl bzw. Anteil der einzelnen Gerichte bei täglichen Mittagessen, die nicht omnivor sein sollen oder müssen angeben)? 129. Sofern die Bundesregierung und die Bundesbehörden weiterhin Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Orten ihrer Gemeinschaftsverpflegung von Dritten ausgeben lassen wollen, wie kompensiert sie die damit verbundenen Methan-Emissionen und weiterer Treibhausgase bei deren Erzeugung, so dass sie das Ziel ihrer eigenen Klimaneutralität im Jahre 2030 zu erreichen vermag, und sofern keine Kompensationen vorhanden oder geplant sind, warum nicht? 130. Plant die Bundesregierung, insbesondere um ihrer im Abschnitt 5 KSG verankerten „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ gerecht zu werden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für klimaneutrale Ernährungsformen zu sensibilisieren, die Einführung sog. Veggietage, an denen nur pflanzenbasierte Kost ausgeben wird, und sofern nicht, warum nicht? Methan-Emissionen im Sektor Haushalte und Kleinverbraucher 131. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im Sektor „Haushalte und Kleinverbraucher“, welche die Bundesregierung gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) listet (bitte die bis zu zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil in diesem Sektor in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)? 132. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für den nach UBA (2025c) gestiegenen Ausstoß von Methan in diesem Sektor seit dem Jahr 2004 von 0,8 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente auf 1,1 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente im Jahr 2024, mithin eine Steigerung um ein Drittel, zu identifizieren? 133. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Handlungsmöglichkeiten, um dieser Entwicklung des Anstiegs der Methan-Emissionen bei Haushalten und Kleinverbrauchern zu reduzieren (bitte jeweils auf die zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme beziehen)? 134. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen, technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode zur Reduktion der Methan- Emissionen im Sektor „Haushalte und Kleinverbraucher“ nach UBA (2025c) initiiert? 135. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen, technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der 20. Wahlperiode zur Reduktion der Methan- Emissionen im Sektor „Haushalte und Kleinverbraucher“ nach UBA (2025c) initiiert? 136. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit 2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen in diesem Sektor adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese fortzusetzen? 137. Welche Informationspflichten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Energieversorger und Anbieter von Haushaltsenergie, um Verbraucherinnen und Verbraucher über Methan-Emissionen, mögliche Risiken und Reduktionsmöglichkeiten transparent aufzuklären, und sofern keine Informationspflichten bestehen, warum nicht? 138. Welche Rechte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Haushalte, wenn durch Gasgeräte oder Gasleitungen (z. B. Lecks, defekte Heizungen oder Gasthermen) Sicherheitsrisiken oder Schäden entstehen? 139. Welche Prüfpflichten, Schutzmechanismen oder Haftungsregelungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung oder sind geplant, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, welche von Gasgeräten oder Gasleitungen ausgehen können, zu schützen (bitte bestehende und bzw. geplante Regelungen skizzieren)? Methan-Emissionen im Sektor Abfall und Abwasser 140. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im Sektor „Abfall und Abwasser“, welche die Bundesregierung als Emissionsinventar gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) in ihrer Treibhausgas-Berichterstattung listet (bitte die bis zu zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil in diesen Quellen im Sektor Abfall und Abwasser in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)? 141. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache dafür, dass nach einer sehr deutlichen Reduktion der Methan-Emissionen in diesem Sektor seit 1990 sich diese in den vergangenen fünf Jahren nur noch in sehr viel geringerem Umfang verringert haben [vgl. UBA (2025c)]? 142. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Handlungsmöglichkeiten, um dieser Entwicklung der stagnierenden Reduktion der Methan- Emissionen im Bereich Abfall und Abwasser entgegenzuwirken (bitte jeweils auf die zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme beziehen)? 143. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen, technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode zur Reduktion der Methan- Emissionen nach UBA (2025c) im Sektor Abfall und Abwasser initiiert? 144. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifische, technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der 20. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-Emissionen nach UBA (2025c) im Sektor Abfall und Abwasser initiiert? 145. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit 2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen im Sektor Abfall und Abwasser adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese fortzusetzen? 146. Wie viele derzeit genutzte Deponien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und bei wie vielen davon wird das Deponiegas, gemeint sind insbesondere Methan-Emissionen, nicht erfasst, erfasst, abgefackelt oder energetisch verwertet (bitte pro Bundesland mit absolutem und prozentualem Anteil der Deponien nach Verfahren angeben)? 147. Wie viele stillgelegte Deponien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und bei wie vielen wird das Deponiegas, gemeint sind insbesondere Methan-Emissionen, nicht kontinuierlich gemessen? 148. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Hauptursachen von Methan-Emissionen aus Deponien vor (z. B. organischer Anteil des Deponats, klimatische Bedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit, Gasdurchlässigkeit, Alter der Deponie), und wie bewertet sie die Wirksamkeit bisheriger Mess- und Erfassungssysteme für Deponiegas? 149. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr vorliegenden Literatur die Methan-Emissionen aus Bioabfällen von Privathaushalten, Gewerbe und Industrie vor deren Sammlung sowie während deren Lagerung durch Vergärungsprozesse, bevor diese Bioabfälle behandelt werden (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr angeben)? 150. Welche Vorgaben bestehen für die Entsorgungsunternehmen zur Vermeidung von Methan-Verlusten in Vergärungsketten bei temporären Lagerungen der unterschiedlichen Arten von Abfällen, etwa Bioabfällen sowie sog. Hausmüll mit oftmals biogenem Anteil, vor der jeweiligen Abfallbehandlung? 151. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Methan- Verluste (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr insgesamt angeben)? 152. Wie hoch ist der Anteil bei sog. Restmüll insgesamt, der mittels mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) behandelt wird (bitte pro Bundesland angeben)? 153. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Messmethoden (z. B. Drohnenmessungen, Bodenluftuntersuchungen, Satellitendaten) zur Erfassung diffuser Methan-Emissionen aus Deponien und Kompostwerken eingesetzt, wie bewertet sie deren Ergebnisse, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus ab, und sofern keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht? 154. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Sachverhalt gegeben, dass „auf einer Deponie aufgrund biologischer Abbauprozesse Deponiegas in relevanten Mengen“, gemeint sind insbesondere Methan- Emissionen, nach Anhang 5 Nrummer 7 Satz 1der Deponieverordnung (DepV) entsteht, so dass „der Betreiber einer Deponie der Klasse I, II oder III dieses Deponiegas schon in der Ablagerungsphase zu fassen und zu behandeln, nach Möglichkeit energetisch […] verwerten“ kann (bitte den Richt- oder Grenzwert für die „relevanten Mengen“ in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr und ggf. pro Einheit der abgelagerten Abfälle nennen)? 155. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das verbleibende, aber nicht gehobene Reduktionspotential an Methan-Emissionen aus Deponien, in denen diese Emissionen nicht erfasst und genutzt werden (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr angeben)? 156. Plant die Bundesregierung bei einem Aufkommen von Deponiegas „in relevanten Mengen“ die bisherige Kann-Bestimmung in eine Pflicht zur energetischen Nutzung zu verändern, und sofern nicht, warum nicht? 157. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei allen stillgelegten Deponien im Rahmen von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen Methan- Emissionen zumindest temporär gemessen, und wie werden diese in der Treibhausgas-Berichterstattung (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente insgesamt pro Jahr angeben) berücksichtigt, und sofern nein, warum nicht? 158. Welche Förderinstrumente oder Programme stellt die Bundesregierung bereit, um Kommunen und Betreiberinnen und Betreiber bei der Nachrüstung von Deponien mit Gasfassungssystemen oder bei deren Umrüstung auf energetische Nutzung des Deponiegases zu unterstützen (bitte finanziellen Umfang der Programme und Dauer nennen), und sofern keine Förderinstrumente oder Programme bereitgestellt werden, warum nicht? 159. Welche technischen Innovationen (z. B. biotechnische Oxidationsschichten/Biofilter, Phytobedeckung, Methanoxidationsfilter) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für neue und bestehende Deponien, und welche prüft sie zwecks Umsetzung, und sofern keine Innovationen bestehen, warum nicht? 160. Welche Forschungsbemühungen unterstützt die Bundesregierung generell zur Methan-Reduktion auf Deponien (bitte mit Fragestellung, Budget und Dauer angeben), und sofern keine, warum nicht? 161. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge an sog. Bioabfällen aus privaten Haushalten, Lebensmittelhandel, Gastronomie, Kleingewerbe, Industrie, Agrarbetrieben, Kommunen etc. gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, bitte Gesamtmenge nach Herkunft und Anteil pro Jahr seit 2017 untergliedern)? 162. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Bioabfällen insgesamt, die dem KrWG unterfallen und die getrennt zu sammeln sind, gegenüber den Bioabfällen, die nicht erfasst werden (bitte jeweilige Gesamtsumme pro Jahr seit 2017, prozentuale Anteile angeben und nach Bundesländern untergliedern)? 163. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erfassungsquote bei Bioabfällen zu verbessern und damit durch sachgerechte Lagerung und energetische Nutzung die Methan-Emissionen zu verringern (bitte grob skizzieren), und sofern keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht? 164. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Methan- Emissionen (bitte pro Jahr insgesamt in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben) aus der biologischen Abfallbehandlung (z. B. Kompostierungsanlagen, Vergärungsanlagen, mechanisch-biologische Behandlung), und welche Anteile davon werden erfasst und energetisch genutzt? 165. Was ergibt sich aus dem direkten Vergleich der Treibhausgasbilanz der verschiedenen Verfahren, also Kompostierungsanlagen, Vergärungsanlagen, mechanisch-biologische Behandlung und ggf. weiteren Verfahren (bitte nach Verfahren und jeweilige Treibhausgase in CO2‑Äquivalente pro Ausgangseinheit untergliedern)? 166. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestimmungen der zur Umsetzung anstehenden Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle im Hinblick auf sog. Lebensmittelverschwendung, Methan-Emissionen, Nachhaltigkeit und Klimaschutz? 167. Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1892 insbesondere auch die Methan-Emissionen in den Fokus rücken und die vorhandenen rechtlichen Spielräume für eine ambitionierte Umsetzung im Sinne der Nachhaltigkeit, der Reduzierung von Methan- Emissionen und des Klimaschutzes nutzen (bitte grob den Inhalt der Umsetzungsmaßnahmen skizzieren), und sofern nein, warum nicht? 168. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen Methanstrategie sektorale Reduktionsziele für den Sektor Abfall und Deponien verbindlich festzulegen (bitte grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht? 169. Welche Hauptquellen von Methan-Emissionen in der Abwasserwirtschaft identifiziert die Bundesregierung (z. B. Kanalnetz, persistente, bautechnisch bedingte Ablagerungen im System, Vorklärung, industrielle Vorbehandlung, anaerobe Klärbecken, Faultürme, Nachklärung, Auslauf etc.), und welchen Anteil an den Methan-Emissionen in diesem Sektor haben diese gelisteten Subsektoren jeweils (bitte in Summen in CH4 und CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil im Sektor Abwasser insgesamt pro Jahr angeben)? 170. Durch welche Maßnahmen adressiert die Bundesregierung die Verringerung der Methan-Emissionen durch Kanalnetze an sich, persistente, bautechnisch bedingte Ablagerungen im System, Vorklärung, industrieller Vorbehandlung, anaerober Klärbecken, Faultürme, Nachklärung und Auslauf, und sofern nicht, warum nicht? 171. Wie werden die Methan-Emissionen aus den Kanalsystemen derzeit methodisch (z. B. Massenspektrometrie, Infrarot-Spektroskopie, NDIR- Gasanalysatoren – nicht-dispersive Infrarot-Analyse, Drohnenmessungen) geschätzt, modelliert oder gemessen (bitte nach genannten Methoden anteilig in Prozent untergliedern)? 172. Welche Anforderungen und Pflichten bestehen an kommunale und industrielle Betreiberinnen und Betreiber von Abwasseranlagen zur Erfassung, Behandlung, Reinigung und energetischen Nutzung von Klärgas sowie generell des Klimaschutzes, und wie wird deren Einhaltung überwacht? 173. Identifiziert die Bundesregierung bei der Behandlung von Abwässern und deren technische Behandlung weitere Reduktionspotentiale für Methan-Emissionen, und sofern ja, welche? 174. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Klärgas bislang genutzt, etwa zur Strom- und Wärmeerzeugung in den Betrieben selbst, Aufbereitung zu Biomethanol, Einspeisung ins Erdgasnetz, Fahrzeugtreibstoffe, chemische Nutzung, Methanol etc. (bitte absolute Menge in CH4 und CO2‑Äquivalente und prozentuale Anteile nach den genannten und ggf. weiteren Nutzungsformen pro Jahr angeben)? 175. In welchem Umfang (bitte in CH4 und Anteil an der insgesamt erfassten Menge pro Jahr angeben) wird nach Kenntnis der Bundesregierung Klärgas abgefackelt (sog. Flaring)? 176. Sind der Bundesregierung Fälle des sog. Venting, also die gezielte oder geduldete Abgabe von Methan ohne Verbrennung in die Luft, in diesem Sektor bekannt, und sofern ja, in welchem Umfang (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2017 angeben)? 177. Plant die Bundesregierung initiativ zu werden, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verändern, so dass eine vollständige energetische Nutzung des Klärgases erreicht wird, und sofern nicht, warum nicht? 178. Plant die Bundesregierung neue technische Vorgaben beim Bau oder der Sanierung von Kanalnetzen oder sind diese bereits vorhanden, um gezielt Methan-Emissionen aus Kanalnetzen zu verringern, die durch anaerobe Prozesse im Abwasser und insbesondere durch bautechnisch bedingte Ablagerungen entstehen, und sofern nicht, warum nicht? 179. Welche Förderprogramme existieren nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auch auf Ebene der Bundesländer, um kommunale Abwasserbetriebe bei der Modernisierung vor allem bei kleineren Kanalnetze und Kläranlagen zu unterstützen, und welche technischen Optimierungen zur Erfassung und energetischen Nutzung von Klärgas werden dabei adressiert (bitte die Höhe der Mittel sowie nach Zielsetzungen der Förderprogramme untergliedern)? 180. Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich des Methan- Monitoring, -Minderung und -Nutzung, und in welchen Branchen (z. B. Lebensmittel-, Fleisch-, Zellstoff- und Textilindustrie) sieht sie Handlungsbedarf (bitte jede der genannten Branchen einzeln bewerten), und sofern kein Handlungsbedarf besteht, warum nicht? 181. Welche Forschungsvorhaben fördert die Bundesregierung aktuell zur Methan-Vermeidung in Abwasseranlagen, und welche Ergebnisse (bitte Fragestellungen und Budget nennen und Ergebnisse grob skizzieren) liegen vor, und sofern keine Ergebnisse vorliegen, warum nicht? 182. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen Methan-Strategie sektorale Reduktionsziele für den Teilsektor Abwasser verbindlich festzulegen (bitte grob für die jeweiligen Subsektoren skizzieren), und sofern nein, warum nicht? Methan-Emissionen im Sektor der Industrieprozesse 183. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im Sektor „Industrieprozesse“, welche die Bundesregierung gemäß der Untergliederung nach UBA (2025c) listet (bitte die bis zu 20 relativ gesehen größten Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil in diesen Quellen in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)? 184. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache dafür, dass seit 1990 in diesem Sektor sich die Methan- Emissionen von 0,5 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente nicht reduziert haben [vgl. UBA (2025c)]? 185. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Handlungsmöglichkeiten, um dieser Entwicklung der stagnierenden Methan-Emissionen bei den Industrieprozessen zu begegnen (bitte jeweils auf die 20 relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme beziehen)? 186. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode im Sektor Industrieprozesse nach UBA (2025c) initiiert? 187. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der 20. Wahlperiode im Sektor der Industrieprozesse nach UBA (2025c) initiiert? 188. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen, aus welchen Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit 2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen in dem Sektor „Industrieprozesse“ adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese fortzusetzen? 189. Welche technischen Mindeststandards bestehen für die Dichtheit und Überwachung von Lagertanks, Rohrleitungssystemen, Anlagen etc. für Methan innerhalb von Industrieanlagen, und plant die Bundesregierung, bisher rechtlich nicht bindende technische Regeln wie TRAS 120 (= Technische Regeln für Anlagensicherheit) verpflichtend einzuführen? 190. Welche Lücken bei Erfassung und Meldung der hohen Anzahl unterschiedlichster kleiner industrieller Methan-Emissionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei deren Messung und Modellierung vorhanden, und wie werden diese in der Berichterstattung über die Treibhausgase berücksichtigt? 191. Welche wissenschaftlichen Unsicherheiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Quantifizierung industrieller Methan- Emissionen, und werden Forschungsvorhaben oder Pilotmessungen (z. B. Satelliten-, Drohnen-, In-situ-Messungen mit Echtzeitdaten) gefördert, und sofern nicht, warum nicht? 192. Welche Prozessschritte in der Eisen- und Stahlindustrie (z. B. Reduktionsprozesse mit Kohlenstoff, Koks, Kohlenwasserstoffen) sowie relevante Vorkettenemissionen für Methan identifiziert die Bundesregierung in dieser Branche, und welche Methan-Minderungsmaßnahmen erachtet sie als technisch für realisierbar? 193. Plant die Bundesregierung, bei methanintensiven Prozessschritten in der Eisen- und Stahlindustrie die regulatorischen Vorgaben zu verändern, und fördert sie Konversionsprojekte und wissenschaftliche Forschung, um das Ziel der Dekarbonisierung und hier der Minderung der Methan- Emissionen zu erreichen (bitte mögliche Vorgaben und Konversionsprojekte skizzieren und finanziellen Umfang benennen), und sofern nicht, warum nicht? 194. Welche Prozessschritte in der chemischen Industrie sowie relevante Vorkettenemissionen für Methan identifiziert die Bundesregierung in dieser Branche, und welche Methan-Minderungsmaßnahmen erachtet sie als technisch für realisierbar? 195. Plant die Bundesregierung, bei methanintensiven Prozessschritten in der chemischen Industrie die regulatorischen Vorgaben zu verändern, und fördert sie Konversionsprojekte und wissenschaftliche Forschung, um das Ziel der Dekarbonisierung und hier der Minderung der Methan- Emissionen zu erreichen (bitte mögliche Vorgaben und Konversionsprojekte skizzieren und finanziellen Umfang benennen), und sofern nicht, warum nicht? 196. Plant die Bundesregierung, bei der noch zur Umsetzung in nationales Recht anstehenden Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen den vorhandenen rechtlichen Spielraum zu nutzen, um insbesondere die Methan-Emissionen bei relevanten Industrieprozessen explizit mit Vorgaben zu reduzieren, und sofern nein, warum nicht? 197. Welche Reduktionspotentiale für Methan sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Dekarbonisierung der Industrie hin zu Prozessen, die auf Wasserstoff basieren oder elektrifiziert werden könnten, vorhanden, und wie hoch schätzt sie diese insgesamt (bitte in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente pro Jahr angeben)? 198. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Methan- Emissionen werden im Kontext der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ oder im Rahmen anderer industriebezogener Förderprogramme unterstützt (bitte Zielsetzungen der Projekte und finanziellen Umfang nennen), und sofern keine Maßnahmen unterstützt werden, warum nicht? 199. Um welche Branchen und welche industriellen Prozesse handelt es sich, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz des Zieles der Dekarbonisierung der Industrie auch in Zukunft Methan eingesetzt werden wird (bitte Branchen und industrielle Prozesse listen und die Gründe für den weiteren Einsatz beschreiben sowie ggf. wissenschaftlich begründen, warum Methan nicht substituiert werden kann)? 200. Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um im Rahmen des KSG und einer nationalen Methan-Strategie auch sektorale Reduktionsziele für Industrieprozesse verbindlich festzulegen (bitte den Inhalt grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht? 201. Plant die Bundesregierung eine Initiative, um das Bundes- Immissionsschutzgesetz bzw. technische Regelwerke so zu verändern, dass der sog. „Methan-Schlupf“ bei der Verbrennung von Methan reduziert wird, insbesondere was Ventile, Brennraumgeometrie, Brennstoff- Luftverhältnis und Brennraumtemperatur betrifft, und sofern ja, bitte einzelne Maßnahmen konkretisieren, und sofern nein, warum nicht? 202. Wird sich die Bundesregierung für die Einführung eines Methan- Emissionsgrenzwertes in der Richtlinie (EU) 2015/2193 „zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft“ einsetzen, wie er vom UBA (2025d) („Unterschätztes Treibhausgas – Methan – Quellen, Wirkungen, Minderungsoptionen“, Umweltbundesamt, 2025, S. 24) vorgeschlagen wird, und sofern nein, warum nicht? 203. Plant die Bundesregierung auf nationaler Ebene die Einführung eines Methan-Emissionsgrenzwerts für kleine Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt, wie er vom UBA (2025d), S. 24 vorgeschlagen wird, und sofern nicht, warum nicht? 204. Welche Forschungsanstrengungen unterstützt die Bundesregierung angesichts der Erwartung, dass auch nach der geplanten Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 weiterhin methanhaltige Brennstoffe, etwa Biogas, Grubengas, Deponiegas und Klärgas, verbrannt werden, um diese Emissionen durch Abgasreinigung (Schwefeldioxid bei unsauberem Methan, Stickoxide durch Reaktion mit Stickstoff aus der Luft sowie Ruß etc.) möglichst auf den technisch optimalen Grad zu minimieren (bitte mögliche Forschungsanstrengungen mit Fragestellungen skizzieren sowie Dauer, Träger und Kosten nennen), und sofern keine Forschungsanstrengungen unterstützt werden, warum nicht? 205. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, perspektivisch bis zur geplanten Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 ganz auf die Verwendung von aktiv gefördertem fossilem Erdgas zu verzichten, indem einerseits ohnehin vorhandene Methan-Quellen aus Biogas, Grubengas, Deponiegas und Klärgas genutzt werden und andererseits fossiles Gas zunehmend durch erneuerbare Energien und einer damit verbundenen Elektrifizierung sowie durch auf grünem Wasserstoff basierende Technologien ersetzt werden könnten? 206. Hat die Bundesregierung Kenntnis über wissenschaftliche Szenarien zum sog. Erdgas-Ausstieg, und wie bewertet sie diese? 207. Bis wann plant die Bundesregierung den Erdgas-Ausstieg, und wie begründet sie diesen Zeitpunkt, und sofern sie keinen Erdgas-Ausstieg plant, warum nicht? Internationale Anstrengungen bei der Reduktion von Methan-Emissionen 208. Warum hat die Bundesregierung nach ihrem Beitritt zum Global Methane Pledge (GMP), womit sie sich zu einer Methan-Reduktion um 30 Prozent bis zum Jahr 2030 verpflichtet hat, in den Folgejahren keine eigene sektorenübergreifende Strategie zur Methan-Reduktion entwickelt, so dass auf Basis der Daten des UBA (2025c) berechnet die deutschen Methan-Emissionen im Vergleich zum Bezugsjahr 2020 im Jahr 2024 lediglich um 8,3 Prozentpunkte gesunken sind? 209. Mit welchen schnell wirksamen Maßnahmen will die Bundesregierung es erreichen, dass in den verbleibenden fünf Jahren bis zum Jahr 2030 die restlichen 21,7 Prozentpunkte der Methan-Emissionen in Deutschland eingespart werden, um die Vorgabe des GMP für das Jahr 2030 zu erfüllen, 30 Prozent der Methan-Emissionen gegenüber dem Jahr 2020 zu reduzieren, und sofern keine Maßnahmen vorhanden sind, warum nicht? 210. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des GMP zu einer kurzfristigen Verringerung der globalen Erwärmung, und strebt sie innerhalb des GMP ein ambitionierteres Vorgehen oder eine Verlängerung über das Jahr 2030 hinaus an, und sofern nicht, warum nicht? 211. In welcher Weise beteiligt sich Deutschland an der Berichterstattung und Überprüfung (Reportings, Reviews) über die Entwicklung der Methan- Emissionen innerhalb des GMP, und wie wird Transparenz über Fortschritte oder Zielverfehlungen der Unterzeichnerstaaten sichergestellt, und sofern nicht, warum nicht? 212. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Methan- Reduktionspfad der Staaten, die den GMP unterzeichnet haben, aus (bitte Liste aller Staaten innerhalb des GMP mit den gesamten Methan- Emissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente in den Jahren 2020, 2021, 2023, 2024 und 2025, die einzelnen Staaten sortiert nach prozentualer CH4-Reduktion im Jahr 2025 versus 2020, die Liste beginnend mit den Ländern mit dem höchsten prozentualen Anteil an CH4-Reduktion und abschließen mit den Ländern mit der geringsten Reduktion bzw., sofern gegeben, dem Anstieg der CH4-Emissionen angeben)? 213. Plant die Bundesregierung, eine rechtsverbindliche Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten des GMP als Ergänzung des Pariser Klimaabkommens anzustreben, um die globalen Methan-Emissionen schneller zu reduzieren, und sofern nicht, warum nicht? 214. Plant die Bundesregierung, jenseits der freiwilligen Verpflichtungen des GMP stattdessen rechtsverbindliche nationale Reduktionsziele für Methan-Emissionen über das Jahr 2030 hinaus (z. B. jährliche Emissions-Höchstmengen) festzuschreiben, und sofern nein, warum nicht? 215. Fördert die Bundesregierung aufgrund ihrer Rolle als Global Methane Champion im Rahmen der sog. internationalen Klimafinanzierung oder im Kontext anderer auf den sog. Globalen Süden ausgerichteten Politiken Strategien zur Methan-Reduzierung (bitte Inhalt beschreiben und welche Aspekte der Methan-Emissionen sie grundsätzlich adressieren sollen), und sofern nicht, warum nicht? 216. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft, etwa um weltweit die Deponierung von Bioabfällen zu beenden und die energetische Nutzung der Methan-Emissionen zu unterstützen (bitte nach Land, kurze Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern keine Projekte gefördert werden, warum nicht? 217. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im Bereich Energie, um Methan-Emissionen bei Förderung, Transport, Erkennung und Vermeidung von Leckagen sowie der Verwendung von Erdgas zu vermeiden (bitte nach Land, kurze Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln) und sofern keine Projekte gefördert werden, warum nicht? 218. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im Bereich der Substitution von Erdgas als Energieträger durch erneuerbare Energien zur Verwendung im eigenen Land und als Beitrag zu der jeweiligen nationalen Energiewende (bitte nach Land, kurze Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern keine Projekte gefördert werden, warum nicht? 219. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im Bereich Methan-Reduktion in der Tierhaltung, wie etwa durch Reduktionen der Tierbestände bei Rindern und Milchkühen (bitte nach Land, kurze Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern keine Projekte gefördert werden, warum nicht? 220. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im Bereich der pflanzenbasierten Nahrungsmittel, wie etwa dem Wechsel von Nassreis- zu Trockenreisanbau oder anderen Getreidesorten, um Methan- Emissionen zu reduzieren (bitte nach Land mit kurze Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern keine Projekte gefördert werden, warum nicht? 221. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aus dem Commitment der Energie- und Umweltminister des G7-Gipfels 2022 („G7 Climate, Energy and Environment Ministers’ Communiqué“, G7 Germany 2022/ Bundesregierung, 27. Mai 2022, www.bundesregierung.de/resource/blo b/974430/2044350/84e380088170c69e6b6ad45dbd133ef8/2022-05-27- 1-climate-ministers-communique-data.pdf) umgesetzt, um die Methan- Emissionen aus fossilen Vorketten um 75 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2020 zu reduzieren, und plant sie, dazu beizutragen, dass die G7 ihr Commitment zur Reduktion von Methan-Emissionen aus der Energiewirtschaft erneuert und konkretisiert (bitte Position der Bundesregierung darlegen und mögliche Maßnahmen nennen), und sofern nicht, warum nicht? 222. Wurde die Bundesregierung nach der United Nations Framework Convention on Climate Change, 28th Conference of the Parties in Dubai (COP28) und in den darauffolgenden Beratungen innerhalb der von ihr mit getragenen UAE Declaration on Sustainable Agriculture, Resilient Food Systems and Climate Action aktiv, um insbesondere Methan- Emissionen im Kontext einer nachhaltigen Landwirtschaft in den Fokus zu rücken, und sofern ja, in welcher Form, und sofern nicht, warum nicht? 223. Hat die Bundesregierung nach der COP28 in Dubai insbesondere in Kooperation mit dem Globalen Süden im Bereich Landwirtschaft und Ernährung die sehr methanintensiven Bereiche Rinder- und Milchviehhaltung (insbesondere Tierhaltung in großen Anlagen bzw. auf großen Nutzflächen), Bodendegradation, Bioabfälle, energetische Nutzung von Biogas etc. mit Initiativen unterstützt, und sofern ja, in welcher Form, und sofern nein, warum nicht? 224. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der COP30 in Belém die besonders schnell klimaaggressiv wirkenden globalen Methan-Emission Gegenstand der Konferenz (bitte Positionen der Bundesregierung sowie der relevanten Akteurinnen und Akteure beschreiben sowie die Rahmen des Austausches, Diskussionsgegenstände, Initiativen etc. grob skizzieren)? 225. Hat die brasilianische Regierung als Gastgeberin der COP30, wie vorab Medienberichten zu entnehmen war, bei ihrem Vorhaben, Ernährungssysteme in den Mittelpunkt der Konferenz zu stellen, auch die unterschiedlich starken Methan-Emissionen, die mit Lebensmitteln und unterschiedlichen Ernährungsformen oder dem Export methanreicher Landwirtschaftsprodukte, wie etwa Rindfleisch, einhergehen, thematisiert, und sofern ja, in welcher Form? 226. Spielte die Bundesregierung auf der COP30 als Global Methan Champion eine besonders hervorgehobene Rolle (Vorschläge zu Vereinbarungen, Erkennung von Lecks, Zusagen zu technischen und finanziellen Hilfen zur Methan-Reduktion in ärmeren Ländern etc.), und sofern ja, mit welchen Initiativen (bitte Teilnehmerkreis, Inhalt der Gespräche, Vorschläge, Absprachen etc. grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht? Berlin, den 3. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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