Treibhausgas Methan - Identifikation und Nutzung der Reduktionspotentiale
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Treibhausgas Methan - Identifikation und Nutzung der Reduktionspotentiale
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4598
21. Wahlperiode 09.03.2026
Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Mirze Edis, Katalin Gennburg,
Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Charlotte Antonia
Neuhäuser, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Treibhausgas Methan – Identifikation und Nutzung der Reduktionspotentiale
Erstmals wurde im Jahr 2024 das im Klimaabkommen von Paris formulierte
Ziel, die Erderhitzung auf eine Temperatur von 1,5 bzw. höchstens 2 Grad
Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, überschritten, so
die EU-Kommission („Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit
Beginn der Aufzeichnungen“, Pressemitteilung, Europäische Kommission,
Vertretung in Deutschland, 10. Januar 2025).
Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Klimawandel
forschen, und auch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft e. V. (DMG)
und die Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. (DPG) warnen eindringlich
davor, dass „bereits um das Jahr 2050 [...] die Erwärmung sogar 3 Grad
gegenüber der vorindustriellen Zeit erreichen“ könnte („Globale Erwärmung
beschleunigt sich – Ein Aufruf zu entschlossenem Handeln“, DMG und DPG,
20. Juni 2025).
Seit Beginn der Bemühungen, den menschengemachten Klimawandel
einzudämmen, richtet die Politik ihr Hauptaugenmerk auf die Reduktion des
Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) an sich, das den größten Anteil an der
Erderhitzung hat. Global gesehen ist Methan (CH4) mit einem Anteil von etwa 30
Prozent für die bisherige Erderhitzung verantwortlich, so die Internationale
Energieagentur („Methane and climate Change – Global Methane Tracker 2022“,
IEA, 2022). Aktuell macht Methan einen Anteil von etwa 17 Prozent der
globalen Treibhausgasemissionen aus. Es ist damit die zweitgrößte Quelle für
Treibhausgase, gefolgt von Lachgas (N2O) sowie Fluorkohlenwasserstoffen (sog.
fluorierte Treibhausgase – F‑Gase).
Methan wird auch von der Bundesregierung bislang fast nur im Rahmen des
grundsätzlichen Zieles, die Treibhausgase (THG) zu reduzieren, adressiert.
Zwar sanken die Methan-Emissionen in Deutschland aufgrund verschiedener
Transformationsprozesse seit 1990 deutlich, doch seit 2016 in weitaus
geringerem Umfang als die von Kohlendioxid selbst, so das Umweltbundesamt
(„Treibhausgas-Emissionen in Deutschland“, Tabelle 2, Umweltbundesamt,
26. Mai 2025).
Bezogen auf einen Zeitraum von 100 Jahren wird die viel höhere
Klimawirkung von Methan im Verhältnis zu Kohlendioxid selbst bislang gemäß des
sechsten Sachstandsberichts (AR6) des Weltklimarates (Intergovernmental
Panel on Climate Change – IPCC) mit dem Faktor 27 für nicht fossiles Methan
bzw. 29,8 für fossiles Methan berechnet und angegeben und bezieht sich auf die
Wirkung innerhalb von 100 Jahren (Global Warming Potential, GWP100). Die
Methan-Emissionen fließen auf diese Weise als CO2-Äquivalent in die
Berichterstattung zu den Treibhausgasen ein. Doch entgegen dieser gängigen
Umrechnung (Metrik) liegt bei Methan „das GWP über 20 Jahre (GWP20) bei 81,2,
was seine immense Erwärmungswirkung in kurzer Zeit unterstreicht“, so RIFS
Potsdam – Science for Sustainability („Methan: Ein kurzlebiges Gas mit
weitreichender Wirkung“, RIFS, 14. April 2024). Um die globale Erwärmung nicht
dauerhaft über 1,5 Grad steigen zu lassen, ist eine Minderungsstrategie bei den
Methan-Emissionen geboten.
Die rasche Reduktion der Methan-Emissionen kann demzufolge einen
essentiellen Beitrag dazu leisten, dass drohende Kipppunkte (noch) nicht erreicht
werden. Andererseits kann das „Erreichen klimarelevanter Kipppunkte zu einer
irreversiblen Freisetzung extrem großer Mengen von natürlichem Methan in
kurzer Zeit führen. Diese THG-Emissionen aus natürlichen Methanspeichern
tragen zu einer positiven Klimarückkopplung bei, bei der
Treibhausgasemissionen zu zusätzlicher Erwärmung führen, die wiederum mehr Methan aus
abschmelzenden Permafrostböden freisetzt,“ warnt auch das Umweltbundesamt
[UBA (2025a) („Technische Ansätze zur Entfernung von Methan aus der
Atmosphäre“, Umweltbundesamt, Januar 2025)].
76 Prozent aller Methan-Emissionen in Deutschland entstammen der
Landwirtschaft, so das UBA (2025b) („Lachgas und Methan“, Umweltbundesamt,
14. Februar 2025). Dabei ist die Haltung von Milchkühen und Rindern die mit
Abstand größte Quelle in diesem Sektor. „Eine Veränderung der Ernährung und
die damit einhergehende Verringerung der Tierbestände bei den Wiederkäuern
ist die effizienteste Maßnahme, um Methanemissionen zu reduzieren“,
empfiehlt daher das UBA (2025b). Neben der Landwirtschaft wird in weiteren
Sektoren Methan emittiert. Diese Sektoren untergliedern sich laut UBA (2025c)
(„Methan-Emissionen“, Umweltbundesamt, 26. Mai 2025, Tabelle 2, www.um
weltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_emi-ausgew-t
hg-kat_2025-05-26.pdf) in Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe,
Verkehr, private Haushalte und Kleinverbraucher, Militär und weitere kleine
Quellen, diffuse Emissionen aus Brennstoffen, Industrieprozesse, Landwirtschaft
sowie Abfall und Abwasser. Dabei werden durch Verkehr und Militär inzwischen
nur noch sehr geringe Methan-Emissionen freigesetzt und diese sind daher
nicht Gegenstand dieser Großen Anfrage.
International hat sich die Bundesregierung auf der UN-Klimakonferenz in
Glasgow 2021 (COP26) mit dem Beitritt zum „Global Methane Pledge“ (GMP)
freiwillig dazu verpflichtet, mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, um die
globalen anthropogenen Methan-Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens
30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 zu senken. Dies solle insbesondere auf
der Basis umfassender nationaler Maßnahmen im Agrar-, Energie- und
Abfallsektor erfolgen. Errechnet auf der Grundlage der Zahlen gemäß UBA (2025c)
sind im Jahr 2024 mit 43,9 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente in Deutschland
im Vergleich zum Jahr 2020 mit 47,9 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente die
Methan-Emissionen lediglich um 8,3 Prozentpunkte gesunken. Um die
vorhandene Lücke von 21,7 Prozent bis zum Jahr 2030 zu schließen, muss die
Geschwindigkeit bei der Reduktion also mehr als verdoppelt werden, so dass den
Verpflichtungen gemäß dem GMP mit einer Verringerung von 30 Prozent
entsprochen werden kann.
Wegen des Ziels der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 gebotenen
Dringlichkeit sowie insbesondere auch wegen der politisch in Deutschland bislang
deutlich unterschätzten Klimawirkung von Methan innerhalb kurzer Zeit müssen
nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller neben den anderen
Treibhausgasen rasch die Datenlage verbessert, Reduktionspotentiale für
Methan identifiziert und schnellstmöglich wirksame Maßnahmen in allen
Sektoren, in denen es freigesetzt wird, ergriffen werden.
Neben den fehlenden Strategien und spezifischer Vorgaben für den größten Teil
der Methan-Emissionen bemängeln die Fragestellerinnen und Fragesteller auch
die Rechtsdurchsetzung für die wenigen Bereiche, in denen es Rechtsetzungen
mit Reduktionsbemühungen gibt. So berichtet etwa das UBA (2026)
(„Europäische Methanverordnung; Welche Behörden sind für die Umsetzung in
Deutschland zuständig?“, siehe Tabelle, Umweltbundesamt, 2. Februar 2026,
www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/eur
opaeische-methanverordnung#behrden), dass bislang nur fünf von 16
Bundesländern die laut der Verordnung (EU) 2024/1787 „über die Verringerung der
Methanemissionen im Energiesektor“ die zuständigen nationalen Behörden,
welche nach Kapitel 2, Artikel 4 der Verordnung zu benennen waren, auch
gemeldet haben. Insbesondere ist unklar, welche Maßnahmen die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergriffen hat.
Zusätzlich zu einer Vielzahl an notwendigen gesetzgeberischen und
regulatorisch-technischen Vorgaben sind nach Meinung der Fragestellerinnen
und Fragesteller spezifische Förderprogramme zur Methan-Reduktion
aufzulegen sowie umfassende Informationskampagnen für Verursacherinnen und
Verursacher von Methan-Emissionen in den Bereichen Landwirtschaft, Energie,
Industrie und sonstiger Wirtschaft durchzuführen. Nicht zuletzt müssen auch
Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über Methan-Emissionen
informiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Detektion und Bewertung von Methan-Emissionen
1. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung fossiles und
nicht fossiles Methan jeweils bei den Methan-Emissionen insgesamt
gemäß IPCC (AR6) und welches GWP (Metrik) legt sie für die
unterschiedlichen Methan-Sorten für die Treibhausgas-Berichterstattung
zugrunde (bitte absolute Mengen und prozentuale Anteile von fossilem
Methan in CH4 und CO2‑Äquivalente und nicht fossilem Methan in CH4
und CO2‑Äquivalente sowie Gesamt-Emissionen in CH4 und
CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2020 angeben)?
2. Sofern die Bundesregierung bei der Treibhausgas-Berichterstattung nicht
zwischen fossilem und nicht fossilem Methan unterscheidet, wie
begründet sie dies angesichts der Tatsache, dass seit dem IPCC AR5 aus dem
Jahr 2014 und dem derzeit gültigen IPCC AR6 aus dem Jahr 2020
(https://ghgprotocol.org/sites/default/files/2024-08/Global-Warming-Pot
ential-Values%20 Prozent28August%202024 Prozent29.pdf) über beide
Methan-Sorten differenziert berichtet werden sollte, in methodischer,
rechtlicher und politischer Hinsicht?
3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung, die auf neueren
wissenschaftlichen Studien (vgl. RIFS (2024), dortiges Literaturverzeichnis) zu
kurzlebigen Klimaschadstoffen basieren und welche die viel höhere
Klimaschädlichkeit von Methan innerhalb von 20 Jahren (also GWP20 mit
dem Faktor 81,2 versus GWP100 mit dem Faktor 27 bzw. 29,8) betonen,
und was leitet sie daraus grundsätzlich für ihre Politik ab, und sofern
nicht bzw. nichts, wie begründet sie dies wissenschaftlich?
4. Plant die Bundesregierung, sich auf internationaler Ebene (United
Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC; jährliche
Weltklimakonferenzen) und beim IPCC (AR6) ggf. für eine Ergänzung
der Methan-Metrik mit GWP20 einzusetzen, so dass die extreme
Klimaschädlichkeit von Methan innerhalb von 20 Jahren in den Fokus gerückt
und eher mit zeitnahen, wirkungsvollen Maßnahmen adressiert wird, und
sofern nicht, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des
wissenschaftlichen Konsenses über die unmittelbare stark klimaschädigende Wirkung
von Methan-Emissionen –, im Rahmen der Europäischen Union jenseits
der Verordnung (EU) 2024/1787, der nur ca. 6 Prozent aller Methan-
Emissionen (inklusive Vorketten) in Deutschland unterfallen, eine EU-
Methan-Minderungsstrategie für alle weiteren Sektoren und dabei
insbesondere der Landwirtschaft zu initiieren oder zu unterstützen, und sofern
nein, warum nicht?
6. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die mögliche
Einführung kurzfristig wirksamer Reduktionsmaßnahmen (z. B. sektorale
Methan-Emissionsobergrenzen, verbindliche Reduktionspfade oder
sektorale Methan-Steuern)?
7. Hat die Bundesregierung zur Detektion von Treibhausgasen (und somit
inklusive der Methan-Emissionen) auf der Basis des § 3a Absatz 3
Nummer 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) „nähere Bestimmungen
zur Erhebung, Nutzung und Auswertung von Daten der Fernerkundung,
insbesondere mittels satellitengestützter Systeme, für die Treibhausgas-
Berichterstattung für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung
und Forstwirtschaft […] erlassen“, und sofern nicht, wann plant sie
diese, bzw. warum nicht?
8. Sofern die Bundesregierung diese „näheren Bestimmungen“ erlassen
hat, welchen Inhalt haben diese, und wurden diese bereits umgesetzt
(bitte Bestimmungen und Umsetzung nennen und skizzieren)?
9. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse aus der Detektion von
Methan-Emissionen durch das International Methane Emissions
Observatory (IMEO) der Vereinten Nationen sowie dem satellitenbasierten
Methane Alert and Response System (MARS) im Kontext bislang
überwiegend lediglich modellierter Methan-Emissionen hin zu deren direkter
Messung, insbesondere was Methan-Emissionen aus dem Sektor
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (englisch: Land
Use, Land-Use Change and Forestry – LULUCF) nach § 3a KSG in
Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 3 KSG betrifft, vor (bitte die ggf.
neuen Erkenntnisse skizzieren und vergleichen mit Schätzungen,
Modellierungen und anderweitigen früheren Messungen), und sofern keine
Erkenntnisse vorliegen, wie plant die Bundesregierung, diese Technologien
zukünftig zu nutzen?
10. Fördert die Bundesregierung Forschungsanstrengungen, um die
satellitengestützten Methan-Messungen zu optimieren und auszuweiten (bitte
wissenschaftliche Institutionen, Zielsetzungen, Dauer und öffentliche
Mittel nennen), und sofern nicht, warum nicht?
11. Plant die Bundesregierung, das IMEO sowie das MARS dabei zu
unterstützen, den Überwachungsfokus auf weitere große Methan-Quellen,
darunter z. B. metallurgische Kohle für die Stahlerzeugung,
Abfallwirtschaft und Landwirtschaft, auszuweiten?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die mögliche Detektion sog.
Punktquellen durch IMEO und MARS, und sieht sie dabei die Möglichkeit,
die Selbstauskünfte der Unternehmen zu deren eigenen Methan-
Emissionen zu validieren, und sofern nicht, warum nicht?
13. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung bislang pro Jahr
jeweils für IMEO und MARS zur Verfügung, und beabsichtigt sie, diese
zu erhöhen, und sofern keine finanziellen Mittel bereitgestellt bzw. diese
nicht erhöht werden, warum nicht?
14. Welche Transparenz- und Datenpflichten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung (z. B. öffentliches Leak-Register) zur Ermöglichung
staatlicher bzw. zivilgesellschaftlicher Kontrolle und wissenschaftlicher
Validierung von Methan-Emissionen, und sofern keine Pflichten bestehen,
warum nicht?
Methan-Emissionen im Sektor Energiewirtschaft („diffuse Emissionen“)
15. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im
Sektor „diffuse Emissionen aus Brennstoffen“, welche die
Bundesregierung gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) listet (bitte die bis zu
zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme im Sektor diffuse
Emissionen mit Umfang in CH4 sowie in CO2‑Äquivalente und
prozentualem Anteil bei den diffusen Emissionen in den Jahren 1995, 2000,
2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)?
16. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ursache für den in den letzten drei Jahren fast stagnierenden und
kaum weiter sinkenden Ausstoß von Methan im Sektor der diffusen
Emissionen aus Brennstoffen [vgl. UBA (2025c)]?
17. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen
Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit
2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen im Sektor der
diffusen Emissionen aus Brennstoffen adressiert, um diese zu reduzieren,
und plant sie, diese fortzusetzen, und sofern nicht, warum nicht?
18. Welche Überwachungs- und Messsysteme (Satellitendaten, Methan-
Scanner, Flug- und Drohnenkampagnen, mobile Sonden, stationäre
Sensorik) werden nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, um
Methan-Quellen im Sektor der diffusen Emissionen aus Brennstoffen zu
detektieren?
19. Welche konkreten Pflichten und Fristen leitet die Bundesregierung aus
der Verordnung (EU) 2024/1787 „über die Verringerung der
Methanemissionen im Energiesektor“ (sog. EU-Methanverordnung), die bereits
geltendes Recht in Deutschland ist, ab, um die LDAR-Anforderungen
(LDAR: Leak Detection and Repair) gemäß Artikel 14 Absatz 1 der
EU-Methanverordnung flächendeckend umzusetzen (z. B.
Mindesthäufigkeiten, Messmethoden, qualifizierte Prüferinnen und Prüfer), und
welche Maßnahmen hat sie dazu bislang ergriffen, und sofern keine
Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht, bzw. welche weiteren EU-
Vorgaben sind nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten?
20. Wie gewährleistet die Bundesregierung insbesondere die Einhaltung der
Artikel 12 „Überwachung und Berichterstattung“, 14 „Leckerkennung
und -reparatur“, 32 „Standards und technische Vorschriften“ sowie
Anhang I der Verordnung (EU) 2024/1787 (bitte für jeden genannten
Artikel die konkreten Maßnahmen und das Datum der jeweiligen Umsetzung
nennen), und sofern nicht, warum nicht?
21. Welche zusätzlichen Mittel (Finanzierung, Kompetenzzentren,
gemeinsame Beschaffung von Messgeräten und gemeinsame Schulungen etc.)
stellt die Bundesregierung den Bundesländern zur Verfügung, um die
Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1787 umzusetzen, und sofern
sie keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt, warum nicht?
22. Wie hoch sind insgesamt in Deutschland „die geschätzten
Methanemissionen an der Quelle unter Verwendung von zumindest allgemeinen
Emissionsfaktoren für alle Quellen“, welche die Betreiber auf Basis des
Artikels 12 Absatz 1der Verordnung (EU) 2024/1787 mit Fristsetzung zum
5. August 2025 den jeweiligen zuständigen Behörden und darauf fußend
auch der Bundesregierung berichtet haben, und wie hoch schätzte bzw.
schätzt die Bundesregierung dagegen bisher bzw. aktuell die
tatsächlichen Methan-Emissionen in diesem Bereich pro Jahr (bitte in CH4
sowie in CO2‑Äquivalente angeben)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die bis dato vorliegenden Berichte
der Unternehmen im Hinblick auf deren Vollständigkeit bzw.
Aussagekraft, und welche Maßnahmen ergreift sie gegenüber den Unternehmen
oder den zuständigen Behörden, wenn diese unvollständig oder nicht den
Vorgaben entsprechend sind oder gar nicht berichtet wurde, und sofern
sie keine Maßnahmen ergreift, warum nicht?
24. Wie setzt die Bundesregierung die Bestimmungen der Verordnung (EU)
2024/1787 im Hinblick auf Importkontrollen (z. B. Meldepflichten und
Nachweisanforderungen der Methan-Intensität für importiertes Erdgas)
um, und sofern noch keine Umsetzung erfolgt ist, welchen Sachstand
gibt es bei der geplanten Umsetzung?
25. Gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Zoll und ggf.
weiteren relevanten Behörden, um sicherzustellen, dass die gemäß
Artikel 27 ff. der Verordnung (EU) 2024/1787 einzureichenden Berichte der
Importunternehmen angemessen geprüft werden können (bitte Inhalt
skizzieren), und wie bewertet die Bundesregierung deren praktische
Umsetzung?
26. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch das BAFA geprüft, ob
alle berichtspflichtigen Importunternehmen Berichte eingereicht haben,
und sofern ja, welche Maßnahmen wurden in den Fällen, in denen keine
Berichte eingereicht wurden, ergriffen?
27. Welche konkreten Vorschriften und Maßnahmen leitet die
Bundesregierung aus der Verordnung (EU) 2024/1787 für Betriebs- und
Wartungsaufgaben in Heizkraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
Blockheizkraftwerken (BHWK) und fossilen Großkraftwerken (z. B.
Tankentgasungen, Umschaltvorgänge) ab, so dass es nicht zu
vermeidbaren Methan-Emissionen kommt (z. B. durch Betriebsvorschriften,
Inspektionszyklen, technische Mindestanforderungen), und wie bewertet
sie diese im Vergleich zu bisherigen Maßnahmen, und sofern sie keine
Vorschriften und Maßnahmen daraus ableitet, warum nicht?
28. Welche Kosten bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1787 sind
nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unternehmen, die der
Verordnung unterfallen, zu erwarten (bitte ggf. einmalige Investitionskosten
bzw. Kosten aus dem dauerhaften Betrieb als Gesamtsumme bzw. pro
Jahr nennen)?
29. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, so dass die zusätzlichen Kosten
für die Unternehmen, die aus der praktischen Umsetzung der
Verordnung (EU) 2024/1787 resultieren, nicht über die Netzentgelte auf die
Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt werden, und sofern keine
Maßnahmenm geplant sind, warum nicht?
30. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung bzw. die
Bundesnetzagentur, um die Elektrifizierung der Betriebsmittel im Gasnetz
(z. B. Verdichter und Vorwärmstrecken) zu befördern, um dabei den
Methan-Verbrauch beim Betrieb von Gasnetzen selbst zu minimieren,
insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Teile der Infrastruktur
zukünftig verstärkt für den Transport von Wasserstoff genutzt werden
sollen, und sofern keine Anstrengungen unternommen werden, warum
nicht?
31. Sind der Bundesregierung Fälle des sog. Venting, also der direkten
Abgabe von Methan ohne Verbrennung in die Luft, jenseits der in
Artikel 15, Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/1787 genannten
Ausnahmetatbestände bei der Erdgasförderung in Deutschland bekannt, und
sofern ja, durch welche Unternehmen und in welchem Umfang in CH4
und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2020?
32. Ist sog. Venting jenseits der Ausnahmetatbestände gemäß Artikel 15,
Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2024/1787 auf der Basis der derzeit
gültigen Rechtslage bußgeld- oder strafbewehrt, und sofern ja, durch
welche gesetzlichen Regelungen, und sofern nein, wie gedenkt die
Bundesregierung die Praxis des Ventings aufgrund dessen
Klimaschädlichkeit einzuschränken?
33. Wie regelt die Bundesregierung bei den in Erwägungsgrund 14 der
Verordnung (EU) 2024/1787 genannten stillgelegten und aufgegebenen
Bergwerke und Tagebaue sowie Öl- und Gasfelder jeweils die
Überwachung hinsichtlich des Methan-Ausstoßpotentials (Grubengas,
Degasification-Bedarf, Altlasten)?
34. Wer ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung für stillgelegte und
aufgegebene Bergwerke und Tagebaue sowie Öl- und Gasfelder in Nord-
und Ostsee in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Bezug auf
Methan-Emissionen für Monitoring, Sanierung und Haftung
verantwortlich, und sofern hier die Rechtslage unklar ist, wird die Bundesregierung
diesbezügliche Regelungen schaffen, und wie werden diese aussehen
(bitte grob skizziere), und sofern nein, warum nicht?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber den
Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Sachsen ergriffen, die laut UBA (2026) bislang (Stand:
5. November 2025) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1787 trotz
Fristüberschreitung noch keine zuständigen Überwachungsbehörden für diese
Methan-Emissionen benannt haben (bitte jeweils pro Bundesland den
Sach- und Verfahrensstand sowie den geplanten Termin der Benennung
bzw. Umsetzung beschreiben bzw. listen)?
36. Plant die Bundesregierung, die bereits geltenden Bestimmungen der
Verordnung (EU) 2024/1787 generell und insbesondere gegenüber den zehn
säumigen Bundesländern mittels eines eigenen Umsetzungsgesetzes für
die Verordnung durchzusetzen, und sofern nicht, warum nicht, und wie
will sie stattdessen für die Rechtsdurchsetzung sorgen?
37. Wie viele Methan-Lecks wurden – unabhängig, ob vor oder nach
Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1787 – nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2017 identifiziert, und wo entstanden diese (bitte pro
Leck folgende Angaben listen und untergliedern: Zeitpunkt, Dauer und
Art des Lecks, wie etwa Pipeline, Infrastruktur und Prozesse, Menge des
freigesetzten Methans in CH4 und CO2‑ Äquivalente, verantwortliche
Betreiberfirma sowie Gesamtmenge pro Jahr in CH4 und CO2‑
Äquivalente) seit 2017?
38. Durch wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Methan-
Lecks gemeldet (bitte Methoden sowie Akteurinnen und Akteure, wie
etwa Behörden, Eigenmeldung der Betreiberfirmen,
Nichtregierungsorganisationen, Öffentlichkeit etc. nennen)?
39. Wurden alle dieser Methan-Lecks behoben, und sofern nicht, warum
nicht?
40. Wurden bzw. werden aktuell diese zusätzlichen Methan-Emissionen aus
Lecks in der Treibhausgas-Berichterstattung der Bundesregierung
generell oder im Nachhinein berücksichtigt, und sofern ja, in welcher Höhe
in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2017, und sofern nicht,
warum nicht?
41. Wurden in diesem Kontext Bußgelder oder Strafen verhängt (bitte
Anzahl der Bußgelder oder Strafen, jährliche Gesamtsummen der
Bußgelder seit 2017 und durchschnittlichen Betrag nennen), und sofern keine
Bußgelder oder Strafen verhängt wurden, warum nicht?
42. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Datenverfügbarkeit und
Datenqualität gemäß Artikel 29, Absatz 1 der Verordnung (EU)
2024/1787 in Verbindung mit Anhang IX im Kontext der Import- und
Lieferketten-Emissionen insbesondere bei LNG-Importen (LNG:
Liquefied Natural Gas) zu bewerten, um Importe zu vermeiden, bei denen
etwa Fracking, schlecht überwachte Infrastruktur, Venting und Flaring
bei den Vorketten-Emissionen zu hohen diffusen Methan-Emissionen
führen (bitte die einzelnen Aspekte beschreiben und bewerten)?
43. Plant die Bundesregierung, eigene nationale Ausschlusskriterien für
LNG-Importe, bei denen etwa Fracking, schlecht überwachte
Infrastruktur sowie Venting und Flaring bei den Vorketten-Emissionen zu hohen
diffusen Methan-Emissionen führen, für Länder oder bestimmte Firmen
festzusetzen, um diese Importe zu minimieren, und sofern nein, warum
nicht?
44. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der EU dergestalt initiativ zu
werden, dass bei LNG-Importen die Datenverfügbarkeit zwecks
Abschätzung derer Vorketten-Methan-Emissionen verbessert wird, und
sofern nein, warum nicht?
45. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen
Methan-Strategie sektorale Reduktionsziele für diffuse Methan-
Emissionen aus Brennstoffen für die Energiewirtschaft verbindlich
festzulegen (bitte grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht?
46. Plant die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass nur ca. 5
Prozent aller Methan-Emissionen in Deutschland der Verordnung (EU)
2024/1787 unterfallen, weil diese nur die Bereitstellung fossiler
Brennstoffe regelt, in der EU in der Form aktiv zu werden, diese Verordnung
auf weitere Sektoren, in denen Methan emittiert wird, auszudehnen, und
sofern ja, auf welche (bitte Sektoren analog Anlage 1 des KSG benennen
und Inhalt der jeweiligen Initiativen grob skizzieren), und sofern nicht,
warum nicht?
47. Mit welchen Förderprogrammen oder steuerlichen Anreizen adressiert
die Bundesregierung die Erneuerung alter Gasinfrastruktur, wie etwa
Austausch alter Stahl- oder Graugussleitungen durch PE-
Kunststoffleitungen (PE: Polyethylen), Optimierung der Schweiß- und
Verbindungstechnik und dichtheitsgerechter Austausch von Armaturen
(bitte finanzielles Volumen und Zeitraum angeben)?
48. Mit welchen Förderprogrammen unterstützt die Bundesregierung die
flächendeckende Einführung von LDAR-Systemen (bitte finanzielles
Volumen und Zeitraum angeben)?
Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft
49. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im
Sektor der Landwirtschaft, welche die Bundesregierung gemäß der
Untergliederung des UBA (2025c) listet (bitte die bis zu 20 relevantesten
Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie in
CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil dieser Quellen im Sektor
Landwirtschaft in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und
2025 nennen)?
50. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ursache dafür, dass nach UBA (2025c) berechnet in dem Sektor
Landwirtschaft sich die Methan-Emissionen seit 2004 von 36,8
Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente auf 33,2 Millionen Tonnen
CO2‑Äquivalente im Jahr 2024, mithin lediglich um 10 Prozent, in den
letzten 20 Jahren reduziert haben und somit weit hinter der Reduktion
der Treibhausgase insgesamt zurückbleiben?
51. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach
Ansicht der Bundesregierung geeignet, um die Methan-Emissionen in
der Landwirtschaft weiter zu reduzieren (bitte jeweils bezogen auf die
relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme)?
52. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen,
technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-
Emissionen im Sektor der „Landwirtschaft“ nach der Auflistung des
UBA (2025c) initiiert?
53. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifische, technischen
Vorgaben wurden von der Regierung des Bundeskanzlers Olaf Scholz in
der 20. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-Emissionen im Sektor
der Landwirtschaft nach der Auflistung des UBA (2025c) initiiert?
54. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen
Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit
2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen in dem Sektor
Landwirtschaft adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese
fortzusetzen, und sofern nicht, warum nicht?
55. Welche Monitoring- und Berichtspflichten bestehen derzeit auf
nationaler Ebene für Methan-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen und
wie groß sind die Anteile an den Methan-Emissionen in diesem Sektor,
die jeweils geschätzt, modelliert oder gemessen werden (bitte die Anteile
nach den genannten Methoden und den jeweils 20 größten Quellen
untergliedern)?
56. In welcher Form und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der
Bundesregierung satellitengestützte Systeme (wie MARS oder IMEO)
bereits genutzt oder sollen zukünftig genutzt werden, um die Methan-
Emissionen aus großen Weideflächen und landwirtschaftlich genutzten
Moorböden präziser zu messen, statt diese nur zu modellieren, und
sofern diese weder derzeit genutzt noch künftig geplant ist, diese zu
nutzen, warum nicht?
57. Welche konkreten Vorgaben zu den Methan-Emissionen plant die
Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur
Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen im
Zusammenhang mit den „Anforderungen für Tierhaltungsanlagen“, die sie laut
Unterlagen zu dem Referentenentwurf zur Richtlinien-Umsetzung im
Papier „Die EU-Richtlinie über Emissionen aus Industrie und
Tierhaltung (IED) – Umsetzung in deutsches Recht“ (Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMUKN,
ohne Jahr, www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaes
erne_Gesetze/20._Lp/ied/Entwurf/fact_sheet_umsetzung_ied_bf.pdf) für
das Jahr 2026 ankündigt?
58. Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1785 permanente oder temporäre Messung von Methan-
Emissionen insbesondere bei Milchkühen und Rindern in „Anlagen zum
Halten oder zur Aufzucht […] mit 600 oder mehr Rinderplätzen“ gemäß
Anhang 1, Nummer 7.1.5 der Vierte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes | 4. BImSchV, gemeint ist die sog.
Massentierhaltung, gesetzlich vorschreiben und sofern nicht, warum
nicht?
59. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile an Gülle
und Mist aus der Tierhaltung, die entweder als sog. Wirtschaftsdünger
auf den Feldern verbracht oder bei der Biogas-Erzeugung verwendet
werden, und gibt es hier weitere Formen der Nutzung bzw. Entsorgung
(bitte jeweils prozentualer Anteile an Gülle und Mist entweder
insgesamt oder falls Daten vorhanden sind, nach Tierarten sowie jeweils nach
Verwendung und insbesondere nach Bundesländern untergliedern)?
60. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Mengen und
Anteile an Gülle und Mist aus der Tierhaltung, die aus anderen EU-Ländern
importiert bzw. dorthin exportiert werden (bitte pro Im- bzw. Exportland
jeweils die Gesamtmenge pro Jahr seit 2017 sowie Import-Export-Saldo
pro Land angeben), und wie hoch sind die aus diesen Stoffen
entstehenden Methan-Emissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente jeweils pro Jahr
seit 2017?
61. In welche nationalen Berichterstattungen über Treibhausgase fließen die
Methan-Emissionen aus Gülle und Mist, die importiert oder exportiert
werden, ein und wie ist das rechtlich und fachlich begründet?
62. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Klimabilanz
bei der Verwendung von Gülle und Mist in Biogas-Anlagen oder der
Verbringung auf Feldern als sog. Wirtschaftsdünger oder weiteren
Verwendungsformen aus (bitte Klimabilanz in CO2‑Äquivalente pro Einheit
der jeweiligen Verwendungsform im Vergleich angeben)?
63. Welche regulatorischen Vorgaben und Förderprogramme gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung, um verstärkt die Nutzung von Gülle,
Mist und sonstigen Reststoffen in Biogas-Anlagen zu unterstützen (bitte
Liste erstellen) und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das
verbleibende Reduktionspotential jenseits dieser Vorgaben und
Förderprogramme in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr?
64. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung besonders
geeignet, um Methan-Emissionen aus Gülle- und Mistmanagement zu
vermindern (z. B. verpflichtende Abdeckung, Lagerfristen,
Ausbringungsverbote in warmen Perioden, technische Vorrichtungen zur
emissionsarmen Ausbringung, Ausbau der Biogas-Anlagen mit energetischer
Nutzung), und werden diese genannten Maßnahmen für
landwirtschaftliche Betriebe vorgeschrieben oder gefördert (bitte für jede der genannten
Maßnahmen ggf. die Vorgaben benennen und skizzieren sowie ggf.
Förderprogramme skizzieren), und welche davon plant sie vorzuschreiben
bzw. intensiver zu fördern, und sofern keine Vorgaben vorgeschrieben
oder gefördert werden, warum nicht?
65. Führt der Klimawandel an sich mit höheren Durchschnittstemperaturen
und häufigeren Hitzeperioden nach Kenntnis der Bundesregierung
generell zu höheren Methan-Emissionen aus der Gülle- und Mistlagerung,
und sofern ja, in welchem Umfang (bitte Steigerung der Methan-
Emission in Prozent bei Szenarien mit um 1, 2, 3, 4 und 5 Grad Celsius
erhöhter Durchschnittstemperatur in Deutschland)?
66. In welcher Form setzt es die Bundesregierung um, dass sie die von ihr in
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Dr. Anja
Weisgerber auf Bundestagsdrucksache 20/2992 genannte energetischen
Nutzung von tierischen Reststoffen in Biogas-Anlagen und Maßnahmen
zur Verringerung des sog. Methan-Schlupfs aus diesen Anlagen fördern
würde (bitte Programme mit Zielsetzungen sowie Förderdauer und -
beträge nennen)?
67. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über oder sind ihr
wissenschaftliche Forschungen bekannt, wie hoch der Methan-Schlupf aus mit Gülle
betriebenen Biogas-Anlagen ist, und unterscheidet sich dieser im
Hinblick auf die jeweilige Größe bei Kleinstanlagen für Biogas mit bis zu
75 kW (Kilowatt), kleinen Biogas-Anlagen mit 75 bis 150 kW, mittleren
Biogas-Anlagen mit 150 bis 500 kW, großen Biogas-Anlagen mit 500
bis 1 MW (Megawatt) und sehr großen Biogas-Anlagen mit mehr als
1 MW jeweiliger Leistung (bitte prozentualer Anteil des Methan-
Schlupfes nach Größe der Anlage sowie Gesamtemissionen pro
Anlagengröße und Jahr sowie die Methan-Emissionen aus Biogas-Anlagen
insgesamt pro Jahr und jeweils in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben)?
68. Teilt die Bundesregierung die Bewertung, dass bei Biogas-Anlagen mit
bis zu 75 kW Leistung es sich um einen sinnvollen Ansatz zum Zwecke
der Minimierung der Methan-Emission sowie der Nachhaltigkeit
dienend handelt, wenn diese lediglich biologische Reststoffe, die ohnehin in
kleineren landwirtschaftlichen Betrieben anfallen, verwenden, anstatt
zusätzlich angebaute energiepflanzenbasierter Substrate einzusetzen,
welche generell die Biodiversität gefährden und in Konkurrenz zu
anderen Landnutzungsformen stehen, und sofern ja, hat sie bzw. wird sie dies
in bestehenden oder zukünftigen Förderprogrammen berücksichtigen,
und sofern nein, warum nicht?
69. Plant die Bundesregierung sich in der EU dafür einsetzen, dass die
Haltung von Tieren in großen Tierhaltungsanlagen gemäß Bundes-
Immissionsschutzgesetzes über genehmigungsbedürftige Anlagen
(Anhang 1 Nummer 7.1.5 der 4. BImSchV), gemeint ist die sog.
Massentierhaltung, daran gebunden wird, dass den Halterinnen und Haltern
ausreichend landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung (sog.
Flächenbindung) stehen muss, um zumindest einen relevanten Teil der Gülle dort
selbst zu verbringen, und sofern nicht, warum nicht, und sofern ja, wie
groß sollte nach Einschätzung der Bundesregierung diese Fläche pro
sog. Großvieheinheit und pro Menge an Gülle (Einheit) sein?
70. Wie bewertet die Bundesregierung die Option, Betriebe mit großen
Tierhaltungsanlagen zu verpflichten, zumindest einen relevanten Teil ihrer
Gülle in eigenen oder regionalen Biogas-Anlagen energetisch zu nutzen?
71. Welche quantitativen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Einfluss der Ausbringung mineralischer Stickstoff-Düngemittel auf die
Methan-Bildung und Methan-Oxidation in landwirtschaftlich genutzten
Böden aufgrund des Kohlenstoff/Stickstoff-Verhältnisses vor (bitte nach
Bodentyp, Bewirtschaftungsform und Klimazone, unter Angabe der
jeweiligen Emissionsfaktoren und Unsicherheitsbandbreiten sowie unter
Darstellung, in welchem Umfang diese Effekte bislang in der nationalen
Treibhausgasberichterstattung berücksichtigt werden, differenzieren),
und plant die Bundesregierung, hier neue Vorgaben und entsprechende
Forschungsprojekte (bitte skizzieren und finanziellen Umfang nennen)
zu initiieren oder zu unterstützen, und sofern nicht, warum nicht?
72. Welche Bewirtschaftungsformen landwirtschaftlichen Bodens und
welche Düngemitteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung
maßgeblich dafür verantwortlich, dass stickstoffbedingte Veränderungen im
Boden (z. B. Stickstoffüberschüsse und dadurch veränderte
Sauerstoffverfügbarkeit) die Methan-Produktion stimulieren, welche
Forschungsvorhaben wurden hierzu seit 2017 durch Bundesmittel gefördert (bitte
einzeln nach Ressort, Fördervolumen und Laufzeit auflisten) und welche
weiteren Forschungslücken sieht die Bundesregierung?
73. Welche konkreten Minderungsmaßnahmen und Reduktionspotentiale
identifiziert die Bundesregierung im Bereich des Düngemanagements
zur Verringerung methanrelevanter Emissionen durch Reduzierung von
Stickstoffüberschüssen und alternative Bewirtschaftungsformen, und
welchen Beitrag erwartet die Bundesregierung bei einer ambitionierten
Umsetzung dieser Maßnahmen bis 2030, 2035, 2040 und 2045 (bitte
jeweils pro Jahr in CO2‑Äquivalente angeben)?
74. Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenwirken zwischen der
nationalen Stickstoffstrategie, den Vorgaben der Düngeverordnung und
den Zielen des KSG im Hinblick auf eine systematische Minderung
methanrelevanter Emissionen in der Landwirtschaft in Bezug auf
mineralische Stickstoffdünger, wo sieht sie Zielkonflikte und Handlungsbedarf,
und in welcher Form gedenkt sie hier, Veränderungen anzustreben, und
sofern keine Veränderungen angestrebt werden, warum nicht?
75. Welche konkreten Maßnahmen ergreift bzw. plant die Bundesregierung
zur wirksamen und dauerhaft überprüfbaren Verhinderung von Methan-
Emissionen durch Stickstoffüberschüsse in der Landwirtschaft, und
sofern keine Maßnahmen ergriffen werden oder geplant sind, warum nicht?
76. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Instrumente
(insbesondere Stoffstrombilanzierung, sog. Hoftorbilanz, Vorgaben der
Düngeverordnung) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zur Messung als Grundlage für
Maßnahmen zur Senkung von Methan-Emissionen, plant sie hier
Veränderungen zu initiieren (bitte grob skizzieren), und sofern nicht, warum
nicht?
77. Welche Zielwerte für maximale betriebliche Stickstoffüberschüsse pro
Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche hält die Bundesregierung aus
klima- und umweltpolitischer Sicht für erforderlich, um die Methan-
Emissionen zu senken, und bis wann plant sie, verbindliche
Reduktionspfade mit jährlichem Monitoring und Sanktionsmechanismen
einzuführen, und sofern nicht, warum nicht?
78. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung agrarpolitische
Zahlungen – insbesondere Direktzahlungen innerhalb der Gemeinsamen
Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) – für die Methan-
Emissionsentwicklung, und gibt es aus Sicht der Bundesregierung hier
Fehlanreize, die zu zusätzlichen Methan-Emissionen führen, und sofern
ja, welche konkret (bitte Fehlanreize listen und beschreiben und ggf.
Methan-Mengen in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr quantifizieren,
die durch Fehlanreize entstehen)?
79. Plant die Bundesregierung eine Initiative (bitte grob skizzieren) im
Rahmen der GAP, so dass gezielte Anreize für die Weidehaltung gegenüber
der Stallhaltung von sog. Nutztieren gesetzt werden, da bei dieser Form
der Haltung potentiell mehr Methan im Boden pro Hektar verbleibt, und
sofern nicht, warum nicht?
80. Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass ungefähr
80 Prozent der Methan-Emissionen in der Landwirtschaft bei der
Haltung von Rindern und Milchkühen entstehen, Anreize für die Reduktion
dieser Tierbestände mit Förderprogrammen sowie für den Aufbau
alternativer Wertschöpfungsketten und diversifizierter
Einkommensmöglichkeiten schaffen, und sofern nein, warum nicht?
81. Plant die Bundesregierung Entschuldungsmaßnahmen für tierhaltende
Betriebe, um die Tierzahlenreduktion und damit die Verringerung von
Methan-Emissionen voranzubringen, und sofern nicht, warum nicht?
82. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen wirtschaftlichen
Folgen verbindlicher Methan-Minderungsauflagen (z. B. Reduktion von
Tierbeständen, Umschichtung von Produktionszweigen) für kleine und
mittlere landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere, was das sog.
„Höfesterben“ anbelangt?
83. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen sozialen Folgen
verbindlicher Methan-Minderungsauflagen insbesondere aus Sicht der
Verbraucherinnen und Verbraucher (Preisentwicklung von Lebensmitteln
aus Tieren bzw. deren Produkte, Gesundheitsförderung)?
84. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorschläge der von ihr
in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten
Dr. Anja Weisgerber auf Bundestagsdrucksache 20/2992 genannten
„Expertengruppe zu Methan-Emissionen in der Landwirtschaft“ der EU-
Kommission?
85. Welche der Vorschläge der „Expertengruppe zu Methan-Emissionen in
der Landwirtschaft“ der EU-Kommission erachtet die Bundesregierung
als geeignet oder ungeeignet, um die Methan-Emissionen zu reduzieren
(bitte begründen, warum diese umgesetzt bzw. warum diese nicht
umgesetzt werden sollen)?
86. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse und Daten über die Klimabilanz
von Milchkühen und Rindern in Weidehaltung unter Berücksichtigung
der Kohlenstoffspeicherung im Dauergrünland im Vergleich zur
intensiven Stallhaltung mit hohen Methan-Emissionen aus dem Mist- und
Güllemanagement, und sofern ja, welcher Art (bitte Inhalte skizzieren,
Literatur nennen und bewerten), und sofern nicht, plant sie zu diesen
Themenkreis Forschungsvorhaben zu unterstützen bzw. zu initiieren, und
sofern nicht, warum nicht?
87. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass Förderprogramme für den Aufbau alternativer, pflanzlich
basierter Wertschöpfungsketten ein geeignetes Mittel sind, um
landwirtschaftlichen Betrieben den Ausstieg aus der methanintensiven Haltung
von Milchkühen und Rindern wirtschaftlich zu ermöglichen, und sofern
ja, in welcher Form (bitte Programme mit Zielsetzung, finanziellen
Mittel nennen) sollten diese erfolgen, und sofern nicht, warum nicht?
88. Welche Regelungen und ggf. Förderprogramme sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vorhanden, um eine möglichst methanemissionsarme
Verwendung von biologischen Reststoffen in der Landwirtschaft als
Kompost, Tierfutter, energetischer Nutzung im Sinne des Konzepts der
Kreislaufwirtschaft und weiteren Nutzungsformen zu ermöglichen (bitte
Inhalt der Vorgaben sowie Förderprogramme mit Umfang und
Förderbeträgen pro Jahr nennen), und sofern keine Regelungen oder
Förderprogramme bestehen, warum nicht?
89. In welchem Maße beeinflusst nach Kenntnis der Bundesregierung ein
eng getakteter Rotationsweide-Rhythmus, bei dem die Tiere stets junges,
energiereiches Futter mit hoher Verdaulichkeit vorfinden, die
spezifischen Methan-Emissionen pro Kilogramm Zuwachs im Vergleich zur
sog. Standweide, bei der die Tiere länger auf einer vergleichsweise
kleinen Fläche verbleiben (bitte prozentuale Einsparung an Methan pro
Kilogramm im Vergleich angeben)?
90. Welche Bestrebungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Einsaat
von kräuterreichen Leguminosen-Gras-Gemischen im Rahmen
regenerativer Konzepte zu fördern, um die Methan-Ogenese im Pansen auf
natürlichem Wege zu hemmen, und sofern es keine Bestrebungen gibt, warum
nicht?
91. Wie bewertet die Bundesregierung die Netto-Klimabilanz von
Milchkühen und Weiderindern in regenerativen Systemen, wenn man die
zusätzliche Kohlenstoffspeicherung im Boden durch tiefwurzelnde Gräser und
den Humusaufbau, die mit der Weidehaltung grundsätzlich verbunden
ist, berücksichtigt wird und diese den enterischen Methan-Emissionen
bei der Stallhaltung gegenüberstellt (bitte Position skizzieren sowie,
sofern vorhanden, Daten aus Forschungsergebnissen nennen)?
92. Welche Unterschiede in der Methan-Freisetzung bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung oder der ihr vorliegenden wissenschaftlichen
Literatur zwischen der direkten Kotausscheidung bei Rindern und
Milchkühen auf der Weide gegenüber einer Lagerung und Ausbringung von
Flüssiggülle aus geschlossenen Stallsystemen (bitte pro Tonne und
jeweiliger Option in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben)?
93. Welche Forschungsanstrengungen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung unternommen, um die Methan-Emissionen aus biologischen
Reststoffen in der Landwirtschaft selbst durch Kompostierung,
Vergärung, Nutzung als Tierfutter, Bodenverbesserung und als Torf- oder
Kunstdüngerersatz zu reduzieren (bitte Fragestellungen und ggf. aktuelle
Ergebnisse benennen)?
94. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss zunehmender
Starkregenereignisse und Überflutungen infolge der Klimakrise auf
zusätzliche Methan-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden, und welche
Erkenntnisse liegen ihr zu Methan-Emissionen durch Staunässe und
daraus resultierende Sauerstoffarmut (anaerobe Bedingungen) in Böden
vor?
95. In welchem Umfang wurden Methan-Emissionen aus für längere Zeit
überfluteten landwirtschaftlichen Flächen bislang in der nationalen
Treibhausgasbilanz berücksichtigt (bitte Daten, Schätzungen oder
Modellierungen zu den zusätzlichen Methan-Emissionen in CH4 und
CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2015 angeben), und wenn nicht, warum
nicht?
96. Welche Klimaanpassungsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um bei
zunehmenden Extremwetterereignissen – insbesondere Starkregen und
länger anhaltenden Vernässungen – zusätzliche Methan-Emissionen
landwirtschaftlicher Nutzflächen zu vermeiden, und sofern keine
Maßnahmen geplant sind, warum nicht?
97. Welche Forschungsprogramme fördert die Bundesregierung zur
Untersuchung von Methan-Emissionen infolge von länger andauernden
Überflutungen, Bodensättigung und Sauerstoffmangel, und plant sie, Methan-
Emissionen aus klimabedingten Extremwetterfolgen künftig gesondert
zu erfassen oder zu modellieren?
98. Welche Forschungslücken sieht die Bundesregierung zwecks Minderung
der Methan-Emissionen als prioritär bei der landwirtschaftlichen
Haltung von Wiederkäuern an (z. B. Langzeitwirkungen von Feed-Additives
für Rinder und Milchkühe, Züchtung von Milchkühen und Rindern,
Messmethodik), und wie plant sie, diese zu schließen?
99. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Ansätze und
Forschungsvorhaben, die zum Ziel haben, dass landwirtschaftliche
Nutzflächen durch Bodendegradation nicht zu einer zusätzlichen Quelle für
Methan-Emissionen werden (bitte Forschungsvorhaben mit Zielsetzung
und finanziellem Umfang nennen), und sofern nicht, warum nicht?
100. Welche Forschungsergebnisse und Daten liegen der Bundesregierung
darüber vor, inwieweit die Förderung von methanotrophen Bakterien in
gesundem, unverdichtetem Grünlandboden die enterischen Emissionen der
Milchkühe und Rinder durch biologische Pufferung teilweise
kompensieren kann, und sofern keine Ergebnisse oder Daten vorliegen, plant sie,
entsprechende Forschungen zu fördern, und sofern nicht, warum nicht?
101. Wie viele Milchkühe und Rinder und in welchen Haltungsformen sollten
gemäß einer Strategie zur Reduktion der Treibhausgase aus Sicht der
Bundesregierung angesichts des Zieles der Treibhausgasneutralität im
Jahre 2045 gehalten werden (bitte absolute Anzahl und prozentuale
Anteile der Haltungsformen nennen), und mit welchen Gesamtemissionen
an Methan rechnet sie in diesem Szenario (bitte die verbleibenden
Restemissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente in den Jahren 2030, 2035, 2040
und 2045 angeben), welche durch andere Sektoren dann kompensiert
werden müssen?
102. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen
Methan-Strategie Methan-Reduktionsziele für den Sektor
Landwirtschaft verbindlich festzulegen (bitte grob skizzieren), und wenn nein,
warum nicht?
Methan-Emissionen im Bereich Ernährung
103. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt die
Bundesregierung bei der Bewertung verschiedener Ernährungsformen (omnivor,
vegetarisch, vegan) im Hinblick auf deren Methan-Reduktionseffekte
sowie der Treibhausgase insgesamt infolge der in den Jahren seit 2015
durch Konsumänderungen angereizten Veränderungen der Tierbestände?
104. Plant die Bundesregierung im Rahmen einer zukünftigen
Ernährungsstrategie (vgl. „Gutes Essen für Deutschland – Ernährungsstrategie der
Bundesregierung“, Bundesministerium für Landwirtschaft und
Ernährung, Januar 2024) bei vegetarischen und vor allem bei veganen versus
omnivoren Ernährungsformen insbesondere auch die
Reduktionspotentiale für Methan-Emissionen in den Fokus zu rücken, und sofern nein,
warum nicht, und wie begründet sie dies in wissenschaftlicher Hinsicht?
105. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines verpflichtenden
Klimaschutzlabels, das Verbraucherinnen und Verbraucher darüber
informiert, wie klimaschonend oder klimaschädlich Lebensmittelprodukte
hergestellt wurden?
106. Mit welcher Gewichtung werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Aspekte und Kriterien der Treibhausgas- und insbesondere der Methan-
Reduktion jenseits allgemeiner Ziele zu Treibhausgasen bei der Vergabe
des sog. EU-Öko-Siegels auf Grundlage der Verordnung (EU) 2018/848
„über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung
von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ berücksichtigt?
107. Plant die Bundesregierung, sich in der EU dafür einzusetzen, dass bei
der Vergabe des sog. EU-Öko-Siegels für Lebensmittel zukünftig
Aspekte des Klimaschutzes im Sinne methanarmer Prozesse und
Vorkettenprodukte ein zentrales Kriterium darstellen sollten, und sofern nicht,
warum nicht?
108. Plant die Bundesregierung eine Initiative, die Mehrwertsteuer für alle
pflanzenbasierten Grundnahrungsmittel ganz abzuschaffen, da diese
besonders methanarm und klimafreundlich sind, und sofern nicht, warum
nicht?
109. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge und der
Anteil an Lebensmitteln, die grundsätzlich zum Verzehr gedacht und
geeignet sind, die aber auf verschiedenen Wegen entsorgt werden (bitte
absolute Menge und prozentualer Anteil angeben und nach Erzeugerebene,
Einzelhandel, Gastronomie, Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung sowie privaten Haushalten pro Jahr seit 2015 untergliedern)?
110. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung (ggf. Schätzungen)
die im Kontext weggeworfener Lebensmittel die mit deren Erzeugung
verbundenen Methan-Emissionen sowie der weiteren Treibhausgase
(bitte in CH4 sowie dieses in CO2‑Äquivalente und zusätzlich alle
weiteren Treibhausgase in CO2‑Äquivalente sowie ferner die gesamten
Emissionen mit den Daten des aktuellsten, verfügbaren Jahres untergliedern)?
111. Plant die Bundesregierung eine umfassende Strategie, um generell
Lebensmittelverschwendung und die bei deren Erzeugung entstehenden
Methan-Emissionen aus tierischen Produkten zu reduzieren, und sofern
ja, welche Themen will sie mit welchen Mitteln in den Fokus ihrer
Maßnahmen rücken, und sofern nicht, warum nicht?
112. Plant die Bundesregierung eine Initiative zu starten, um die gesetzlichen
Grundlagen im Strafrecht insbesondere in den §§ 123 und 242 des
Strafgesetzbuchs (StGB), auf deren Basis das sog. Containern, also die
unbefugte Entnahme von noch zum Verzehr geeigneten, aber von
Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie weggeworfenen Lebensmittel,
geahndet wird, zu verändern und dieses Vorgehen zu entkriminalisieren,
und sofern nicht, warum nicht?
113. Plant die Bundesregierung, ähnliche gesetzliche Regelungen wie in
anderen Ländern (z. B. Frankreich), in denen das Wegwerfen von noch
zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln durch Einzelhandel und
Gastronomie verboten oder beschränkt ist, zu initiieren, und sofern nicht,
warum nicht?
114. Plant die Bundesregierung, eine gesetzlich verankerte Abgabepflicht für
Einzelhandel und Gastronomie für nicht mehr zum Verkauf bestimmte,
aber noch zum Verzehr geeignete Lebensmittel an soziale Einrichtungen,
wie etwa den Tafel Deutschland e. V., zu initiieren und sofern nicht,
warum nicht?
115. Inwieweit sieht die Bundesregierung die öffentliche
Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten,
Pflegeheime, Krankenhäuser etc.) als Hebel zur Methan-Reduktion durch
geringeren Konsum von tierischen Produkten an, und durch welche
Förderprogramme unterstützt sie dies (bitte finanziellen Umfang der
Programme pro Jahr und Zielsetzungen bei den verschiedenen Kategorien an
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern angeben) und
sofern nicht, warum nicht?
116. Welche Förderprogramme existieren oder sind geplant, um den Konsum
von Lebensmitteln, bei deren Herstellung besonders viel Methan
entsteht, zu verringern – etwa durch Ernährungsbildung, Kampagnen,
Informationsmaterialien, Preissteuerung oder Kennzeichnungsregeln (bitte
ggf. Förderbeträge, konkrete Zielsetzungen und Dauer nennen) –, und
sofern keine Förderprogramme existieren oder geplant sind, warum
nicht?
117. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die
Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, insbesondere in Bezug auf die
Auswirkungen von Ernährungsverhalten auf den Ausstoß von Methan, zu
stärken, und sofern ja, welche sind dies, und sofern nein, warum nicht?
118. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine mögliche Kostensenkung beim
Verkauf von Lebensmitteln und Speisen in der
Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten,
Pflegeheime, Krankenhäuser etc.), bei deren Erzeugung besonders wenig Methan
entstanden ist, als Hebel an, um generell die Methan-Emissionen zu
senken?
119. Plant die Bundesregierung sozialpolitische Maßnahmen, um den
Umstieg auf klimafreundliche, pflanzenbasierte und somit Ernährung, bei
dessen Herstellung weniger Methan produziert wird, auch für Haushalte
mit geringem Einkommen zu erleichtern (z. B. Subventionen,
Preisgestaltung, Zugang zu Bio-Lebensmitteln), und sofern nicht, warum nicht?
120. Welche ökologischen, klimaschutzbezogenen und sozialen Vorteile sind
nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr vorliegenden
wissenschaftlichen Literatur und Daten in einer Förderung veganer und
vegetarischer Ernährungsweisen für die Methan-Reduktion im globalen
Kontext (einschließlich der Importketten für Futtermittel und tierische
Produkte wie insbesondere Fleisch) vorhanden?
121. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr
vorliegenden wissenschaftlichen Literatur und Daten das Reduktionspotential von
Methan pro Jahr bei konsequenter Umsetzung von nachhaltiger
Landwirtschaft, Lebensmittelabfallvermeidung, Ernährungsumstellung,
Abkehr von der sog. Lebensmittelverschwendung und effizienter
klimaschonender Reststoffverwertung bei Bioabfällen?
Methan-Emissionen im Kontext des Zieles der klimaneutralen Bundesregierung
im Jahr 2030
122. Durch welche Maßnahmen setzte die Bundesregierung in den Jahren
2024 und 2025 die in Abschnitt 5 KSG verankerte „Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand“ beim Klimaschutz sowie insbesondere das in § 15
Absatz 1 Satz 1 KSG verankerte „Ziel, die Bundesverwaltung bis zum
Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ um?
123. Welchen Reduktionspfad für Treibhausgase plant die Bundesregierung
bis zu ihrer eigenen Klimaneutralität im Jahr 2030 (bitte Sektoren analog
der Anlage 1 des KSG gliedern mit jeweiligem prozentualen Anteil an
der Gesamtmenge der reduzierten Treibhausgase gegenüber der
Ausgangsmenge sowie jeweils in CO2‑Äquivalente seit dem Jahr des
Inkrafttretens bis zum Jahr 2030 angeben)?
124. Um welchen prozentualen Anteil und in welcher Gesamtmenge wurden
dabei die Methan-Emissionen pro Jahr bis zum Jahr 2025 reduziert (bitte
in CH4 und CO2‑Äquivalente angeben)?
125. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative, um § 15 Absatz 2
Satz 1 KSG in der Form zu verändern, dass insbesondere das Thema
Ernährung mit pflanzenbasierten, mithin methanarmen Speisen und
Lebensmitteln in den Bundesbehörden neben den explizit genannten
Sektoren Energie, Verkehr und Gebäude als gleichgewichtiges Mittel
zum Zwecke der Erreichung einer klimaneutralen Bundesverwaltung im
Jahre 2030 festgelegt wird, und sofern nicht, warum nicht?
126. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile
omnivorer, vegetarischer und veganer Gerichte bei den
Gemeinschaftsverpflegungen der Bundesverwaltung (bitte auf die täglichen Essensausgaben
am Mittag beziehen), und hat sich diese Verteilung seit Inkrafttreten des
KSG verändert?
127. Welche Vorgaben und Richtlinien im Kontext der Nachhaltigkeit und der
Reduktion von Treibhausgasen existieren für Unternehmen, die im
Auftrag der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden die
Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Lebensmitteln übernehmen, sind
diese ferner verpflichtend, und sofern es keine Vorgaben oder Richtlinien
gibt bzw. diese nicht verpflichtend sind, warum nicht?
128. Gibt es dabei Vorgaben dazu, wie hoch der Anteil vegetarischer oder
veganer Speisen insbesondere bei der Ausgabe von Mittagessen sein muss
(bitte Anzahl bzw. Anteil der einzelnen Gerichte bei täglichen
Mittagessen, die nicht omnivor sein sollen oder müssen angeben)?
129. Sofern die Bundesregierung und die Bundesbehörden weiterhin
Lebensmittel tierischen Ursprungs in den Orten ihrer
Gemeinschaftsverpflegung von Dritten ausgeben lassen wollen, wie kompensiert sie die damit
verbundenen Methan-Emissionen und weiterer Treibhausgase bei deren
Erzeugung, so dass sie das Ziel ihrer eigenen Klimaneutralität im Jahre
2030 zu erreichen vermag, und sofern keine Kompensationen vorhanden
oder geplant sind, warum nicht?
130. Plant die Bundesregierung, insbesondere um ihrer im Abschnitt 5 KSG
verankerten „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ gerecht zu werden
und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für klimaneutrale
Ernährungsformen zu sensibilisieren, die Einführung sog. Veggietage, an denen nur
pflanzenbasierte Kost ausgeben wird, und sofern nicht, warum nicht?
Methan-Emissionen im Sektor Haushalte und Kleinverbraucher
131. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im
Sektor „Haushalte und Kleinverbraucher“, welche die Bundesregierung
gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) listet (bitte die bis zu zehn
relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie
in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil in diesem Sektor in den
Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)?
132. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ursache für den nach UBA (2025c) gestiegenen Ausstoß von Methan
in diesem Sektor seit dem Jahr 2004 von 0,8 Millionen Tonnen
CO2‑Äquivalente auf 1,1 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente im Jahr
2024, mithin eine Steigerung um ein Drittel, zu identifizieren?
133. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach
Kenntnis der Bundesregierung konkrete Handlungsmöglichkeiten, um
dieser Entwicklung des Anstiegs der Methan-Emissionen bei Haushalten
und Kleinverbrauchern zu reduzieren (bitte jeweils auf die zehn
relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme beziehen)?
134. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen,
technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-
Emissionen im Sektor „Haushalte und Kleinverbraucher“ nach UBA
(2025c) initiiert?
135. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen,
technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung des Bundeskanzlers
Olaf Scholz in der 20. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-
Emissionen im Sektor „Haushalte und Kleinverbraucher“ nach UBA
(2025c) initiiert?
136. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen
Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit
2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen in diesem Sektor
adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese fortzusetzen?
137. Welche Informationspflichten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für Energieversorger und Anbieter von Haushaltsenergie, um
Verbraucherinnen und Verbraucher über Methan-Emissionen, mögliche
Risiken und Reduktionsmöglichkeiten transparent aufzuklären, und sofern
keine Informationspflichten bestehen, warum nicht?
138. Welche Rechte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Haushalte,
wenn durch Gasgeräte oder Gasleitungen (z. B. Lecks, defekte
Heizungen oder Gasthermen) Sicherheitsrisiken oder Schäden entstehen?
139. Welche Prüfpflichten, Schutzmechanismen oder Haftungsregelungen
existieren nach Kenntnis der Bundesregierung oder sind geplant, um
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, welche von
Gasgeräten oder Gasleitungen ausgehen können, zu schützen (bitte bestehende
und bzw. geplante Regelungen skizzieren)?
Methan-Emissionen im Sektor Abfall und Abwasser
140. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im
Sektor „Abfall und Abwasser“, welche die Bundesregierung als
Emissionsinventar gemäß der Untergliederung des UBA (2025c) in ihrer
Treibhausgas-Berichterstattung listet (bitte die bis zu zehn relevantesten
Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie in
CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil in diesen Quellen im Sektor
Abfall und Abwasser in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020
und 2025 nennen)?
141. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ursache dafür, dass nach einer sehr deutlichen Reduktion der
Methan-Emissionen in diesem Sektor seit 1990 sich diese in den
vergangenen fünf Jahren nur noch in sehr viel geringerem Umfang verringert
haben [vgl. UBA (2025c)]?
142. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach
Kenntnis der Bundesregierung konkrete Handlungsmöglichkeiten, um
dieser Entwicklung der stagnierenden Reduktion der Methan-
Emissionen im Bereich Abfall und Abwasser entgegenzuwirken (bitte
jeweils auf die zehn relevantesten Quellen, Prozesse und Systeme
beziehen)?
143. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen,
technischen Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-
Emissionen nach UBA (2025c) im Sektor Abfall und Abwasser initiiert?
144. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifische, technischen
Vorgaben wurden von der Bundesregierung des Bundeskanzlers Olaf
Scholz in der 20. Wahlperiode zur Reduktion der Methan-Emissionen
nach UBA (2025c) im Sektor Abfall und Abwasser initiiert?
145. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen und aus welchen
Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit
2017 von der Bundesregierung die Methan-Emissionen im Sektor Abfall
und Abwasser adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese
fortzusetzen?
146. Wie viele derzeit genutzte Deponien gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und bei wie vielen davon wird das
Deponiegas, gemeint sind insbesondere Methan-Emissionen, nicht erfasst,
erfasst, abgefackelt oder energetisch verwertet (bitte pro Bundesland mit
absolutem und prozentualem Anteil der Deponien nach Verfahren
angeben)?
147. Wie viele stillgelegte Deponien gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland, und bei wie vielen wird das Deponiegas, gemeint
sind insbesondere Methan-Emissionen, nicht kontinuierlich gemessen?
148. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
den Hauptursachen von Methan-Emissionen aus Deponien vor (z. B.
organischer Anteil des Deponats, klimatische Bedingungen wie
Temperatur und Feuchtigkeit, Gasdurchlässigkeit, Alter der Deponie), und wie
bewertet sie die Wirksamkeit bisheriger Mess- und Erfassungssysteme
für Deponiegas?
149. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr
vorliegenden Literatur die Methan-Emissionen aus Bioabfällen von
Privathaushalten, Gewerbe und Industrie vor deren Sammlung sowie während
deren Lagerung durch Vergärungsprozesse, bevor diese Bioabfälle
behandelt werden (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr angeben)?
150. Welche Vorgaben bestehen für die Entsorgungsunternehmen zur
Vermeidung von Methan-Verlusten in Vergärungsketten bei temporären
Lagerungen der unterschiedlichen Arten von Abfällen, etwa Bioabfällen
sowie sog. Hausmüll mit oftmals biogenem Anteil, vor der jeweiligen
Abfallbehandlung?
151. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Methan-
Verluste (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr insgesamt
angeben)?
152. Wie hoch ist der Anteil bei sog. Restmüll insgesamt, der mittels
mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) behandelt
wird (bitte pro Bundesland angeben)?
153. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuelle Messmethoden (z. B. Drohnenmessungen,
Bodenluftuntersuchungen, Satellitendaten) zur Erfassung diffuser Methan-Emissionen aus
Deponien und Kompostwerken eingesetzt, wie bewertet sie deren
Ergebnisse, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus ab, und sofern keine
Kenntnisse vorliegen, warum nicht?
154. Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Sachverhalt
gegeben, dass „auf einer Deponie aufgrund biologischer Abbauprozesse
Deponiegas in relevanten Mengen“, gemeint sind insbesondere Methan-
Emissionen, nach Anhang 5 Nrummer 7 Satz 1der Deponieverordnung
(DepV) entsteht, so dass „der Betreiber einer Deponie der Klasse I, II
oder III dieses Deponiegas schon in der Ablagerungsphase zu fassen und
zu behandeln, nach Möglichkeit energetisch […] verwerten“ kann (bitte
den Richt- oder Grenzwert für die „relevanten Mengen“ in CH4 und
CO2‑Äquivalente pro Jahr und ggf. pro Einheit der abgelagerten Abfälle
nennen)?
155. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das verbleibende,
aber nicht gehobene Reduktionspotential an Methan-Emissionen aus
Deponien, in denen diese Emissionen nicht erfasst und genutzt werden
(bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente pro Jahr angeben)?
156. Plant die Bundesregierung bei einem Aufkommen von Deponiegas „in
relevanten Mengen“ die bisherige Kann-Bestimmung in eine Pflicht zur
energetischen Nutzung zu verändern, und sofern nicht, warum nicht?
157. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei allen stillgelegten
Deponien im Rahmen von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen Methan-
Emissionen zumindest temporär gemessen, und wie werden diese in der
Treibhausgas-Berichterstattung (bitte in CH4 und CO2‑Äquivalente
insgesamt pro Jahr angeben) berücksichtigt, und sofern nein, warum nicht?
158. Welche Förderinstrumente oder Programme stellt die Bundesregierung
bereit, um Kommunen und Betreiberinnen und Betreiber bei der
Nachrüstung von Deponien mit Gasfassungssystemen oder bei deren
Umrüstung auf energetische Nutzung des Deponiegases zu unterstützen (bitte
finanziellen Umfang der Programme und Dauer nennen), und sofern
keine Förderinstrumente oder Programme bereitgestellt werden, warum
nicht?
159. Welche technischen Innovationen (z. B. biotechnische
Oxidationsschichten/Biofilter, Phytobedeckung, Methanoxidationsfilter) gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung für neue und bestehende Deponien, und
welche prüft sie zwecks Umsetzung, und sofern keine Innovationen
bestehen, warum nicht?
160. Welche Forschungsbemühungen unterstützt die Bundesregierung
generell zur Methan-Reduktion auf Deponien (bitte mit Fragestellung,
Budget und Dauer angeben), und sofern keine, warum nicht?
161. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge an sog.
Bioabfällen aus privaten Haushalten, Lebensmittelhandel, Gastronomie,
Kleingewerbe, Industrie, Agrarbetrieben, Kommunen etc. gemäß
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, bitte Gesamtmenge nach Herkunft und
Anteil pro Jahr seit 2017 untergliedern)?
162. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Bioabfällen insgesamt, die dem KrWG unterfallen und die getrennt zu sammeln
sind, gegenüber den Bioabfällen, die nicht erfasst werden (bitte jeweilige
Gesamtsumme pro Jahr seit 2017, prozentuale Anteile angeben und nach
Bundesländern untergliedern)?
163. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erfassungsquote
bei Bioabfällen zu verbessern und damit durch sachgerechte Lagerung
und energetische Nutzung die Methan-Emissionen zu verringern (bitte
grob skizzieren), und sofern keine Maßnahmen geplant sind, warum
nicht?
164. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Methan-
Emissionen (bitte pro Jahr insgesamt in CH4 und CO2‑Äquivalente
angeben) aus der biologischen Abfallbehandlung (z. B.
Kompostierungsanlagen, Vergärungsanlagen, mechanisch-biologische Behandlung), und
welche Anteile davon werden erfasst und energetisch genutzt?
165. Was ergibt sich aus dem direkten Vergleich der Treibhausgasbilanz der
verschiedenen Verfahren, also Kompostierungsanlagen,
Vergärungsanlagen, mechanisch-biologische Behandlung und ggf. weiteren Verfahren
(bitte nach Verfahren und jeweilige Treibhausgase in CO2‑Äquivalente
pro Ausgangseinheit untergliedern)?
166. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestimmungen der zur
Umsetzung anstehenden Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der
Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle im Hinblick auf sog.
Lebensmittelverschwendung, Methan-Emissionen, Nachhaltigkeit und Klimaschutz?
167. Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2025/1892 insbesondere auch die Methan-Emissionen in den Fokus
rücken und die vorhandenen rechtlichen Spielräume für eine ambitionierte
Umsetzung im Sinne der Nachhaltigkeit, der Reduzierung von Methan-
Emissionen und des Klimaschutzes nutzen (bitte grob den Inhalt der
Umsetzungsmaßnahmen skizzieren), und sofern nein, warum nicht?
168. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen
Methanstrategie sektorale Reduktionsziele für den Sektor Abfall und
Deponien verbindlich festzulegen (bitte grob skizzieren), und sofern nein,
warum nicht?
169. Welche Hauptquellen von Methan-Emissionen in der
Abwasserwirtschaft identifiziert die Bundesregierung (z. B. Kanalnetz, persistente,
bautechnisch bedingte Ablagerungen im System, Vorklärung,
industrielle Vorbehandlung, anaerobe Klärbecken, Faultürme, Nachklärung,
Auslauf etc.), und welchen Anteil an den Methan-Emissionen in diesem
Sektor haben diese gelisteten Subsektoren jeweils (bitte in Summen in CH4
und CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil im Sektor Abwasser
insgesamt pro Jahr angeben)?
170. Durch welche Maßnahmen adressiert die Bundesregierung die
Verringerung der Methan-Emissionen durch Kanalnetze an sich, persistente,
bautechnisch bedingte Ablagerungen im System, Vorklärung, industrieller
Vorbehandlung, anaerober Klärbecken, Faultürme, Nachklärung und
Auslauf, und sofern nicht, warum nicht?
171. Wie werden die Methan-Emissionen aus den Kanalsystemen derzeit
methodisch (z. B. Massenspektrometrie, Infrarot-Spektroskopie, NDIR-
Gasanalysatoren – nicht-dispersive Infrarot-Analyse,
Drohnenmessungen) geschätzt, modelliert oder gemessen (bitte nach genannten
Methoden anteilig in Prozent untergliedern)?
172. Welche Anforderungen und Pflichten bestehen an kommunale und
industrielle Betreiberinnen und Betreiber von Abwasseranlagen zur
Erfassung, Behandlung, Reinigung und energetischen Nutzung von Klärgas
sowie generell des Klimaschutzes, und wie wird deren Einhaltung
überwacht?
173. Identifiziert die Bundesregierung bei der Behandlung von Abwässern
und deren technische Behandlung weitere Reduktionspotentiale für
Methan-Emissionen, und sofern ja, welche?
174. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Klärgas bislang
genutzt, etwa zur Strom- und Wärmeerzeugung in den Betrieben selbst,
Aufbereitung zu Biomethanol, Einspeisung ins Erdgasnetz,
Fahrzeugtreibstoffe, chemische Nutzung, Methanol etc. (bitte absolute Menge in
CH4 und CO2‑Äquivalente und prozentuale Anteile nach den genannten
und ggf. weiteren Nutzungsformen pro Jahr angeben)?
175. In welchem Umfang (bitte in CH4 und Anteil an der insgesamt erfassten
Menge pro Jahr angeben) wird nach Kenntnis der Bundesregierung
Klärgas abgefackelt (sog. Flaring)?
176. Sind der Bundesregierung Fälle des sog. Venting, also die gezielte oder
geduldete Abgabe von Methan ohne Verbrennung in die Luft, in diesem
Sektor bekannt, und sofern ja, in welchem Umfang (bitte in CH4 und
CO2‑Äquivalente pro Jahr seit 2017 angeben)?
177. Plant die Bundesregierung initiativ zu werden, um die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zu verändern, so dass eine vollständige energetische
Nutzung des Klärgases erreicht wird, und sofern nicht, warum nicht?
178. Plant die Bundesregierung neue technische Vorgaben beim Bau oder der
Sanierung von Kanalnetzen oder sind diese bereits vorhanden, um
gezielt Methan-Emissionen aus Kanalnetzen zu verringern, die durch
anaerobe Prozesse im Abwasser und insbesondere durch bautechnisch
bedingte Ablagerungen entstehen, und sofern nicht, warum nicht?
179. Welche Förderprogramme existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
insbesondere auch auf Ebene der Bundesländer, um kommunale
Abwasserbetriebe bei der Modernisierung vor allem bei kleineren Kanalnetze
und Kläranlagen zu unterstützen, und welche technischen
Optimierungen zur Erfassung und energetischen Nutzung von Klärgas werden dabei
adressiert (bitte die Höhe der Mittel sowie nach Zielsetzungen der
Förderprogramme untergliedern)?
180. Welche Anforderungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
industrielle Abwasserbehandlungsanlagen hinsichtlich des Methan-
Monitoring, -Minderung und -Nutzung, und in welchen Branchen (z. B.
Lebensmittel-, Fleisch-, Zellstoff- und Textilindustrie) sieht sie
Handlungsbedarf (bitte jede der genannten Branchen einzeln bewerten), und
sofern kein Handlungsbedarf besteht, warum nicht?
181. Welche Forschungsvorhaben fördert die Bundesregierung aktuell zur
Methan-Vermeidung in Abwasseranlagen, und welche Ergebnisse (bitte
Fragestellungen und Budget nennen und Ergebnisse grob skizzieren)
liegen vor, und sofern keine Ergebnisse vorliegen, warum nicht?
182. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des KSG und einer nationalen
Methan-Strategie sektorale Reduktionsziele für den Teilsektor Abwasser
verbindlich festzulegen (bitte grob für die jeweiligen Subsektoren
skizzieren), und sofern nein, warum nicht?
Methan-Emissionen im Sektor der Industrieprozesse
183. Welchen spezifischen Quellen entstammen die Methan-Emissionen im
Sektor „Industrieprozesse“, welche die Bundesregierung gemäß der
Untergliederung nach UBA (2025c) listet (bitte die bis zu 20 relativ
gesehen größten Quellen, Prozesse und Systeme mit Umfang in CH4 sowie
in CO2‑Äquivalente und prozentualem Anteil in diesen Quellen in den
Jahren 1995, 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025 nennen)?
184. Welche Gründe und Faktoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Ursache dafür, dass seit 1990 in diesem Sektor sich die Methan-
Emissionen von 0,5 Millionen Tonnen CO2‑Äquivalente nicht reduziert
haben [vgl. UBA (2025c)]?
185. Welche rechtlichen, regulatorischen und technischen Vorgaben sind nach
Kenntnis der Bundesregierung konkrete Handlungsmöglichkeiten, um
dieser Entwicklung der stagnierenden Methan-Emissionen bei den
Industrieprozessen zu begegnen (bitte jeweils auf die 20 relevantesten
Quellen, Prozesse und Systeme beziehen)?
186. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen technischen
Vorgaben wurden von der Bundesregierung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel in der 19. Wahlperiode im Sektor Industrieprozesse
nach UBA (2025c) initiiert?
187. Welche rechtlichen Veränderungen und sektorenspezifischen technischen
Vorgaben wurden von der Bundesregierung des Bundeskanzlers Olaf
Scholz in der 20. Wahlperiode im Sektor der Industrieprozesse nach
UBA (2025c) initiiert?
188. Mit welchen Förderprogrammen und Zielsetzungen, aus welchen
Haushaltstiteln, in welcher Höhe und welchem Zeitraum wurden seit 2017
von der Bundesregierung die Methan-Emissionen in dem Sektor
„Industrieprozesse“ adressiert, um diese zu reduzieren, und plant sie, diese
fortzusetzen?
189. Welche technischen Mindeststandards bestehen für die Dichtheit und
Überwachung von Lagertanks, Rohrleitungssystemen, Anlagen etc. für
Methan innerhalb von Industrieanlagen, und plant die Bundesregierung,
bisher rechtlich nicht bindende technische Regeln wie TRAS 120 (=
Technische Regeln für Anlagensicherheit) verpflichtend einzuführen?
190. Welche Lücken bei Erfassung und Meldung der hohen Anzahl
unterschiedlichster kleiner industrieller Methan-Emissionen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei deren Messung und Modellierung
vorhanden, und wie werden diese in der Berichterstattung über die
Treibhausgase berücksichtigt?
191. Welche wissenschaftlichen Unsicherheiten bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Quantifizierung industrieller Methan-
Emissionen, und werden Forschungsvorhaben oder Pilotmessungen
(z. B. Satelliten-, Drohnen-, In-situ-Messungen mit Echtzeitdaten)
gefördert, und sofern nicht, warum nicht?
192. Welche Prozessschritte in der Eisen- und Stahlindustrie (z. B.
Reduktionsprozesse mit Kohlenstoff, Koks, Kohlenwasserstoffen) sowie
relevante Vorkettenemissionen für Methan identifiziert die Bundesregierung
in dieser Branche, und welche Methan-Minderungsmaßnahmen erachtet
sie als technisch für realisierbar?
193. Plant die Bundesregierung, bei methanintensiven Prozessschritten in der
Eisen- und Stahlindustrie die regulatorischen Vorgaben zu verändern,
und fördert sie Konversionsprojekte und wissenschaftliche Forschung,
um das Ziel der Dekarbonisierung und hier der Minderung der Methan-
Emissionen zu erreichen (bitte mögliche Vorgaben und
Konversionsprojekte skizzieren und finanziellen Umfang benennen), und sofern nicht,
warum nicht?
194. Welche Prozessschritte in der chemischen Industrie sowie relevante
Vorkettenemissionen für Methan identifiziert die Bundesregierung in dieser
Branche, und welche Methan-Minderungsmaßnahmen erachtet sie als
technisch für realisierbar?
195. Plant die Bundesregierung, bei methanintensiven Prozessschritten in der
chemischen Industrie die regulatorischen Vorgaben zu verändern, und
fördert sie Konversionsprojekte und wissenschaftliche Forschung, um
das Ziel der Dekarbonisierung und hier der Minderung der Methan-
Emissionen zu erreichen (bitte mögliche Vorgaben und
Konversionsprojekte skizzieren und finanziellen Umfang benennen), und sofern nicht,
warum nicht?
196. Plant die Bundesregierung, bei der noch zur Umsetzung in nationales
Recht anstehenden Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen den vorhandenen rechtlichen
Spielraum zu nutzen, um insbesondere die Methan-Emissionen bei
relevanten Industrieprozessen explizit mit Vorgaben zu reduzieren, und
sofern nein, warum nicht?
197. Welche Reduktionspotentiale für Methan sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Dekarbonisierung der Industrie hin zu Prozessen,
die auf Wasserstoff basieren oder elektrifiziert werden könnten,
vorhanden, und wie hoch schätzt sie diese insgesamt (bitte in CH4 sowie in
CO2‑Äquivalente pro Jahr angeben)?
198. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Methan-
Emissionen werden im Kontext der „Bundesförderung Industrie und
Klimaschutz (BIK) – Förderung zur Dekarbonisierung der Industrie“ oder
im Rahmen anderer industriebezogener Förderprogramme unterstützt
(bitte Zielsetzungen der Projekte und finanziellen Umfang nennen), und
sofern keine Maßnahmen unterstützt werden, warum nicht?
199. Um welche Branchen und welche industriellen Prozesse handelt es sich,
bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung trotz des Zieles der
Dekarbonisierung der Industrie auch in Zukunft Methan eingesetzt werden
wird (bitte Branchen und industrielle Prozesse listen und die Gründe für
den weiteren Einsatz beschreiben sowie ggf. wissenschaftlich
begründen, warum Methan nicht substituiert werden kann)?
200. Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um im
Rahmen des KSG und einer nationalen Methan-Strategie auch sektorale
Reduktionsziele für Industrieprozesse verbindlich festzulegen (bitte den
Inhalt grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht?
201. Plant die Bundesregierung eine Initiative, um das Bundes-
Immissionsschutzgesetz bzw. technische Regelwerke so zu verändern,
dass der sog. „Methan-Schlupf“ bei der Verbrennung von Methan
reduziert wird, insbesondere was Ventile, Brennraumgeometrie, Brennstoff-
Luftverhältnis und Brennraumtemperatur betrifft, und sofern ja, bitte
einzelne Maßnahmen konkretisieren, und sofern nein, warum nicht?
202. Wird sich die Bundesregierung für die Einführung eines Methan-
Emissionsgrenzwertes in der Richtlinie (EU) 2015/2193 „zur
Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen
Feuerungsanlagen in die Luft“ einsetzen, wie er vom UBA (2025d)
(„Unterschätztes Treibhausgas – Methan – Quellen, Wirkungen,
Minderungsoptionen“, Umweltbundesamt, 2025, S. 24) vorgeschlagen wird, und sofern
nein, warum nicht?
203. Plant die Bundesregierung auf nationaler Ebene die Einführung eines
Methan-Emissionsgrenzwerts für kleine Verbrennungsmotoranlagen mit
einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt, wie er
vom UBA (2025d), S. 24 vorgeschlagen wird, und sofern nicht, warum
nicht?
204. Welche Forschungsanstrengungen unterstützt die Bundesregierung
angesichts der Erwartung, dass auch nach der geplanten Erreichung der
Klimaneutralität im Jahr 2045 weiterhin methanhaltige Brennstoffe, etwa
Biogas, Grubengas, Deponiegas und Klärgas, verbrannt werden, um
diese Emissionen durch Abgasreinigung (Schwefeldioxid bei
unsauberem Methan, Stickoxide durch Reaktion mit Stickstoff aus der Luft
sowie Ruß etc.) möglichst auf den technisch optimalen Grad zu
minimieren (bitte mögliche Forschungsanstrengungen mit Fragestellungen
skizzieren sowie Dauer, Träger und Kosten nennen), und sofern keine
Forschungsanstrengungen unterstützt werden, warum nicht?
205. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, perspektivisch bis zur
geplanten Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 ganz auf die
Verwendung von aktiv gefördertem fossilem Erdgas zu verzichten,
indem einerseits ohnehin vorhandene Methan-Quellen aus Biogas,
Grubengas, Deponiegas und Klärgas genutzt werden und andererseits
fossiles Gas zunehmend durch erneuerbare Energien und einer damit
verbundenen Elektrifizierung sowie durch auf grünem Wasserstoff basierende
Technologien ersetzt werden könnten?
206. Hat die Bundesregierung Kenntnis über wissenschaftliche Szenarien
zum sog. Erdgas-Ausstieg, und wie bewertet sie diese?
207. Bis wann plant die Bundesregierung den Erdgas-Ausstieg, und wie
begründet sie diesen Zeitpunkt, und sofern sie keinen Erdgas-Ausstieg
plant, warum nicht?
Internationale Anstrengungen bei der Reduktion von Methan-Emissionen
208. Warum hat die Bundesregierung nach ihrem Beitritt zum Global
Methane Pledge (GMP), womit sie sich zu einer Methan-Reduktion um 30
Prozent bis zum Jahr 2030 verpflichtet hat, in den Folgejahren keine eigene
sektorenübergreifende Strategie zur Methan-Reduktion entwickelt, so
dass auf Basis der Daten des UBA (2025c) berechnet die deutschen
Methan-Emissionen im Vergleich zum Bezugsjahr 2020 im Jahr 2024
lediglich um 8,3 Prozentpunkte gesunken sind?
209. Mit welchen schnell wirksamen Maßnahmen will die Bundesregierung
es erreichen, dass in den verbleibenden fünf Jahren bis zum Jahr 2030
die restlichen 21,7 Prozentpunkte der Methan-Emissionen in
Deutschland eingespart werden, um die Vorgabe des GMP für das Jahr 2030 zu
erfüllen, 30 Prozent der Methan-Emissionen gegenüber dem Jahr 2020
zu reduzieren, und sofern keine Maßnahmen vorhanden sind, warum
nicht?
210. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des GMP zu einer
kurzfristigen Verringerung der globalen Erwärmung, und strebt sie innerhalb
des GMP ein ambitionierteres Vorgehen oder eine Verlängerung über das
Jahr 2030 hinaus an, und sofern nicht, warum nicht?
211. In welcher Weise beteiligt sich Deutschland an der Berichterstattung und
Überprüfung (Reportings, Reviews) über die Entwicklung der Methan-
Emissionen innerhalb des GMP, und wie wird Transparenz über
Fortschritte oder Zielverfehlungen der Unterzeichnerstaaten sichergestellt,
und sofern nicht, warum nicht?
212. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Methan-
Reduktionspfad der Staaten, die den GMP unterzeichnet haben, aus
(bitte Liste aller Staaten innerhalb des GMP mit den gesamten Methan-
Emissionen in CH4 und CO2‑Äquivalente in den Jahren 2020, 2021,
2023, 2024 und 2025, die einzelnen Staaten sortiert nach prozentualer
CH4-Reduktion im Jahr 2025 versus 2020, die Liste beginnend mit den
Ländern mit dem höchsten prozentualen Anteil an CH4-Reduktion und
abschließen mit den Ländern mit der geringsten Reduktion bzw., sofern
gegeben, dem Anstieg der CH4-Emissionen angeben)?
213. Plant die Bundesregierung, eine rechtsverbindliche Verpflichtung der
Unterzeichnerstaaten des GMP als Ergänzung des Pariser
Klimaabkommens anzustreben, um die globalen Methan-Emissionen schneller zu
reduzieren, und sofern nicht, warum nicht?
214. Plant die Bundesregierung, jenseits der freiwilligen Verpflichtungen des
GMP stattdessen rechtsverbindliche nationale Reduktionsziele für
Methan-Emissionen über das Jahr 2030 hinaus (z. B. jährliche
Emissions-Höchstmengen) festzuschreiben, und sofern nein, warum
nicht?
215. Fördert die Bundesregierung aufgrund ihrer Rolle als Global Methane
Champion im Rahmen der sog. internationalen Klimafinanzierung oder
im Kontext anderer auf den sog. Globalen Süden ausgerichteten
Politiken Strategien zur Methan-Reduzierung (bitte Inhalt beschreiben und
welche Aspekte der Methan-Emissionen sie grundsätzlich adressieren
sollen), und sofern nicht, warum nicht?
216. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im
Bereich der Abwasser- und Abfallwirtschaft, etwa um weltweit die
Deponierung von Bioabfällen zu beenden und die energetische Nutzung der
Methan-Emissionen zu unterstützen (bitte nach Land, kurze
Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern
keine Projekte gefördert werden, warum nicht?
217. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im
Bereich Energie, um Methan-Emissionen bei Förderung, Transport,
Erkennung und Vermeidung von Leckagen sowie der Verwendung von Erdgas
zu vermeiden (bitte nach Land, kurze Projektskizzen, finanzielle
Unterstützung und Dauer aufschlüsseln) und sofern keine Projekte gefördert
werden, warum nicht?
218. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im
Bereich der Substitution von Erdgas als Energieträger durch erneuerbare
Energien zur Verwendung im eigenen Land und als Beitrag zu der
jeweiligen nationalen Energiewende (bitte nach Land, kurze Projektskizzen,
finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern keine
Projekte gefördert werden, warum nicht?
219. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im
Bereich Methan-Reduktion in der Tierhaltung, wie etwa durch Reduktionen
der Tierbestände bei Rindern und Milchkühen (bitte nach Land, kurze
Projektskizzen, finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und
sofern keine Projekte gefördert werden, warum nicht?
220. Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Globalen Süden im
Bereich der pflanzenbasierten Nahrungsmittel, wie etwa dem Wechsel von
Nassreis- zu Trockenreisanbau oder anderen Getreidesorten, um Methan-
Emissionen zu reduzieren (bitte nach Land mit kurze Projektskizzen,
finanzielle Unterstützung und Dauer aufschlüsseln), und sofern keine
Projekte gefördert werden, warum nicht?
221. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aus dem Commitment der
Energie- und Umweltminister des G7-Gipfels 2022 („G7 Climate,
Energy and Environment Ministers’ Communiqué“, G7 Germany 2022/
Bundesregierung, 27. Mai 2022, www.bundesregierung.de/resource/blo
b/974430/2044350/84e380088170c69e6b6ad45dbd133ef8/2022-05-27-
1-climate-ministers-communique-data.pdf) umgesetzt, um die Methan-
Emissionen aus fossilen Vorketten um 75 Prozent bis zum Jahr 2030
gegenüber dem Jahr 2020 zu reduzieren, und plant sie, dazu beizutragen,
dass die G7 ihr Commitment zur Reduktion von Methan-Emissionen aus
der Energiewirtschaft erneuert und konkretisiert (bitte Position der
Bundesregierung darlegen und mögliche Maßnahmen nennen), und sofern
nicht, warum nicht?
222. Wurde die Bundesregierung nach der United Nations Framework
Convention on Climate Change, 28th Conference of the Parties in Dubai
(COP28) und in den darauffolgenden Beratungen innerhalb der von ihr
mit getragenen UAE Declaration on Sustainable Agriculture, Resilient
Food Systems and Climate Action aktiv, um insbesondere Methan-
Emissionen im Kontext einer nachhaltigen Landwirtschaft in den Fokus
zu rücken, und sofern ja, in welcher Form, und sofern nicht, warum
nicht?
223. Hat die Bundesregierung nach der COP28 in Dubai insbesondere in
Kooperation mit dem Globalen Süden im Bereich Landwirtschaft und
Ernährung die sehr methanintensiven Bereiche Rinder- und
Milchviehhaltung (insbesondere Tierhaltung in großen Anlagen bzw. auf großen
Nutzflächen), Bodendegradation, Bioabfälle, energetische Nutzung von
Biogas etc. mit Initiativen unterstützt, und sofern ja, in welcher Form,
und sofern nein, warum nicht?
224. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der COP30 in
Belém die besonders schnell klimaaggressiv wirkenden globalen
Methan-Emission Gegenstand der Konferenz (bitte Positionen der
Bundesregierung sowie der relevanten Akteurinnen und Akteure beschreiben
sowie die Rahmen des Austausches, Diskussionsgegenstände, Initiativen
etc. grob skizzieren)?
225. Hat die brasilianische Regierung als Gastgeberin der COP30, wie vorab
Medienberichten zu entnehmen war, bei ihrem Vorhaben,
Ernährungssysteme in den Mittelpunkt der Konferenz zu stellen, auch die
unterschiedlich starken Methan-Emissionen, die mit Lebensmitteln und
unterschiedlichen Ernährungsformen oder dem Export methanreicher
Landwirtschaftsprodukte, wie etwa Rindfleisch, einhergehen, thematisiert,
und sofern ja, in welcher Form?
226. Spielte die Bundesregierung auf der COP30 als Global Methan
Champion eine besonders hervorgehobene Rolle (Vorschläge zu Vereinbarungen,
Erkennung von Lecks, Zusagen zu technischen und finanziellen Hilfen
zur Methan-Reduktion in ärmeren Ländern etc.), und sofern ja, mit
welchen Initiativen (bitte Teilnehmerkreis, Inhalt der Gespräche,
Vorschläge, Absprachen etc. grob skizzieren), und sofern nein, warum nicht?
Berlin, den 3. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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