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Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle (Antwort zu Drs. 21/7511)

dip / drucksache 03.09.2026 · WP 21 · 21/7862 · Antwort · Original ↗

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Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle (Antwort zu Drs. 21/7511) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7862 21. Wahlperiode 03.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7511 – Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Noch immer verzeichnen wir in Deutschland 10,8 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle pro Jahr. Mit der am 16. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung an der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 wurden nun erstmals verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle in den Mitgliedstaaten festgelegt. Bis 2030 sollen in den Bereichen Herstellung und Verarbeitung 10 Prozent der Lebensmittelabfälle vermieden werden. Im Handel, in der Außer-Haus- Verpflegung und den privaten Haushalten sind 30 Prozent als Summenziel pro Kopf vorgesehen. Darüber hinaus sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Koordinierungsstelle zur Steuerung von Maßnahmen und zur Vernetzung relevanter Akteure auf nationaler Ebene einzurichten. Diese hat die Aufgabe, wirksame Maßnahmen zu identifizieren sowie Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu überprüfen und anzupassen. Bis zum 31. Dezember 2027 überprüft die Europäische Kommission, ob die bis 2030 zu erreichenden Reduktionsziele gegebenenfalls angepasst und auf weitere Stufen der Lebensmittelversorgungskette ausgeweitet werden sollen. Dabei sind auch das Ausmaß und die Ursachen von Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverlusten in der Primärerzeugung sowie die Durchführbarkeit geeigneter Maßnahmen zur Reduktion zu bewerten. Während Nachernteverluste in der Primärproduktion bereits in die Berichterstattung im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie einbezogen werden, gilt dies für Vorernteverluste bislang nicht, obwohl diese einen signifikanten Anteil am Gesamtaufkommen an Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverlusten ausmachen (https://literatur.t huenen.de/digbib_extern/dn066143.pdf). Vorernteverluste können dabei auch Folge von Marktanforderungen und kurzfristigen Änderungen der Nachfrage nachgelagerter Akteure sein. In der Vermarktung von Obst und Gemüse bestehen beispielsweise neben den gesetzlichen Vermarktungsnormen auch weitere, nicht gesetzlich vorgegebene Anforderungen nachgelagerter Marktstufen, insbesondere des Lebensmitteleinzelhandels. Diese betreffen in der Praxis häufig optische und sortimentsspezifische Merkmale wie Form, Größe, Größensortierung und äußere Beschaffenheit. Solche Anforderungen können Einfluss auf Sortierung, Vermark- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 3. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tung und Preisbildung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie auf den Umgang mit genusstauglicher Ware haben. Eine verbesserte Datengrundlage dient daher nicht der einseitigen Betrachtung der Primärproduktion, sondern soll Ursachen für Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette sichtbar machen und gezielte Maßnahmen zur Reduktion ermöglichen. Auf europäischer Ebene wird derzeit an einer gemeinsamen Definition und Erfassungsmethodik für Lebensmittelverluste in der Primärproduktion gearbeitet, um bestehende Wissenslücken zu schließen und geeignete Reduktionsmaßnahmen zu identifizieren. Vor dem Hintergrund der neuen europäischen Reduktionsvorgaben ist aus Sicht der Fragestellenden zu prüfen, inwieweit die bisherigen nationalen Maßnahmen zur Zielerreichung ausreichen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus- Verpflegung und Zivilgesellschaft hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sektorspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung entwickelt. Diese reichen jedoch noch nicht aus, um Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Acker bis zum Teller angemessen zu erfassen und zu reduzieren. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Datengrundlage für die Berichterstattung an die Europäische Union methodische Schwächen aufweist. Etwa weil lediglich die Abfälle erfasst werden, die von den Versorgungssystemen registriert werden, oder die Methoden zur Berechnung der Abfälle auf nicht repräsentativen Stichproben beruhen. Trotz umfangreicher Maßnahmen seit dem Jahr 2012 und der damit verbundenen Ausgaben von 17,4 Mio. Euro sei der angestrebte Erfolg bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle bisher ausgeblieben, sodass die Gefahr bestehe, die Reduktionsziele zu verfehlen. Um die Ziele zur Reduktion von Lebensmittelabfällen zu erreichen, braucht es demzufolge gezieltere und wirksamere Maßnahmen. Eine bessere Datenbasis zur belastbaren Erfassung der Abfälle ist dafür eine wesentliche Voraussetzung (www.bundesrechnungshof.de/SharedDoc s/Downloads/DE/Berichte/2025/lebensmittelverschwendung-volltext.pdf?__bl ob=publicationFile&v=3). Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt in Deutschland primär durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Erforderlich ist zudem die Anpassung der nationalen Abfallvermeidungsprogramme. Derzeit werden sowohl das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes als auch die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung überarbeitet.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, die nationalen und europäischen Reduktionsziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen, und worauf basiert diese Bewertung? Deutschland berichtet seit dem Berichtsjahr 2020 jährlich nach der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL 2008/98/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2025/1892) die Menge der Lebensmittelabfälle an die EU-Kommission. Nach ersten Auswertungen der Daten für die Berichtsjahre 2020 bis 2023 und den vorläufigen Zahlen für das Berichtsjahr 2024 kann angenommen werden, dass sich die gesamte Menge an Lebensmittelabfällen von den Jahren 2020 bis 2024 um bis zu zwei Millionen Tonnen reduziert haben könnte. Da die europäischen Reduktionsziele sektorspezifisch formuliert sind und Informationen zu den einzelnen Sektoren derzeit noch nicht vorliegen, ist eine belastbare Einschätzung der Zielerreichung derzeit noch nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 2 verwiesen.  2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, und welche messbaren Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensmittelabfällen lassen sich seit Etablierung der Strategie in den einzelnen Sektoren nachweisen? Die Bundesregierung kann derzeit auf Grundlage der Methode für die jährliche Berichterstattung zum Umfang der Lebensmittelabfälle nach der AbfRRL noch keine Aussagen zu messbaren Fortschritten bei der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in den einzelnen Sektoren abgeben. Einzelne Maßnahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf Unternehmensebene wie der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung mit dem Handel oder die Arbeit in den sektorspezifischen Dialogforen (in den Jahren 2019 bis 2024) zeigen aber, dass sich Lebensmittelabfälle in den teilnehmenden Unternehmen um bis zu 50 Prozent reduzieren lassen. Nähere Informationen sind unter dem Link www.wwf.de/fileadmin/fm-ww f/Publikationen-PDF/Landwirtschaft/Abschlussergebnisse-Abfallzusammenset zung-Umweltauswirkungen-und-Reduktionspotentiale-auf-Betriebs-und-Bunde sebene.pdf abrufbar. Aktuell und in den kommenden Jahren geht es darum, die Ergebnisse der Dialogforen und die wirksamen Maßnahmen in der Breite konsequent umzusetzen. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Betrachtung und Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste, die an den Schnittstellen zwischen den Sektoren entstehen. Dafür hat die Bundesregierung im Jahr 2025 eine sektorübergreifende Dialogreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – Dialog für eine neue Wertschätzungskette“ durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Dialogreihe werden von der im Jahr 2025 eingerichteten Kompetenzstelle zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste (KLAV) aufgegriffen und sollen gemeinsam mit der Wirtschaft umgesetzt werden. Auch im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung mit dem Handel wurden Schnittstellen bei der Festlegung der Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen im Pakt berücksichtigt. Zudem setzt die Bundesregierung mit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ auch weiterhin auf die Information und Motivation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, um Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten zu reduzieren.  3. Wie werden in Deutschland derzeit Lebensmittelabfälle für die Berichterstattung gegenüber der EU erfasst, welche Behörden oder Institutionen sind daran beteiligt, und auf welchen methodischen Grundlagen beruht die Datenerhebung, und wie bewertet die Bundesregierung die derzeit verwendete Erhebungsmethodik sowie Validität und Belastbarkeit der erhobenen Daten? Die Berichtspflicht ergibt sich aus der AbfRRL. Der Delegierte Beschluss (EU) 2019/1597 gibt die Methodik, Definitionen, Messzeiträume sowie Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen vor. Für die Umsetzung der AbfRRL und die Erfüllung der EU-Berichtspflicht ist federführend das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) verantwortlich. Das Umweltbundesamt (UBA) ist vom BMUKN mit der Erstellung und Versendung der Daten an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) beauftragt. Das Statistische Bundesamt (StBA) erstellt eine Datenbasis für das UBA. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) begleitet diesen Prozess. Die Datenqualität der bisher erhobenen Daten wird derzeit in einem Forschungsvorhaben untersucht. Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen.  4. Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Bericht des Bundesrechnungshofes und die darin formulierten Erwartungen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?  5. Plant die Bundesregierung, die Methodik zur Erhebung von Lebensmittelabfällen weiterzuentwickeln, um die Datenqualität und Aussagekraft der Berichterstattung zu verbessern und die vom Bundesrechnungshof sowie der Evaluation der Nationalen Strategie identifizierten Schwächen zu beheben, z. B. durch die Erhebung repräsentativer Stichproben oder einer sektoralen Zuordnung von Lebensmittelabfällen?  6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die betriebliche Datengrundlage zur Erfassung von Lebensmittelabfällen auf Sektorebene zu verbessern und bestehende Datenlücken zu schließen? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bericht des Bundesrechnungshofes ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung folgt den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und hat ein neues Vorhaben zur „Weiterentwicklung der Methodik zur EU- Berichterstattung von Lebensmittelabfällen in Deutschland“ initiiert. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2027 erwartet. Unter anderem sollen durch das Vorhaben die Datenqualität verbessert werden und belastbare und plausible Alternativen für die Erhebung der Abfallerzeugung – als Instrument zur Ableitung von Verteilungsschlüsseln in den Sektoren 1 bis 4 (Primärproduktion, Herstellung, Handel und Außer-Haus-Verkauf) – ermittelt und weiterentwickelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Berücksichtigung der Antwort der EU-Kommission zum erweiterten Umfang der Wirtschaftszweige und die damit verbundene Prüfung der Auswirkungen auf alle Berichtsjahre.  7. Plant die Bundesregierung, Unternehmen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich zu verpflichten, betriebliche Kennzahlen zu anfallenden Lebensmittelabfällen zu erheben und zu melden? Aktuell ist keine dahingehende Novellierung des Umweltstatistikgesetzes (US- tatG) vorgesehen.  8. Plant die Bundesregierung, die Verteilung der Lebensmittelabfallmengen auf die einzelnen Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette künftig auf einer belastbareren Datengrundlage zu ermitteln? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.  9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung, und wie bewertet sie den aktuellen Stand der Zielerreichung in diesem Sektor? a) Wie viele Betriebe beteiligen sich derzeit an Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung? b) Welchen prozentualen Anteil an allen Betrieben des Sektors machen diese Betriebe aus? c) Wie hat sich die Zahl der beteiligten Betriebe seit 2020 entwickelt? d) Welche Aktivitäten werden derzeit von den beteiligten Betrieben durchgeführt? e) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr reduziert werden, und wie verhält sich diese Menge zur Gesamtmenge der Lebensmittelabfälle im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung? f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen? Die Teilfragen 9 a) bis f) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit seinen mehr als 200.000 Betrieben/Unternehmen (https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/4 5342/table/45342-0001/chart/line) ist sehr heterogen, von kleinen Imbissen und Restaurants bis hin zu Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder Betrieben, die alle vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen. Um die Unternehmen der AHV bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle zu unterstützen, wurde als Ergebnis des Dialogforums AHV im Jahr 2021 eine Zielvereinbarung mit den Verbänden der Branche abgeschlossen und der Aufbau der Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) ab dem Jahr 2022 bis Ende 2024 durch das BMLEH gefördert. Die KAHV setzt die Zielvereinbarung für die AHV um. Sie berät und akquiriert einzelne Unternehmen aus dem Sektor, die der Beteiligungserklärung zur Zielvereinbarung beitreten, ihre Lebensmittelabfälle messen, analysieren und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung ergreifen. Seit dem Jahr 2025 wird die KAHV von United Against Waste e. V. eigenständig weitergeführt. Die Zahl der teilnehmenden Betriebe liegt gemäß der Website der KAHV (www.united-a gainst-waste.de/kahv/mit-dabei) derzeit bei 131. (Stand 25. August 2026). Wie viele weitere Unternehmen der AHV in Deutschland, angeregt durch die Zielvereinbarung mit der Branche, Maßnahmen zur Reduzierung ergreifen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den teilnehmenden Unternehmen des Groß- und Einzelhandels zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Stand der Zielerreichung? Eine Zielvereinbarung mit dem Titel „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“ (kurz Pakt) wurde im Sommer 2023 zwischen dem BMLEH und 14 Handelsunternehmen getroffen. Die Reduzierungsziele umfassen dabei das Zwischenziel von 30 Prozent Reduzierung bis zum Jahr 2025 und das Hauptziel von 50 Prozent Reduzierung bis zum Jahr 2030. Das Thünen-Institut wurde vom BMLEH beauftragt, die Rechenschaftslegung im Pakt zu prüfen. Hierfür liefern die teilnehmenden Unternehmen jährlich Daten an das Thünen-Institut. Das Thünen-Institut prüft alle eingereichten Unterlagen, wertet die Daten aus und veröffentlicht die Ergebnisse in anonymisierter und aggregierter Form in einem jährlichen Bericht. Der Bericht für das Jahr 2024 ist unter dem Link www.thuenen.de/de/fachinstitute/marktanalyse/projekt e/monitoring-zur-reduzierung-der-lebensmittelabfaelle-im-gross-und-einzelha ndel abrufbar. Im Jahr 2023 wurde eine Marktabdeckung des Paktes von 83 Prozent für den organisierten Lebensmitteleinzelhandel (Supermärkte und Discounter) erzielt. a) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr reduziert werden? Die Methode des Paktes berechnet die Reduzierungserfolge auf Basis monetärer Abschreibungen. Dabei setzt sich der Reduzierungserfolg aus der Entwicklung der monetären Abschreibungen gegenüber dem jeweils individuell gewählten Basisjahr und der vollumfänglichen Weitergabe als Lebensmittel oder Futtermittel zusammen. Eine Abfrage der Lebensmittelabfälle in Tonnen findet nicht statt, da Angaben in Tonnen den meisten Unternehmen nicht vorliegen. Im Pakt konnte von den teilnehmenden Unternehmen im Jahr 2024 eine umsatzgewichtete Reduzierung von 25 Prozent erreicht werden (Kuntscher und Schmidt 2025). Zu berücksichtigen ist, dass bei einem Teil der Unternehmen derzeit für die Weitergabe als Lebensmittel, beispielsweise an Tafeln, eine Pauschale von 30 Prozent hinterlegt ist. Diese wird im Laufe des Paktes durch einen unternehmensspezifischen Wert ersetzt. Bis dahin kann die tatsächliche Weitergabe bei den betreffenden Unternehmen über- oder unterschätzt werden, was sich entsprechend auch auf die ausgewiesene Reduzierung auswirken würde. Die Ergebnisse sowie die angewandte Methode sind in den Ergebnisberichten (Kuntscher und Schmidt 2024; Kuntscher und Schmidt 2025) des Thünen- Instituts veröffentlicht und über die dazugehörige Webseite unter www.thuenen.de/ de/fachinstitute/marktanalyse/projekte/monitoring-zur-reduzierung-der-lebens mittelabfaelle-im-gross-und-einzelhandel abrufbar. Die Ergebnisse zum Berichtsjahr 2025 inklusive der Bewertung des Zwischenziels von 30 Prozent Reduzierung werden Ende 2026 veröffentlicht. b) Welche Maßnahmen wurden am häufigsten beziehungsweise am seltensten gewählt? Insgesamt setzen alle teilnehmenden Unternehmen im Pakt fünf Pflichtmaßnahmen sowie mindestens acht Wahlpflichtmaßnahmen um. Dabei stehen 36 Wahlpflichtmaßnahmen zur Auswahl, zudem besteht die Möglichkeit, individuelle Maßnahmen umzusetzen. Im Jahr 2024 wurden folgende Wahlpflichtmaßnahmen am häufigsten umgesetzt (Kuntscher und Schmidt 2025): • Optimierter Abverkauf von Waren mit knappem Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum • Saisonale Sortimentsgestaltung im Obst- und Gemüsebereich • Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor und nach dem Einkauf durch Initiativen, Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen Folgende Wahlpflichtmaßnahmen wurden im Jahr 2024 dagegen nicht gewählt (Kuntscher und Schmidt 2025) • Längere Stornierungsfristen • Aktiver Beitrag zur Nutzung von Mehrmengen für alternative Vermarktungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten • Projekt zu internen Marktmaßnahmen inklusive Maßnahmenbewertung (wissenschaftlich begleitet) • Unentgeltliche Weitergabe nicht mehr verkaufsfähiger, aber noch verzehrfähiger Lebensmittel an Verbraucherinnen und Verbrauchern im Markt • Einfrieren von Fleisch zur Ermöglichung der Weitergabe • Projekt zur Verbesserung der Weitergabe inklusive Maßnahmenbewertung (wissenschaftlich begleitet) c) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt der teilnehmenden Handelsunternehmen im vergangenen Jahr, und welche Ursachen sieht sie dafür, dass die bisherigen Reduktionsergebnisse hinter den angestrebten Zielen zurückbleiben? Im Rahmen des Paktes konnte von den teilnehmenden Unternehmen im Jahr 2024 eine umsatzgewichtete Reduzierung von 25 Prozent erreicht werden. Die Unternehmen auf einem guten Weg, das Zwischenziel von 30 Prozent Reduzierung im Jahr 2025 zu erreichen. Die Ergebnisse hierzu werden Ende 2026 vom Thünen-Institut veröffentlicht. d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen im Handel zu einer Verlagerung von Lebensmittelabfällen in vor- oder nachgelagerte Sektoren geführt haben? Der Handel hat Einfluss auf die vor- und nachgelagerten Sektoren und fungiert als Schnittstelle zwischen diesen. Dementsprechend wurde dieser Aspekt bei der Festlegung der Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen im Pakt berücksichtigt. So befasst sich beispielsweise eine Pflichtmaßnahme mit dem Beitrag der Handelsunternehmen zur Reduzierung von Überschüssen in der vorgelagerten Lebensmittelkette. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse zu tatsächlich eingetretenen Verlagerungen vor. 11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Sektoren Primärproduktion und Weiterverarbeitung bei der Reduzierung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen zu unterstützen und in die nationalen Zielerreichungsstrukturen einzubinden? Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 die KLAV als Teil der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eingerichtet. Die KLAV wirkt als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen und Verbände aller Sektoren in die Lebensmittelversorgungskette hinein, vernetzt und stellt Informationen bereit. Insbesondere die Unternehmen aus der Primärproduktion und der Lebensmittelverarbeitung, für die das Ziel der AbfRRL gilt, sollen so in die Strukturen zur Zielerreichung einbezogen werden. Konkret bündelt die KLAV relevante Informationen für Unternehmen, sammelt Best-Practice-Beispiele und bietet eine Online-Seminarreihe an. Themen und Bedarfe werden sowohl bei den Teilnehmenden als auch in Unternehmen abgefragt. Zudem organisiert die KLAV Runde Tische zu spezifischen Themen einzelner Branchen aus den Sektoren Primärproduktion und Verarbeitung und erarbeitet praxisnahe Leitfäden mit Checklisten, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in die Lage versetzen sollen, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste im Betriebsablauf zu ergreifen. Die in den sektorspezifischen Dialogforen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zwischen den Jahren 2019 und 2024 erarbeiteten, auf Unternehmensebene wirksamen Maßnahmen sind gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden der Grundsatzvereinbarung in die Breite der Unternehmen zu transportieren und die wirksamen Maßnahmen flächendeckend anzuwenden. Ziel ist es, eine messbare Reduzierung auch auf den Sektorenebenen zu erreichen. 12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Datengrundlage zu Vor- und Nachernteverlusten in der Primärproduktion zu verbessern? Derzeit plant die Bundesregierung keine zusätzliche Datenerfassung. Auf EU- Ebene werden in einzelnen Forschungsvorhaben (z. B. FOLOU) Daten zu Lebensmittelabfällen und -verlusten verschiedener Feldfrüchte untersucht. 13. Hat die Bundesregierung valide Daten zur Höhe von Vorernteverlusten, auch wenn diese nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst sind, und gibt es hierzu Daten auf Ebene der Bundesländer? a) Wenn ja, wie hoch sind die Vorernteverluste (bitte nach Kulturen und gegebenenfalls Bundesländern aufschlüsseln)? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu erheben? Der Bundesregierung liegen aktuell keine kontinuierlich erhobenen, flächendeckenden amtlichen Daten zu Vorernteverlusten vor. Da diese Verluste rechtlich nicht als „Lebensmittelabfall“ definiert sind, fallen sie nicht unter die gesetzliche Erfassung nach der EU‑AbfRRL. Die amtliche Berichterstattung (z. B. durch das Statistische Bundesamt) setzt erst ab der Primärproduktion nach der Ernte an. Auch das Thünen-Institut quantifiziert die Primärproduktion erst ab dem Zeitpunkt der Ernte. Die Bundesregierung plant keine Datenerfassung zu Vorernteverlusten. 14. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, auch für die Primärproduktion Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle festzulegen? Derzeit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht dafür ein, Reduzierungsziele für die Primärproduktion festzulegen. 15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen nicht gesetzlich vorgegebene Anforderungen nachgelagerter Marktstufen an Lebensmittel, insbesondere Vermarktungsnormen des Lebensmitteleinzelhandels für Obst und Gemüse, auf die Primärproduktion haben, und wie soll sichergestellt werden, dass Anforderungen nachgelagerter Marktstufen an Lebensmittel nicht einseitig der Primärproduktion zugerechnet werden? Die Bundesregierung hat lediglich aus einer Studie des Thünen-Instituts Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen von Handelsnormen auf die Primärproduktion. Die Studie „Lebensmittelverluste bei Obst und Gemüse – die Rolle von Qualitätsanforderungen und Unternehmenspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels“ untersucht den Einfluss von Produktanforderungen im Zusammenhang mit Geschäftspraktiken auf Obst- und Gemüseverluste in der Zulieferkette eines Einzelhändlers. Die Studie ist nicht repräsentativ, weitere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Studie zeigt, dass im Durchschnitt 15 Prozent der produzierten Obst- und Gemüsemenge nicht den Qualitätsanforderungen des Einzelhändlers entsprechen. Ein Großteil dessen wird alternativ vermarktet. Sechs Prozent der angebauten Obst- und Gemüsemenge sind in der Lieferkette als Lebensmittelverluste zu betrachten (Nichternte 3,4 Prozent, Tierfutter 1,7 Prozent, Entsorgung und non-food-Artikel < 1 Prozent). Die Studie gibt Hinweise darauf, dass zusätzliche Handelsnormen des Lebensmitteleinzelhandels Lebensmittelverluste in der Primärproduktion verursachen. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf private Normen und kann daher nicht sicherstellen, dass der Lebensmitteleinzelhandel keine privaten Vermarktungsnormen stellt, die die Primärproduktion nicht belasten. Im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung hat die Bundesregierung mit Unternehmen des Einzelhandels jedoch als eine Wahlpflichtmaßnahme den Verzicht auf zusätzliche Vorgaben an Optik und Größe von Obst und Gemüse aufgenommen. Die Studie ist unter dem Link www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-w orkingpaper/ThuenenWorkingPaper_202.pdf abrufbar. 16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Tiere bereits vor der Schlachtung – etwa während des Transports oder noch in den Betrieben – verenden, auch wenn diese sog. Vorschlachtungsverluste nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst werden? a) Wenn ja, wie viele Tiere verenden bereits vor der Schlachtung, einschließlich während des Transports (bitte nach Tierart und gegebenenfalls Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu erheben? Die Bundesregierung beabsichtigt keine derartige Erfassung. c) Wie ist der aktuelle Stand des Aufbaus des Datenraums Tiergesundheit, insbesondere bezüglich der für Ende September 2025 in Aussicht gestellten Fertigstellung, und zu welchem Zeitpunkt soll der Datenraum für Behörden, bestandsbetreuende Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhaltende einsatzbereit zur Verfügung stehen? Die Bundesregierung fördert in der aktuellen Legislaturperiode ein Projekt des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zum Aufbau eines „Datenraums Tiergesundheit“. Nach Abschluss der ersten Projektphase, in der die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, besteht nun für interessierte öffentliche und privatwirtschaftliche Akteurinnen und Akteure die Möglichkeit, ihre Tiergesundheitsdaten in Abstimmung mit dem FLI in den Datenraum einzuspeisen und gemeinsam mit dem FLI unter Einbeziehung weiterer relevanter Datenquellen auszuwerten. d) Ist vorgesehen, im Datenraum Tiergesundheit künftig auch Mortalitätsraten in Betrieben, Transportverluste und Daten der Tierkörperbeseitigungsanlagen zu erfassen, und wenn nein, warum nicht? Im Projekt „Datenraum Tiergesundheit“ sollen bereits erfasste Daten weiter vernetzt werden, um die Tiergesundheit insbesondere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu schützen und weiter zu verbessern. Dabei sollen moderne digitale Lösungen genutzt werden. Zugleich wird darauf geachtet, dass keine zusätzlichen Daten erhoben und keine neuen bürokratischen Auflagen für Tierhalterinnen und Tierhalter geschaffen werden. 17. Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten wurden bislang umgesetzt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor? Um private Haushalte zum Thema Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren und zu Verhaltensänderungen zur Reduzierung ihrer Lebensmittelabfälle zu motivieren, hat das BMLEH im Jahr 2012 die Initiative „Zu gut für die Tonne!“ gestartet. Umfassende Informationen zur Initiative sind auf der Website des BMLEH unter dem Link: www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelv erschwendung/aktivitaeten-lebensmittelverschwendung.html zu finden. Die Initiative bietet unter anderem via der Website www.zugutfuerdietonne.de, der „Zu gut für die Tonne!“‑App mit Reste-Rezepten und Küchentagebuch zum Erfassen von Lebensmittelabfällen, der jährlichen Aktionswoche, Presse- und Medienarbeit, Publikationen und Posts in den Sozialen Medien Hintergrundinformationen und alltagstaugliche Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Dabei stehen Themen wie eine vorausschauende Einkaufsplanung, richtige Lagerung und rechtzeitige Verwertung der Lebensmittel im Mittelpunkt. Um Verbraucherinnen und Verbraucher passgenau anzusprechen, werden die Maßnahmen regelmäßig weiterentwickelt. Zudem hat das von BMLEH über insgesamt sechs Jahre geförderte Dialogforum private Haushalte nicht nur für diesen Bereich relevante Akteure vernetzt und für den Austausch von Wissen und Best Practices gesorgt. Nähere Informationen sind unter dem Link www.zugutfuerdietonne.de/unsere-strategie/dialogf orum-private-haushalte-20 einsehbar. Das Dialogforum hat mit der Entwicklung eines Küchentagebuchs und MOA-Fragebögen (Motivation, Opportunity, Ability) eine Methode entwickelt, um Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten zu erfassen und Erkenntnisse über Verbraucherwissen und -fähigkeiten zu erlangen. Mit Hilfe dieser Methode wurden im Dialogforum auch die Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmen im Rahmen eines Citizen Science Projekts und von Partnermaßnahmen untersucht. Das Dialogforum endet im September 2026. Die Vernetzungsarbeit wird danach über „Zu gut für die Tonne!“ fortgeführt. a) Wie viele der Maßnahmen wurden bislang evaluiert, und welche haben sich als besonders wirksam erwiesen? Die Fragen 17 a) und 17 d) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Evaluation im Sinne einer repräsentativen Wirkungsmessung ist für einzelne Maßnahmen nicht erfolgt, da diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Allerdings hat ein Citizen Science Projekt des Dialogforums private Haushalte im Jahr 2022 ergeben, dass an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtete Informationsmaßnahmen und Aktionen wie zum Beispiel alltagstaugliche Tipps zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unter Einsatz eines Küchentagebuchs im Vorher-Nachher-Vergleich durchaus eine Lebensmittelabfallreduzierung in privaten Haushalten bewirken. Damals wurde als eine Intervention unter anderem eine „Zu gut für die Tonne!“-Broschüre mit konkreten Tipps zu Einkauf, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln getestet. In den teilnehmenden Haushalten führte die Nutzung der Broschüre zu einer Reduzierung um 25 Prozent. Auch die anderen angebotenen Informationen und Aktionen im Rahmen des Citizen Science Projektes haben Reduktionen bewirkt. Nähere Informationen sind unter dem Link www.zugutfuerdietonn e.de/unsere-strategie/abgeschlossene-dialogforen/private-haushalte/citizen-sci ence einsehbar. b) Welche nächsten Schritte sind für den Bereich private Haushalte vorgesehen? Die Initiative „Zu gut für die Tonne!“ ist fortlaufend mit Medienarbeit und via Social Media aktiv. Ende September 2026 startet zum siebten Mal die Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Im Januar 2027 wird die Initiative wieder auf der Grünen Woche präsent sein. c) Ist künftig eine erneute repräsentative Datenerhebung geplant, und wenn nein, warum nicht? Es ist ab Ende 2026 eine jährliche, repräsentative Umfrage zur Bekanntheit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“ sowie zu Verhaltensweisen im Haushalt geplant. d) Welche Wirkungsmessungen liegen der Bundesregierung zur Initiative „Zu gut für die Tonne!“ vor, und welche Maßnahmen haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen? Auf die Antwort zu Frage 17 a) wird verwiesen. e) Konnten mit der „Zu gut für die Tonne“-App Reduktionen von Lebensmittelabfällen in Haushalten erreicht werden, wenn auch nur exemplarisch? Die App mit mehr als 800 Reste-Rezepten ist ohne Registrierung nutzbar, entsprechend ist eine Evaluation der Wirkung der App auf Nutzerebene nicht möglich. Das seit Anfang 2025 in die ZgfdT!‑App integrierte digitale Küchentagebuch, das im Rahmen des Dialogforums private Haushalte 2.0 entwickelt wurde, ermöglicht es nicht nur privaten Haushalten, täglich die Menge ihrer Lebensmittelabfälle zu erfassen sowie Auswertungen und Tipps zur Reduzierung zu erhalten. 18. Welche messbaren Wirkungen hat die Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ in den jeweiligen Jahren entfaltet, und plant die Bundesregierung, dieses Format fortzuführen? Die Bundesregierung plant, die Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ fortzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 a) verwiesen. 19. Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesamte Lebensmittelwertschöpfungskette in ihrer Gesamtheit zu betrachten und in die Erreichung der Reduktionsziele einzubeziehen, um so Verlagerungseffekte von Lebensmittelabfällen zwischen den einzelnen Sektoren zu vermeiden? Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 die KLAV als sektorenübergreifende Kompetenzstelle eingerichtet, um zentrale Ansprechpartnerin für die Wirtschaft zu sein, Informationen und Wissen zu bündeln, Unternehmen innerhalb eines Sektors, aber auch über Sektorengrenzen hinaus miteinander zu vernetzen. Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 11 verwiesen. Ein wichtiges übergeordnetes Ziel der KLAV ist es, relevante Schnittstellen zwischen den Sektoren und deren Potenziale zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle zu identifizieren. Die gesamte Lebensmittelversorgungskette wird betrachtet, um Verschiebungen zwischen den Sektoren zu minimieren. Auch im Maßnahmenkatalog des Pakts gegen Lebensmittelverschwendung, den das BMLEH im Jahr 2023 mit 14 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und -einzelhandels geschlossen hat, sind entsprechende Maßnahmen enthalten. Ab dem Jahr 2026 wird durch das BMLEH jeweils zum Ende des Jahres das Jahresforum „Lebensmittelabfälle vermeiden – Wertschätzung erhöhen“ veranstaltet. Es richtet sich an alle Sektoren und wird ebenfalls sektorübergreifende Fragestellungen zu wechselnden Schwerpunkten diskutieren. 20. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Bund-Länder-Plattform, die als ressort- und länderübergreifendes Steuerungsinstrument in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgesehen ist? a) Welches Ziel wird mit der Plattform aktuell verfolgt? Das bereits existierende Bund-Länder-Gremium wurde im Jahr 2025 neu ausgerichtet und übernimmt die Funktion einer ressort- und länderübergreifenden Plattform. Die Plattform verbessert den Austausch unter den Beteiligten und setzt Impulse im Zusammenhang mit der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Aufgabe der Plattform ist außerdem, bewährte Verfahren, Informationen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit Aktivitäten und Ergebnissen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Bund und Ländern miteinander zu teilen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Plattform zu erleichtern. b) Wie häufig und wann haben Treffen stattgefunden, und was waren die Ergebnisse? c) Welche länderübergreifenden Themen wurden bislang behandelt? d) Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich das Gremium gegeben? e) Welche künftigen Treffen und Aktivitäten sind geplant? Die Teilfragen b) bis e) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Plattform tritt zweimal jährlich zusammen und tauscht sich auf Basis ihres Mandates aus. In den Treffen tauschen sich Bund und Länder zu den Maßnahmen aus, die sie derzeit umsetzen. Damit unterstützt die Bund-Länder- Plattform den Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, indem sie die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren in Deutschland erleichtert. Sie sensibilisieren die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Akteure der Lebensmittelversorgungskette hinsichtlich Lebensmittelverschwendung, teilen Wissen und Daten und unterstützen die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Das nächste Treffen ist für Ende des Jahres geplant. f) Ist die Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverlusten (KLAV) in die Arbeit der Bund-Länder- Plattform eingebunden? Die KLAV nimmt an den Treffen der Bund-Länder-Plattform teil und ist in die Arbeit der Bund-Länder-Plattform eingebunden. g) Haben die Bundesländer Empfehlungen an die Bundesregierung zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen herangetragen, und wenn ja, wie werden diese berücksichtigt? Die Länder bringen sich insbesondere in die jährliche Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“ ein, die auf einen Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zurückzuführen ist. Auch die Einrichtung der KLAV ist auf einen VSMK-Beschluss zurückzuführen. 21. Wird das Ziel, den Indikator Lebensmittelverschwendung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, weiterverfolgt, wenn ja, wie ist der aktuelle Stand, und wenn nein, warum nicht? Ein Indikator für Lebensmittelabfälle und somit auch die Integration dessen in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, ist aufgrund der lückenhaften Datenlage für Lebensmittelabfälle derzeit nicht vorgesehen. Mit der Novellierung der AbfRRL wurden jedoch verbindliche quantitative Ziele für die Sektoren der Lebensmittelversorgungskette EU-weit erstmals gesetzlich festgeschrieben. Die Methode zur Datenerfassung und Berichterstattung wird, wie in der Antwort zu den Fragen 4 bis 6 erläutert, weiterentwickelt und verbessert. Sie dient – ähnlich einem Indikator – der Bewertung und Kontrolle der Fortschritte bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle in Deutschland. 22. Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung des Abfallvermeidungsprogramms, und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein? Im Zuge der Umsetzung der novellierten AbfRRL in nationales Recht im Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zum „Programm zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen des Bundes“ weiterentwickelt. Dieses Abfallvermeidungsprogramm für Lebensmittelabfälle soll im Oktober 2027 der EU-Kommission vorgelegt werden. 23. Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der durch Lebensmittelverschwendung in Deutschland verursachten Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) pro Jahr vor, aufgeschlüsselt nach den Bereichen Primärproduktion, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus- Verpflegung, Verarbeitung und Privathaushalte? Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland wird im jährlichen Treibhausgas-Projektionsbericht dargestellt und im Rahmen des Bundes- Klimaschutzgesetzes (KSG) an den Deutschen Bundestag und den Expertenrat für Klimafragen berichtet. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, LULUCF sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges). Die Lebensmittelabfälle werden im Sektor „Abfallwirtschaft“ berücksichtigt. Grundlage sind die Gesamtmengen an Lebensmittelabfällen, die jährlich im Rahmen der EU-Berichterstattung erhoben werden. Die Treibhausgasemissionen werden nicht auf die in der Frage genannten Bereiche aufgeschlüsselt, sondern als Gesamtwert kommuniziert. Im Bereich der Lebensmittelabfallvermeidung liegt das jährliche Einsparpotenzial bei der Behandlung von Lebensmittelabfällen bei knapp 0,1 Millionen Tonnen CO2- Äquivalent. Weiterführende Informationen können unter www.umweltbundesam t.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarie n-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen abgerufen werden. 25. Wie viel landwirtschaftliche Fläche wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und im Ausland jährlich für die Erzeugung von Lebensmitteln genutzt, die letztlich nicht verzehrt, sondern entlang der Wertschöpfungskette verderben bzw. vernichtet werden? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 26. Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung vor zum Einfluss der rechnerisch durch Lebensmittelverschwendung bedingten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, welche u. a. mit zusätzlicher Flächeninspruchnahme und mit unnötigem Dünger- und Pestizideinsatz einhergehen? Der Zusammenhang zwischen Lebensmittelabfällen und den Auswirkungen auf die biologische Vielfalt lässt sich wissenschaftlich nicht pauschal beziffern. Das liegt zum einen daran, dass Artenverlust über komplexe Wirkungsketten wie Landnutzungsänderung, Rodung und Treibhausgasemissionen verläuft, und zum anderen an den globalen Lieferketten. Die Studienreihe „Food Wastage Footprint: Impacts on Natural Resources“ der FAO beleuchtet die ökologischen Folgen von Lebensmittelabfällen und kommt zu dem Schluss, dass jährlich 1,4 Milliarden Hektar Land (ca. 28 Prozent der weltweiten Agrarfläche) für Lebensmittel genutzt werden, die niemals verzehrt werden. 27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel Wasser (virtuelles Wasser bzw. Wasser-Fußabdruck) durch die Verschwendung von Lebensmitteln in Deutschland jährlich verbraucht wird? Der Bundesregierung liegen bislang keine Informationen über den auf Lebensmittelverschwendung entfallenden Wasserverbrauch vor. Die Operationalisierung des Wasserfußabdrucks und die Bereitstellung von Informationen zum Wasserfußabdruck für Konsumentinnen und Konsumenten sollen über die Nationale Wasserstrategie umgesetzt werden. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen zur Erarbeitung einer ISO (Internationale Organisation für Normung)-Norm zu Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20 Food loss and waste)? Die ISO 20001 (Food loss and waste management system — Requirements for the prevention and minimization of food loss and waste across the food supply chain) ist eine Managementsystemnorm und richtet sich hauptsächlich an Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. ISO 20001 wird am 29. September 2026 durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) veröffentlicht. Unternehmen jeglicher Größe steht es frei, die korrekte Umsetzung von ISO 20001 durch befugte Stellen zertifizieren zu lassen. Es kann erwartet werden, dass ISO 20001 von bisher weniger erfahrenen Unternehmen als Anleitung herangezogen wird, um interne Abläufe einzurichten oder zu optimieren, um Lebensmittelverluste und -abfälle innerhalb der eigenen Aktivitäten, aber auch in Kooperation mit der vor- und nachgelagerten Lieferkette, zu erkennen, zu messen, Maßnahmen zur Vermeidung oder Valorisierung auszuwählen und umzusetzen sowie die Änderungen zu evaluieren. Als Unterstützung bei der Auswahl von Messmethoden und Maßnahmen wurden und werden entsprechende Anhänge bzw. Begleitdokumente (ISO 20008 – Quantification, measurement, monitoring and reporting methods for excess food and food loss and waste) erarbeitet. 29. Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess zur Erarbeitung dieser ISO-Norm ein, wenn ja, mit welcher Positionierung und welchen Aktivitäten, und wenn nein, warum nicht? Das nationale Spiegelgremium für ISO/TC 34/SC20 ist im DIN- Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) im Gremium NA 057‑02‑02 AA Lebensmittelsicherheit – Management-Systeme angesiedelt. Das Thünen-Institut für Marktanalyse arbeitet als Koordinator der Collaboration Initiative Food Loss and Waste als Experte mit und wurde als Head of Delegation zu den bisherigen ISO-Sitzungen entsandt. Es vertritt die deutsche Position auch in den Arbeitsgruppen für ISO 20001 und 20008. Über die aktuellen Entwicklungen erstattet es dem BMLEH Bericht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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