Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle (Antwort zu Drs. 21/7511)
Text
Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle (Antwort zu Drs. 21/7511)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7862
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär,
Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7511 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele
für Lebensmittelabfälle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Noch immer verzeichnen wir in Deutschland 10,8 Mio. Tonnen
Lebensmittelabfälle pro Jahr. Mit der am 16. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung
an der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 wurden nun erstmals
verbindliche Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle in den Mitgliedstaaten festgelegt.
Bis 2030 sollen in den Bereichen Herstellung und Verarbeitung 10 Prozent der
Lebensmittelabfälle vermieden werden. Im Handel, in der Außer-Haus-
Verpflegung und den privaten Haushalten sind 30 Prozent als Summenziel pro
Kopf vorgesehen. Darüber hinaus sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet,
eine Koordinierungsstelle zur Steuerung von Maßnahmen und zur Vernetzung
relevanter Akteure auf nationaler Ebene einzurichten. Diese hat die Aufgabe,
wirksame Maßnahmen zu identifizieren sowie Programme zur Vermeidung
von Lebensmittelabfällen zu überprüfen und anzupassen.
Bis zum 31. Dezember 2027 überprüft die Europäische Kommission, ob die
bis 2030 zu erreichenden Reduktionsziele gegebenenfalls angepasst und auf
weitere Stufen der Lebensmittelversorgungskette ausgeweitet werden sollen.
Dabei sind auch das Ausmaß und die Ursachen von Lebensmittelabfällen und
Lebensmittelverlusten in der Primärerzeugung sowie die Durchführbarkeit
geeigneter Maßnahmen zur Reduktion zu bewerten. Während Nachernteverluste
in der Primärproduktion bereits in die Berichterstattung im Rahmen der
Abfallrahmenrichtlinie einbezogen werden, gilt dies für Vorernteverluste bislang
nicht, obwohl diese einen signifikanten Anteil am Gesamtaufkommen an
Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverlusten ausmachen (https://literatur.t
huenen.de/digbib_extern/dn066143.pdf). Vorernteverluste können dabei auch
Folge von Marktanforderungen und kurzfristigen Änderungen der Nachfrage
nachgelagerter Akteure sein.
In der Vermarktung von Obst und Gemüse bestehen beispielsweise neben den
gesetzlichen Vermarktungsnormen auch weitere, nicht gesetzlich vorgegebene
Anforderungen nachgelagerter Marktstufen, insbesondere des
Lebensmitteleinzelhandels. Diese betreffen in der Praxis häufig optische und
sortimentsspezifische Merkmale wie Form, Größe, Größensortierung und äußere
Beschaffenheit. Solche Anforderungen können Einfluss auf Sortierung, Vermark-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 3. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tung und Preisbildung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie auf den
Umgang mit genusstauglicher Ware haben. Eine verbesserte Datengrundlage dient
daher nicht der einseitigen Betrachtung der Primärproduktion, sondern soll
Ursachen für Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste entlang der
gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette sichtbar machen und gezielte
Maßnahmen zur Reduktion ermöglichen. Auf europäischer Ebene wird derzeit an
einer gemeinsamen Definition und Erfassungsmethodik für
Lebensmittelverluste in der Primärproduktion gearbeitet, um bestehende Wissenslücken zu
schließen und geeignete Reduktionsmaßnahmen zu identifizieren.
Vor dem Hintergrund der neuen europäischen Reduktionsvorgaben ist aus
Sicht der Fragestellenden zu prüfen, inwieweit die bisherigen nationalen
Maßnahmen zur Zielerreichung ausreichen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-
Verpflegung und Zivilgesellschaft hat das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat sektorspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung entwickelt. Diese reichen jedoch noch nicht aus,
um Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom
Acker bis zum Teller angemessen zu erfassen und zu reduzieren.
Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige
Datengrundlage für die Berichterstattung an die Europäische Union methodische
Schwächen aufweist. Etwa weil lediglich die Abfälle erfasst werden, die von
den Versorgungssystemen registriert werden, oder die Methoden zur
Berechnung der Abfälle auf nicht repräsentativen Stichproben beruhen. Trotz
umfangreicher Maßnahmen seit dem Jahr 2012 und der damit verbundenen
Ausgaben von 17,4 Mio. Euro sei der angestrebte Erfolg bei der Reduzierung der
Lebensmittelabfälle bisher ausgeblieben, sodass die Gefahr bestehe, die
Reduktionsziele zu verfehlen. Um die Ziele zur Reduktion von
Lebensmittelabfällen zu erreichen, braucht es demzufolge gezieltere und wirksamere
Maßnahmen. Eine bessere Datenbasis zur belastbaren Erfassung der Abfälle ist
dafür eine wesentliche Voraussetzung (www.bundesrechnungshof.de/SharedDoc
s/Downloads/DE/Berichte/2025/lebensmittelverschwendung-volltext.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=3).
Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt in
Deutschland primär durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die
Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Juni 2027 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Erforderlich ist zudem die Anpassung der nationalen
Abfallvermeidungsprogramme. Derzeit werden sowohl das Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes als auch die Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung überarbeitet.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, die nationalen
und europäischen Reduktionsziele zur Verringerung der
Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu erreichen, und worauf basiert diese Bewertung?
Deutschland berichtet seit dem Berichtsjahr 2020 jährlich nach der
Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL 2008/98/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU)
2025/1892) die Menge der Lebensmittelabfälle an die EU-Kommission. Nach
ersten Auswertungen der Daten für die Berichtsjahre 2020 bis 2023 und den
vorläufigen Zahlen für das Berichtsjahr 2024 kann angenommen werden, dass
sich die gesamte Menge an Lebensmittelabfällen von den Jahren 2020 bis 2024
um bis zu zwei Millionen Tonnen reduziert haben könnte. Da die europäischen
Reduktionsziele sektorspezifisch formuliert sind und Informationen zu den
einzelnen Sektoren derzeit noch nicht vorliegen, ist eine belastbare Einschätzung
der Zielerreichung derzeit noch nicht möglich. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu der Frage 2 verwiesen.
2. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, und welche messbaren
Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensmittelabfällen lassen sich
seit Etablierung der Strategie in den einzelnen Sektoren nachweisen?
Die Bundesregierung kann derzeit auf Grundlage der Methode für die jährliche
Berichterstattung zum Umfang der Lebensmittelabfälle nach der AbfRRL noch
keine Aussagen zu messbaren Fortschritten bei der Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung in den einzelnen Sektoren abgeben.
Einzelne Maßnahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung auf Unternehmensebene wie der Pakt gegen
Lebensmittelverschwendung mit dem Handel oder die Arbeit in den sektorspezifischen
Dialogforen (in den Jahren 2019 bis 2024) zeigen aber, dass sich
Lebensmittelabfälle in den teilnehmenden Unternehmen um bis zu 50 Prozent reduzieren
lassen. Nähere Informationen sind unter dem Link www.wwf.de/fileadmin/fm-ww
f/Publikationen-PDF/Landwirtschaft/Abschlussergebnisse-Abfallzusammenset
zung-Umweltauswirkungen-und-Reduktionspotentiale-auf-Betriebs-und-Bunde
sebene.pdf abrufbar.
Aktuell und in den kommenden Jahren geht es darum, die Ergebnisse der
Dialogforen und die wirksamen Maßnahmen in der Breite konsequent umzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Betrachtung und Reduzierung der
Lebensmittelabfälle und -verluste, die an den Schnittstellen zwischen den Sektoren
entstehen. Dafür hat die Bundesregierung im Jahr 2025 eine
sektorübergreifende Dialogreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – Dialog für eine
neue Wertschätzungskette“ durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Dialogreihe
werden von der im Jahr 2025 eingerichteten Kompetenzstelle zur Reduzierung
der Lebensmittelabfälle und -verluste (KLAV) aufgegriffen und sollen
gemeinsam mit der Wirtschaft umgesetzt werden. Auch im Pakt gegen
Lebensmittelverschwendung mit dem Handel wurden Schnittstellen bei der Festlegung der
Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen im Pakt berücksichtigt.
Zudem setzt die Bundesregierung mit der Initiative „Zu gut für die Tonne!“
auch weiterhin auf die Information und Motivation von Verbraucherinnen und
Verbrauchern, um Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten zu reduzieren.
3. Wie werden in Deutschland derzeit Lebensmittelabfälle für die
Berichterstattung gegenüber der EU erfasst, welche Behörden oder Institutionen
sind daran beteiligt, und auf welchen methodischen Grundlagen beruht
die Datenerhebung, und wie bewertet die Bundesregierung die derzeit
verwendete Erhebungsmethodik sowie Validität und Belastbarkeit der
erhobenen Daten?
Die Berichtspflicht ergibt sich aus der AbfRRL. Der Delegierte Beschluss (EU)
2019/1597 gibt die Methodik, Definitionen, Messzeiträume sowie
Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von
Lebensmittelabfällen vor.
Für die Umsetzung der AbfRRL und die Erfüllung der EU-Berichtspflicht ist
federführend das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMUKN) verantwortlich. Das Umweltbundesamt
(UBA) ist vom BMUKN mit der Erstellung und Versendung der Daten an das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) beauftragt. Das Statistische
Bundesamt (StBA) erstellt eine Datenbasis für das UBA. Das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) begleitet diesen
Prozess. Die Datenqualität der bisher erhobenen Daten wird derzeit in einem
Forschungsvorhaben untersucht. Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 wird
verwiesen.
4. Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Bericht des
Bundesrechnungshofes und die darin formulierten Erwartungen an das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
5. Plant die Bundesregierung, die Methodik zur Erhebung von
Lebensmittelabfällen weiterzuentwickeln, um die Datenqualität und
Aussagekraft der Berichterstattung zu verbessern und die vom
Bundesrechnungshof sowie der Evaluation der Nationalen Strategie identifizierten
Schwächen zu beheben, z. B. durch die Erhebung repräsentativer Stichproben
oder einer sektoralen Zuordnung von Lebensmittelabfällen?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die betriebliche
Datengrundlage zur Erfassung von Lebensmittelabfällen auf Sektorebene
zu verbessern und bestehende Datenlücken zu schließen?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bericht des Bundesrechnungshofes ist der Bundesregierung bekannt.
Die Bundesregierung folgt den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und
hat ein neues Vorhaben zur „Weiterentwicklung der Methodik zur EU-
Berichterstattung von Lebensmittelabfällen in Deutschland“ initiiert. Erste Ergebnisse
werden im Frühjahr 2027 erwartet. Unter anderem sollen durch das Vorhaben
die Datenqualität verbessert werden und belastbare und plausible Alternativen
für die Erhebung der Abfallerzeugung – als Instrument zur Ableitung von
Verteilungsschlüsseln in den Sektoren 1 bis 4 (Primärproduktion, Herstellung,
Handel und Außer-Haus-Verkauf) – ermittelt und weiterentwickelt werden. Ein
weiterer Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Berücksichtigung der Antwort
der EU-Kommission zum erweiterten Umfang der Wirtschaftszweige und die
damit verbundene Prüfung der Auswirkungen auf alle Berichtsjahre.
7. Plant die Bundesregierung, Unternehmen entlang der
Lebensmittelwertschöpfungskette gesetzlich zu verpflichten, betriebliche Kennzahlen zu
anfallenden Lebensmittelabfällen zu erheben und zu melden?
Aktuell ist keine dahingehende Novellierung des Umweltstatistikgesetzes (US-
tatG) vorgesehen.
8. Plant die Bundesregierung, die Verteilung der Lebensmittelabfallmengen
auf die einzelnen Sektoren entlang der Lebensmittelversorgungskette
künftig auf einer belastbareren Datengrundlage zu ermitteln?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung,
und wie bewertet sie den aktuellen Stand der Zielerreichung in diesem
Sektor?
a) Wie viele Betriebe beteiligen sich derzeit an Maßnahmen der
Bundesregierung zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im
Bereich der Außer-Haus-Verpflegung?
b) Welchen prozentualen Anteil an allen Betrieben des Sektors machen
diese Betriebe aus?
c) Wie hat sich die Zahl der beteiligten Betriebe seit 2020 entwickelt?
d) Welche Aktivitäten werden derzeit von den beteiligten Betrieben
durchgeführt?
e) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden
Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr
reduziert werden, und wie verhält sich diese Menge zur
Gesamtmenge der Lebensmittelabfälle im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung?
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Ergebnissen?
Die Teilfragen 9 a) bis f) werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit seinen mehr als 200.000
Betrieben/Unternehmen (https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/4
5342/table/45342-0001/chart/line) ist sehr heterogen, von kleinen Imbissen und
Restaurants bis hin zu Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in
Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder Betrieben, die alle vor unterschiedlichen
Herausforderungen stehen. Um die Unternehmen der AHV bei der Reduzierung
der Lebensmittelabfälle zu unterstützen, wurde als Ergebnis des Dialogforums
AHV im Jahr 2021 eine Zielvereinbarung mit den Verbänden der Branche
abgeschlossen und der Aufbau der Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung
(KAHV) ab dem Jahr 2022 bis Ende 2024 durch das BMLEH gefördert. Die
KAHV setzt die Zielvereinbarung für die AHV um. Sie berät und akquiriert
einzelne Unternehmen aus dem Sektor, die der Beteiligungserklärung zur
Zielvereinbarung beitreten, ihre Lebensmittelabfälle messen, analysieren und
geeignete Maßnahmen zur Reduzierung ergreifen. Seit dem Jahr 2025 wird die
KAHV von United Against Waste e. V. eigenständig weitergeführt. Die Zahl
der teilnehmenden Betriebe liegt gemäß der Website der KAHV (www.united-a
gainst-waste.de/kahv/mit-dabei) derzeit bei 131. (Stand 25. August 2026).
Wie viele weitere Unternehmen der AHV in Deutschland, angeregt durch die
Zielvereinbarung mit der Branche, Maßnahmen zur Reduzierung ergreifen, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.
10. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von
den teilnehmenden Unternehmen des Groß- und Einzelhandels zur
Reduzierung von Lebensmittelabfällen umgesetzt, und wie bewertet die
Bundesregierung den bisherigen Stand der Zielerreichung?
Eine Zielvereinbarung mit dem Titel „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“
(kurz Pakt) wurde im Sommer 2023 zwischen dem BMLEH und 14
Handelsunternehmen getroffen. Die Reduzierungsziele umfassen dabei das Zwischenziel
von 30 Prozent Reduzierung bis zum Jahr 2025 und das Hauptziel von 50
Prozent Reduzierung bis zum Jahr 2030.
Das Thünen-Institut wurde vom BMLEH beauftragt, die Rechenschaftslegung
im Pakt zu prüfen. Hierfür liefern die teilnehmenden Unternehmen jährlich
Daten an das Thünen-Institut. Das Thünen-Institut prüft alle eingereichten
Unterlagen, wertet die Daten aus und veröffentlicht die Ergebnisse in anonymisierter
und aggregierter Form in einem jährlichen Bericht. Der Bericht für das Jahr
2024 ist unter dem Link www.thuenen.de/de/fachinstitute/marktanalyse/projekt
e/monitoring-zur-reduzierung-der-lebensmittelabfaelle-im-gross-und-einzelha
ndel abrufbar. Im Jahr 2023 wurde eine Marktabdeckung des Paktes von
83 Prozent für den organisierten Lebensmitteleinzelhandel (Supermärkte und
Discounter) erzielt.
a) Wie viele Tonnen Lebensmittelabfälle konnten in den teilnehmenden
Unternehmen seit Beginn der Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat pro Jahr reduziert
werden?
Die Methode des Paktes berechnet die Reduzierungserfolge auf Basis
monetärer Abschreibungen. Dabei setzt sich der Reduzierungserfolg aus der
Entwicklung der monetären Abschreibungen gegenüber dem jeweils individuell
gewählten Basisjahr und der vollumfänglichen Weitergabe als Lebensmittel oder
Futtermittel zusammen. Eine Abfrage der Lebensmittelabfälle in Tonnen findet
nicht statt, da Angaben in Tonnen den meisten Unternehmen nicht vorliegen.
Im Pakt konnte von den teilnehmenden Unternehmen im Jahr 2024 eine
umsatzgewichtete Reduzierung von 25 Prozent erreicht werden (Kuntscher und
Schmidt 2025). Zu berücksichtigen ist, dass bei einem Teil der Unternehmen
derzeit für die Weitergabe als Lebensmittel, beispielsweise an Tafeln, eine
Pauschale von 30 Prozent hinterlegt ist. Diese wird im Laufe des Paktes durch
einen unternehmensspezifischen Wert ersetzt. Bis dahin kann die tatsächliche
Weitergabe bei den betreffenden Unternehmen über- oder unterschätzt werden,
was sich entsprechend auch auf die ausgewiesene Reduzierung auswirken
würde.
Die Ergebnisse sowie die angewandte Methode sind in den Ergebnisberichten
(Kuntscher und Schmidt 2024; Kuntscher und Schmidt 2025) des Thünen-
Instituts veröffentlicht und über die dazugehörige Webseite unter www.thuenen.de/
de/fachinstitute/marktanalyse/projekte/monitoring-zur-reduzierung-der-lebens
mittelabfaelle-im-gross-und-einzelhandel abrufbar. Die Ergebnisse zum
Berichtsjahr 2025 inklusive der Bewertung des Zwischenziels von 30 Prozent
Reduzierung werden Ende 2026 veröffentlicht.
b) Welche Maßnahmen wurden am häufigsten beziehungsweise am
seltensten gewählt?
Insgesamt setzen alle teilnehmenden Unternehmen im Pakt fünf
Pflichtmaßnahmen sowie mindestens acht Wahlpflichtmaßnahmen um. Dabei stehen
36 Wahlpflichtmaßnahmen zur Auswahl, zudem besteht die Möglichkeit,
individuelle Maßnahmen umzusetzen. Im Jahr 2024 wurden folgende
Wahlpflichtmaßnahmen am häufigsten umgesetzt (Kuntscher und Schmidt 2025):
• Optimierter Abverkauf von Waren mit knappem Verbrauchs- und
Mindesthaltbarkeitsdatum
• Saisonale Sortimentsgestaltung im Obst- und Gemüsebereich
• Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor und nach dem
Einkauf durch Initiativen, Kommunikations- und
Sensibilisierungsmaßnahmen
Folgende Wahlpflichtmaßnahmen wurden im Jahr 2024 dagegen nicht gewählt
(Kuntscher und Schmidt 2025)
• Längere Stornierungsfristen
• Aktiver Beitrag zur Nutzung von Mehrmengen für alternative
Vermarktungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten
• Projekt zu internen Marktmaßnahmen inklusive Maßnahmenbewertung
(wissenschaftlich begleitet)
• Unentgeltliche Weitergabe nicht mehr verkaufsfähiger, aber noch
verzehrfähiger Lebensmittel an Verbraucherinnen und Verbrauchern im Markt
• Einfrieren von Fleisch zur Ermöglichung der Weitergabe
• Projekt zur Verbesserung der Weitergabe inklusive Maßnahmenbewertung
(wissenschaftlich begleitet)
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt der teilnehmenden
Handelsunternehmen im vergangenen Jahr, und welche Ursachen sieht
sie dafür, dass die bisherigen Reduktionsergebnisse hinter den
angestrebten Zielen zurückbleiben?
Im Rahmen des Paktes konnte von den teilnehmenden Unternehmen im Jahr
2024 eine umsatzgewichtete Reduzierung von 25 Prozent erreicht werden. Die
Unternehmen auf einem guten Weg, das Zwischenziel von 30 Prozent
Reduzierung im Jahr 2025 zu erreichen. Die Ergebnisse hierzu werden Ende 2026 vom
Thünen-Institut veröffentlicht.
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen im Handel zu
einer Verlagerung von Lebensmittelabfällen in vor- oder nachgelagerte
Sektoren geführt haben?
Der Handel hat Einfluss auf die vor- und nachgelagerten Sektoren und fungiert
als Schnittstelle zwischen diesen. Dementsprechend wurde dieser Aspekt bei
der Festlegung der Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen im Pakt berücksichtigt.
So befasst sich beispielsweise eine Pflichtmaßnahme mit dem Beitrag der
Handelsunternehmen zur Reduzierung von Überschüssen in der vorgelagerten
Lebensmittelkette. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse zu
tatsächlich eingetretenen Verlagerungen vor.
11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Sektoren Primärproduktion und Weiterverarbeitung bei der Reduzierung von
Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen zu unterstützen und in
die nationalen Zielerreichungsstrukturen einzubinden?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 die KLAV als Teil der Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eingerichtet. Die KLAV
wirkt als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen und Verbände aller
Sektoren in die Lebensmittelversorgungskette hinein, vernetzt und stellt
Informationen bereit. Insbesondere die Unternehmen aus der Primärproduktion und der
Lebensmittelverarbeitung, für die das Ziel der AbfRRL gilt, sollen so in die
Strukturen zur Zielerreichung einbezogen werden.
Konkret bündelt die KLAV relevante Informationen für Unternehmen, sammelt
Best-Practice-Beispiele und bietet eine Online-Seminarreihe an. Themen und
Bedarfe werden sowohl bei den Teilnehmenden als auch in Unternehmen
abgefragt. Zudem organisiert die KLAV Runde Tische zu spezifischen Themen
einzelner Branchen aus den Sektoren Primärproduktion und Verarbeitung und
erarbeitet praxisnahe Leitfäden mit Checklisten, die insbesondere kleine und
mittelständische Unternehmen in die Lage versetzen sollen, konkrete
Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle und -verluste im Betriebsablauf
zu ergreifen.
Die in den sektorspezifischen Dialogforen der Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zwischen den Jahren 2019 und 2024
erarbeiteten, auf Unternehmensebene wirksamen Maßnahmen sind gemeinsam
mit den Wirtschaftsverbänden der Grundsatzvereinbarung in die Breite der
Unternehmen zu transportieren und die wirksamen Maßnahmen flächendeckend
anzuwenden. Ziel ist es, eine messbare Reduzierung auch auf den
Sektorenebenen zu erreichen.
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Datengrundlage zu Vor-
und Nachernteverlusten in der Primärproduktion zu verbessern?
Derzeit plant die Bundesregierung keine zusätzliche Datenerfassung. Auf EU-
Ebene werden in einzelnen Forschungsvorhaben (z. B. FOLOU) Daten zu
Lebensmittelabfällen und -verlusten verschiedener Feldfrüchte untersucht.
13. Hat die Bundesregierung valide Daten zur Höhe von Vorernteverlusten,
auch wenn diese nicht von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst sind, und
gibt es hierzu Daten auf Ebene der Bundesländer?
a) Wenn ja, wie hoch sind die Vorernteverluste (bitte nach Kulturen und
gegebenenfalls Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu
erheben?
Der Bundesregierung liegen aktuell keine kontinuierlich erhobenen,
flächendeckenden amtlichen Daten zu Vorernteverlusten vor. Da diese Verluste
rechtlich nicht als „Lebensmittelabfall“ definiert sind, fallen sie nicht unter die
gesetzliche Erfassung nach der EU‑AbfRRL. Die amtliche Berichterstattung
(z. B. durch das Statistische Bundesamt) setzt erst ab der Primärproduktion
nach der Ernte an. Auch das Thünen-Institut quantifiziert die Primärproduktion
erst ab dem Zeitpunkt der Ernte. Die Bundesregierung plant keine
Datenerfassung zu Vorernteverlusten.
14. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, auch für die
Primärproduktion Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle festzulegen?
Derzeit setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht dafür ein,
Reduzierungsziele für die Primärproduktion festzulegen.
15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen
nicht gesetzlich vorgegebene Anforderungen nachgelagerter Marktstufen
an Lebensmittel, insbesondere Vermarktungsnormen des
Lebensmitteleinzelhandels für Obst und Gemüse, auf die Primärproduktion haben,
und wie soll sichergestellt werden, dass Anforderungen nachgelagerter
Marktstufen an Lebensmittel nicht einseitig der Primärproduktion
zugerechnet werden?
Die Bundesregierung hat lediglich aus einer Studie des Thünen-Instituts
Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen von Handelsnormen auf die
Primärproduktion. Die Studie „Lebensmittelverluste bei Obst und Gemüse – die Rolle
von Qualitätsanforderungen und Unternehmenspraktiken des
Lebensmitteleinzelhandels“ untersucht den Einfluss von Produktanforderungen im
Zusammenhang mit Geschäftspraktiken auf Obst- und Gemüseverluste in der
Zulieferkette eines Einzelhändlers. Die Studie ist nicht repräsentativ, weitere Daten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Studie zeigt, dass im Durchschnitt 15 Prozent der produzierten Obst- und
Gemüsemenge nicht den Qualitätsanforderungen des Einzelhändlers
entsprechen. Ein Großteil dessen wird alternativ vermarktet. Sechs Prozent der
angebauten Obst- und Gemüsemenge sind in der Lieferkette als
Lebensmittelverluste zu betrachten (Nichternte 3,4 Prozent, Tierfutter 1,7 Prozent, Entsorgung und
non-food-Artikel < 1 Prozent). Die Studie gibt Hinweise darauf, dass
zusätzliche Handelsnormen des Lebensmitteleinzelhandels Lebensmittelverluste in
der Primärproduktion verursachen. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss
auf private Normen und kann daher nicht sicherstellen, dass der
Lebensmitteleinzelhandel keine privaten Vermarktungsnormen stellt, die die
Primärproduktion nicht belasten. Im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung hat die
Bundesregierung mit Unternehmen des Einzelhandels jedoch als eine
Wahlpflichtmaßnahme den Verzicht auf zusätzliche Vorgaben an Optik und Größe von Obst
und Gemüse aufgenommen.
Die Studie ist unter dem Link www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-w
orkingpaper/ThuenenWorkingPaper_202.pdf abrufbar.
16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Tiere bereits
vor der Schlachtung – etwa während des Transports oder noch in den
Betrieben – verenden, auch wenn diese sog. Vorschlachtungsverluste nicht
von der Abfallrahmenrichtlinie erfasst werden?
a) Wenn ja, wie viele Tiere verenden bereits vor der Schlachtung,
einschließlich während des Transports (bitte nach Tierart und
gegebenenfalls Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Daten künftig zu
erheben?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine derartige Erfassung.
c) Wie ist der aktuelle Stand des Aufbaus des Datenraums
Tiergesundheit, insbesondere bezüglich der für Ende September 2025 in Aussicht
gestellten Fertigstellung, und zu welchem Zeitpunkt soll der
Datenraum für Behörden, bestandsbetreuende Tierärztinnen und Tierärzte
sowie Tierhaltende einsatzbereit zur Verfügung stehen?
Die Bundesregierung fördert in der aktuellen Legislaturperiode ein Projekt des
Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zum Aufbau eines „Datenraums
Tiergesundheit“. Nach Abschluss der ersten Projektphase, in der die technischen
Voraussetzungen geschaffen wurden, besteht nun für interessierte öffentliche und
privatwirtschaftliche Akteurinnen und Akteure die Möglichkeit, ihre
Tiergesundheitsdaten in Abstimmung mit dem FLI in den Datenraum einzuspeisen und
gemeinsam mit dem FLI unter Einbeziehung weiterer relevanter Datenquellen
auszuwerten.
d) Ist vorgesehen, im Datenraum Tiergesundheit künftig auch
Mortalitätsraten in Betrieben, Transportverluste und Daten der
Tierkörperbeseitigungsanlagen zu erfassen, und wenn nein, warum nicht?
Im Projekt „Datenraum Tiergesundheit“ sollen bereits erfasste Daten weiter
vernetzt werden, um die Tiergesundheit insbesondere in der
landwirtschaftlichen Tierhaltung zu schützen und weiter zu verbessern. Dabei sollen moderne
digitale Lösungen genutzt werden. Zugleich wird darauf geachtet, dass keine
zusätzlichen Daten erhoben und keine neuen bürokratischen Auflagen für
Tierhalterinnen und Tierhalter geschaffen werden.
17. Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in
privaten Haushalten wurden bislang umgesetzt, und welche Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor?
Um private Haushalte zum Thema Lebensmittelverschwendung zu
sensibilisieren und zu Verhaltensänderungen zur Reduzierung ihrer Lebensmittelabfälle zu
motivieren, hat das BMLEH im Jahr 2012 die Initiative „Zu gut für die Tonne!“
gestartet. Umfassende Informationen zur Initiative sind auf der Website des
BMLEH unter dem Link: www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelv
erschwendung/aktivitaeten-lebensmittelverschwendung.html zu finden. Die
Initiative bietet unter anderem via der Website www.zugutfuerdietonne.de, der
„Zu gut für die Tonne!“‑App mit Reste-Rezepten und Küchentagebuch zum
Erfassen von Lebensmittelabfällen, der jährlichen Aktionswoche, Presse- und
Medienarbeit, Publikationen und Posts in den Sozialen Medien
Hintergrundinformationen und alltagstaugliche Tipps zur Vermeidung von
Lebensmittelabfällen. Dabei stehen Themen wie eine vorausschauende Einkaufsplanung,
richtige Lagerung und rechtzeitige Verwertung der Lebensmittel im Mittelpunkt.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher passgenau anzusprechen, werden die
Maßnahmen regelmäßig weiterentwickelt.
Zudem hat das von BMLEH über insgesamt sechs Jahre geförderte
Dialogforum private Haushalte nicht nur für diesen Bereich relevante Akteure vernetzt
und für den Austausch von Wissen und Best Practices gesorgt. Nähere
Informationen sind unter dem Link www.zugutfuerdietonne.de/unsere-strategie/dialogf
orum-private-haushalte-20 einsehbar. Das Dialogforum hat mit der
Entwicklung eines Küchentagebuchs und MOA-Fragebögen (Motivation, Opportunity,
Ability) eine Methode entwickelt, um Lebensmittelabfälle in privaten
Haushalten zu erfassen und Erkenntnisse über Verbraucherwissen und -fähigkeiten zu
erlangen. Mit Hilfe dieser Methode wurden im Dialogforum auch die
Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmen im Rahmen eines Citizen Science Projekts und
von Partnermaßnahmen untersucht. Das Dialogforum endet im September
2026. Die Vernetzungsarbeit wird danach über „Zu gut für die Tonne!“
fortgeführt.
a) Wie viele der Maßnahmen wurden bislang evaluiert, und welche
haben sich als besonders wirksam erwiesen?
Die Fragen 17 a) und 17 d) werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine Evaluation im Sinne einer repräsentativen Wirkungsmessung ist für
einzelne Maßnahmen nicht erfolgt, da diese nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich wäre. Allerdings hat ein Citizen Science Projekt des
Dialogforums private Haushalte im Jahr 2022 ergeben, dass an Verbraucherinnen und
Verbraucher gerichtete Informationsmaßnahmen und Aktionen wie zum
Beispiel alltagstaugliche Tipps zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unter
Einsatz eines Küchentagebuchs im Vorher-Nachher-Vergleich durchaus eine
Lebensmittelabfallreduzierung in privaten Haushalten bewirken. Damals wurde
als eine Intervention unter anderem eine „Zu gut für die Tonne!“-Broschüre mit
konkreten Tipps zu Einkauf, Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln
getestet. In den teilnehmenden Haushalten führte die Nutzung der Broschüre zu
einer Reduzierung um 25 Prozent. Auch die anderen angebotenen
Informationen und Aktionen im Rahmen des Citizen Science Projektes haben
Reduktionen bewirkt. Nähere Informationen sind unter dem Link www.zugutfuerdietonn
e.de/unsere-strategie/abgeschlossene-dialogforen/private-haushalte/citizen-sci
ence einsehbar.
b) Welche nächsten Schritte sind für den Bereich private Haushalte
vorgesehen?
Die Initiative „Zu gut für die Tonne!“ ist fortlaufend mit Medienarbeit und via
Social Media aktiv. Ende September 2026 startet zum siebten Mal die
Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“. Im Januar 2027 wird die Initiative wieder auf
der Grünen Woche präsent sein.
c) Ist künftig eine erneute repräsentative Datenerhebung geplant, und
wenn nein, warum nicht?
Es ist ab Ende 2026 eine jährliche, repräsentative Umfrage zur Bekanntheit der
Initiative „Zu gut für die Tonne!“ sowie zu Verhaltensweisen im Haushalt
geplant.
d) Welche Wirkungsmessungen liegen der Bundesregierung zur Initiative
„Zu gut für die Tonne!“ vor, und welche Maßnahmen haben sich dabei
als besonders wirksam erwiesen?
Auf die Antwort zu Frage 17 a) wird verwiesen.
e) Konnten mit der „Zu gut für die Tonne“-App Reduktionen von
Lebensmittelabfällen in Haushalten erreicht werden, wenn auch nur
exemplarisch?
Die App mit mehr als 800 Reste-Rezepten ist ohne Registrierung nutzbar,
entsprechend ist eine Evaluation der Wirkung der App auf Nutzerebene nicht
möglich. Das seit Anfang 2025 in die ZgfdT!‑App integrierte digitale
Küchentagebuch, das im Rahmen des Dialogforums private Haushalte 2.0 entwickelt
wurde, ermöglicht es nicht nur privaten Haushalten, täglich die Menge ihrer
Lebensmittelabfälle zu erfassen sowie Auswertungen und Tipps zur
Reduzierung zu erhalten.
18. Welche messbaren Wirkungen hat die Aktionswoche „Deutschland rettet
Lebensmittel“ in den jeweiligen Jahren entfaltet, und plant die
Bundesregierung, dieses Format fortzuführen?
Die Bundesregierung plant, die Aktionswoche „Zu gut für die Tonne!“
fortzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 a) verwiesen.
19. Welche Maßnahmen sind geplant, um die gesamte
Lebensmittelwertschöpfungskette in ihrer Gesamtheit zu betrachten und in die Erreichung
der Reduktionsziele einzubeziehen, um so Verlagerungseffekte von
Lebensmittelabfällen zwischen den einzelnen Sektoren zu vermeiden?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 die KLAV als sektorenübergreifende
Kompetenzstelle eingerichtet, um zentrale Ansprechpartnerin für die Wirtschaft
zu sein, Informationen und Wissen zu bündeln, Unternehmen innerhalb eines
Sektors, aber auch über Sektorengrenzen hinaus miteinander zu vernetzen.
Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 11 verwiesen. Ein wichtiges
übergeordnetes Ziel der KLAV ist es, relevante Schnittstellen zwischen den Sektoren und
deren Potenziale zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle zu identifizieren. Die
gesamte Lebensmittelversorgungskette wird betrachtet, um Verschiebungen
zwischen den Sektoren zu minimieren.
Auch im Maßnahmenkatalog des Pakts gegen Lebensmittelverschwendung,
den das BMLEH im Jahr 2023 mit 14 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und
-einzelhandels geschlossen hat, sind entsprechende Maßnahmen enthalten.
Ab dem Jahr 2026 wird durch das BMLEH jeweils zum Ende des Jahres das
Jahresforum „Lebensmittelabfälle vermeiden – Wertschätzung erhöhen“
veranstaltet. Es richtet sich an alle Sektoren und wird ebenfalls sektorübergreifende
Fragestellungen zu wechselnden Schwerpunkten diskutieren.
20. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Bund-Länder-Plattform,
die als ressort- und länderübergreifendes Steuerungsinstrument in der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
vorgesehen ist?
a) Welches Ziel wird mit der Plattform aktuell verfolgt?
Das bereits existierende Bund-Länder-Gremium wurde im Jahr 2025 neu
ausgerichtet und übernimmt die Funktion einer ressort- und länderübergreifenden
Plattform. Die Plattform verbessert den Austausch unter den Beteiligten und
setzt Impulse im Zusammenhang mit der Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung. Aufgabe der Plattform ist außerdem, bewährte Verfahren,
Informationen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit Aktivitäten und
Ergebnissen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Bund und Ländern
miteinander zu teilen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Plattform
zu erleichtern.
b) Wie häufig und wann haben Treffen stattgefunden, und was waren die
Ergebnisse?
c) Welche länderübergreifenden Themen wurden bislang behandelt?
d) Welche Arbeitsschwerpunkte hat sich das Gremium gegeben?
e) Welche künftigen Treffen und Aktivitäten sind geplant?
Die Teilfragen b) bis e) werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Plattform tritt zweimal jährlich zusammen und tauscht sich auf Basis ihres
Mandates aus. In den Treffen tauschen sich Bund und Länder zu den
Maßnahmen aus, die sie derzeit umsetzen. Damit unterstützt die Bund-Länder-
Plattform den Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung, indem sie die Kommunikation und Zusammenarbeit
zwischen den Akteuren in Deutschland erleichtert. Sie sensibilisieren die
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Akteure der
Lebensmittelversorgungskette hinsichtlich Lebensmittelverschwendung, teilen Wissen und Daten
und unterstützen die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen ihrer
Möglichkeiten. Das nächste Treffen ist für Ende des Jahres geplant.
f) Ist die Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und
Lebensmittelverlusten (KLAV) in die Arbeit der Bund-Länder-
Plattform eingebunden?
Die KLAV nimmt an den Treffen der Bund-Länder-Plattform teil und ist in die
Arbeit der Bund-Länder-Plattform eingebunden.
g) Haben die Bundesländer Empfehlungen an die Bundesregierung zur
Reduzierung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelabfällen
herangetragen, und wenn ja, wie werden diese berücksichtigt?
Die Länder bringen sich insbesondere in die jährliche Aktionswoche „Zu gut
für die Tonne!“ ein, die auf einen Beschluss der
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) zurückzuführen ist. Auch die Einrichtung der KLAV ist auf
einen VSMK-Beschluss zurückzuführen.
21. Wird das Ziel, den Indikator Lebensmittelverschwendung in die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren, weiterverfolgt, wenn ja,
wie ist der aktuelle Stand, und wenn nein, warum nicht?
Ein Indikator für Lebensmittelabfälle und somit auch die Integration dessen in
die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, ist aufgrund der lückenhaften Datenlage
für Lebensmittelabfälle derzeit nicht vorgesehen.
Mit der Novellierung der AbfRRL wurden jedoch verbindliche quantitative
Ziele für die Sektoren der Lebensmittelversorgungskette EU-weit erstmals
gesetzlich festgeschrieben. Die Methode zur Datenerfassung und
Berichterstattung wird, wie in der Antwort zu den Fragen 4 bis 6 erläutert, weiterentwickelt
und verbessert. Sie dient – ähnlich einem Indikator – der Bewertung und
Kontrolle der Fortschritte bei der Reduzierung der Lebensmittelabfälle in
Deutschland.
22. Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung des
Abfallvermeidungsprogramms, und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein?
Im Zuge der Umsetzung der novellierten AbfRRL in nationales Recht im
Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung zum „Programm zur Vermeidung von
Lebensmittelabfällen des Bundes“ weiterentwickelt. Dieses
Abfallvermeidungsprogramm für Lebensmittelabfälle soll im Oktober 2027 der EU-Kommission
vorgelegt werden.
23. Wie lautet der Zeitplan für die Überarbeitung der Nationalen Strategie
zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und bis wann soll die
Überarbeitung abgeschlossen sein?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
24. Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der durch
Lebensmittelverschwendung in Deutschland verursachten
Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) pro Jahr vor, aufgeschlüsselt nach den
Bereichen Primärproduktion, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-
Verpflegung, Verarbeitung und Privathaushalte?
Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland wird im
jährlichen Treibhausgas-Projektionsbericht dargestellt und im Rahmen des Bundes-
Klimaschutzgesetzes (KSG) an den Deutschen Bundestag und den Expertenrat
für Klimafragen berichtet.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des
Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr,
Landwirtschaft, Landnutzung, LULUCF sowie Abfallwirtschaft und
Sonstiges). Die Lebensmittelabfälle werden im Sektor „Abfallwirtschaft“
berücksichtigt. Grundlage sind die Gesamtmengen an Lebensmittelabfällen, die jährlich
im Rahmen der EU-Berichterstattung erhoben werden.
Die Treibhausgasemissionen werden nicht auf die in der Frage genannten
Bereiche aufgeschlüsselt, sondern als Gesamtwert kommuniziert. Im Bereich der
Lebensmittelabfallvermeidung liegt das jährliche Einsparpotenzial bei der
Behandlung von Lebensmittelabfällen bei knapp 0,1 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalent. Weiterführende Informationen können unter www.umweltbundesam
t.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarie
n-projektionen/treibhausgas-projektionen/aktuelle-treibhausgas-projektionen
abgerufen werden.
25. Wie viel landwirtschaftliche Fläche wird nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland und im Ausland jährlich für die Erzeugung von
Lebensmitteln genutzt, die letztlich nicht verzehrt, sondern entlang der
Wertschöpfungskette verderben bzw. vernichtet werden?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
26. Welche Erkenntnisse und Daten liegen der Bundesregierung vor zum
Einfluss der rechnerisch durch Lebensmittelverschwendung bedingten
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, welche u. a. mit zusätzlicher
Flächeninspruchnahme und mit unnötigem Dünger- und Pestizideinsatz
einhergehen?
Der Zusammenhang zwischen Lebensmittelabfällen und den Auswirkungen auf
die biologische Vielfalt lässt sich wissenschaftlich nicht pauschal beziffern. Das
liegt zum einen daran, dass Artenverlust über komplexe Wirkungsketten wie
Landnutzungsänderung, Rodung und Treibhausgasemissionen verläuft, und
zum anderen an den globalen Lieferketten. Die Studienreihe „Food Wastage
Footprint: Impacts on Natural Resources“ der FAO beleuchtet die ökologischen
Folgen von Lebensmittelabfällen und kommt zu dem Schluss, dass jährlich
1,4 Milliarden Hektar Land (ca. 28 Prozent der weltweiten Agrarfläche) für
Lebensmittel genutzt werden, die niemals verzehrt werden.
27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel
Wasser (virtuelles Wasser bzw. Wasser-Fußabdruck) durch die
Verschwendung von Lebensmitteln in Deutschland jährlich verbraucht wird?
Der Bundesregierung liegen bislang keine Informationen über den auf
Lebensmittelverschwendung entfallenden Wasserverbrauch vor.
Die Operationalisierung des Wasserfußabdrucks und die Bereitstellung von
Informationen zum Wasserfußabdruck für Konsumentinnen und Konsumenten
sollen über die Nationale Wasserstrategie umgesetzt werden.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen zur Erarbeitung
einer ISO (Internationale Organisation für Normung)-Norm zu
Lebensmittelverschwendung (ISO/TC 34/SC 20 Food loss and waste)?
Die ISO 20001 (Food loss and waste management system — Requirements for
the prevention and minimization of food loss and waste across the food supply
chain) ist eine Managementsystemnorm und richtet sich hauptsächlich an
Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. ISO 20001 wird am 29.
September 2026 durch die Internationale Organisation für Normung (ISO)
veröffentlicht.
Unternehmen jeglicher Größe steht es frei, die korrekte Umsetzung von
ISO 20001 durch befugte Stellen zertifizieren zu lassen. Es kann erwartet
werden, dass ISO 20001 von bisher weniger erfahrenen Unternehmen als
Anleitung herangezogen wird, um interne Abläufe einzurichten oder zu optimieren,
um Lebensmittelverluste und -abfälle innerhalb der eigenen Aktivitäten, aber
auch in Kooperation mit der vor- und nachgelagerten Lieferkette, zu erkennen,
zu messen, Maßnahmen zur Vermeidung oder Valorisierung auszuwählen und
umzusetzen sowie die Änderungen zu evaluieren. Als Unterstützung bei der
Auswahl von Messmethoden und Maßnahmen wurden und werden
entsprechende Anhänge bzw. Begleitdokumente (ISO 20008 – Quantification,
measurement, monitoring and reporting methods for excess food and food loss and
waste) erarbeitet.
29. Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess zur Erarbeitung dieser
ISO-Norm ein, wenn ja, mit welcher Positionierung und welchen
Aktivitäten, und wenn nein, warum nicht?
Das nationale Spiegelgremium für ISO/TC 34/SC20 ist im DIN-
Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) im Gremium
NA 057‑02‑02 AA Lebensmittelsicherheit – Management-Systeme angesiedelt.
Das Thünen-Institut für Marktanalyse arbeitet als Koordinator der
Collaboration Initiative Food Loss and Waste als Experte mit und wurde als Head of
Delegation zu den bisherigen ISO-Sitzungen entsandt. Es vertritt die deutsche
Position auch in den Arbeitsgruppen für ISO 20001 und 20008. Über die aktuellen
Entwicklungen erstattet es dem BMLEH Bericht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle (Antwort)