Bundesverband Hausnotruf e.V.
Text
Bundesverband Hausnotruf e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation
Der Bundesverband Hausnotruf e.V. (BV HNR) ist ein Zusammenschluss der Hausnotrufanbieter in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, der sich für die Interessen der Hausnotrufanbieter gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und sonstigen Gremien, Institutionen, Parteien und Verbänden im Gesundheits- und Pflegesystem sowie gegenüber der Öffentlichkeit einsetzt. Zu diesem Zweck wirkt der BV HNR auf die Vorgaben zur Zulassung, Abgabe und Abrechnung des Hausnotrufs und ergänzender digitaler Anwendungen als Pflegehilfsmittel ein. Außerdem wirbt der BV HNR für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Hausnotrufleistungen, für innovative Versorgungsformen und für eine gesundheitswissenschaftlich ausgerichtete ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Grundlagen der Arbeit des BV HNR sind der Austausch zwischen den Hausnotrufanbieter, die Vernetzung und die Kooperation mit externen Akteur*innen aus der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, der Wirtschaft, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für den Hausnotruf zu verbessern, verfasst der BV HNR Stellungnahmen und Positionspapiere mit den oben genannten Zielen. In diesem Rahmen werden Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf allen Gebieten unterbreitet. Der BV HNR veranstaltet Fachtagungen, übermittelt und veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapiere, Studien, Regelungsvorschläge und weitere Publikationen, um auf seine Forderungen aufmerksam zu machen, und sendet diese auch direkt an Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesministerien sowie deren Mitarbeitenden.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erbringung von Hausnotrufdiensten als Pflegehilfsmittel: Der Bundesverband Hausnotruf e.V. setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Zulassung und Abrechnung des Hausnotrufs als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI erhalten bleiben und dass unnötige bürokratische Regelungen abgeschafft werden.
- Einsatz digitaler Anwendungen in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen: Der Bundesverband Hausnotruf e.V. engagiert sich dafür, dass digitale Anwendungen in der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger als Leistungen des SGB XI eingesetzt und abgerechnet werden können, um die Funktionalität des Hausnotrufs sinnvoll zu ergänzen. Dazu sollen die geltenden Regelungen für digitale Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und für Digitale Pflegeanwendungen nach § 40a SGB XI angepasst und vereinfacht werden sowie bürokratische Hürden abgebaut werden.
- Weiterentwicklung und Reform der sozialen Pflegeversicherung: Der Bundesverband Hausnotruf e.V. setzt sich für eine Reform der sozialen Pflegeversicherung mit dem Ziel ein, qualitativ hochwertige, menschwürdige und ganzheitliche Versorgungssettings zu erhalten und auszubauen.
Relationen
Keine Relationen.