Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
Text
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der BDI steht für die berufspolitische Vertretung aller Internisten und internistischer Verbände in allen Versorgungsbereichen sowie berufspolitisch wichtigsten Gremien. Der BDI vertritt nicht nur auf nationaler sondern auch auf europäischer Ebene die berufspolitischen Belange der Inneren Medizin. In Zusammenarbeit mit den Patienten, den politischen Parteien, den wissenschaftlichen Gesellschaften, den Krankenkassen sowie Gremien der Wirtschaft sucht der BDI Wege, den Bürgern eine qualifizierte, dem Stand der Wissenschaft verpflichtete, zukunftsweisende und humane Medizin zu bieten. Der BDI setzt sich für die Erhaltung der Freiberuflichkeit des Arztes, seine angemessene Honorierung im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung, weniger Bürokratie und von der Politik losgelöster Entscheidungskompetenz ein. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Pflege; Digitalisierung; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Gesundheitsversorgung; Hochschulbildung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
Regelungsvorhaben:
- Verbesserung der Notfallversorgung: Patientinnen und Patienten mit Bagatellerkrankungen überfüllen die Notaufnahmen, der Rettungswagen wird bei Kleinigkeiten gerufen, fast jeder sieht sich als dringenden Notfall. Die falsche Inanspruchnahme bringt das System – vor allem Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal – ans Limit. Für eine bedarfs-
gerechte und ressourcenschonende Notfallversorgung führt an einer tiefgreifenden Reform kein Weg vorbei.
- Bessere Einbindung internistischer Hausärzte in die Hausärztliche Versorgung: Der Hausärztemangel ist in vielen Regionen in Deutschland, besonders im ländlichen Raum, bereits Realität. Politische Fördermaßnahmen auf Bundes und Länderebene haben bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt, weil gesetzliche Regelungen die Fachgruppen in der hausärztlichen Versorgung ungleich behandeln.
- Verbesserung der Krankenhausfinanzierung: Das System der Krankenhausfinanzierung ist aus den Fugen geraten. Die Fehlanreize des DRG-Systems und unzureichende Investitionen der Länder haben dazu geführt, dass wirtschaftlicher Druck den Arbeitsalltag der Ärztinnen und Ärzte bestimmt – zu Lasten ihrer eigenen Gesundheit und der Patientensicherheit. Eine grundlegende Reform des Vergütungssystem ist deshalb dringend notwendig. In einem ersten Schritt soll die Ausgliederung der Arztkosten aus den Fallpauschalen Abhilfe schaffen.
- sektorenübergreifende Versorgung: Medizinische Innovationen und neue Behandlungsprozesse ermöglichen es, bislang ausschließlich stationäre Leistungen auch ambulant zu erbringen. Damit verschiebt sich das Leistungsgeschehen immer mehr in die ambulante Versorgung. Die Ambulantisierung bietet den medizinischen und politischen Anreiz, echte und vermeintliche Sektorengrenzen einzureißen. Dafür müssen die gesetzlichen Hürden jedoch weiter abgebaut werden.
- Entwicklung von geeigneten Selektivverträge mit geeigneter Finanzierung: Selektivverträge bieten die Möglichkeit, außerhalb des Kollektivvertrages neue und verbesserte Konzepte zur Patientenversorgung zu erproben, um sie im Erfolgsfall in die Regelversorgung zu überführen. Damit sind sie ein wichtiger Motor für Innovation in der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg von Selektivverträgen sind jedoch einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine bessere Finanzierung.
- Investorengetragene Medizinische Versorgungszentren: Investitionen in die Versorgungsstrukturen sind für eine nachhaltige und hochwertige Patientenversorgung in Deutschland unabdingbar. Diese müssen jedoch am Gemeinwohl und dem Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten und nicht an dem kurzfristigen Ziel möglichst hoher Renditeerwartungen orientiert sein. Um die Patientenversorgung zu sichern und die ärztliche Entscheidungsfreiheit in Diagnostik und Therapie zu schützen, sind strengere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig.
- Geeignete Instrumente zur Patienten-Steuerung entwickeln: Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einem Dilemma: Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt. Gleichzeitig schwinden die personellen Ressourcen in der Pflege, in den Assistenzberufen und im ärztlichen Dienst. In einem solidarisch finanzierten System ist es unerlässlich, dass die verfügbaren Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um das hohe Versorgungsniveau zu erhalten, ist die bedarfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten erforderlich.
- Ärztliche Weiterbildung: Eine hochwertige Patientenversorgung braucht gut aus- und weitergebildete Ärztinnen und Ärzte. Die geplante Krankenhausstrukturreform und die zunehmende Verschiebung des Leistungsgeschehens in den ambulanten Bereich haben unmittelbaren Einfluss auf die Struktur der ärztlichen Weiterbildung. Damit diese auch in Zukunft sichergestellt werden kann, muss die Weiterbildung nicht nur sektorenübergreifend gedacht, sondern auch angemessen finanziert werden.
- Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern: Im Angesicht des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts muss dem Thema Gesundheit eine neue, den Herausforderungen angemessene Bedeutung eingeräumt werden. Dies umso mehr, als mit Klimawandel, Kriegen, Migration und möglichen weiteren Pandemien zusätzliche Herausforderungen auf uns zukommen. Dabei reicht es nicht, Maßnahmen und Reformen allein auf das Gesundheitssystem zu beschränken. Die Herausforderungen haben eine Größenordnung und Themenvielfalt erreicht, die nur ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung und Koordination geschultert werden können. Wir wenden uns daher mit diesem dringenden Appell auch an den Bundeskanzler und die politischen Schlüsselressorts.
- Stärkung der Altersmedizin: Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie im Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt Internistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.
- Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen eine entscheidende Rolle für die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Deutschland. Um diese wichtige Funktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die vertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems unterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive Vergütung ärztlicher Leistungen.
- Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung: Einbeziehung der hausärztlich tätigen Internisten in die ambulante Weiterbildung nach § 75 a Abs.1 S.2 SGB V
- Sicherung der hausärztlichen Versorgung: Internistinnen und Internisten (ohne Schwerpunkt) nehmen gemäß § 73 Abs. 1a SGB V an der hausärztlichen Versorgung teil und leisten bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung. Dieses Potenzial könnte jedoch noch deutlich stärker ausgeschöpft werden, wenn es eine gleichberechtigte Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V für alle angehenden Hausärztinnen und Hausärzte gäbe. Aktuell sind Internistinnen und Internisten davon ausgeschlossen. Der BDI wirbt deshalb dafür, Internisten in die Förderung aufzunehmen. Dies wäre eine minimalinvasive, bürokratiearme Anpassung im SGB V, die eine Niederlassung im hausärztlichen Bereich auch für Internisten spürbar attraktiver macht und den drohenden Versorgungslücken wirksam entgegensteuert.
- Patientensteuerung unter Einbindung von Haus- und Fachärzten: Der BDI ist überzeugt, dass eine kluge Steuerung der Patientinnen und Patienten ein zentraler Baustein für mehr Effizienz im Gesundheitswesen ist. Diese sollte jedoch nicht ausschließlich durch Hausärzte als „Gatekeeper“ erfolgen. Viele chronisch kranke Menschen werden überwiegend von internistischen Fachärztinnen und Fachärzten (z.B. Diabetologinnen, Nephrologen oder Kardiologen) betreut, die oft die erste und kontinuierliche Ansprechperson sind. Eine stärkere Einbindung dieser Fachärzte in die Patientensteuerung reduziert bürokratische Umwege und entlastet Hausarztpraxen, die die Versorgung angesichts des Hausärztemangels nicht allein stemmen können.
- bedarfsgerechte Patientensteuerung in einem verbindlichen Primärarztsystem: Mit der geplanten Einführung eines Primärarztsystems rückt die Frage nach einer modernen und tragfähigen Patientensteuerung in den Mittelpunkt. Eine pauschale Hausarztzentrierung greift dabei zu kurz. Gefragt ist ein differenziertes Konzept, das die Realität der Versorgung abbildet, hausärztliche und fachärztliche Expertise verknüpft und digitale Ersteinschätzung konsequent nutzt. Nur so lassen sich Patientenpfade effizient lenken, ambulante Strukturen stärken und die Qualität sichern.
- Internistische Forderungen für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem in Deutschland: Demografischer Wandel und Fachkräftemangel verändern die Gesundheitsversorgung grundlegend. Ohne einen politischen Kurswechsel drohen nicht nur Versorgungsengpässe, sondern auch ein Vertrauensverlust. Versorgungssicherheit gelingt, wenn Evidenz zählt, ambulante und stationäre Kapazitäten regional vernetzt geplant werden und Patientinnen und Patienten zielgerichtet gesteuert werden. Dafür sind klare Prioritäten, transparente Kommunikation und kurzfristig mutige Entscheidungen mit langfristigem Horizont erforderlich.
Relationen
Keine Relationen.