Merck Healthcare Germany GmbH
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Merck Healthcare Germany GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die Merck Healthcare Germany GmbH vertritt als Tochterunternehmen der Merck KGaA ihre Interessen als ein in Deutschland forschendes, produzierendes und distribuierendes pharmazeutisches Unternehmen.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der nachhaltigen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.
Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt bzw. an diesen in Zusammenarbeit mit Verbänden und/oder anderen Unternehmen der Branche mitgewirkt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben übermittelt.
Diesbezügliche Schwerpunktthemen sind:
- Arzneimittelversorgung und Liefersicherheit
- Markt- und Patientenzugang innovativer Arzneimittel
- Erstattung von Arzneimitteln
- Forschung & Entwicklung am Standort Deutschland
- Wirtschaftspolitische Aspekte der inländischen Pharmaproduktion
- Kinderwunschbehandlung bei ungewollter Kinderlosigkeit
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Industriepolitik; Arzneimittel; Familienpolitik
Regelungsvorhaben:
- GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG): Unsere Zielsetzung besteht in der Rücknahme der gesetzlichen Regelungen zu den sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und dem Kombinationsrabatt.
Im Speziellen wird bzgl. Orphan Drugs die Anhebung der Umsatzschwelle von 30 auf 50 Mio. sowie die Verlängerung des Zeitraums für eine freie Preissetzung von 6 Monate auf 12 Monate angestrebt.
- Medizinforschungsgesetz (MFG): Unsere Zielsetzung besteht in der Ergänzung des MFG um die Rücknahme der sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und des Kombinationsrabattes, die von der Bundesregierung gemäß GKV-FinStG in Kraft gesetzt wurden.
Im Speziellen wird eine Verbesserung der Vertraulichkeit durch den Wegfall der 9% Strafrabatt angestrebt.
Relationen
Keine Relationen.