Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V.
Text
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das KWB hat vorrangig die Aufgabe,
* die Arbeit der Mitglieder im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere mit dem Schwerpunkt Neuordnungsarbeit zu fördern, zu koordinieren und dazu die notwendige Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und den Gewerkschaften zu unterstützen und soweit möglich und sinnvoll sicherzustellen,
* die Meinungsbildung für die Mitarbeit im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und in anderen mit ordnungspolitisch bedeutsamer Berufsbildungspolitik befassten Institutionen und Gremien vorzubereiten,
* nach Meinungsbildung im Vorstand und nach Auftrag des Vorstandes gemeinsame Stellungnahmen zu ausgewählten Problemen der Berufsbildungspolitik mit ordnungspolitischem Bezug auszuarbeiten.
Ziel der vom KWB koordinierten Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen ist es, den Positionen der Wirtschaft - in erster Linie bei der Ordnungsarbeit - gegenüber den jeweils politisch Verantwortlichen durch abgestimmtes Vorgehen angemessenes Gewicht zu verleihen.
Interessenbereiche: Berufliche Bildung
Regelungsvorhaben:
- Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung: Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung: Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
Relationen
Keine Relationen.