Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
Text
Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
...
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 241/1/26
11.09.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
K - AIS - Wi
zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der
anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
- Antrag des Freistaates Sachsen -
A
1. Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in der folgenden Fassung
anzunehmen:
‚Entschließung des Bundesrates „Attraktivität der Berufsausbildung stärken:
zukunftsfeste Ordnungsarbeit für alle Lernorte“
1. Der Bundesrat stellt fest, dass Neuordnungsverfahren in der beruflichen
Bildung Kernaufgaben der Sozialpartner sind. Er dankt den
Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen für ihren
dauerhaften Einsatz in der Ordnungsarbeit. Das Sozialpartnerprinzip ist Ausdruck
hoher Praxisorientierung des dualen Berufsausbildungssystems.
2. Der Bundesrat erinnert an die gültige Empfehlung des Bundesausschusses
für Berufsbildung vom 25. Oktober 1974 (Nr. 028), wonach bei „der
Anerkennung bzw. Aufhebung eines Ausbildungsberufes“ auch
„bildungspolitische“ und „berufspädagogische Gesichtspunkte zu berücksichtigen“ sind.
Für die „Anerkennung und die Beibehaltung anerkannter
Ausbildungsberufe“ sind demnach ein „hinreichender Bedarf an entsprechenden
Qualifikationen, der zeitlich unbegrenzt und einzelbetriebsunabhängig ist“, festzustel-
(bei
Annahme
entfällt
Ziffer 2)
...
len und die „Ausbildung (…) auf einem möglichst breiten Gebiet“ zu
ermöglichen.
3. Der Bundesrat erinnert an den von Bund und Ländern geförderten
Nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2024“. Darin analysieren die
Autoren die Diskussion über die Zusammenführung von Berufen in den
letzten Jahrzehnten. Sie vertreten die Ansicht, dass „die regulative
Wirkungskraft des Berufsprinzips empirisch nicht universell begründbar“ sei
und kommen zu dem Ergebnis, dass die „Annahme eines breiten Zuschnitts
von Kompetenzprofilen in der Ausbildung als Voraussetzung für flexible
Einsatzmöglichkeiten und eine hohe Beschäftigungsmobilität angesichts der
rasanten Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft eine neue
Aktualität“ gewinne.
4. Aktuell existieren in Deutschland 324 anerkannte Ausbildungsberufe,
zuzüglich 178 Fachrichtungen und 88 Schwerpunkten. Dies ermöglicht eine
ziel- und bedarfsgerechte Qualifizierung, die sich an der betrieblichen
Praxis orientiert. Angesichts der rückläufigen Entwicklung der
Ausbildungsvertragszahlen stellt eine starke Differenzierung jedoch auch eine
Herausforderung für die qualitativ hochwertige Beschulung in den berufsbildenden
Schulen dar.
5. Der Bundesrat verweist auf die gesetzlich normierte Lernortkooperation
zwischen den Ausbildungsbetrieben bzw. -stätten und ggf. den
überbetrieblichen Lernorten auf der einen Seite und den berufsbildenden Schulen auf
der anderen Seite, welche ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt in
Neuordnungsverfahren konsequent mitgedacht werden sollte.
6. Der Bundesrat verweist auf die prägende Wirkung der Ordnungsarbeit für
die dualen Berufe auf die Fachkräfteeinwanderung, die ein wesentlicher
Einflussfaktor für den zukünftigen Wohlstand ist. Die dualen
Ausbildungsberufe sind Bezugspunkt für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und in
Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
7. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht vor,
Aus- und Fortbildungsordnungen gemeinsam mit den Sozialpartnern
regelmäßig und systematisch zu überprüfen und an neue Anforderungen
zeitgemäß anzupassen. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die
Bundesregierung, gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern in
bestehenden zuständigen Gremien zeitnah einen strukturierten Diskussionspro-
...
zess mit dem Ziel einer zukunftsfesten Ordnungsarbeit für alle Lernorte zu
führen, der die Anliegen aller Stakeholder der Berufsbildung beinhalten
sollte.
Begründung:
Die Initiative zur Modernisierung eines konkreten Ausbildungsberufs oder
zur Schaffung eines neuen Berufs geht in der Regel von den
berufsspezifischen Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und
von den Gewerkschaften aus. In einigen Fällen erfolgt zunächst eine
berufsspezifische Vorfelduntersuchung durch das Bundesinstitut für
Berufsbildung, in der der Bedarf zukünftiger Qualifikationen analysiert wird.
Der erste Schritt im Vorverfahren (und nach einer eventuellen
Vorfelduntersuchung) besteht darin, dass Beauftragte der Arbeitgeber und
Beauftragte der Arbeitnehmer Eckwerte für den entsprechenden Ausbildungsberuf
erörtern und zu einem gemeinsamen Eckwertevorschlag kommen.
Mit den Eckwerten liegt eine erste Definition des modernisierten oder
neuen Ausbildungsberufes vor, indem die zukünftige Berufsbezeichnung, die
Ausbildungsdauer, die Struktur der Ausbildung, die Form der zeitlichen
Gliederung, die Prüfungsform und die zu erreichenden Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten benannt werden.
Im nachfolgenden Antragsgespräch sind die Länder als Vertreter des
dualen Ausbildungspartners Berufsschule erstmals beteiligt. Ergebnis des
Antragsgesprächs ist eine gemeinsame Festlegung der Eckwerte. Der Bund-
Länder-Koordinierungsausschuss „Ausbildungsordnungen/
Rahmenlehrpläne“ stimmt dem Projektantrag und der Einleitung der Erarbeitungsphase
zu und der Ausbildungsberuf kann in einem Hauptverfahren modernisiert
bzw. neu geschaffen werden.
Im Hauptverfahren wird unter Mitwirkung von Sachverständigen ein
Entwurf der berufsspezifischen Ausbildungsordnung mit
Ausbildungsrahmenplan für die Betriebe sowie ein Entwurf eines auf die
Ausbildungsordnung inhaltlich und zeitlich abgestimmten Rahmenlehrplans für die
berufsbildenden Schulen erarbeitet. Dieser wird durch das federführende
Bundesressort nach Zustimmung durch den Hauptausschuss des
Bundesinstituts für Berufsbildung und den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss
„Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne“ erlassen und im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Dieses gewachsene Verfahren zur Schaffung und Modernisierung von
Ausbildungsberufen steht in der Kritik. Diese bezieht sich auf das Tempo
der Verfahren, womit sich der Hauptausschuss des Bundesinstituts für
Berufsbildung bereits befasst hat. Aber auch die Passgenauigkeit der Berufe
zu sich abzeichnenden Arbeitsmarktanforderungen und europäischen
Entwicklungen wird hinterfragt, sehr ausführlich zuletzt von der
Autorenschaft des Nationalen Bildungsberichtes.
Zudem ist – gerade im ländlichen Raum – die Ausdifferenziertheit des Be-
...
rufesystems im schulischen Teil der Ausbildung angesichts einer
sinkenden Zahl von Berufsschülerinnen und Berufsschülern bei partiellen
Schwierigkeiten, alle Personalstellen von Fachlehrkräften besetzen zu
können, mit zunehmenden Herausforderungen für die
Unterrichtsversorgung verbunden.
Diese Diskussion fließt ein in eine Reflexion in der Fachöffentlichkeit und
der Politik über die Zukunftsgestaltung der dualen Berufsausbildung, die
durch technologische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen
angetrieben wird. In diese vorzugsweise durch den Bund moderierte
Reflexion sollten die Anliegen aller Stakeholder der beruflichen Bildung
einfließen. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien
sieht vor, „mit den Sozialpartnern regelmäßig und systematisch die Aus-
und Fortbildungsordnungen“ zu prüfen und sie „an neue Anforderungen
zeitgemäß“ anzupassen. Vor diesem Hintergrund wird die
Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zeitnah
einen strukturierten Diskussionsprozess mit dem Ziel einer zukunftsfesten
Ordnungsarbeit für alle Lernorte zu führen, der die Anliegen aller
Stakeholder der Berufsbildung beinhaltet.‘
B
2. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen und
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:
Zu Nummer 4
In Nummer 4 ist die Angabe „umzusetzen:“ durch die Angabe „in den
angestrebten Abstimmungsprozess mit allen im System der dualen Ausbildung
Verantwortlichen einzubringen:“ zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Das Ziel, die zentralen Stärken der dualen Ausbildung auch unter sich
ändernden Bedingungen für die Zukunft zu sichern, wird geteilt. Es wird ebenfalls die
Auffassung unterstützt, dass eine stärkere Bündelung von Berufen in Form von
Clustern die Berufsorientierung deutlich erleichtern kann. Solche Kernberufe
können jungen Menschen im Berufswahlprozess einen höheren
Wiedererkennungs- und Orientierungswert als die zahlreichen Spezialisierungen bieten.
Die Sicherung von wohnortnahen und qualitativ tragfähigen
Berufsschulangeboten würde unterstützt und die Lernortkooperationen dadurch gestärkt wer-
(entfällt
bei
Annahme
von
Ziffer 1)
den.
Zugleich können Kompetenzen gefördert werden, die in einer digitalisierten
und innovationsgetriebenen Arbeitswelt berufsübergreifend gebraucht werden.
In der Folge könnte sich die Attraktivität der dualen Ausbildung bei den
Jugendlichen und Ausbildenden erhöhen. Nicht zuletzt kann eine Konzentration
auf Kernberufe auch positive Auswirkungen auf die Anerkennungsverfahren
ausländischer Berufsqualifikationen haben.
Im Entschließungsantrag wird die Bedeutung der Sozialpartner und das
Sozialpartnerprinzip bei Neuordnungsverfahren als Ausdruck hoher
Zukunftsorientierung des dualen Berufsausbildungssystems zu Recht gewürdigt.
Die Bundesregierung soll daher gebeten werden, zeitnah gemeinsam mit den
Ländern in diesen Prozess mit dem Zentralverband des Deutschen
Handwerkes, dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und dem
Deutschen Gewerkschaftsbund als Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertretungen einzusteigen. So könnte der angestrebte
Anpassungsprozess von allen im System der dualen Ausbildung Verantwortlichen
aktiv mitgetragen werden.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" (Empfehlungen der Ausschüsse)