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Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"

dip / drucksache 11.09.2026 · WP 21 · 241/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 241/1/26 11.09.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse K - AIS - Wi zu Punkt ... der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" - Antrag des Freistaates Sachsen - A 1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in der folgenden Fassung anzunehmen: ‚Entschließung des Bundesrates „Attraktivität der Berufsausbildung stärken: zukunftsfeste Ordnungsarbeit für alle Lernorte“ 1. Der Bundesrat stellt fest, dass Neuordnungsverfahren in der beruflichen Bildung Kernaufgaben der Sozialpartner sind. Er dankt den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen für ihren dauerhaften Einsatz in der Ordnungsarbeit. Das Sozialpartnerprinzip ist Ausdruck hoher Praxisorientierung des dualen Berufsausbildungssystems. 2. Der Bundesrat erinnert an die gültige Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 25. Oktober 1974 (Nr. 028), wonach bei „der Anerkennung bzw. Aufhebung eines Ausbildungsberufes“ auch „bildungspolitische“ und „berufspädagogische Gesichtspunkte zu berücksichtigen“ sind. Für die „Anerkennung und die Beibehaltung anerkannter Ausbildungsberufe“ sind demnach ein „hinreichender Bedarf an entsprechenden Qualifikationen, der zeitlich unbegrenzt und einzelbetriebsunabhängig ist“, festzustel- (bei Annahme entfällt Ziffer 2) ... len und die „Ausbildung (…) auf einem möglichst breiten Gebiet“ zu ermöglichen. 3. Der Bundesrat erinnert an den von Bund und Ländern geförderten Nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2024“. Darin analysieren die Autoren die Diskussion über die Zusammenführung von Berufen in den letzten Jahrzehnten. Sie vertreten die Ansicht, dass „die regulative Wirkungskraft des Berufsprinzips empirisch nicht universell begründbar“ sei und kommen zu dem Ergebnis, dass die „Annahme eines breiten Zuschnitts von Kompetenzprofilen in der Ausbildung als Voraussetzung für flexible Einsatzmöglichkeiten und eine hohe Beschäftigungsmobilität angesichts der rasanten Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft eine neue Aktualität“ gewinne. 4. Aktuell existieren in Deutschland 324 anerkannte Ausbildungsberufe, zuzüglich 178 Fachrichtungen und 88 Schwerpunkten. Dies ermöglicht eine ziel- und bedarfsgerechte Qualifizierung, die sich an der betrieblichen Praxis orientiert. Angesichts der rückläufigen Entwicklung der Ausbildungsvertragszahlen stellt eine starke Differenzierung jedoch auch eine Herausforderung für die qualitativ hochwertige Beschulung in den berufsbildenden Schulen dar. 5. Der Bundesrat verweist auf die gesetzlich normierte Lernortkooperation zwischen den Ausbildungsbetrieben bzw. -stätten und ggf. den überbetrieblichen Lernorten auf der einen Seite und den berufsbildenden Schulen auf der anderen Seite, welche ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt in Neuordnungsverfahren konsequent mitgedacht werden sollte. 6. Der Bundesrat verweist auf die prägende Wirkung der Ordnungsarbeit für die dualen Berufe auf die Fachkräfteeinwanderung, die ein wesentlicher Einflussfaktor für den zukünftigen Wohlstand ist. Die dualen Ausbildungsberufe sind Bezugspunkt für die Erteilung von Aufenthaltstiteln und in Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. 7. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht vor, Aus- und Fortbildungsordnungen gemeinsam mit den Sozialpartnern regelmäßig und systematisch zu überprüfen und an neue Anforderungen zeitgemäß anzupassen. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern in bestehenden zuständigen Gremien zeitnah einen strukturierten Diskussionspro- ... zess mit dem Ziel einer zukunftsfesten Ordnungsarbeit für alle Lernorte zu führen, der die Anliegen aller Stakeholder der Berufsbildung beinhalten sollte. Begründung: Die Initiative zur Modernisierung eines konkreten Ausbildungsberufs oder zur Schaffung eines neuen Berufs geht in der Regel von den berufsspezifischen Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und von den Gewerkschaften aus. In einigen Fällen erfolgt zunächst eine berufsspezifische Vorfelduntersuchung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, in der der Bedarf zukünftiger Qualifikationen analysiert wird. Der erste Schritt im Vorverfahren (und nach einer eventuellen Vorfelduntersuchung) besteht darin, dass Beauftragte der Arbeitgeber und Beauftragte der Arbeitnehmer Eckwerte für den entsprechenden Ausbildungsberuf erörtern und zu einem gemeinsamen Eckwertevorschlag kommen. Mit den Eckwerten liegt eine erste Definition des modernisierten oder neuen Ausbildungsberufes vor, indem die zukünftige Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, die Struktur der Ausbildung, die Form der zeitlichen Gliederung, die Prüfungsform und die zu erreichenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten benannt werden. Im nachfolgenden Antragsgespräch sind die Länder als Vertreter des dualen Ausbildungspartners Berufsschule erstmals beteiligt. Ergebnis des Antragsgesprächs ist eine gemeinsame Festlegung der Eckwerte. Der Bund- Länder-Koordinierungsausschuss „Ausbildungsordnungen/ Rahmenlehrpläne“ stimmt dem Projektantrag und der Einleitung der Erarbeitungsphase zu und der Ausbildungsberuf kann in einem Hauptverfahren modernisiert bzw. neu geschaffen werden. Im Hauptverfahren wird unter Mitwirkung von Sachverständigen ein Entwurf der berufsspezifischen Ausbildungsordnung mit Ausbildungsrahmenplan für die Betriebe sowie ein Entwurf eines auf die Ausbildungsordnung inhaltlich und zeitlich abgestimmten Rahmenlehrplans für die berufsbildenden Schulen erarbeitet. Dieser wird durch das federführende Bundesressort nach Zustimmung durch den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung und den Bund-Länder-Koordinierungsausschuss „Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne“ erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieses gewachsene Verfahren zur Schaffung und Modernisierung von Ausbildungsberufen steht in der Kritik. Diese bezieht sich auf das Tempo der Verfahren, womit sich der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung bereits befasst hat. Aber auch die Passgenauigkeit der Berufe zu sich abzeichnenden Arbeitsmarktanforderungen und europäischen Entwicklungen wird hinterfragt, sehr ausführlich zuletzt von der Autorenschaft des Nationalen Bildungsberichtes. Zudem ist – gerade im ländlichen Raum – die Ausdifferenziertheit des Be- ... rufesystems im schulischen Teil der Ausbildung angesichts einer sinkenden Zahl von Berufsschülerinnen und Berufsschülern bei partiellen Schwierigkeiten, alle Personalstellen von Fachlehrkräften besetzen zu können, mit zunehmenden Herausforderungen für die Unterrichtsversorgung verbunden. Diese Diskussion fließt ein in eine Reflexion in der Fachöffentlichkeit und der Politik über die Zukunftsgestaltung der dualen Berufsausbildung, die durch technologische, politische und gesellschaftliche Entwicklungen angetrieben wird. In diese vorzugsweise durch den Bund moderierte Reflexion sollten die Anliegen aller Stakeholder der beruflichen Bildung einfließen. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht vor, „mit den Sozialpartnern regelmäßig und systematisch die Aus- und Fortbildungsordnungen“ zu prüfen und sie „an neue Anforderungen zeitgemäß“ anzupassen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten, gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Ländern zeitnah einen strukturierten Diskussionsprozess mit dem Ziel einer zukunftsfesten Ordnungsarbeit für alle Lernorte zu führen, der die Anliegen aller Stakeholder der Berufsbildung beinhaltet.‘ B 2. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen: Zu Nummer 4 In Nummer 4 ist die Angabe „umzusetzen:“ durch die Angabe „in den angestrebten Abstimmungsprozess mit allen im System der dualen Ausbildung Verantwortlichen einzubringen:“ zu ersetzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Das Ziel, die zentralen Stärken der dualen Ausbildung auch unter sich ändernden Bedingungen für die Zukunft zu sichern, wird geteilt. Es wird ebenfalls die Auffassung unterstützt, dass eine stärkere Bündelung von Berufen in Form von Clustern die Berufsorientierung deutlich erleichtern kann. Solche Kernberufe können jungen Menschen im Berufswahlprozess einen höheren Wiedererkennungs- und Orientierungswert als die zahlreichen Spezialisierungen bieten. Die Sicherung von wohnortnahen und qualitativ tragfähigen Berufsschulangeboten würde unterstützt und die Lernortkooperationen dadurch gestärkt wer- (entfällt bei Annahme von Ziffer 1) den. Zugleich können Kompetenzen gefördert werden, die in einer digitalisierten und innovationsgetriebenen Arbeitswelt berufsübergreifend gebraucht werden. In der Folge könnte sich die Attraktivität der dualen Ausbildung bei den Jugendlichen und Ausbildenden erhöhen. Nicht zuletzt kann eine Konzentration auf Kernberufe auch positive Auswirkungen auf die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen haben. Im Entschließungsantrag wird die Bedeutung der Sozialpartner und das Sozialpartnerprinzip bei Neuordnungsverfahren als Ausdruck hoher Zukunftsorientierung des dualen Berufsausbildungssystems zu Recht gewürdigt. Die Bundesregierung soll daher gebeten werden, zeitnah gemeinsam mit den Ländern in diesen Prozess mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerkes, dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen einzusteigen. So könnte der angestrebte Anpassungsprozess von allen im System der dualen Ausbildung Verantwortlichen aktiv mitgetragen werden.

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