Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen
Text
Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5851
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd
Schattner, Raimond Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen
Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
an externe Beratungsunternehmen
Nach Berichten des „SPIEGELs“ sowie weiterer Medien hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine „Rahmenvereinbarung
Strategische Top-Management-Beratung“ für die Behördenleitung ausgeschrieben.
Danach soll ein externer Auftragnehmer nicht nur allgemeine
Managementleistungen, sondern auch kurzfristige Analysen, Diskussionspapiere,
Handlungsempfehlungen, Präsentationsunterlagen sowie umfassendere strategische
Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen erbringen. Als prioritäre
Themenfelder werden unter anderem Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien
und Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit sowie industrielle
Transformation genannt. Für diese Leistungen sind nach der Berichterstattung
9 000 Stunden jährlich vorgesehen; der Vertrag soll über zwei Jahre laufen und
eine Verlängerungsoption umfassen (www.spiegel.de/politik/katherina-reiche-k
ernaufgaben-des-wirtschaftsministeriums-sollen-an-externe-berater-ausgelager
t-werden-a-edc3d846-ce45-4d8e-bbf6-6efa9286bc00; www.handelsblatt.com/p
olitik/deutschland/beratung-berater-sollen-wirtschaftsministerium-9000-stunde
n-jaehrlich-helfen/100213866.html; www.finanznachrichten.de/nachrichten-20
26-04/68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslag
ern-003.htm).
Damit betrifft die Ausschreibung nach Auffassung der Fragesteller gerade nicht
bloß technische Hilfeleistungen, sondern auch Aufgaben an der Schnittstelle
von fachlicher Wirtschaftspolitik, strategischer Steuerung und
bundesministerieller Prioritätensetzung. Themen wie industrielle Transformation,
Rohstoffsicherheit, wirtschaftliche Souveränität, Zukunftstechnologien und
außenwirtschaftliche Sicherheit gehören zum wirtschaftspolitischen Kernbestand des
Ressorts. Wenn externe Unternehmen in diesen Bereichen kurzfristig Analysen,
Diskussionspapiere und strategische Grundlagen liefern sollen, stellt sich den
Fragestellern die Frage, ob damit nicht Aufgaben ausgelagert werden, die ihrer
Natur nach innerhalb eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts dauerhaft
vorgehalten werden müssten (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-04/
68118575-reiche-will-top-management-beratung-aus-ministerium-auslagern-00
3.htm).
Der Organisationsplan des BMWE weist bereits die hierfür einschlägigen
hausinternen Strukturen aus. Neben den leitungsnahen Bereichen Koordinierung,
politische Planung und Analyse sowie Parlaments- und Kabinettsreferat
bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Organisation des
Bundesministeriums, Staatsmodernisierung, Fördercontrolling, Projektmanagement
und Projektberatung, Prozessmanagement sowie Dienstleistersteuerung und
Anforderungsmanagement. Vor allem aber verfügt das BMWE über
wirtschaftspolitische Fachabteilungen, namentlich für Wirtschaft, Industrie,
Außenwirtschaft, Zukunftstechnologien und Mittelstand. Damit sind sowohl die
fachliche Bearbeitung wirtschaftspolitischer Schwerpunktfelder als auch die
organisatorische Steuerung bundesministerieller Prozesse bereits im Haus angelegt
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/organi
sationsplan-bundeswirtschaftsministerium.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung der 20. Wahlperiode (20. WP) in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Externe
Beratungsdienstleistungen der aktuellen Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mehrere Maßstäbe benannt hat, an denen sie nach
Auffassung der Fragesteller festhalten muss. Dort führt sie aus, externe Berater
würden grundsätzlich nur bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes
Spezialwissen voraussetzen, das nicht ständig gefordert wird. Eine
Beauftragung erfolge nur, wenn der Einsatz Externer die wirtschaftlichste Alternative
darstelle. Weiter stellte die Bundesregierung der 20. WP klar, dass
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) für Eigen- und Fremdleistungen gleichermaßen durchzuführen seien,
dass die Ressorts für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und
Berichterstattung selbst verantwortlich seien und dass für das damalige Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] aufgrund der Folgen des Ukraine-
Krieges, der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und Klimakrise
kurzfristige Ad-hoc-Expertisen nötig gewesen oder teilweise weiterhin nötig
seien. Zugleich erklärte die Bundesregierung auf genannter
Bundestagsdrucksache, das BMWK lege an die Notwendigkeit externer Beratungen einen
strengen Maßstab an, dokumentiere dies in einzelfallbezogenen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und prüfe regelmäßig auch Inhouse-Vergaben oder die Nutzung
vorhandener Rahmenverträge. Ferner werden in der genannten Antwort der
Bundesregierung für Maßnahmen nach § 65 BHO mehrere wirtschaftspolitisch
einschlägige Beratungsleistungen des BMWK genannt, etwa zur Stabilisierung
der Uniper SE, zur Konzeptionierung und Implementierung der DET GmbH,
zur strategischen Begleitung der TenneT-Transaktion sowie zu Fragen des
High-Tech Gründerfonds (HTGF) und des Sovereign Tech Fund
(Bundestagsdrucksache 20/7556).
Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches
parlamentarisches Interesse daran, ob die aktuelle Ausschreibung diesen von
der Bundesregierung selbst benannten Maßstäben entspricht, welche
besonderen Spezialkenntnisse im BMWE nach Ansicht der Bundesregierung aktuell
fehlen, weshalb vorhandene hausinterne Fach- und Steuerungsstrukturen
hierfür nicht ausreichen sollen, welche Alternativen zu einer externen Top-
Management-Beratung geprüft wurden, in welchem Verhältnis die
Ausschreibung zu bereits im BMWK bzw. BMWE genutzten externen Beratungsformen
steht und wie sichergestellt wird, dass wirtschaftspolitische
Schwerpunktsetzungen, fachliche Wertungen und bundesministerielle Kernaufgaben nicht
faktisch auf externe private Dritte verlagert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde die Ausschreibung „Rahmenvereinbarung Strategische Top-
Management-Beratung“ des BMWE veröffentlicht, welche Laufzeit ist
vorgesehen, und welche Verlängerungsoptionen bestehen?
2. Welches Stundenvolumen pro Jahr, welches Gesamtvolumen über die
Grundlaufzeit und welches mögliche Gesamtvolumen bei Ausübung der
Verlängerungsoption legt das BMWE der Ausschreibung zugrunde?
3. Welche konkreten Leistungsarten umfasst der Auftrag nach Kenntnis der
Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf Ad‑hoc-Beratung,
Kurzanalysen, Diskussionspapiere, Handlungsempfehlungen,
Präsentationsunterlagen, strategische Grundlagen, Handreichungen und Dokumentationen?
4. Welche dieser Leistungsarten (vgl. Frage 3) dienen nach Auffassung der
Bundesregierung lediglich der methodischen Unterstützung, und welche
dienen der inhaltlichen Vorbereitung wirtschaftspolitischer
Entscheidungen, Prioritätensetzungen oder Neuausrichtungen?
5. Auf welche wirtschaftspolitischen Themenfelder soll sich die
ausgeschriebene externe Beratung konkret beziehen, insbesondere in den Bereichen
industrielle Transformation, Rohstoffsicherheit, Zukunftstechnologien und
technologische Souveränität, außenwirtschaftliche Sicherheit,
wirtschaftliche Resilienz, Industriepolitik, Mittelstand und
Standortwettbewerbsfähigkeit?
6. Welche Fachabteilungen, Unterabteilungen oder Referate des BMWE sind
von diesen Themenfeldern (vgl. Frage 5) nach dem Organisationsplan des
BMWE fachlich berührt?
7. Welche dieser betroffenen Organisationseinheiten (vgl. Frage 6) sollen in
die Leistungserbringung der externen Berater einbezogen werden oder
deren Arbeitsergebnisse verwerten?
8. Welche besonderen Spezialkenntnisse, die nach der Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 grundsätzlich
Voraussetzung für den Einsatz externer Berater sein sollen, fehlen nach Auffassung
der Bundesregierung derzeit im BMWE gerade in den Bereichen
Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation, außenwirtschaftliche
Sicherheit, Zukunftstechnologien und wirtschaftliche Souveränität?
9. Weshalb können diese besonderen Spezialkenntnisse (vgl. Frage 8) nach
Auffassung der Bundesregierung nicht durch die einschlägigen
Fachabteilungen, durch hausinterne Leitungs- und Koordinierungsstrukturen oder
durch temporäre interne Schwerpunktbildung im BMWE selbst erbracht
werden?
10. Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO wurde
für die ausgeschriebene Top-Management-Beratung durchgeführt, nach
welchen Kriterien erfolgte diese, welche Handlungsalternativen wurden
darin verglichen, und welche Alternative wurde aus welchen Gründen als
wirtschaftlichste Lösung bewertet?
11. Welche Eigenleistungsoptionen, welche Fremdleistungsoptionen und
welche Mischformen wurden in dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
konkret betrachtet?
12. Wurden vor Ausschreibung der externen Top-Management-Beratung
Inhouse-Vergaben, die Nutzung vorhandener Rahmenverträge, die
Beauftragung bundeseinflussnaher Beratungseinheiten oder eine interne
Aufgabenverlagerung innerhalb des BMWE geprüft, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
13. Hat das BMWE vor Einleitung der Ausschreibung geprüft, ob eine
Beauftragung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, der DigitalService
GmbH des Bundes oder sonstiger bundeseinflussnaher Strukturen für
einzelne Teile des Leistungsbildes in Betracht kommt, und wenn nein, warum
wurde hiervon abgesehen?
14. Welche externen Beratungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder
sonstigen Dienstleister haben seit Beginn der 21. Wahlperiode im BMWE
bereits Leistungen erbracht, die sich auf Industriepolitik, wirtschaftliche
Resilienz, Rohstoffpolitik, Zukunftstechnologien, Außenwirtschaft,
wirtschaftliche Souveränität, Mittelstandspolitik oder wirtschaftspolitische
Schwerpunktsetzung bezogen (bitte jeweils Auftragnehmer,
Auftragsgegenstand, Datum der Beauftragung, Leistungszeitraum und
wirtschaftspolitischen Themenbezug angeben)?
15. Welche dieser seit Beginn der 21. Wahlperiode erbrachten externen
Beratungsleistungen waren der Hausleitung unmittelbar zugeordnet oder
wurden für leitungsnahe wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse
genutzt?
16. Welche konkreten Arbeitsergebnisse haben diese externen
Beratungsleistungen jeweils hervorgebracht, insbesondere in Form von Analysen,
Dossiers, Diskussionspapieren, Handreichungen, Vorlagen, Präsentationen
oder sonstigen strategischen Ausarbeitungen?
17. Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/7556 für das BMWK aufgeführten Beratungsleistungen für
Maßnahmen nach § 65 BHO, insbesondere die strategische Begleitung der
TenneT-Transaktion, die Stabilisierung der Uniper SE, die
Konzeptionierung, Strukturierung und Implementierung der DET GmbH, Beratungen
zur HTGF-Wachstumsfazilität und juristische Beratung zu Optionen für
die Verstetigung des Sovereign Tech Fund, wurden inhaltlich durch
externe Unternehmen erbracht, und welche wirtschaftspolitischen
Kernentscheidungen des Ressorts wurden dadurch jeweils vorbereitet oder
begleitet?
18. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus diesen bereits im BMWK
in Anspruch genommenen wirtschaftspolitisch einschlägigen externen
Beratungen für die aktuelle Ausschreibung der Top-Management-Beratung?
19. Auf welche heute fortbestehenden oder neuen wirtschaftspolitischen
Sondersituationen stützt das BMWE die aktuelle Ausschreibung, und welche
davon unterscheiden sich sachlich von früher genannten Ausnahmelagen,
in denen die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7556 erklärt
hatte, dass das damalige BMWK wegen der Folgen des Ukraine-Krieges,
der Sicherung der Gasversorgung sowie der Energie- und Klimakrise
kurzfristige Ad-hoc-Expertisen und Dienstleistungen benötigte oder
teilweise weiterhin benötige?
20. Welche noch nicht besetzten, noch umzuschichtenden, noch
umzuwandelnden oder noch umzusetzenden Planstellen und Stellen bestehen
derzeit in denjenigen Organisationseinheiten des BMWE, die für die in der
Ausschreibung genannten wirtschaftspolitischen Themenfelder fachlich
zuständig sind?
21. In welchen wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen des BMWE sind seit
Beginn der 21. Wahlperiode Planstellen umgesetzt, verlagert,
umgewidmet oder neu zugeordnet worden, und welche weiteren derartigen
Maßnahmen sind noch vorgesehen?
22. Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten
Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen
sollen bis zum Ende der 21. Wahlperiode künftig wegfallen oder künftig
umgewandelt werden (bitte aufschlüsseln)?
23. Wie viele Stellen und Planstellen in den wirtschaftspolitisch relevanten
Bereichen des BMWE mit welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen sind
derzeit unbesetzt (bitte aufschlüsseln)?
24. Welche dieser bereits vollzogenen oder noch vorgesehenen Planstellen-
und Organisationsmaßnahmen (vgl. Vorfragen) betreffen Bereiche mit
Bezug zu Industrie, Mittelstand, Rohstoffen, Außenwirtschaft,
Zukunftstechnologien, wirtschaftlicher Souveränität oder wirtschaftspolitischer
Koordinierung?
25. In welchem Zusammenhang stehen die bereits vollzogenen oder noch
vorgesehenen Planstellen- und Organisationsmaßnahmen in diesen Bereichen
mit der Entscheidung, externe Beratungsleistungen zu wirtschaftspolitisch
sensiblen Themenfeldern in Anspruch zu nehmen?
26. Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um sicherzustellen,
dass personelle und organisatorische Änderungen in wirtschaftspolitisch
relevanten BMWE-Bereichen ausschließlich funktions-, fach- und
aufgabenbezogen erfolgen und nicht sachfremd motiviert sind?
27. Unter welcher Kategorie der vom Haushaltsausschuss fortentwickelten
Definition externer Beratungsleistungen ordnet die Bundesregierung die
hier ausgeschriebene „Top-Management-Beratung“ ein, und inwiefern
handelt es sich dabei nach Auffassung der Bundesregierung um eine
Beratungsleistung mit „beratendem Charakter im Vordergrund“?
28. In welchem Beraterbericht oder in welcher Unterrichtung an den
Haushaltsausschuss wird die aktuelle Ausschreibung bzw. ein etwaiger späterer
Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erstmals vollständig abgebildet
werden, und welche Angaben zu Auftragswert, Leistungsspektrum,
Stundenvolumen und Auftragnehmer wird die Bundesregierung dort
ausweisen?
29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei dieser Ausschreibung
gerade nicht dieselben Transparenz- und Datenprobleme auftreten, auf die
sie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/7556 selbst mit Blick auf
heterogene Ressortmeldungen, händische Erhebungen und fehlende
belastbare Datengrundlagen hingewiesen hat?
30. Welche wirtschaftspolitisch relevanten Bereiche hält die Bundesregierung
im BMWE ausdrücklich für nicht auslagerungsfähig, weil sie zum
Kernbestand bundesministerieller Eigenverantwortung und fachlicher
Steuerungsfähigkeit gehören, und aus welchen Gründen?
31. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der Eigenverantwortung
eines wirtschaftspolitischen Schlüsselressorts, wenn externe Unternehmen
Analysen, Diskussionspapiere, Handreichungen oder strategische
Grundlagen zu Themen wie Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation,
technologische Souveränität oder außenwirtschaftliche Sicherheit
erarbeiten, und wenn ja, unter welchen Grenzen?
32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Umfang,
Gegenstand und thematischer Reichweite der ausgeschriebenen Beratung für
die Frage, ob das BMWE derzeit in wirtschaftspolitisch zentralen Fach-
und Steuerungsbereichen über hinreichende eigene personelle und
fachliche Kapazitäten verfügt?
Berlin, den 6. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Malte Kaufmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Marc Bernhard (Kleine Anfrage)
- asked ← Raimond Scheirich (Kleine Anfrage)
- asked ← Uwe Schulz (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Malte Kaufmann
- authored ← Uwe Schulz
- part_of_vorgang → Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an (Kleine Anfrage)