Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen (Antwort zu Drs. 21/2746)
Text
Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen (Antwort zu Drs. 21/2746)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3007
21. Wahlperiode 28.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2746 –
Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Sicherung pädagogischer Qualität in Kindertageseinrichtungen (KiTas)
hängt wesentlich von der Qualifikation des dort tätigen Personals ab. Eine
aktuelle Studie von Prof. Dr. Nikolaus Meyer und Wiebke Buballa mit dem
Titel „Wer darf in KiTas pädagogisch tätig sein?“ (Bertelsmann Stiftung,
2025) zeigt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für pädagogische
Tätigkeiten in den Bundesländern zwischen 2019 und 2025 erheblich
auseinanderentwickelt haben.
Demnach existiert keine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs
„pädagogische Fachkraft“, und die Spanne der anerkannten Qualifikationen reicht
inzwischen von DQR(Deutscher Qualifikationsrahmen)- bzw. EQR
(Europäischer Qualifikationsrahmen)-Niveau 4 bis 6. Zahlreiche Bundesländer haben
zudem Berufsgruppen in den Kreis der Fachkräfte aufgenommen, die keine
einschlägige pädagogische Ausbildung besitzen, etwa Logopädinnen und
Logopäden, Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen oder Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Gleichzeitig wurden während der Corona-Pandemie eingeführte
Sonderregelungen zum Quereinstieg vielfach in Dauerrecht überführt. Diese
Entwicklungen führen laut Meyer/Buballa zu einer „widersprüchlichen Dynamik von
Ausdifferenzierung und Entgrenzung“, die professionspolitisch als Tendenz
zur De-Professionalisierung zu bewerten ist. Während das Mandat der
Kindertagesbetreuung (§ 22 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) stabil
bleibt, erodiert die Lizenzseite, also die rechtlich abgesicherte Zuständigkeit
pädagogischer Fachkräfte.
Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Steuerung des Personals in KiTas
zunehmend über landesrechtliche Flexibilisierungen erfolgt, die zwar kurzfristig
Entlastung bei Personalengpässen schaffen, langfristig jedoch die Grundlagen
professioneller Arbeit gefährden.
Die föderale Normendiversität erschwert Mobilität, Vergleichbarkeit und
Transparenz: Wer in einem Bundesland als Fachkraft anerkannt ist, kann
diesen Status in einem anderen verlieren. Die Folge ist eine „rechtliche
Asynchronität“ der Professionalisierung, die nach Ansicht der Autorin und des
Autors das gesamte System destabilisiert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 28. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darüber hinaus zeigt die Studie, dass Fort- und Weiterbildung häufig
funktionalisiert wird, um Qualifikationsdefizite des Quereinstiegs zu kompensieren,
und dass in manchen Ländern selbst Leitungspersonen ohne pädagogische
Grundqualifikation eingesetzt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Fragestellenden Fragen nach den
Auswirkungen der rechtlichen Öffnungen auf die pädagogische Qualität, die
Fachkräftesicherung und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen von
Kindern in Deutschland.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um allen Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu
eröffnen, ist eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der
Kindertagesbetreuung erforderlich. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf
Kindertagesbetreuung und dem daran anschließenden umfassenden quantitativen Ausbau
der Kindertagesbetreuung konnten durch vielfältige Maßnahmen die
Beschäftigtenzahlen im Kita-Bereich deutlich erhöht und gleichzeitig ein hohes
Qualifikationsniveau der pädagogischen Fachkräfte gewahrt werden, wie die
amtlichen Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen. Gleichwohl ist der
Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiterhin nicht
vollständig gedeckt und führt mitunter zu erheblichen Belastungen im System der
Kindertagesbetreuung, das sowohl eine hohe pädagogische Qualität, als auch
ein verlässliches Angebot an Kindertagesbetreuung vorzuhalten hat. Daher ist
es nachvollziehbar, dass Maßnahmen getroffen werden, um mit dem hohen
Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den
Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten und ungeplante Schließzeiten für Familien zu
vermeiden. Abweichungen von bestehenden Standards sollten jedoch nur
übergangsweise und gut begründet erfolgen sowie durch qualitätssichernde
Maßnahmen flankiert werden. Maßgebliche Richtschnur bleiben das Wohl und die
gute Förderung der betreuten Kinder.
Bund und Länder arbeiten daher im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln,
die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld
attraktiv zu gestalten, wie es beispielsweise im Rahmen des Dialogprozesses für
eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erfolgt ist.
Die Jugend- und Familienministerien haben gemeinsam mit den
Bildungsministerien der Länder ihren Austausch zur Fachkräftesituation im
sozialpädagogischen Bereich intensiviert und arbeiten auf Basis der Empfehlungen an
konkreten Maßnahmen.
Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026
und stellt hierfür rund 4 Mrd. Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte als zentralem
Handlungsfeld für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung.
1. Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“ legt die
Bundesregierung in ihrer fachpolitischen Arbeit im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe zugrunde?
Die Frage, wer als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe zu gelten hat, ist
bundesgesetzlich in § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
geregelt. § 72 SGB VIII benennt Persönlichkeit, Qualifikation oder Erfahrung als
relevante Kriterien.
Über welche Ausbildung oder Qualifikation eine Fachkraft in der
Kindertagesbetreuung konkret verfügen muss, fällt aufgrund der föderalen
Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Länder.
2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die
unterschiedlichen landesrechtlichen Definitionen von „pädagogischer Fachkraft“ im
KiTa-Bereich in den 16 Bundesländern vor?
3. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Kinder
in allen Bundesländern durch qualifiziertes pädagogisches Personal
betreut werden – und nicht von Personen, deren Ausbildung keinerlei
Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Kinderschutz oder Inklusion
umfasst?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung liegt in der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder, dazu gehören auch die Regelungen
über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte. In den jeweiligen
Landesgesetzen und Personalverordnungen finden sich auch die Definitionen der
Bezeichnung „pädagogische Fachkraft“.
Träger von Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII bedürfen nach § 45
Absatz 1 SGB VIII einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist nach § 45 Absatz 2 Satz 2
Nummer 2 SGB VIII zu erteilen, wenn – neben anderen Voraussetzungen – die
personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger
gewährleistet werden. Zuständig für die Genehmigungserteilung sind die
17 Landesjugendämter der Länder, die über das Vorliegen der „personellen
Voraussetzungen“ jeweils in eigener Verantwortung entscheiden.
Zur Sicherung der Rechte und des Wohls der Kinder in Tageseinrichtungen
verpflichtet § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB VIII zudem zur Entwicklung,
Anwendung und Überprüfung eines Kinderschutzkonzeptes und zur Vorhaltung
geeigneter Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass trotz dieser Unterschiede bundesweit gleichwertige Bildungs-,
Betreuungs- und Erziehungsbedingungen gewährleistet werden?
5. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch unterschiedliche
landesrechtliche Regelungen der Fachkraftbegriff entwertet wird, und
wird sie sich für bundeseinheitliche Mindeststandards zur Qualifikation
und Aufgabenverantwortung pädagogischer Fachkräfte einsetzen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anforderungen an die Qualifikation des im Bereich der Betreuung von
Kindern und Jugendlichen eingesetzten Personals sind auf unterschiedlichen
Ebenen gesetzlich geregelt. Die Entscheidung über die jeweils geltenden
Anforderungen obliegt den sachlich und örtlich zuständigen Behörden und Stellen.
Die Ausgestaltung des Fachkräftegebots folgt
verfassungskompetenzrechtlichen Vorgaben. Die Ausführung der bundesrechtlichen Vorgaben obliegt den
Ländern, die hierzu Ausführungsgesetze erlassen. Divergierende
Verwaltungspraktiken sind grundsätzlich Folge des föderalen Prinzips, welches auch in
anderen Verwaltungsbereichen unterschiedliche Auslegungen und
Gesetzesanwendungspraktiken nach sich zieht, die dem jeweiligen Sachverhalt gerecht
werden.
Im Hinblick auf das Fachkräftegebot hält die Bundesregierung dessen
differenzierte Anwendung für erforderlich, wie dies auch die Empfehlung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter „Das Fachkräftegebot in
erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen“ von Mai 2014
vorsieht. Danach gilt: „Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, kann nur im
Einzelfall anhand der Prüfung der Einrichtungskonzeption bestimmt werden.“
(S. 4). Wesentlich ist, dass die eingesetzten Kräfte für die Anforderungen der
konkret zu erbringenden Leistung und für konkret zu erledigende Aufgaben
persönlich geeignet und hinreichend qualifiziert sind. Die Bundesländer haben
die Hoheit, das Fachkräftegebot in diesem Rahmen im Einzelnen näher
auszugestalten (vgl. § 49 SGB VIII). Sie füllen im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit
landesrechtlichen Regelungen die bundesgesetzlich zwingend zu beachtenden
Vorgaben aus, wie es die Verfassung vorsieht.
Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und ihre Qualifikation wird
von der Bundesregierung als maßgebliche Rahmenbedingung für die Qualität
der Kindertagesbetreuung betrachtet. Die Bundesregierung unterstützt daher die
Länder mit unterschiedlichen Maßnahmen.
Der Bund beteiligt sich seit 2019 im Rahmen der Umsetzung des KiTa-
Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) finanziell an der
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung. Mit dem am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen „Dritten Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“
wurde das KiQuTG inhaltlich weiterentwickelt und eine weitere Unterstützung
durch den Bund mit rund 4 Mrd. Euro für die Jahre 2025 und 2026 ermöglicht.
Das Gesetz setzt dabei einen klaren Schwerpunkt auf die Gewinnung und
Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Ziel des Gesetzes ist, die Qualitätsniveaus
der Länder weiter anzugleichen. In einem nächsten Schritt soll das KiQuTG
laut Koalitionsvertrag durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abgelöst werden.
Davon sollen vor allem auch die Kinder, die besondere Förderung und
Begleitung benötigen, zum Beispiel beim Spracherwerb, profitieren. Mit
bundesweiten Standards können die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in ganz
Deutschland gestärkt, Bildungsungleichheiten so früh wie möglich abgebaut
und gute Startchancen für alle Kinder geschaffen werden.
Im Zuge der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ hat der Bund
Akteure aus Ländern, Kommunen sowie Expertinnen und Experten
zusammengeführt und einen gemeinsamen Arbeitsrahmen geschaffen, um Empfehlungen
zur Fachkräftegewinnung- und Bindung zu erarbeiten, die eine gemeinsame
Basis für die Umsetzung weiterer Schritte darstellen.
Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) geförderte „Weiterbildungsinitiative frühpädagogische
Fachkräfte“ (WiFF) ist ein Garant für einen nachhaltigen und langfristigen Blick auf
die Entwicklungen im Feld. Insbesondere durch das „Fachkräftebarometer
Frühe Bildung“ ermöglicht die WiFF im Längsschnitt wichtige Anhaltspunkte zum
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Frühen Bildung und liefert
Entscheidungsträgern damit wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Feldes.
Zudem geht das BMBFSFJ mit seiner Forschungsförderung im Bereich der
Frühen Bildung auf aktuelle Themen ein, u. a. durch die Förderrichtlinien zur
„Frühen Bildung in einer digitalen Welt“ und „Voraussetzungen für das
Lesenlernen − analog und digital“. Beide adressieren für das Feld relevante
Themenaspekte, sodass ein Beitrag zur Professionalisierung des Feldes geleistet wird.
6. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Widerspruch zu Artikel 72
des Grundgesetzes (GG), wenn Kinder je nach Bundesland von
unterschiedlich qualifiziertem Personal betreut werden und somit ungleiche
Bildungsbedingungen erfahren?
Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung beruhen auf der
konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die öffentliche
Fürsorge (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes – GG). Für diesen
und weitere Kompetenztitel schränkt Artikel 72 Absatz 2 GG die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Wege einer Erforderlichkeitsklausel ein.
Artikel 72 Absatz 2 GG normiert jedoch keine Pflicht zum Tätigwerden des
Bundesgesetzgebers.
Vor dem Hintergrund, dass jede Person im Einzelfall auf ihre Eignung für die
konkret zu erbringende Leistung und ihre Qualifikation für die konkret zu
erledigenden Aufgaben zu prüfen ist, folgt die Bundesregierung der in der
Frage implizierten Annahme nicht. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung der zunehmende
Kostendruck in der Kindertagesbetreuung bei der rechtlichen Öffnung
der Personalverordnungen für fachfremdes Personal?
Zu einem Zusammenhang zwischen der Kostenentwicklung der
Kindertagesbetreuung und der Ausgestaltung der Personalverordnungen der Länder liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie erklärt die Bundesregierung den aus Sicht der Fragestellenden
bestehenden Widerspruch zwischen dem politischen Ziel einer hohen
pädagogischen Qualität und der gleichzeitigen Öffnung der
Landesverordnungen für Berufsgruppen ohne pädagogische Ausbildung?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Zunahme
rechtlicher Öffnungen für fachfremd Qualifizierte im Bereich der
Kindertagesbetreuung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und plant sie, diese
gegenüber den Bundesländern zu kommunizieren?
13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie
beschriebenen Entwicklung, dass immer mehr Personen ohne
einschlägige pädagogische Qualifikation in KiTas tätig sein dürfen, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für den Schutz professioneller Standards
in der frühkindlichen Bildung?
14. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage der
Studie, wonach der Fachkräftemangel zunehmend mit rechtlichen
Lockerungen statt mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beantwortet
wird?
Die Fragen 8, 9, 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Fachkräftekataloge und Personalverordnungen der Länder wurden in den
letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Engpässe bei der
Besetzung freier Stellen von Erzieherinnen und Erziehern – sukzessive geöffnet
(Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 29).
Für eine Aussage, ob dies zu einer De-Qualifizierung bzw. De-
Professionalisierung führt, lassen sich aus der amtlichen Statistik derzeit keine Belege finden.
Auch der in der Studie von Meyer/Buballa für die Aussage der Fragestellenden,
das Qualifikationsniveau in der Kindertagesbetreuung sei im Zeitverlauf
gesunken, herangezogene Kinder- und Jugendhilfereport 2024, stellt anhand der
amtlichen Daten fest, dass das Qualifikationsniveau in den Kitas trotz eines leicht
rückläufigen Anteils der einschlägig qualifizierten Personen weiterhin auf
einem insgesamt hohen Standard gehalten werden konnte (Quelle:
Forschungsverbund DJI/TU Dortmund: Kinder- und Jugendhilfereport 2024; S. 65). Auch
nach Angaben des WiFF Fachkräftebarometers zeigen sich nur leichte
Verschiebungen im Qualifikationsgefüge mit unterschiedlicher Ausprägung in Ost
und West (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 26 ff.). Nur in
wenigen (westdeutschen) Ländern liegt der Anteil des nicht einschlägig
qualifizierten Personals über 10 Prozent. Dies lässt sich ggf. auf einen temporären
Fachkräftemangel zurückführen (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung
2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025,
S. 29 bis 31, Abb. 2.7).
Das BMBFSFJ und die Länder haben auf Fachebene in der Arbeitsgruppe
„Frühe Bildung“ mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein
Kompendium mit Handlungszielen für ein Qualitätsentwicklungsgesetz und
Vorschläge für bundesweite Standards für die Kindertagesbetreuung erarbeitet
(www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/gutes-aufwachsen-und-c
hancengerechtigkeit-fuer-alle-kinder-in-deutschland-247710). Darin finden sich
auch Empfehlungen für die Qualifikation des pädagogisch tätigen Personals.
Stand 2024 stellen mit einem Anteil von 80 Prozent (berufs-)fachschulisch
qualifizierte Fachkräfte das Kernpersonal in der Frühen Bildung. Zudem verfügen
rund 6 Prozent des Personals über eine hochschulische Qualifikation im
Bereich der Kindheitspädagogik und weitere 7 Prozent befinden sich in
Ausbildung (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 27, Abb. 2.4).
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist insgesamt ein deutlicher Sockel
einschlägig pädagogisch qualifizierter Personen in Einrichtungen tätig. Auch
wenn zwischen den Bundesländern eine Spannbreite von 54 Prozent bis 94
Prozent besteht, liegt die Mehrzahl der Bundesländer liegt über der empfohlenen
Fachkraftquote (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 27 bis 29,
Abb. 2.5).
Ein Ausgangspunkt für die Öffnung von Fachkräftekatalogen ist der in Teilen
der Bundesrepublik bestehende Fachkräftemangel. Die Bundesregierung hält
für nachvollziehbar, dass Maßnahmen getroffen werden, um mit dem
Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den
Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Absenkungen von Standards bei der
Personalbemessung sollten jedoch nur als Übergangslösung oder in Ausnahmefällen
vorgenommen und durch qualitätssichernde Maßnahmen flankiert werden.
Maßgebliche Richtschnur bleiben das Wohl und die Förderung der betreuten
Kinder. Daher engagiert sich der Bund dafür, die Qualität der Betreuungsangebote
zu steigern, um Kinder gut zu fördern, die Arbeitsbedingungen für die
Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld auch attraktiver für neue Fachkräfte zu
machen (vgl. Antwort zu Frage 4).
In den Empfehlungen für eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und
Ganztag“ wurde das Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel und Qualitätserhalt
adressiert und festgehalten, dass die gestiegene Multiprofessionalität auch die
Möglichkeit bietet, der zunehmenden Ausdifferenzierung der
Aufgabenbereiche des pädagogisch tätigen Personals und zugleich den Lebenswelten der
Kinder gerecht zu werden. Beispielsweise kann durch die in den letzten Jahren zu
verzeichnende Zunahme an Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften eine
Entlastung der Fachkräfte von nicht-pädagogischen Tätigkeiten erreicht werden,
die der pädagogischen Arbeit der Fachkräfte zugutekommt. Durch den Einsatz
zusätzlicher Berufsgruppen können besondere Profile von Trägern und
Einrichtungen besser abgebildet werden. Grundsätzlich sollte immer die pädagogische
Qualität im Vordergrund stehen und der Einsatz von Personen, die nicht
einschlägig qualifiziert sind, durch Maßnahmen wie Qualifizierungen, Quotierung
und Anleitung flankiert werden.
10. Welche Mindeststandards bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
für Zusatzqualifikationen im Rahmen von Quereinstiegsprogrammen,
und wie werden diese überprüft?
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen von
Quereinstiegsregelungen auf die pädagogische Qualität in KiTas vor?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung liegt in der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder, dazu gehören auch die Regelungen
über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte im Rahmen von
Quereinstiegsprogrammen der Länder.
Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die
Auswirkungen von Quereinstiegsregelungen auf die pädagogische Qualität vor.
12. In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
pandemiebedingte Sonderregelungen (von 2019 bis 2022) inzwischen in
Dauerrecht überführt (bitte einzeln und detailliert ausführen)?
Eine Recherche im Rahmen der Corona-KiTa-Studie von Herbst 2020 gibt
einen Überblick über temporäre Veränderungen der Personalverordnungen in
den Ländern (Quelle: Autorengruppe Corona-KiTa-Studie (2020):
Monatsbericht der Corona-KiTa-Studie. 9/2020. DJI: München): Mehrere Länder haben
die Finanzierung einer dritten Kraft pro Gruppe ermöglicht, die die Fachkräfte
vor allem bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen unterstützen sollten.
Zudem haben einzelne Länder bei Auftreten von besonderen Mangelsituationen
und insbesondere im Notbetrieb und in Absprache mit dem Jugendamt den
Einsatz von Nicht-Fachkräften für die Tätigkeit als Zweitkraft ermöglicht, z. B.
von Freiwilligendienstleistenden, Eltern, Praktikantinnen und Praktikanten,
Studierenden. Diese Maßnahmen waren temporär und sind heute in den
meisten Ländern nicht mehr in Kraft. Überwiegend wurden aber die
Fachkräftekataloge bereits vor der Pandemie geöffnet und danach wurden weitere kleinere
Veränderungen der Fachkräftekataloge vorgenommen, die entweder mit einem
sich verschärfenden Personalmangel oder mit zunehmenden
Professionalisierungsbestrebungen zu begründen sind.
15. In welchen Bundesländern können nach Kenntnis der Bundesregierung
Personen ohne pädagogische Grundqualifikation Leitungsfunktionen in
KiTas übernehmen?
Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte fallen in
Zuständigkeit der Länder. Das „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025“ der
„Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ zeigt, dass für den
Bereich der Einrichtungs- und der Gruppenleitung fast ausschließlich einschlägig
höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird (Quelle: Fachkräftebarometer
Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte/FKB 2025, S. 35, Abb. 2.10).
16. Welche bundesweiten Mindestanforderungen an Leitungskompetenzen
hält die Bundesregierung für erforderlich?
Das BMBFSFJ und die Länder haben auf Fachebene in der Arbeitsgruppe
„Frühe Bildung“ mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein
Kompendium mit Handlungszielen für ein Qualitätsentwicklungsgesetz und
Vorschläge für bundesweite Standards für die Kindertagesbetreuung erarbeitet
(www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/gutes-aufwachsen-und-c
hancengerechtigkeit-fuer-alle-kinder-in-deutschland-247710). Darin finden sich
auch Empfehlungen für die Qualifikation von Leitungskräften.
17. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
Leitungspersonen über Kenntnisse im Kinderschutz (§ 8a SGB VIII)
verfügen?
§ 72 SGB VIII bietet Gewähr dafür, dass die eingesetzten Kräfte für die
Anforderungen der konkret zu erbringenden Leistung und für konkret zu erledigende
Aufgaben qualifiziert sind. Sie müssen hierfür persönlich geeignet und
hinreichend qualifiziert sein. Auch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sind
an das Fachkräftegebot gebunden, sofern sie geförderte, über Vereinbarungen
gebundene und bzw. oder betriebserlaubnispflichtige Angebote vorhalten (siehe
die §§ 79, 45 und 74 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII).
Angesichts des Zwecks des Schutzauftrags des Jugendamtes nach § 8a
SGB VIII müssen die Fachkräfte über § 72 Absatz 1 SGB VIII hinaus auch
über eine spezifische Kompetenz für die Risikoabschätzung verfügen.
Zudem sieht die aktuelle Gesetzeslage gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4
SGB VIII eine verpflichtende Implementierung von Konzepten zum Schutz vor
Gewalt bei allen betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen, also auch bei
Kindertageseinrichtungen vor. Teil eines solchen Schutzkonzeptes ist auch die
Vermittlung von Kenntnissen im Kinderschutz. Fachkräfte in
Kindertageseinrichtungen benötigen begleitend Unterstützung, Supervision und geeignete
Rahmenbedingungen, um professionell reagieren zu können, wenn eine
Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Eine wichtige Rolle kommt hier
Unterstützungsstrukturen wie Trägern und Fachberatung zu. Die Berücksichtigung des
Themas Kinderschutz schon in der Ausbildung, aber auch regelmäßige Fort-
und Weiterbildung hierzu schaffen weitere Sicherheit im Umgang mit derart
gelagerten Fällen.
18. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie
dokumentierten Praxis, fehlende Grundqualifikationen durch kurze
Zusatzqualifikationen zu kompensieren, und welche Qualitätskontrollen
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür?
23. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den in der
Studie gemachten Befunden, dass Fortbildung zunehmend zur
Kompensation fehlender Grundqualifikation eingesetzt wird?
Die Fragen 18 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort zu den Fragen 8, 9, 13 und 14 dargestellt, kann
Multiprofessionalität zur Stärkung des pädagogischen Profils beitragen oder die
Fachkräfte von nichtpädagogischen Aufgaben entlasten. Zusatzqualifizierungen
zählen in diesem Kontext zu den qualitätssichernden Maßnahmen zur Sicherung
der pädagogischen Qualität. Je nach vorliegender Qualifikation ist dabei zu
differenzieren, in welchem Umfang eine Nachqualifizierung erforderlich ist.
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Fort- und
Weiterbildungspflichten im frühpädagogischen Bereich bei, und wie bewertet sie
deren tatsächliche Umsetzung?
Das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung zeichnet sich durch eine breite
Fortbildungspraxis aus. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung können
pädagogische Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen die eigene pädagogische
Praxis und ihre Rolle als Vorbild der Kinder reflektieren, Impulse für die
Gestaltung von Bildungsprozessen erhalten und ihre professionellen Kompetenzen
kontinuierlich weiterentwickeln.
Die hohen fachlichen Anforderungen, die z. B. an die Förderung der
sprachlichen Entwicklung von Kindern gestellt werden, setzen voraus, dass das
pädagogische Personal sich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
auseinandersetzt und diese in sprachliche Bildungsangebote einfließen lässt. Aus
dem Monitoringbericht zum KiQuTG 2023 geht hervor, dass bundesweit im
Jahr 2022 66 Prozent des befragten pädagogischen Personals innerhalb von
zwölf Monaten an mindestens einer Fort- oder Weiterbildung teilnahmen
(Quelle: BMFSFJ (2024): Monitoringbericht zum KiQuTG 2023. www.bmbfsf
j.bund.de/resource/blob/235362/67fa706e1f37d30cefe7c0d101e06092/monitori
ngbericht-zum-kiqutg-2023-data.pdf, S. 127 ff.).
20. Wie bewertet die Bundesregierung die wachsende Zahl privater
Ausbildungsträger in der frühkindlichen Bildung im Hinblick auf die
Qualitätssicherung und Aufsicht?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die Länder in den vergangenen Jahren die
Ausbildungskapazitäten für erzieherische Berufe an den Berufsfachschulen und
Fachschulen ausgeweitet haben. Hierzu haben Schulen unterschiedlicher
Trägerschaft beigetragen.
21. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Verfahren zur
Anerkennung ausländischer Abschlüsse im frühpädagogischen Bereich zu
vereinheitlichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Frühpädagogische Berufe, wie z. B. staatlich anerkannte Erzieher und
Erzieherinnen, sind landesrechtlich geregelte Berufe, d. h. die
Gesetzgebungskompetenz und der Verwaltungsvollzug liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die
Bundesregierung unterstützt die Länder durch verschiedene Maßnahmen bei
der Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs. Unter Moderation und
Organisation des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der
Bundesregierung wurden regelmäßige Austauschformate aller zuständigen
Anerkennungsstellen für Erzieherinnen und Erzieher etabliert. Musterbescheide und
Beiblätter in einfacher Sprache wurden erarbeitet mit dem Ziel der
Vereinheitlichung des Vollzugs. Diese sind zur Nachnutzung öffentlich auf der Internetseite
des BIBB abrufbar (www.bibb.de/de/187335.php). Darüber hinaus werden
Transferveranstaltungen für weitere pädagogische Berufe in Kindertagesstätten,
Schule und Ganztag durchgeführt, und die erarbeiteten Ergebnisse aus den
Austauschformaten dort eingebracht und berufsspezifisch weiterentwickelt.
Mit dem Ziel, den Austausch unter den zuständigen Anerkennungsstellen
weiter fortzuführen und eine weitere Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs zu
ermöglichen, startete das Bundesinstitut für Berufsbildung auf seiner Plattform
im Juli 2025 den sogenannten „Anerkennungscampus“.
22. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang
zwischen sinkender Qualifikationsdichte und steigender Arbeitsbelastung
bzw. Gewaltprävalenz in KiTas vor?
Die Studienlage zeigt, dass der regional unterschiedlich wirkende
Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung die Arbeitsbelastung des verbleibenden
Personals in den betroffenen Einrichtungen erhöht. Das WiFF-
Fachkräftebarometer 2025 beispielsweise stellt fest, dass der Alltag in
Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren von einem akuten Arbeitskräftemangel geprägt war –
mit Herausforderungen sowohl für das pädagogische Personal wie für das
Leitungspersonal, da freie Stellen in den Einrichtungen aufgrund der Bewerberlage
nicht zeitnah besetzt konnten (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung
2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025,
S. 150). Als Kompensationsstrategie der Einrichtungen führt das
Fachkräftebarometer u. a. die Reduktion von pädagogischen Angeboten, verkürzte
Öffnungszeiten und Gruppenzusammenlegungen an und verweist darüber hinaus
auf erhöhte Fehlzeiten und Krankmeldungen des verbleibenden Personals.
Der Bund misst deshalb den gemeinsam mit den Ländern angestoßenen
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, die darauf abzielen, den Personalmangel mit
seinen Konsequenzen zu entspannen, eine hohe Bedeutung zu.
Dem Kinderschutz kommt dabei eine hohe Priorität zu. Auf die Antwort zu den
Fragen 2, 3 und 17 wird verwiesen.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der
Personen, die in Deutschland in KiTas ohne berufsfachlich einschlägige
Qualifikation tätig sind?
Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte zeigt, dass der Anteil der in Kindertagesstätten
tätigen Personen, die sich (noch) in Ausbildungen befinden und der Personen
mit sonstigen Berufs- und Hochschulabschlüssen leicht zugenommen hat
(Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, Abb. 2.4, S. 27). Der Anteil der in
Kindertagesstätten Tätigen ohne Abschluss hat prozentual nicht zugenommen
und lag im Jahr 2024 bei 2 Prozent (ebd).
25. Wie werden Veränderungen in den landesrechtlichen
Personalverordnungen aktuell im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
erfasst?
In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden kind-, personen- und
einrichtungsbezogene Merkmale erhoben. Die Erfassung landesrechtlicher
Regelungen ist nicht Gegenstand der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik.
26. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring der
Fachkraftqualifikationen in Kindertageseinrichtungen?
29. Warum existiert bislang kein zentrales bundesweites Register darüber,
welche Berufsgruppen in welchem Bundesland als pädagogische
Fachkräfte anerkannt sind, obwohl dies laut Studie eine Grundvoraussetzung
für Qualitätssicherung wäre?
Die Fragen 26 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, obliegt die Festlegung,
welche Personengruppen als pädagogische Fachkräfte in der
Kindertagesbetreuung gelten, sowie die Planung, Steuerung und Kontrolle den Ländern.
Für Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung als
pädagogische Fachkraft interessieren, bietet der Bund mit dem Beratungsangebot
„Kompass Erziehungsberufe“ die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen
Einstiegswege in den Bundesländern zu informieren und beraten zu lassen.
Darüber hinaus werden hier auch aktuelle Übersichten über die jeweiligen
Landesregelungen bereitgestellt. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist zudem
aus, über welches Qualifikationsniveau Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung
mit pädagogischen Aufgaben verfügen.
27. Welche Initiativen bestehen auf Bundesebene zur Entwicklung einer
„bundesweit anschlussfähigen Kompetenzarchitektur“ für die
frühkindliche Bildung, wie sie Meyer/Buballa (2025) fordern?
Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte fallen in
die Zuständigkeit der Länder. Die Jugend- und Familienministerien sowie die
Bildungsministerien der Länder haben unter Beteiligung des Bundes und unter
Aufgreifen von Empfehlungen aus der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas
und Ganztag“ einen gemeinsamen Arbeitsprozess zur Fachkräftesituation im
sozialpädagogischen Bereich begonnen mit dem Ziel, geeinte Lösungsansätze
für die bestehenden Fachkräftebedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe zu
erarbeiten.
28. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, § 72
SGB VIII zu präzisieren, um bundesweit einheitlichere Standards zur
Sicherung pädagogischer Qualität zu schaffen, plant sie ggf.
entsprechende Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Um die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe sichern zu können, gilt das
Fachkräftegebot, welches von den öffentlichen Trägern sowie den
Landesjugendämtern in besonderer Verantwortung überwacht wird.
Das Fachkräftegebot, die Regelungen zum Aufsichtsrecht, zur Finanzierung,
zur Qualitätsentwicklung und die Regelungen zum Tätigkeitsausschluss, stellen
ein bundesgesetzliches Gesamtsystem zu Anforderungen an die Qualifikation
des Personals dar.
30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die gegenwärtige
Entwicklung auf eine schleichende De-Professionalisierung der
frühkindlichen Bildung hinausläuft, wenn ja, welche politischen Konsequenzen
zieht sie daraus, und wenn nein, aus welchen Gründen?
Die Bewertung der gegenwärtigen Beschäftigungsstruktur als De-
Professionalisierung widerspricht der Beobachtung, dass – trotz des in den letzten
Jahrzehnten enormen Ausbaus der Kindertagesbetreuung und des damit einhergehenden
Anstiegs der Beschäftigungszahlen um nahezu das Doppelte – seit dem Jahr
2006 die Qualifikationsstruktur des Personals in der Kindertagesbetreuung
weiterhin von einer hohen Fachlichkeit geprägt ist. Hierzu wird auf die Antwort zu
den Fragen 8, 9, 13 und 14 verwiesen.
31. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder
sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode
zu dem Themenkomplex Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung,
Quereinstieg, Qualitätssicherung im Bereich Kindertagesbetreuung nach
SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit,
Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und
Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der
Aufträge aufschlüsseln)?
Zusätzlich zu laufenden Forschungsvorhaben wie beispielsweise der ERiK-
Studie, welche die Situation und Entwicklung in der Kindertagesbetreuung
detailliert und kontinuierlich erfasst, hat das BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode
Vorhaben zu spezifischen Fragestellungen angestoßen.
Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung wurde mit der Durchführung eines
Prüfprozesses zum Abgleich der Voraussetzungen nach der Akkreditierungs-
und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) mit den
landesrechtlichen Vorgaben für Ausbildungsstätten für Erziehungsberufe sowie der
Identifizierung von Doppelprüfungen beauftragt. (Laufzeit 11/2025 bis 12/2026,
Veröffentlichung November 2026, Kosten: 113 049,78 Euro).
Die Prognos AG wurde mit der Expertise „Sprach- und
Entwicklungsstandserhebungen bei vierjährigen Kindern“ beauftragt (Laufzeit 5/2025 bis
voraussichtlich 12/2025, Veröffentlichung Anfang 2026, Kosten: 90 412,88 Euro).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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