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Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen (Antwort zu Drs. 21/2746)

dip / drucksache 28.11.2025 · WP 21 · 21/3007 · Antwort · Original ↗

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Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen (Antwort zu Drs. 21/2746) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3007 21. Wahlperiode 28.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2746 – Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Sicherung pädagogischer Qualität in Kindertageseinrichtungen (KiTas) hängt wesentlich von der Qualifikation des dort tätigen Personals ab. Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Nikolaus Meyer und Wiebke Buballa mit dem Titel „Wer darf in KiTas pädagogisch tätig sein?“ (Bertelsmann Stiftung, 2025) zeigt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für pädagogische Tätigkeiten in den Bundesländern zwischen 2019 und 2025 erheblich auseinanderentwickelt haben. Demnach existiert keine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“, und die Spanne der anerkannten Qualifikationen reicht inzwischen von DQR(Deutscher Qualifikationsrahmen)- bzw. EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen)-Niveau 4 bis 6. Zahlreiche Bundesländer haben zudem Berufsgruppen in den Kreis der Fachkräfte aufgenommen, die keine einschlägige pädagogische Ausbildung besitzen, etwa Logopädinnen und Logopäden, Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Gleichzeitig wurden während der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelungen zum Quereinstieg vielfach in Dauerrecht überführt. Diese Entwicklungen führen laut Meyer/Buballa zu einer „widersprüchlichen Dynamik von Ausdifferenzierung und Entgrenzung“, die professionspolitisch als Tendenz zur De-Professionalisierung zu bewerten ist. Während das Mandat der Kindertagesbetreuung (§ 22 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) stabil bleibt, erodiert die Lizenzseite, also die rechtlich abgesicherte Zuständigkeit pädagogischer Fachkräfte. Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Steuerung des Personals in KiTas zunehmend über landesrechtliche Flexibilisierungen erfolgt, die zwar kurzfristig Entlastung bei Personalengpässen schaffen, langfristig jedoch die Grundlagen professioneller Arbeit gefährden. Die föderale Normendiversität erschwert Mobilität, Vergleichbarkeit und Transparenz: Wer in einem Bundesland als Fachkraft anerkannt ist, kann diesen Status in einem anderen verlieren. Die Folge ist eine „rechtliche Asynchronität“ der Professionalisierung, die nach Ansicht der Autorin und des Autors das gesamte System destabilisiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Darüber hinaus zeigt die Studie, dass Fort- und Weiterbildung häufig funktionalisiert wird, um Qualifikationsdefizite des Quereinstiegs zu kompensieren, und dass in manchen Ländern selbst Leitungspersonen ohne pädagogische Grundqualifikation eingesetzt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Fragestellenden Fragen nach den Auswirkungen der rechtlichen Öffnungen auf die pädagogische Qualität, die Fachkräftesicherung und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen von Kindern in Deutschland. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um allen Kindern frühzeitig verlässliche Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen, ist eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung und dem daran anschließenden umfassenden quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung konnten durch vielfältige Maßnahmen die Beschäftigtenzahlen im Kita-Bereich deutlich erhöht und gleichzeitig ein hohes Qualifikationsniveau der pädagogischen Fachkräfte gewahrt werden, wie die amtlichen Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen. Gleichwohl ist der Personalbedarf insbesondere in den westdeutschen Ländern weiterhin nicht vollständig gedeckt und führt mitunter zu erheblichen Belastungen im System der Kindertagesbetreuung, das sowohl eine hohe pädagogische Qualität, als auch ein verlässliches Angebot an Kindertagesbetreuung vorzuhalten hat. Daher ist es nachvollziehbar, dass Maßnahmen getroffen werden, um mit dem hohen Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten und ungeplante Schließzeiten für Familien zu vermeiden. Abweichungen von bestehenden Standards sollten jedoch nur übergangsweise und gut begründet erfolgen sowie durch qualitätssichernde Maßnahmen flankiert werden. Maßgebliche Richtschnur bleiben das Wohl und die gute Förderung der betreuten Kinder. Bund und Länder arbeiten daher im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten kontinuierlich daran, die Qualität der Betreuungsangebote weiterzuentwickeln, die Rahmenbedingungen der Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld attraktiv zu gestalten, wie es beispielsweise im Rahmen des Dialogprozesses für eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erfolgt ist. Die Jugend- und Familienministerien haben gemeinsam mit den Bildungsministerien der Länder ihren Austausch zur Fachkräftesituation im sozialpädagogischen Bereich intensiviert und arbeiten auf Basis der Empfehlungen an konkreten Maßnahmen. Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025/2026 und stellt hierfür rund 4 Mrd. Euro bereit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte als zentralem Handlungsfeld für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung.  1. Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“ legt die Bundesregierung in ihrer fachpolitischen Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde? Die Frage, wer als Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe zu gelten hat, ist bundesgesetzlich in § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. § 72 SGB VIII benennt Persönlichkeit, Qualifikation oder Erfahrung als relevante Kriterien. Über welche Ausbildung oder Qualifikation eine Fachkraft in der Kindertagesbetreuung konkret verfügen muss, fällt aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung in die Zuständigkeit der Länder.  2. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die unterschiedlichen landesrechtlichen Definitionen von „pädagogischer Fachkraft“ im KiTa-Bereich in den 16 Bundesländern vor?  3. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Kinder in allen Bundesländern durch qualifiziertes pädagogisches Personal betreut werden – und nicht von Personen, deren Ausbildung keinerlei Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Kinderschutz oder Inklusion umfasst? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung liegt in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder, dazu gehören auch die Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte. In den jeweiligen Landesgesetzen und Personalverordnungen finden sich auch die Definitionen der Bezeichnung „pädagogische Fachkraft“. Träger von Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII bedürfen nach § 45 Absatz 1 SGB VIII einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist nach § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 SGB VIII zu erteilen, wenn – neben anderen Voraussetzungen – die personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden. Zuständig für die Genehmigungserteilung sind die 17 Landesjugendämter der Länder, die über das Vorliegen der „personellen Voraussetzungen“ jeweils in eigener Verantwortung entscheiden. Zur Sicherung der Rechte und des Wohls der Kinder in Tageseinrichtungen verpflichtet § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB VIII zudem zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Kinderschutzkonzeptes und zur Vorhaltung geeigneter Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung.  4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass trotz dieser Unterschiede bundesweit gleichwertige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsbedingungen gewährleistet werden?  5. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen der Fachkraftbegriff entwertet wird, und wird sie sich für bundeseinheitliche Mindeststandards zur Qualifikation und Aufgabenverantwortung pädagogischer Fachkräfte einsetzen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Anforderungen an die Qualifikation des im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzten Personals sind auf unterschiedlichen Ebenen gesetzlich geregelt. Die Entscheidung über die jeweils geltenden Anforderungen obliegt den sachlich und örtlich zuständigen Behörden und Stellen. Die Ausgestaltung des Fachkräftegebots folgt verfassungskompetenzrechtlichen Vorgaben. Die Ausführung der bundesrechtlichen Vorgaben obliegt den Ländern, die hierzu Ausführungsgesetze erlassen. Divergierende Verwaltungspraktiken sind grundsätzlich Folge des föderalen Prinzips, welches auch in anderen Verwaltungsbereichen unterschiedliche Auslegungen und Gesetzesanwendungspraktiken nach sich zieht, die dem jeweiligen Sachverhalt gerecht werden. Im Hinblick auf das Fachkräftegebot hält die Bundesregierung dessen differenzierte Anwendung für erforderlich, wie dies auch die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter „Das Fachkräftegebot in erlaubnispflichtigen teilstationären und stationären Einrichtungen“ von Mai 2014 vorsieht. Danach gilt: „Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, kann nur im Einzelfall anhand der Prüfung der Einrichtungskonzeption bestimmt werden.“ (S. 4). Wesentlich ist, dass die eingesetzten Kräfte für die Anforderungen der konkret zu erbringenden Leistung und für konkret zu erledigende Aufgaben persönlich geeignet und hinreichend qualifiziert sind. Die Bundesländer haben die Hoheit, das Fachkräftegebot in diesem Rahmen im Einzelnen näher auszugestalten (vgl. § 49 SGB VIII). Sie füllen im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit landesrechtlichen Regelungen die bundesgesetzlich zwingend zu beachtenden Vorgaben aus, wie es die Verfassung vorsieht. Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und ihre Qualifikation wird von der Bundesregierung als maßgebliche Rahmenbedingung für die Qualität der Kindertagesbetreuung betrachtet. Die Bundesregierung unterstützt daher die Länder mit unterschiedlichen Maßnahmen. Der Bund beteiligt sich seit 2019 im Rahmen der Umsetzung des KiTa- Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) finanziell an der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Mit dem am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen „Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ wurde das KiQuTG inhaltlich weiterentwickelt und eine weitere Unterstützung durch den Bund mit rund 4 Mrd. Euro für die Jahre 2025 und 2026 ermöglicht. Das Gesetz setzt dabei einen klaren Schwerpunkt auf die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Ziel des Gesetzes ist, die Qualitätsniveaus der Länder weiter anzugleichen. In einem nächsten Schritt soll das KiQuTG laut Koalitionsvertrag durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abgelöst werden. Davon sollen vor allem auch die Kinder, die besondere Förderung und Begleitung benötigen, zum Beispiel beim Spracherwerb, profitieren. Mit bundesweiten Standards können die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in ganz Deutschland gestärkt, Bildungsungleichheiten so früh wie möglich abgebaut und gute Startchancen für alle Kinder geschaffen werden. Im Zuge der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ hat der Bund Akteure aus Ländern, Kommunen sowie Expertinnen und Experten zusammengeführt und einen gemeinsamen Arbeitsrahmen geschaffen, um Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung- und Bindung zu erarbeiten, die eine gemeinsame Basis für die Umsetzung weiterer Schritte darstellen. Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderte „Weiterbildungsinitiative frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) ist ein Garant für einen nachhaltigen und langfristigen Blick auf die Entwicklungen im Feld. Insbesondere durch das „Fachkräftebarometer Frühe Bildung“ ermöglicht die WiFF im Längsschnitt wichtige Anhaltspunkte zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der Frühen Bildung und liefert Entscheidungsträgern damit wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Feldes. Zudem geht das BMBFSFJ mit seiner Forschungsförderung im Bereich der Frühen Bildung auf aktuelle Themen ein, u. a. durch die Förderrichtlinien zur „Frühen Bildung in einer digitalen Welt“ und „Voraussetzungen für das Lesenlernen − analog und digital“. Beide adressieren für das Feld relevante Themenaspekte, sodass ein Beitrag zur Professionalisierung des Feldes geleistet wird.  6. Sieht die Bundesregierung einen möglichen Widerspruch zu Artikel 72 des Grundgesetzes (GG), wenn Kinder je nach Bundesland von unterschiedlich qualifiziertem Personal betreut werden und somit ungleiche Bildungsbedingungen erfahren? Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung beruhen auf der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die öffentliche Fürsorge (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes – GG). Für diesen und weitere Kompetenztitel schränkt Artikel 72 Absatz 2 GG die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Wege einer Erforderlichkeitsklausel ein. Artikel 72 Absatz 2 GG normiert jedoch keine Pflicht zum Tätigwerden des Bundesgesetzgebers. Vor dem Hintergrund, dass jede Person im Einzelfall auf ihre Eignung für die konkret zu erbringende Leistung und ihre Qualifikation für die konkret zu erledigenden Aufgaben zu prüfen ist, folgt die Bundesregierung der in der Frage implizierten Annahme nicht. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.  7. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung der zunehmende Kostendruck in der Kindertagesbetreuung bei der rechtlichen Öffnung der Personalverordnungen für fachfremdes Personal? Zu einem Zusammenhang zwischen der Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung und der Ausgestaltung der Personalverordnungen der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  8. Wie erklärt die Bundesregierung den aus Sicht der Fragestellenden bestehenden Widerspruch zwischen dem politischen Ziel einer hohen pädagogischen Qualität und der gleichzeitigen Öffnung der Landesverordnungen für Berufsgruppen ohne pädagogische Ausbildung?  9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Zunahme rechtlicher Öffnungen für fachfremd Qualifizierte im Bereich der Kindertagesbetreuung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und plant sie, diese gegenüber den Bundesländern zu kommunizieren? 13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie beschriebenen Entwicklung, dass immer mehr Personen ohne einschlägige pädagogische Qualifikation in KiTas tätig sein dürfen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für den Schutz professioneller Standards in der frühkindlichen Bildung? 14. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Studie, wonach der Fachkräftemangel zunehmend mit rechtlichen Lockerungen statt mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beantwortet wird? Die Fragen 8, 9, 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fachkräftekataloge und Personalverordnungen der Länder wurden in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Engpässe bei der Besetzung freier Stellen von Erzieherinnen und Erziehern – sukzessive geöffnet (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 29). Für eine Aussage, ob dies zu einer De-Qualifizierung bzw. De- Professionalisierung führt, lassen sich aus der amtlichen Statistik derzeit keine Belege finden. Auch der in der Studie von Meyer/Buballa für die Aussage der Fragestellenden, das Qualifikationsniveau in der Kindertagesbetreuung sei im Zeitverlauf gesunken, herangezogene Kinder- und Jugendhilfereport 2024, stellt anhand der amtlichen Daten fest, dass das Qualifikationsniveau in den Kitas trotz eines leicht rückläufigen Anteils der einschlägig qualifizierten Personen weiterhin auf einem insgesamt hohen Standard gehalten werden konnte (Quelle: Forschungsverbund DJI/TU Dortmund: Kinder- und Jugendhilfereport 2024; S. 65). Auch nach Angaben des WiFF Fachkräftebarometers zeigen sich nur leichte Verschiebungen im Qualifikationsgefüge mit unterschiedlicher Ausprägung in Ost und West (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 26 ff.). Nur in wenigen (westdeutschen) Ländern liegt der Anteil des nicht einschlägig qualifizierten Personals über 10 Prozent. Dies lässt sich ggf. auf einen temporären Fachkräftemangel zurückführen (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 29 bis 31, Abb. 2.7). Das BMBFSFJ und die Länder haben auf Fachebene in der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein Kompendium mit Handlungszielen für ein Qualitätsentwicklungsgesetz und Vorschläge für bundesweite Standards für die Kindertagesbetreuung erarbeitet (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/gutes-aufwachsen-und-c hancengerechtigkeit-fuer-alle-kinder-in-deutschland-247710). Darin finden sich auch Empfehlungen für die Qualifikation des pädagogisch tätigen Personals. Stand 2024 stellen mit einem Anteil von 80 Prozent (berufs-)fachschulisch qualifizierte Fachkräfte das Kernpersonal in der Frühen Bildung. Zudem verfügen rund 6 Prozent des Personals über eine hochschulische Qualifikation im Bereich der Kindheitspädagogik und weitere 7 Prozent befinden sich in Ausbildung (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 27, Abb. 2.4). Nach Einschätzung der Bundesregierung ist insgesamt ein deutlicher Sockel einschlägig pädagogisch qualifizierter Personen in Einrichtungen tätig. Auch wenn zwischen den Bundesländern eine Spannbreite von 54 Prozent bis 94 Prozent besteht, liegt die Mehrzahl der Bundesländer liegt über der empfohlenen Fachkraftquote (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 27 bis 29, Abb. 2.5). Ein Ausgangspunkt für die Öffnung von Fachkräftekatalogen ist der in Teilen der Bundesrepublik bestehende Fachkräftemangel. Die Bundesregierung hält für nachvollziehbar, dass Maßnahmen getroffen werden, um mit dem Fachkräftemangel umzugehen und gleichzeitig den Betrieb in den Kindertageseinrichtungen aufrechtzuerhalten. Absenkungen von Standards bei der Personalbemessung sollten jedoch nur als Übergangslösung oder in Ausnahmefällen vorgenommen und durch qualitätssichernde Maßnahmen flankiert werden. Maßgebliche Richtschnur bleiben das Wohl und die Förderung der betreuten Kinder. Daher engagiert sich der Bund dafür, die Qualität der Betreuungsangebote zu steigern, um Kinder gut zu fördern, die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte zu verbessern und das Berufsfeld auch attraktiver für neue Fachkräfte zu machen (vgl. Antwort zu Frage 4). In den Empfehlungen für eine „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ wurde das Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel und Qualitätserhalt adressiert und festgehalten, dass die gestiegene Multiprofessionalität auch die Möglichkeit bietet, der zunehmenden Ausdifferenzierung der Aufgabenbereiche des pädagogisch tätigen Personals und zugleich den Lebenswelten der Kinder gerecht zu werden. Beispielsweise kann durch die in den letzten Jahren zu verzeichnende Zunahme an Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräften eine Entlastung der Fachkräfte von nicht-pädagogischen Tätigkeiten erreicht werden, die der pädagogischen Arbeit der Fachkräfte zugutekommt. Durch den Einsatz zusätzlicher Berufsgruppen können besondere Profile von Trägern und Einrichtungen besser abgebildet werden. Grundsätzlich sollte immer die pädagogische Qualität im Vordergrund stehen und der Einsatz von Personen, die nicht einschlägig qualifiziert sind, durch Maßnahmen wie Qualifizierungen, Quotierung und Anleitung flankiert werden. 10. Welche Mindeststandards bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Zusatzqualifikationen im Rahmen von Quereinstiegsprogrammen, und wie werden diese überprüft? 11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen von Quereinstiegsregelungen auf die pädagogische Qualität in KiTas vor? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung liegt in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder, dazu gehören auch die Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte im Rahmen von Quereinstiegsprogrammen der Länder. Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Quereinstiegsregelungen auf die pädagogische Qualität vor. 12. In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung pandemiebedingte Sonderregelungen (von 2019 bis 2022) inzwischen in Dauerrecht überführt (bitte einzeln und detailliert ausführen)? Eine Recherche im Rahmen der Corona-KiTa-Studie von Herbst 2020 gibt einen Überblick über temporäre Veränderungen der Personalverordnungen in den Ländern (Quelle: Autorengruppe Corona-KiTa-Studie (2020): Monatsbericht der Corona-KiTa-Studie. 9/2020. DJI: München): Mehrere Länder haben die Finanzierung einer dritten Kraft pro Gruppe ermöglicht, die die Fachkräfte vor allem bei der Umsetzung von Hygienemaßnahmen unterstützen sollten. Zudem haben einzelne Länder bei Auftreten von besonderen Mangelsituationen und insbesondere im Notbetrieb und in Absprache mit dem Jugendamt den Einsatz von Nicht-Fachkräften für die Tätigkeit als Zweitkraft ermöglicht, z. B. von Freiwilligendienstleistenden, Eltern, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden. Diese Maßnahmen waren temporär und sind heute in den meisten Ländern nicht mehr in Kraft. Überwiegend wurden aber die Fachkräftekataloge bereits vor der Pandemie geöffnet und danach wurden weitere kleinere Veränderungen der Fachkräftekataloge vorgenommen, die entweder mit einem sich verschärfenden Personalmangel oder mit zunehmenden Professionalisierungsbestrebungen zu begründen sind. 15. In welchen Bundesländern können nach Kenntnis der Bundesregierung Personen ohne pädagogische Grundqualifikation Leitungsfunktionen in KiTas übernehmen? Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte fallen in Zuständigkeit der Länder. Das „Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025“ der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ zeigt, dass für den Bereich der Einrichtungs- und der Gruppenleitung fast ausschließlich einschlägig höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 35, Abb. 2.10). 16. Welche bundesweiten Mindestanforderungen an Leitungskompetenzen hält die Bundesregierung für erforderlich? Das BMBFSFJ und die Länder haben auf Fachebene in der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein Kompendium mit Handlungszielen für ein Qualitätsentwicklungsgesetz und Vorschläge für bundesweite Standards für die Kindertagesbetreuung erarbeitet (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/gutes-aufwachsen-und-c hancengerechtigkeit-fuer-alle-kinder-in-deutschland-247710). Darin finden sich auch Empfehlungen für die Qualifikation von Leitungskräften. 17. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Leitungspersonen über Kenntnisse im Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) verfügen? § 72 SGB VIII bietet Gewähr dafür, dass die eingesetzten Kräfte für die Anforderungen der konkret zu erbringenden Leistung und für konkret zu erledigende Aufgaben qualifiziert sind. Sie müssen hierfür persönlich geeignet und hinreichend qualifiziert sein. Auch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sind an das Fachkräftegebot gebunden, sofern sie geförderte, über Vereinbarungen gebundene und bzw. oder betriebserlaubnispflichtige Angebote vorhalten (siehe die §§ 79, 45 und 74 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII). Angesichts des Zwecks des Schutzauftrags des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII müssen die Fachkräfte über § 72 Absatz 1 SGB VIII hinaus auch über eine spezifische Kompetenz für die Risikoabschätzung verfügen. Zudem sieht die aktuelle Gesetzeslage gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 SGB VIII eine verpflichtende Implementierung von Konzepten zum Schutz vor Gewalt bei allen betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen, also auch bei Kindertageseinrichtungen vor. Teil eines solchen Schutzkonzeptes ist auch die Vermittlung von Kenntnissen im Kinderschutz. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen benötigen begleitend Unterstützung, Supervision und geeignete Rahmenbedingungen, um professionell reagieren zu können, wenn eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Eine wichtige Rolle kommt hier Unterstützungsstrukturen wie Trägern und Fachberatung zu. Die Berücksichtigung des Themas Kinderschutz schon in der Ausbildung, aber auch regelmäßige Fort- und Weiterbildung hierzu schaffen weitere Sicherheit im Umgang mit derart gelagerten Fällen. 18. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie dokumentierten Praxis, fehlende Grundqualifikationen durch kurze Zusatzqualifikationen zu kompensieren, und welche Qualitätskontrollen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür? 23. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den in der Studie gemachten Befunden, dass Fortbildung zunehmend zur Kompensation fehlender Grundqualifikation eingesetzt wird? Die Fragen 18 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in der Antwort zu den Fragen 8, 9, 13 und 14 dargestellt, kann Multiprofessionalität zur Stärkung des pädagogischen Profils beitragen oder die Fachkräfte von nichtpädagogischen Aufgaben entlasten. Zusatzqualifizierungen zählen in diesem Kontext zu den qualitätssichernden Maßnahmen zur Sicherung der pädagogischen Qualität. Je nach vorliegender Qualifikation ist dabei zu differenzieren, in welchem Umfang eine Nachqualifizierung erforderlich ist. 19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Fort- und Weiterbildungspflichten im frühpädagogischen Bereich bei, und wie bewertet sie deren tatsächliche Umsetzung? Das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung zeichnet sich durch eine breite Fortbildungspraxis aus. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung können pädagogische Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen die eigene pädagogische Praxis und ihre Rolle als Vorbild der Kinder reflektieren, Impulse für die Gestaltung von Bildungsprozessen erhalten und ihre professionellen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln. Die hohen fachlichen Anforderungen, die z. B. an die Förderung der sprachlichen Entwicklung von Kindern gestellt werden, setzen voraus, dass das pädagogische Personal sich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinandersetzt und diese in sprachliche Bildungsangebote einfließen lässt. Aus dem Monitoringbericht zum KiQuTG 2023 geht hervor, dass bundesweit im Jahr 2022 66 Prozent des befragten pädagogischen Personals innerhalb von zwölf Monaten an mindestens einer Fort- oder Weiterbildung teilnahmen (Quelle: BMFSFJ (2024): Monitoringbericht zum KiQuTG 2023. www.bmbfsf j.bund.de/resource/blob/235362/67fa706e1f37d30cefe7c0d101e06092/monitori ngbericht-zum-kiqutg-2023-data.pdf, S. 127 ff.). 20. Wie bewertet die Bundesregierung die wachsende Zahl privater Ausbildungsträger in der frühkindlichen Bildung im Hinblick auf die Qualitätssicherung und Aufsicht? Die Bundesregierung begrüßt, dass die Länder in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten für erzieherische Berufe an den Berufsfachschulen und Fachschulen ausgeweitet haben. Hierzu haben Schulen unterschiedlicher Trägerschaft beigetragen. 21. Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im frühpädagogischen Bereich zu vereinheitlichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Frühpädagogische Berufe, wie z. B. staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen, sind landesrechtlich geregelte Berufe, d. h. die Gesetzgebungskompetenz und der Verwaltungsvollzug liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung unterstützt die Länder durch verschiedene Maßnahmen bei der Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs. Unter Moderation und Organisation des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung wurden regelmäßige Austauschformate aller zuständigen Anerkennungsstellen für Erzieherinnen und Erzieher etabliert. Musterbescheide und Beiblätter in einfacher Sprache wurden erarbeitet mit dem Ziel der Vereinheitlichung des Vollzugs. Diese sind zur Nachnutzung öffentlich auf der Internetseite des BIBB abrufbar (www.bibb.de/de/187335.php). Darüber hinaus werden Transferveranstaltungen für weitere pädagogische Berufe in Kindertagesstätten, Schule und Ganztag durchgeführt, und die erarbeiteten Ergebnisse aus den Austauschformaten dort eingebracht und berufsspezifisch weiterentwickelt. Mit dem Ziel, den Austausch unter den zuständigen Anerkennungsstellen weiter fortzuführen und eine weitere Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs zu ermöglichen, startete das Bundesinstitut für Berufsbildung auf seiner Plattform im Juli 2025 den sogenannten „Anerkennungscampus“. 22. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen sinkender Qualifikationsdichte und steigender Arbeitsbelastung bzw. Gewaltprävalenz in KiTas vor? Die Studienlage zeigt, dass der regional unterschiedlich wirkende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung die Arbeitsbelastung des verbleibenden Personals in den betroffenen Einrichtungen erhöht. Das WiFF- Fachkräftebarometer 2025 beispielsweise stellt fest, dass der Alltag in Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren von einem akuten Arbeitskräftemangel geprägt war – mit Herausforderungen sowohl für das pädagogische Personal wie für das Leitungspersonal, da freie Stellen in den Einrichtungen aufgrund der Bewerberlage nicht zeitnah besetzt konnten (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, S. 150). Als Kompensationsstrategie der Einrichtungen führt das Fachkräftebarometer u. a. die Reduktion von pädagogischen Angeboten, verkürzte Öffnungszeiten und Gruppenzusammenlegungen an und verweist darüber hinaus auf erhöhte Fehlzeiten und Krankmeldungen des verbleibenden Personals. Der Bund misst deshalb den gemeinsam mit den Ländern angestoßenen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, die darauf abzielen, den Personalmangel mit seinen Konsequenzen zu entspannen, eine hohe Bedeutung zu. Dem Kinderschutz kommt dabei eine hohe Priorität zu. Auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 17 wird verwiesen. 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Personen, die in Deutschland in KiTas ohne berufsfachlich einschlägige Qualifikation tätig sind? Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte zeigt, dass der Anteil der in Kindertagesstätten tätigen Personen, die sich (noch) in Ausbildungen befinden und der Personen mit sonstigen Berufs- und Hochschulabschlüssen leicht zugenommen hat (Quelle: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte/FKB 2025, Abb. 2.4, S. 27). Der Anteil der in Kindertagesstätten Tätigen ohne Abschluss hat prozentual nicht zugenommen und lag im Jahr 2024 bei 2 Prozent (ebd). 25. Wie werden Veränderungen in den landesrechtlichen Personalverordnungen aktuell im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst? In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden kind-, personen- und einrichtungsbezogene Merkmale erhoben. Die Erfassung landesrechtlicher Regelungen ist nicht Gegenstand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. 26. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring der Fachkraftqualifikationen in Kindertageseinrichtungen? 29. Warum existiert bislang kein zentrales bundesweites Register darüber, welche Berufsgruppen in welchem Bundesland als pädagogische Fachkräfte anerkannt sind, obwohl dies laut Studie eine Grundvoraussetzung für Qualitätssicherung wäre? Die Fragen 26 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 ausgeführt, obliegt die Festlegung, welche Personengruppen als pädagogische Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung gelten, sowie die Planung, Steuerung und Kontrolle den Ländern. Für Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung als pädagogische Fachkraft interessieren, bietet der Bund mit dem Beratungsangebot „Kompass Erziehungsberufe“ die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Einstiegswege in den Bundesländern zu informieren und beraten zu lassen. Darüber hinaus werden hier auch aktuelle Übersichten über die jeweiligen Landesregelungen bereitgestellt. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik weist zudem aus, über welches Qualifikationsniveau Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung mit pädagogischen Aufgaben verfügen. 27. Welche Initiativen bestehen auf Bundesebene zur Entwicklung einer „bundesweit anschlussfähigen Kompetenzarchitektur“ für die frühkindliche Bildung, wie sie Meyer/Buballa (2025) fordern? Regelungen über die Qualifikationsanforderungen an die Fachkräfte fallen in die Zuständigkeit der Länder. Die Jugend- und Familienministerien sowie die Bildungsministerien der Länder haben unter Beteiligung des Bundes und unter Aufgreifen von Empfehlungen aus der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ einen gemeinsamen Arbeitsprozess zur Fachkräftesituation im sozialpädagogischen Bereich begonnen mit dem Ziel, geeinte Lösungsansätze für die bestehenden Fachkräftebedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten. 28. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, § 72 SGB VIII zu präzisieren, um bundesweit einheitlichere Standards zur Sicherung pädagogischer Qualität zu schaffen, plant sie ggf. entsprechende Maßnahmen, und wenn ja, welche? Um die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe sichern zu können, gilt das Fachkräftegebot, welches von den öffentlichen Trägern sowie den Landesjugendämtern in besonderer Verantwortung überwacht wird. Das Fachkräftegebot, die Regelungen zum Aufsichtsrecht, zur Finanzierung, zur Qualitätsentwicklung und die Regelungen zum Tätigkeitsausschluss, stellen ein bundesgesetzliches Gesamtsystem zu Anforderungen an die Qualifikation des Personals dar. 30. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die gegenwärtige Entwicklung auf eine schleichende De-Professionalisierung der frühkindlichen Bildung hinausläuft, wenn ja, welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus, und wenn nein, aus welchen Gründen? Die Bewertung der gegenwärtigen Beschäftigungsstruktur als De- Professionalisierung widerspricht der Beobachtung, dass – trotz des in den letzten Jahrzehnten enormen Ausbaus der Kindertagesbetreuung und des damit einhergehenden Anstiegs der Beschäftigungszahlen um nahezu das Doppelte – seit dem Jahr 2006 die Qualifikationsstruktur des Personals in der Kindertagesbetreuung weiterhin von einer hohen Fachlichkeit geprägt ist. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 9, 13 und 14 verwiesen. 31. Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu dem Themenkomplex Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung, Quereinstieg, Qualitätssicherung im Bereich Kindertagesbetreuung nach SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)? Zusätzlich zu laufenden Forschungsvorhaben wie beispielsweise der ERiK- Studie, welche die Situation und Entwicklung in der Kindertagesbetreuung detailliert und kontinuierlich erfasst, hat das BMBFSFJ in der 21. Legislaturperiode Vorhaben zu spezifischen Fragestellungen angestoßen. Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung wurde mit der Durchführung eines Prüfprozesses zum Abgleich der Voraussetzungen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) mit den landesrechtlichen Vorgaben für Ausbildungsstätten für Erziehungsberufe sowie der Identifizierung von Doppelprüfungen beauftragt. (Laufzeit 11/2025 bis 12/2026, Veröffentlichung November 2026, Kosten: 113 049,78 Euro). Die Prognos AG wurde mit der Expertise „Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen bei vierjährigen Kindern“ beauftragt (Laufzeit 5/2025 bis voraussichtlich 12/2025, Veröffentlichung Anfang 2026, Kosten: 90 412,88 Euro). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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