Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
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Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 241/26
28.04.26
Antrag
des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der
anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
Freistaat Sachsen Dresden, 28. April 2026
Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
ich bitte Sie, die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Reduzierung der Anzahl der anerkannten
Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung“
gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung
der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 zu setzen und im Anschluss den
zuständigen Ausschüssen zuzuweisen.
Dem geht ein entsprechender Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom
27. April 2026 voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
Entschließung des Bundesrates „Reduzierung der Anzahl der anerkannten
Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland derzeit 328 anerkannte
Ausbildungsberufe einschließlich der Vielzahl von Fachrichtungen und Schwerpunkten
gibt. Diese hohe Anzahl führt zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit der dualen
Berufsausbildung und erschwert sowohl Ausbildungsinteressierten sowie Betrieben die
Orientierung und passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen als auch den
Berufsschulen eine effiziente Beschulung.
2. Das Gemeinsame Ergebnisprotokoll, welches am 30. Mai 1972 zwischen der
Bundesregierung und den Kultusministern der Länder abgeschlossen wurde, regelt
das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und
Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung. Dieses Protokoll wurde durch
die Novelle des Berufsbildungsgesetzes von 2005 nicht verändert und ist weiterhin
Grundlage für die Neuordnung der anerkannten Ausbildungsberufe in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, bestehende Verfahren
verstärkt zu nutzen, um Ausbildungsberufe zu bündeln und ihre Anzahl perspektivisch
zu reduzieren.
3. Das Neuordnungsverfahren erfolgt auf Antrag der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen beim Verordnungsgeber
(Bundesregierung) – oftmals auf Grund der aktuell wirtschaftlichen Entwicklungen. Das
Sozialpartnerprinzip ist Ausdruck hoher Zukunftsorientierung des dualen
Berufsausbildungssystems. Es bewirkt jedoch aufgrund des stark bedarfsorientierten
Verfahrens durch die Sachverständigen des Bundes häufig eine hohe Zersplitterung in
Fachrichtungen beziehungsweise Schwerpunkte. Beispiele hierfür sind die Berufe
Verfahrensmechanikerin beziehungsweise Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und
Kautschuktechnik mit sieben Schwerpunkten sowie Gestalterin beziehungsweise
Gestalter für immersive Medien als neuer moderner Monoberuf. Mit diesen
Spezialsierungen geht der hohe Wiedererkennungswert und damit ein zentraler
Attraktivitätsbonus der zentralen Berufsbilder zunehmend verloren.
4. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, folgende
Maßnahmen umzusetzen:
a) die Zusammenlegung von artverwandten Ausbildungsberufen zu Kernberufen,
b) die Reduzierung von Fachrichtungen und Schwerpunkten, die eine getrennte
Beschulung im dritten und vierten Ausbildungsjahr erfordern und
c) die Prüfung, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen
Spezialisierungen und Schwerpunkte in die betriebliche Berufsausbildung künftig
anders strukturiert oder verortet werden können.
5. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht vor, Aus- und Fortbildungsordnungen
gemeinsam mit den Sozialpartnern regelmäßig und systematisch zu überprüfen und
an neue Anforderungen zeitgemäß anzupassen. Die Bundesregierung wird gebeten,
zeitnah gemeinsam mit den Ländern, in diesen Prozess mit dem Zentralverband des
Deutschen Handwerkes, dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
und dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Spitzenorganisationen der Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervertretungen einzusteigen.
Begründung:
Um das deutsche Berufsbildungssystem zukunftsfest aufzustellen, ist es aus Sicht der Länder
notwendig, die Vielzahl an Berufen mit deren Spezialisierungen stärker zu bündeln, etwa durch
die Bildung von Berufsgruppen und daraus Kernberufe mit offenen und dynamischen
Berufsbildern zu entwickeln.
Seit langem besteht die Forderung der Länder, dieses Verfahren zu modernisieren.
Gleichzeitig ist es den Ländern wichtig, einen solchen „Entspezialisierungsprozess“ nicht mit
der „Entberuflichung“ gleichzusetzen. Das heißt eine Reduzierung von Spezialisierungen darf
nicht zu einer Entwertung der Berufe führen.
Insbesondere sogenannte Splitterberufe erfordern zudem eine frühzeitige separate
Beschulung, was zur Bildung von Landesfachklassen, länderübergreifenden Fachklassen und
teilweise bundesweiten Fachklassen (KMK-Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für
welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden) führt. Es sollten deshalb
sogenannte Kernberufe geschaffen werden, die eine berufliche Grundbildung vermitteln und
eine gemeinsame Beschulung ermöglichen. Notwendige Spezialisierungen sollen Bestandteil
der Ausbildungsordnungen bleiben. Im Rahmen künftiger Neuordnungsverfahren ist zu prüfen,
wie sie sachgerecht ausgestaltet und sinnvoll zwischen betrieblicher und schulischer
Ausbildung verortet werden können.
Die Evaluation bestehender Schulnetzplanungen im Bereich der berufsbildenden Schulen
zeigt, dass eine starke Zersplitterung der anerkannten Ausbildungsberufe zunehmend dazu
führt, dass eine berufsreine Beschulung in sehr kleinen Klassen erfolgen muss. Vor dem
Hintergrund der angespannten Lehrkräftesituation kann dies jedoch häufig nicht mehr
gewährleistet werden. Daraus ergeben sich zentrale Herausforderungen für die
Weiterentwicklung der Schulnetzplanung.
Eine stärkere Bündelung von Berufen in Form von Clustern kann die Berufsorientierung
deutlich erleichtern. Kernberufe bieten jungen Menschen im Berufswahlprozess einen höheren
Wiedererkennungs- und Orientierungswert als die zahlreichen Spezialisierungen, die für
Jugendliche keine Differenzierung auf den ersten Blick erkennen lassen. Entspezialisierungen
können schließlich auch im Anerkennungsverfahren ausländisch erworbener Qualifikationen
zu Verfahrenserleichterungen beitragen.
Als Vorbild könnte das Schweizer Bundesgesetz über die Berufsausbildung
(Berufsausbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 dienen. Dieses ist die wichtigste
gesetzliche Grundlage für alle Berufsbereiche außerhalb der Bildungsbereiche der
Hochschulen. Auch die vormals separat geregelten Bereiche wie Gesundheit, Soziales und
Kunst (GSK) sowie Land- und Waldwirtschaft sind im Berufsbildungsgesetz (BBG) geregelt.
Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung
und eignen sich dadurch eine solide berufliche Grundlage an. Rund 245 Berufe stehen zur
Wahl. Die berufliche Grundbildung ist Basis für lebenslanges Lernen und öffnet eine Vielzahl
von Berufsperspektiven. Die zehn meistgewählten beruflichen Grundbildungen decken fast 50
Prozent der neu abgeschlossenen Lehrverhältnisse ab.
Außerdem besteht in der Schweiz die Verpflichtung, im Abstand von fünf Jahren alle
Ausbildungsberufe auf ihre Aktualität zu überprüfen und eventuell zu überarbeiten, um den
wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen gerecht zu
werden. Im Jahr 2024 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
insgesamt 33 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen: 13 in der beruflichen
Grundbildung und 20 in der höheren Berufsbildung. Zudem wurden acht Berufe in der höheren
Berufsbildung aufgehoben.
Drucksache 241/26- 3 -
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