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Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.

lobbyregister / register_entry 03.02.2022 · Original ↗

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Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Im Fokus der BVE-Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. steht die Interessenvertretung der Fachverbände und Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie. Die Aufgabe der BVE ist es, sich für wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen einzusetzen, die den deutschen Lebensmittelherstellern verantwortliches und unternehmerisches Handeln ermöglichen und die Zukunftschancen der Unternehmen der Ernährungsindustrie am Standort Deutschland, als viertgrößter Industriebereich, sichern. Dabei geht es der BVE um die Wahrung der Interessen der gesamten Ernährungsbranche zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort, die Strompreise und Verfügbarkeit von Energien, die Unterstützung unserer Mitglieder bei Innovationsprozessen im Bereich von Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gemeinschaftsforschung, Bioökonomie, kritische Infrastrukturen, sowie die Harmonisierung von Rechtsvorschriften und faire Wettbewerbsbedingungen. Die BVE bezieht Stellung und nimmt für ihre Mitglieder bei Anhörungen z. B. bei Gesetzgebungsverfahren teil, sie ist an der Klärung von unternehmensübergreifenden Fragestellungen beteiligt, sie verfasst dazu auch Positionspapiere oder Stellungnahmen. Die BVE unterstützt die Vielfalt des Angebots von Lebensmitteln unterschiedlicher Lebensweisen und Ernährungsformen. Die BVE ist Ansprechpartner für Politik und versteht sich als Bindeglied ihrer Mitglieder zu verschiedenen Aufsichts- und Verwaltungsorgangen. In unserer Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren wir die Positionen der gesamten Ernährungsindustrie zu politischen Themen und aktuellen Marktentwicklungen. Wir schaffen so Bewusstsein für die wirtschaftliche Bedeutung und die Belange der Branche. Im Rahmen der Interessenvertretung ihrer Mitglieder versteht sich die BVE außerdem als Dienstleister zur Sicherung unternehmerischer Freiheit, eines starken Mittelstands, des Bürokratieabbaus sowie des freien Handels und Innovationen. Interessenbereiche: Lebens- und Genussmittelindustrie; Öffentliches Recht; Immissionsschutz; Außenwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Artenschutz/Biodiversität; Handel und Dienstleistungen; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Energie"; Industriepolitik; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Wettbewerbsrecht; Zivilrecht Regelungsvorhaben: - Initiative pro AGB-Recht - Beibehaltung: Initiative von Wirtschaftsverbänden, die sich für die Beibehaltung des Fairness-Schutzes im unternehmerischen Geschäftsverkehr einsetzen. - EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (EU) 2023/1115) - praxistaugliche Umsetzung: Umsetzung der Verordnung zur Bereitstellung von Agrarrohstoffe, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, u.a. Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie deren Import und Export. Sie trat im Juni 2023 in Kraft und verbietet den Handel mit Erzeugnissen aus Flächen, die nach 2020 entwaldet wurden. Die Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1115 wurde aufgrund von bestehenden Unklarheiten verschoben. Ziel ist eine praxistaugliche auch für KMU geeignete Umsetzung der entwaldungsfreien Lieferketten. - CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung - unbürokratische Umsetzung der Informationspflichten: Das CSRD-Umsetzungsgesetz wird mit vorliegendem Referentenentwurf die Zahl der von Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten betroffenen Unternehmen deutlich erhöhen, darüber hinaus rechnet die BVE mit der Weitergabe von Informationspflichten in die Lieferkette. Der überwiegend mittelständisch geprägten Ernährungsindustrie ist daher an einer unbürokratischen, praxistauglichen und verhältnismäßigen Umsetzung der CSRD gelegen. Der Aufwand zur Einhaltung der Vorgaben darf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht unangemessen einschränken. Alle künftigen Berichtsstandards sollten deshalb angemessen zum Regelungszweck und zur Unternehmensgröße ausgestaltet sein. - EU-Verpackungsverordnung (PPWR) - Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen: In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind. - NIS-2-Richtlinie - bürokratiearme Umsetzung und Cybersicherheitsstärkung: Bei der Neuregelung der Prüfung von Konformitätsbewertungsprogrammen sollte ein nationaler Alleingang vermieden werden, damit die europäischen Anforderungen möglichst harmonisiert umgesetzt werden, insbesondere in Hinblick auf weitere europäische Regelungen (z.B. den CRA). Ein Hindernis und sehr bürokratisch sind jedoch die geplanten Regelungen zum zukünftigen Komponenten- bzw. Produkteinsatz in den Unternehmen. Diese zu hohen Anforderungen können die Entscheidungsspielräume der Unternehmen empfindlich einschränken und damit auch die Sicherheit der Infrastruktur schädigen statt schützen. Eine 1:1 Umsetzung des Richtlinientextes in nationales Recht ist vielmehr geboten. Die BVE ist Mitglied des UP KRITIS und verweist auch auf dessen Positionspapier. - Agrarorganisationen und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) - Evaluierung und Weiterentwicklung: Gesetzesentwurf zur Fortführung und Anpassung des AgrarOLkG ist erforderlich. Aus unserer Sicht insbesondere vor dem Hintergrund der kurzen Befristung des erweiterten Anwendungsbereiches in § 10 Abs. 1 S.5 AgrarOLkG. - VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe und Schaffung europarechtskonformer Reform: Wir sehen in einer wirksamen finanziellen Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen einen entscheidenden Hebel zu einer besseren Kreislaufführung. Mit dem Mindeststandard existiert in Deutschland bereits eine eindeutige und anerkannte Grundlage für die Bemessung des prozentualen Grades der Recyclingfähigkeit einer Verpackungseinheit. Ab 2028 würden diese Bemessungskriterien durch die von der EU-Kommission zu erstellenden Design-for-Recycling-Kriterien und Berechnungsvorschriften EU-weit harmonisiert (delegierte Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 4 EU-Verpackungsverordnung (PPWR)). Die Stufen einer Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen, wie sie in der PPWR vorgesehen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-LkSG - Entbürokratisierung bei unternehmerische Sorgfaltspflichten: das von BMAS und BMWK entworfene Papier „Optionen für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des LkSG, auch im Lichte der Vorgaben der CSDD-RL" möchten wir im Folgenden aus Sicht der Ernährungsindustrie kommentieren. - Entwurf Entwaldungs- und Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetz - Unterstützung der Stellungnahme des BMEL: Auf Grund der noch bestehenden Unsicherheit, ob die von der EU Kommission am 2. Oktober 2024 vorgeschlagene Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR auch im EU Parlament Zustimmung finden wird, begrüßt die BVE die Initiative des BMEL mit dem nun vorliegenden EntwaldungsMG bis zum Ende des Jahres Rechtssicherheit für die Unternehmen zumindest im Hinblick auf die nationale Umsetzung der EUDR schaffen zu wollen. Ebenso erkennen wir an, dass der Gesetzesentwurf weitestgehend nicht über das in der Verordnung (EU) 2023/1115 geforderte Mindestmaß an Kontrollen oder Sanktionen im Falle von Verstößen hinaus geht. - Überarbeitung der EU Abfallrahmenrichtlinie: Einführung eines Korrekturfaktors, der sicherstellen soll, dass die verbindlichen Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle relativ zur produzierten Menge berechnet werden und nicht in absoluten Zahlen festgelegt werden. EU Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2025/1892 - EWKFondsG - Verlängerung der Übergangsfrist: Umsetzung des EWKFondsG: Verlängerung der Übergangsfrist im Hinblick auf die zahlreichen noch offenen Einordnungsentscheidungen für einen gesetzeskonformen Vollzug. - Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) - Berücksichtigung der energieintensiven Ernährungswirtschaft: Kernforderungen der energieintensiven Ernährungsindustrie, zur Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland wird ein neuer Ansatz für die energiepolitischen Herausforderungen gesucht. - Nationale Wasserstrategie - Unterstützung zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung: Die Ernährungs- und Getränkewirtschaft unterstützt die praxisorientierte und rechtssichere Erstellung von Leitlinien, gemäß der Nationalen Wasserstrategie - UTP-Richtlinie - Evaluierung zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken: Die Überarbeitung der UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 ist bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelbereich wichtig für Mindeststandards und Fairness. Die Evaluierung des deutschen Umsetzungsgesetzes AgrarOLKG hat das auch belegt. - EmpCo Richtlinie - Umsetzung zur Informationspflicht: Beibehaltung der ablehnenden Haltung der Bundesregierung zur Green Claims-Richtlinie, keine zusätzliche Regulierung. - KZV Konzeption Zivile Verteidigung - Unterstützung bei der Ernährungssicherstellung: Ernährungssicherstellung in Krisensituationen - Antrag zur Einführung einer Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke - Ablehnung dieser staatlichen Eingriffsmaßnahme: Mit dem Antrag zur Einführung einer Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke stehen weiteichende staatliche Eingriffsmaßnahmen zur Entscheidung, ohne dass die Wirksamkeit eindeutig wissenschaftlich belegt ist, die Ursachen für Übergewicht und Adipositas sind multifaktoriell. Dieser Eingriff in den Markt würde eine zusätzliche Belastung für Verbraucher und weitere Bürokratie für Unternehmen bedeuten. - XXVI. Hauptgutachten Wettbewerb 2026: Für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik: Die Monopolkommission führt aus, dass der Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel weiter fortschreitet. Dadurch nimmt der Druck auf die Lieferanten zu. Wegen bestehender Abhängigkeit der Lieferanten und befürchteten Sanktionen werden begründete Rechtsansprüche in der Regel nicht geltend gemacht. - Umsetzung des EU Mobilitätspakets Bürokratieabbau und Zukunft der Lebensmittellogistik: Um die stark gestiegenen Kosten für die Lebensmittelproduktion zu reduzieren, muss langfristig ein finanziell tragbarer Transport von Agrarrohstoffen und Lebensmitteln sichergestellt werden.

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