polradar

ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V..

lobbyregister / register_entry 01.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien durchgeführt sowie Schriftsätze und Stellungnahmen an diese versendet. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Gesetzesvorhaben, die unmittelbar oder mittelbar die Markt-, Meinungs- und Sozialforschung betreffen. Ein zentrales Anliegen ist hierbei stets die Anerkennung der privatwirtschaftlichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung als wissenschaftliche Forschung. Darüber hinaus werden regelmäßig Themen behandelt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von erheblicher Bedeutung sind, insbesondere der Datenschutz und die Nutzung von Metadaten, welche eine Lokalisierung von Mobilfunknummern ermöglichen, unter Einhaltung strengster Datenschutzvorschriften zur Ziehung von Stichproben. Zusätzlich werden Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Digitalisierung; Urheberrecht; Sonstige Interessenbereiche; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" Regelungsvorhaben: - Berücksichtigung der privatwirtsch. Markt-, Meinungs- u. Sozialforsch im Forschungsbegriff d. FDG: Das vorgesehenen Forschungsdatengesetz (FDG) soll der Zugang zu Daten für die Wissenschaft verbessert und Rahmenbedingungen für die Weitergabe, Aufbewahrung und Sicherung gestaltet werden. Vor dem Hintergrund exponentiell anwachsendender Datenmengen und der Tatsache, dass Forschung in immer größeren und komplexeren Projekten und Forschungsverbünden stattfindet, sollen die Rahmenbedingungen für den Datenzugang, die Datenweitergabe oder auch die Datenaufbereitung bzw. Datensicherung neu gestaltet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die privatwirtschaftlichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in der Definition "Forschung" einbezogen wird und damit die gleichen Privilegien genießt, wie die akademische Forschung oder andere Forschungseinrichtungen (z.B. Frauenhofer Institute). - Einführung einer Fristenregelung im ersten Gesetz zur Änderung des BDSG: Aktuell gibt es keine gesetzliche Regelung, die festlegt, ab wann keine Auskunft mehr über die Empfänger von Daten erteilt werden muss. Laut DSGVO sind Unternehmen nicht verpflichtet, zusätzliche Daten zur Identifizierung einer Person ausschließlich zur Einhaltung der DSGVO zu speichern. Dennoch könnte die Speicherung der konkreten Empfänger rechtlich zulässig sein, aber die Dauer dieser Speicherung ist unklar. Eine gesetzliche Konkretisierung im BDSG n.F. würde mehr Rechtssicherheit bringen. Eine klare Regelung, ab wann eine Auskunftsanfrage abgelehnt werden kann, wäre wünschenswert, um Rechtssicherheit zu schaffen. - Interessenvertretung zum Erhalt von Minijobs als flexibler Beschäftigungsform in der Markt- und Sozialforschung.: Gegenstand der Interessenvertretung sind die Vorschläge der Alterssicherungskommission (Rentenkommission) zur Reform geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs). Die Kommission empfiehlt die Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs, die Einbeziehung geringfügiger Beschäftigungen in die regulären Sozialversicherungssysteme ohne Befreiungsmöglichkeit (Opt-out) sowie den Wegfall der Sonderregelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs). Ziel der Interessenvertretung ist der Erhalt der bestehenden Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beziehungsweise die Berücksichtigung branchenspezifischer Belange bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung.

Relationen

Keine Relationen.