polradar

DATEV eG

lobbyregister / register_entry 08.03.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

DATEV eG Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die DATEV eG vertritt als eine Genossenschaft des steuerberatenden, wirtschaftsprüfenden und rechtsberatenden Berufsstands ihre Interessen als IT-Unternehmen gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden. Sie bringt ihre fachliche Expertise zu Themen der Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Prozesse, der IT-Sicherheit, des Datenschutzes, des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie der sozialen Sicherungssysteme in politische und gesetzgeberische Verfahren ein. Die Interessenvertretung erfolgt durch den direkten Dialog mit Abgeordneten, Ministerien und Behörden, die Teilnahme an Konsultationen und Anhörungen sowie die Übermittlung von Stellungnahmen und Positionspapieren. Ziel ist es, praxisnahe, digitale und somit langfristig tragfähige Rahmenbedingungen für die genannten Berufsgruppen sowie deren Mandanten (meist kleine und mittlere Unternehmen) zu fördern. Interessenbereiche: Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kommunikations- und Informationstechnik; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Wettbewerbsrecht; Digitalisierung; Rechtspolitik; Zivilrecht; Krankenversicherung; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Cybersicherheit; Rente/Alterssicherung; Kleine und mittlere Unternehmen; Arbeitsmarkt; Internetpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Evaluation und Novellierung des Lobbyregisters: Während die Einführung des Registers ein wichtiger Schritt zu mehr Lobbytransparenz war, gilt es, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen bürokratischem Aufwand für uns als Unternehmen und dem berechtigten Wunsch nach mehr Transparenz zu schaffen. Wir setzen uns für Vereinfachungen und weniger starre Interpretationen des Regelwerks ein. - WIrtschaftsfreundliche und praxisnahe Auslegung und Umsetzung der DSGVO: Unser Ziel bleibt eine Implementierung und Auslegung der DSGVO in einer grundrechtswahrenden Art und Weise, die aber bürokratische Hürden bei der Datennutzung zurücknimmt, das Schaffen neuer Geschäftsmodelle ermöglicht statt hemmt und so Innovationen auch in Deutschland ermöglicht. - Digitale Identitäten als Anker für eine Modernisierung von Wirtschaft und Verwaltung erkennen: Unser Ziel ist eine ressortübergreifende, zeitnahe, flächendeckende Einführung elektronischer Identitäten mit breiten Anwendungsspektrum, auch und insbesondere für juristische Personen - im Verwaltungskontext wie auch im Bereich B2B. Digitale Identitäten für natürliche und juristische Personen sind ein grundlegender Baustein einer modernen, vernetzten Gesellschaft und datengetriebenen Wirtschaft. - Registermodernisierung auch für die Wirtschaft erfolgreich gestalten: Unser Ziel: Umfassende, zeitnahe, insbesondere auch für die Wirtschaft nutzbare Konsolidierung und Modernisierung der bestehenden Registerlandschaft. In Bundestag und Bundesverwaltung ein Bewusstsein dafür schaffen, dass die Registermodernisierung auch eine Öffnung in Richtung Wirtschaftsakteure beinhalten muss, um effektiv zu sein. - Wirtschaftsfreundliche Umsetzung eIDAS-VO: Mit der durch EU-Recht rechtlich verpflichtenden Einführung von nationalen EU eID-Wallets muss Deutschland eine eID-Wallet für natürliche und juristische Personen bereitstellen und eID-Wallets anderer Länder anerkennen. Deutschland hat die Chance, die Verbreitung von eIDs durch breiten und nutzerfreundlichen Einsatz erneut anzugehen. Eine erfolgreiche Verbreitung um use-case-übergreifende Einsatzszenarien sind das Ziel von DATEV. - Praxistaugliche Umsetzung und Auslegung des AI Act: Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche, klare und praxistaugliche nationale Umsetzung des AI Acts ein. Dabei müssen Aufsichtsstrukturen und Marktüberwachung frühzeitig und sachgerecht ausgestaltet werden, ohne bestehende sektorale Regulierungen zu doppeln oder zu widersprechen. Eingriffsbefugnisse sollten maßvoll gestaltet und möglichst konsistent mit Umsetzungen in anderen EU-Mitgliedstaaten sein. - Änderung der Financial Data Access Verordnung (FIDA): Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird: - Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können. - Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU. - Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln. - Digitalisierungspotenial des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform heben: Ziel ist es, Vertreterwahlen rechtssicher, aufwandsarm und unbürokratisch ausschließlich digital durchführen zu können. - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung europäischer Unternehmensbrieftaschen: Die europäischen Business Wallets ermöglichen einen harmonisierten Ansatz für die Unternehmensidentität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand für europäische Unternehmen reduziert werden und der Zugang zu sicherer und vertrauenswürdiger digitaler Identifizierung über Grenzen hinweg gewährleistet werden. - Aufwandsarme Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht: Die DATEV eG begrüßt die Ziele dieser Richtlinie ausdrücklich. Der Abbau geschlechtsbedingter Entgeltunterschiede und mehr Transparenz sind wichtige Anliegen, die wir als genossenschaftliches Unternehmen mit über 9.000 Mitarbeitenden seit Jahren verfolgen. Allerdings stellt die Umsetzung der Richtlinie die Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, vor große Herausforderungen. In der Praxis besteht die Sorge, dass die Vorgaben weder gut umsetzbar noch mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen sind. Statt mehr Fairness drohen zusätzliche Bürokratie, höhere Haftungsrisiken und große Unsicherheit bei der Gestaltung von Vergütungssystemen. Ohne Anpassungen könnte die Richtlinie sowohl Arbeitnehmende enttäuschen als auch Unternehmen stark belasten. - Fahrplan für Open Data: Die Verfügbarkeit, Interpretierbarkeit und Nutzbarkeit hochwertiger Daten ist ein wichtiger Faktor für Wohlstand, weil hierin die Grundlage für künftige Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und die digitale Transformation von Wirtschaft und Verwaltung liegt. Open Data kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, neue datengetriebene Geschäftsmodelle zu ermöglichen, die Entwicklung von KI-Anwendungen zu fördern und somit insgesamt die Effizienz bestehender Prozesse zu steigern. Voraussetzung hierfür ist, dass offene Daten nicht nur bereitgestellt, sondern auch rechtssicher nutzbar, leicht auffindbar und einfach weiterverwendbar sind.

Relationen

Keine Relationen.