Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V.
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Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der VdR ist ein Zusammenschluss von überwiegend familiengeführten und mittelständisch strukturierten Herstellern klassischer Tabakwaren. Klassische Tabakwaren unterliegen zahlreichen gesetzlichen Regulierungen im Bereich des Steuerrechts und der Erzeugnisregulierung. Zweck der Arbeit des VdR ist die Vernetzung mit Stakeholdern der Tabakregulierung und der Austausch über die Sinnhaftigkeit einzelner Regulierungen. Ein Schwerpunkt ist dabei die besondere Herausforderung von Regulierungen auf mittelständische Unternehmen.
In diesem Rahmen sucht der VdR Gespräche mit Abgeordneten und Ministerien. Im Austausch kann der VdR seine Expertise im Bereich der Tabakregulierung und speziell des Tabakmittelstandes in die Ausgestaltung von Regulierung einbringen. Dies geschieht im direkten Gespräch, in Anhörungen sowie in Hintergrunds- und Positionspapieren, welche den entsprechenden Stakeholdern zur Verfügung gestellt werden.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Lebens- und Genussmittelindustrie; Werbung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Gesundheitsförderung; EU-Gesetzgebung; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Binnenmarkt
Regelungsvorhaben:
- Tabaksteuer - Ausgewogene Ausgestaltung beibehalten: Das Tabaksteuergesetz steht im Spannungsfeld zwischen den staatlichen Einnahmen auf der einen Seite und einer Marktneutralität auf der anderen Seite. Der VdR setzt sich dafür ein, dass eine Tabaksteuergesetzgebung nicht unnötig in Marktgefüge eingreift. Jede Kategorie hat seine Eigenheiten und seine ganz spezifische steuerliche Belastungsfähigkeit. Eine Ausgestaltung des Tabaksteuergesetzes muss diese Eigenheiten im Blick behalten und darf nicht dazu führen, dass steuerinduzierte Marktverwerfungen zwischen den Kategorien entstehen. Das aktuelle Tabaksteuergesetz wird diesem Anspruch relativ gut gerecht. Ein größerer Eingriff in diese Strukturen würde zu Mindereinnahmen für den Fiskus führen und den Schwarzmarkt beflügeln.
- Tabakproduktregulierung - Verbraucherschutz statt Ideologie: Die Tabakproduktregulierung ist durch Europäisches Recht weitestgehend vorgegeben. Die aktuell gültige Europäische Norm, die Tabakproduktrichtlinie ist im deutschen Recht umgesetzt. Darüber hinaus gibt es keinen Grund für weitere Regelung auf nationaler Ebene. Der VdR steht hinter jeder Regulierung, welche dem Jugendschutz und der Aufklärung des mündigen, erwachsenen Verbrauchers über etwaige Gesundheitsrisiken dienen. Aus Sicht des VdR besteht in diesen Bereichen aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
- Einwegkunststoff - Bürokratiemonster ohne Nutzen für die Umwelt: Der eingeführte Einwegkunststofffonds geht an den Zielen der Abfallvermeidung vorbei und kostet Industrie, Verbraucher und Steuerzahler unverhältnismäßig viel Geld.
- Europäisches Tabaksteuerrecht - Binnenmarkt als Maßstab: Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.
- Europäische Tabakproduktregulierung - Klassischer Tabak ist ausreguliert: Die europäische Tabakproduktrichtlinie gibt produkt- und verpackungsspezifische Vorgaben für einen funktionierenden Binnenmarkt sowie ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Die aktuelle Fassung der Richtlinie (TPD2) stammt aus dem Jahr 2014 und hat massiv sowohl in die Herstellung der Tabakprodukte an sich als auch in die Verpackung, die Präsentation und die legalen Lieferketten der Tabakprodukte eingegriffen. Aus Sicht des VdR sind mit der TPD2 die klassischen Tabakprodukte in ihrer Tiefe ausreguliert. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2014 gibt es keinerlei neue wissenschaftlichen Erkenntnisse über klassische Tabakprodukte, die eine erneute Verschärfung des Tabakerzeugnisrechts für klassische Tabakprodukte rechtfertigen würden.
Relationen
Keine Relationen.