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Crescam

lobbyregister / register_entry 14.10.2024 · Original ↗

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Crescam Tätigkeit: Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater Die Crescam GmbH ist ein Beratungsunternehmen mit dem Fokus auf politischer Kommunikation. Die Crescam GmbH unterstützt und begleitet Unternehmen bei der Kontaktaufnahme und dem Informationsaustausch mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeitern, Fraktionsreferenten sowie der Bundesregierung, einschließlich der Ministerialbürokratie. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Politisches Leben, Parteien; Werbung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Verbraucherschutz; Industriepolitik; Parlamentarisches Verfahren; Lebens- und Genussmittelindustrie; Kriminalitätsbekämpfung; Straßenverkehr; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Deutsches Tabakrecht: Tabak ausreguliert, neuartige Produkte nach Schadenspotenzial regulieren: Einsatz für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. - Tabaksteuer: geltende Regelung fortschreiben: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: bürokratische Mehrbelastung durch EU-RL geringhalten: In Deutschland sind im Rahmen der Umsetzung der Corporate sustainability due diligence Directive (CSDDD) die Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) anzupassen. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht ist dafür Sorge zu tragen, bürokratische Mehrbelastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. - EU-Plastikabgabe: Regelung mit ökologischer Lenkungswirkung schaffen: Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes 2024 verkündigt, dass die EU-Plastikabgabe in Höhe von 1,4 Mrd. Euro pro Jahr nicht mehr aus dem Staatshaushalt finanziert werden soll. Die Abgabe von 80ct/kg für nicht recycelten Kunststoff-Verpackungsmüll soll zukünftig von Herstellern und Inverkehrbringern entrichtet werden. Für Hersteller und Inverkehrbringer entstehen dadurch Mehrkosten, die sich auf den Verkaufspreis der Produkte niederschlagen dürften. Einsatz – in Abstimmung mit den betroffenen Stakeholdern – für eine adäquate Regelung, bis zur Umsetzung der Abgabe, mit der eine ökologische Lenkungswirkung tatsächlich erzielt werden kann. - Einwegkunststoffprodukte: transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze schaffen: Um der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik Einhalt zu gebieten, wurde 2019 die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik (EU) 2019/904 verabschiedet und bis 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller von Einwegplastikprodukten (u.a. kunststoffhaltige Zigarettenfilter), werden damit u.a. verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Einsatz für eine transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze für die betroffenen Kunststoffprodukte ein, die alle drei Jahre überprüft werden. - EU-Tabakrecht: Tabak ausreguliert, neuartige Produkte nach Schadenspotenzial regulieren, Nikotinbeutel zulassen: Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen. - EU- TabStRL: angemessene Anpassung für klassische Tabakwaren, Besteuerung neuartiger Produkte nach Schadenspotenzial: Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. Mit der Vorlage müsste den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Die geltenden Vorschriften sehen keine Besteuerung der neuartigen Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln vor. Neben einer angemessenen Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren sollte eine überarbeitete Richtlinie eine harmonisierte Besteuerung bei den neuartigen, Produkten nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction-Ansatz) einführen. - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts: Förderung d. öff. Trinkwasserversorgung: Leitungsgebundene Wasserspender (WS) sollen als Teil nachhaltiger Infrastruktur gesetzlich verankert werden. Dies reduziert Einwegplastik und fördert umweltfreundliches Verhalten. Sicherstellung hoher Qualitätsstandards gemäß TrinkwHG: Gesetzliche Anforderungen an WS müssen aktuellen technischen und hygienischen Standards entsprechen. Dazu gehören regelmäßige Wartungs- und Hygienevorgaben. Kosteneffiziente Umsetzung für Kommunen: Empfehlung von wirtschaftlich tragfähige Lösungen, Fördermodelle, steuerliche Anreize f. Kommunen, öff. Gebäude & Bildungseinrichtungen. Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele: Unser Vorhaben entspricht europ. und nationalen Nachhaltigkeitszielen, der EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184) und der DE Nachhaltigkeitsstrategie.

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